Mittwoch, 30. Januar 2013

Gerichtsvollzieher outen sich als Firmen

Wenn der Gerichtsvollzieher bei Ihnen vor der Tür steht und widerrechtlich unter Täuschung im Rechtsverkehr, Amtsanmaßung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, räuberischer Erpressung etc. die Gelder und die Sicherheiten für die Subunternehmen der BRD-Finanzagentur GmbH von Ihnen verlangt, dann tut er so, als ob er eine Amtsperson wäre, welcher für die Eintreibung von Geldern eine Rechtsgrundlage hätte.

Hat er nicht!!!

Doch nun sind die Gerichtsvollzieher so derartig dreist und frech, daß sie diesen Sachverhalt nicht einmal mehr verheimlichen.

Gerichtsvollzieher outen sich in Firmenregistern als Firma!







Suchen Sie Ihren Gerichtsvollzieher in Firmenregistern und halten Sie ihm das im Beisein von mehreren Zeugen vor die Nase!

Kein Beamter - kein Geld!!!

Verlangen Sie vom Gerichtsvollzieher eine Erklärung
oder er soll auf dem Absatz kehrt machen!!!

10 Kommentare:

  1. ...und hier noch aktuell:

    Fachvortrag: Steuern vs. Grundrechte (HD) - smajeske - vortrag vom
    24.01.2013

    https://www.youtube.com/watch?v=NSIFa3kvs0Q


    Fachvortrag: Steuern vs. Grundrechte (HD)

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  2. Es ist ja gut zu wissen, daß es so ist - nur: was nützt es???
    Der GV oder auch der Vollziehungs"beamte" steht trotzdem vor der Tür - manches mal gleich mit der Unterstützung durch den Werkschutz. Oder man wird ins Büro bestellt. Natürlich kennen die ihre eigene Situation auch - und setzen ihre "Macht" trotz zeitweiligem Widerstand einfach durch - bis hin zur Kontopfändung (unter bereitwilliger Mithilfe der kontoführenden Bank) oder (wenn´s um das Kfz geht) mittels Parkkralle / Wegfahrsperre. Man kann nicht davon ausgehen, daß diese Gauner irgendwie die Sache "vergessen". Alles das wird dann in der Endkonsequenz noch ärgerlicher und teuerer (und damit mehr Einnahmen) als wenn man z.B. das "Knöllchen" (wenns schon mal "passiert" ist) gleich bezahlt hätte.

    Wie ist eigentlich die Geschichte mit dem vorläufig festgenommenen GV von Meißen weiter gegangen? Und mußte der Betroffene dann doch zahlen?

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    1. Genau so ist es. Hier herrscht ausschließlich Willkür und es interessiert die da oben herzlich wenig, daß die sogar nach deren Gesetzen verboten ist.

      Spätestens an der Stelle, wo der Gerichtsvollzieher kommt, muß die Sache geknackt werden. Der Vorgang wird an diesem Punkt geschlossen. Das funktioniert aber nur, wenn dem Besuch des GV eine Bürgerwehr gegenübersteht, die eine rechtskräftige Unterschrift verlangt. Und das alles muß ruhig und sachlich ablaufen, sonst nimmt man Euch weg, da sind die eiskalt!

      Im DPHW kriegt Ihr das gelernt, wie es geht! Ihr müßt es eben nur machen!

      Gegen den GV von Meißen haben alle Beteiligten DPHW-Mitglieder und die beteiligten zivilen Zeugen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Das geht ganz einfach per Fax (keine Kosten). Eingang wurde besätigt, seitdem ist nichts passiert. Die werden wohl auch erst einmal überlegen müssen, wie sie nun damit umgehen, denn daß die Anklagepunkte rechtens sind, kann ja keiner widerlegen. Die wissen schließlich in den Gerichten auch alle Bescheid, was hier wirklich gilt und was nicht.

      Was den Betroffenen betrifft, da habe ich keine Rückinfo. Doch ich nehme mal an, wenn er noch mal eine Aufforderung zur Zahlung bekommen hätte, dann hätte er sich bestimmt gemeldet.

      Man muß dann auch mal die Füße still halten, wenn die schon den Vorgang in die Schublade "lieber ruhen lassen" hineingelegt haben.

      Was aber grundsätzlich ganz wichtig zu beachten ist: Nicht auf die Vertragsangebote eingehen! Keine Schreiben an die Behörden! das zählt alles als Vertragsakzeptanz, egal ob Sie widersprechen oder zurückweisen, es gilt alles als Akzeptanz. Nur die Unterschrift zählt bei denen. Wer sie leistet, sitzt in der Falle!

      Die Fakten werden beim Besuch des GV geschaffen, dort wird der Vorgang beendet. Im DPHW werden jede Woche irgendwelche Aktion gestartet und zwar im gesamten Bundesgebiet. Weil wir eben wissen, wie es gemacht werden muß! Wer nicht dabei ist, ist selber schuld und muß eben die Willkür ertragen.


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  3. -wei-
    eine einzige Frage habe ich da:wieso rät der DPHW den Leuten nicht zu antworten und seit wann ist das kommunizieren mit Menschen untereinander ein Vertragsangebot.

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    1. Das Kommunizieren zwischen Menschen ist kein Vertragsangebot aber es läßt hoffen, daß Sie die Behörden als Menschen sehen. Ist ja grundsätzlich in Ordnung und eigentlich sollte es auch so sein; Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube - hat schon ein großer Schriftsteller mal so gesagt.

      Das Thema Vertragsangebot wurde auf diesem Blog schon sehr detailliert, und wie ich finde auch sehr gut fundiert, dargelegt. Kurz gesagt, es gibt in unserem Land gar keine Behörden, da dies staatlicher Strukturen bedürfte, die haben wir in unserem Land aber nicht, wird nur eben vom System und in den Schulen nicht gelehrt. Auf diesem Blog gibt es unter der Rubrik "Alle Verwaltungsakte sind nichtig" mehr dazu zu lesen(ich hoffe, daß ich das noch richtig in Erinnerung habe, sonst mal in den Beiträgen dazu suchen)

      In unserem Land gibt es ausschließlich Firmen. Und Firmen können reich rechtlich keine hoheitlichen Akte durchführen, es sei denn, diese Firmen begehen Täuschung im Rechtsverkehr, das ist zwar strafbar aber wer es nicht weiß, fällt drauf rein. Hier im Land bedarf es auf Grund der Firmenstruktur dem Firmenrecht und dazu muß zwischen dem Vertragsgeber und dem Vertragsnehmer ein Vertrag mit dem jeweiligen Vertragsinhalt abgeschlossen werden.

      Ein entsprechender Vertrag muß immer vom Willensbekundenden unterschrieben werden. Und wenn das Vertragsangebot beinhaltet, daß das Schreiben maschinell erstellt wurde und ohne Unterschrift gültig ist, so bedarf es nur der Unterschrift des Vertragsnehmers, denn dann hat er den Vertragsinhalt inclusive des Passus, daß es ohne Unterschrift des Vertragsgebers gültig ist, akzeptiert.

      Vertragsangebote von sog. "Behörden" können vom Empfänger als Werbung betrachtet werden, denn Sie haben ja kein Vertragsangebot beauftragt. Wenn Ihnen die Werbung (Vertragsinhalt) nicht zusagt, dann müssen Sie darauf nicht antworten, oder antworten Sie auf jede Werbung im Briefkasten?

      Der Vertragsgeber muß Ihnen beweisen, daß Sie das Vertragsangebot angenommen und per Unterschrift akzeptiert haben, sonst ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Und deshalb ist es höchst ratsam, nicht auf die Vertragsangebote zu reagieren, definitiv!!!

      Eine förmliche Zustellung (gelber Brief) ist nur rechtswirksam, wenn Sie für den Empfang eine Unterschrift geleistet haben. Fordern Sie immer diese Empfangsbestätigung mit Ihrer Unterschrift an. Nicht Sie müssen etwas beweisen, sondern der Absender des Vertragsangebotes.

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    2. -wei-
      danke für die schnelle Atwort,aber ich schätze mal das Sie nicht zum DPHW gehören.Die deutsche Sprache ist eine schwere Sprache,hat man erst den Sinn dahinter verstanden,versteht man auch was gemeint ist.Am Beispiel des gelben Briefes den Sie erwähnten lässt sich ablesen das ich mit meiner Unterschriftsleistung einen gelben Brief in Empfang genommen habe.Damit habe ich rein rechtlich einen gelben Brief empfangen dessen Inhalt ich nicht kenne.Die Post hat ihren Vertrag mit dem Absender erfüllt-mehr nicht.Einen Vertrag zwischen Absender und Empfänger eines gelben Briefes gibt es nicht.Also ist auch mit dem Empfang eines gelben Briefes lediglich der Empfang eines gelben Briefes der Post gegenüber bestätigt wurden,denn über den Inhalt sagt dieser Empfang nichts aus.In soweit kann jeder einen gelben Brief empfangen ,ohne damit gleichzeitig einen Vertrag einzugehen.Der Empfang eines gelben Briefes bestätigt also kein Rechtsgeschäft zwischen Absender und Empfänger sondern mit dem Erhalt des Schreibens nebst Unterschrift wird das Rechtsgeschäft zwischen Post und Absender erfüllt.Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie der Post lediglich das sie ihren Auftrag gegenüber dem Absender erfüllt hat,rechtswirksam wird dabei überhaupt nix und rechtskräftig schon gleich garnix.

      Andere Sache- ich denke das jeder auf jedes Schreiben entsprechend ablehnend reagieren sollte wenn er sich benachteiligt fühlt.Ich könnte Ihnen auch sagen warum das so unverbindlich ist als wenn Sie Ihren Nachbarn die Schreiben beantworten lassen-und Sie gehen auch dabei keinen Vertrag ein,

      aber ich denke,sofern Sie tatsächlich zum DPHW gehören,das diese Vereinigung es nicht ehrlich meint wenn behauptet wird man hätte Ahnung -sollte das der Grund sein vorsichtig zu agieren.

      Nicht böse sein,aber Ihre Anwort lässt mehr Fragen offen

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  4. Das sehe ich genauso. Ein Vertrag kommt erst zustande wenn ich ausdücklich anerkenne. Wenn ich zu dem "Angebot" oder der unerwünschten Werbung Fragen stelle bzw es schriftlich ablehne , kann kein Vertrag zustande kommen

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  5. Ein Gerichtsvollzieher ist ein vom Gericht bestellter Landesbeamter; ihm obliegt die Aufgabe Schriftstücke zuzustellen, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken.
    Der GerV gehört zu den Organen der Rechtspflege und hat einen Amtsbezirk, der ihm zugeteilt ist.
    Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des er Vist §154 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)und u.a. der § 753 Zivilprozessordnung.
    er sit befugt unmittelbaren ganz bis hin zur Zwangsräumung durchzuführen, kann einen Schuldner auch verhaften sowie die Amtshilfe der Polizei in Anspruch nehmen.

    Das was hier dazu geschrieben wurde, ist der allergrößte Bockmist - mal wieder, wie so oft in diesem Kindergartenblog.


    @ Ein DPHW-Mitglied12. Februar 2013 13:47

    Über Sie kann man nur mit dem Kopf schütteln, wirklich.

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    1. Dann lern besser erstmal richtig deutsch.

      Schon mal etwas vom Zitiergebot gem. Art.19 Abs.1 S.2 GG gehört ??

      Deine ZPO ist genauso nichtig wie das GVG !!

      Obermotz VP

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    2. @ Anonym11. Mai 2013 18:16
      Ihr Zitat:
      Ein Gerichtsvollzieher ist ein vom Gericht bestellter Landesbeamter; ihm obliegt die Aufgabe Schriftstücke zuzustellen, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken.
      Der GerV gehört zu den Organen der Rechtspflege und hat einen Amtsbezirk, der ihm zugeteilt ist.
      Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des er Vist §154 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)und u.a. der § 753 Zivilprozessordnung.
      er sit befugt unmittelbaren ganz bis hin zur Zwangsräumung durchzuführen, kann einen Schuldner auch verhaften sowie die Amtshilfe der Polizei in Anspruch nehmen.
      Zitatende.

      Können Sie uns freundlicherweise mal erklären, in welcher Welt Sie leben? Ist das Ihr Wunschdenken, daß alles rechtens ist, was der GV macht und was er angeblich alles darf? Da wird einem ja regelrecht übel. Was glauben Sie denn, warum es diesen oder ähnliche Blogs gibt, die genau diese Mißstände anzetteln?! Die Mißstände werden auch nicht besser, wenn man sie verleugnet oder in eine Wunschwelt flüchtet! Haben wir es etwa zu verantworten, daß die Regierung dem GV jegliche Rechte per Gesetzesbeschluß weggenommen hat??? Oder haben wir das etwa verlangt, daß die Regierung das beschließen soll? Was sollen also Ihre geistigen Ergüsse?

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