Donnerstag, 29. August 2013

Aufruf zum Verbot zur Durchführung der Bundestagswahl am 22.09.2013


Einhergehend Strafantrag mit Strafverfolgung gegen den Wahlleiter sowie gegen alle an der Vorbereitung und Durchführung der an der Bundestagswahl am 22.09.2013 Beteiligten

Ein Staat Bundesrepublik Deutschland wurde auf Grundlage von Staats-und Völkerrecht niemals gegründet, sondern lediglich eine von den Alliierten genehmigte Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes. Einer Verwaltung obliegt kein Staatsrecht, welches die Durchführung der Wahl eines Bundestages erlaubt.

Es wird daher festgestellt, daß die rechtlichen Voraussetzungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Wahl zum Bundestag am 22.09.2013 nicht gegeben sind.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht nach wie vor Besatzungsrecht. Dies ist offenkundig!

Die Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" existiert nicht, dies ist ebenfalls offenkundig!

Es wird festgestellt, daß nur ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, welchem auch die Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland bestätigt wird, einen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland in direkter, geheimer und unmittelbarer Wahl wählen kann.

Eine Listenwahl widerspricht einer direkten, geheimen und unmittelbaren Wahl. Die Bundestagswahl am 22.09.2013 wird daher verboten.

Die Nichtgewährung der Staatsangehörigkeit geht einher mit dem Verlust der bürgerlichen Rechte nach capitis deminutio maxima. Ohne Staatlichkeit kein staatliches Recht, sondern Privatrecht bzw. Handelsrecht.

Nach Privatrecht bzw. Handelsrecht kann lediglich eine Geschäftsführung eines Unternehmens oder ein Betriebsrat gewählt werden.

Es wird festgestellt, daß der Bundestag ein geschäftsführendes Unternehmen ist, welches zur Täuschung im Rechtsverkehr eine Wahl des Bundestages anberaumt hat. Es wird auf den UPIK - Datensatz verwiesen, welcher den Deutschen Bundestag mit D-U-N-S Nummer 332620814 als Unternehmen führt.

Dem Volk wird unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Aufforderung zur Teilnahme an einer Wahl nach Staatsrecht suggeriert. Diesem Gebaren wird ausdrücklich widersprochen.
Das Volk hat nach Staatsrecht ein Recht darauf, die Vertreter einer Regierung in direkter, geheimer und unmittelbarer Wahl zu wählen.

Die Durchführung einer widerrechtlichen Wahl zum Bundestag am 22.09.2013 wird somit den an der Wahlvorbereitung und Durchführung Beteiligten verboten.

Dem Volk wird seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F. - alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23.09.1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 durch das Ländereinführungsgesetz gegründet worden, während die Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 stattfand. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rückwirkendes Gesetz verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und Willkürlosigkeit.

Es wird festgestellt, daß sowohl der Einigungsvertrag als auch das Ländereinführungsgesetz nicht vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber sondern von einer nicht legitim gewählten Regierung der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurden und somit nichtig sind.

Die Menschen auf dem Gebiet von Mitteldeutschland können auf dieser Grundlage keinen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland wählen, da sie dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland nicht rechtskräftig beigetreten sind.

Das Grundgesetz für die BRD wurde vom Deutschen Volke niemals ratifiziert, wie es lt. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12.05.1949, Abs. 2 verlangt wurde.

Es wird daher festgestellt, daß das Volk der alten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland an der Wahl zum Bundestag am 22.09.2013 nicht teilnehmen kann, da die dafür notwendige Rechtsgrundlage aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niemals rechtskräftig war.

Nichts ist in diesem Land so, wie es scheint und wie es mit Willkür und nach Bedarf auch mit brachialer Gewalt von den Bediensteten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes durchgesetzt wird.

Es wird festgestellt, daß das Deutsche Volk in einer Diktatur lebt und darunter leidet.

Wir rufen alle Menschen unseres Landes dazu auf, sich an der Ausrufung einer Nationalversammlung, welcher mindestens ein Vertreter aller deutschen Länder/Staaten beiwohnt, zu beteiligen. Nur mit diesem Akt können staatsrechtliche Grundlagen und staatliche Wahlen auf den Weg gebracht werden.


Anmerkung der Volksbewegung:
Bitte diesen Aufruf großflächig in Briefkästen verteilen, an Wahlleiter schicken, an Stadtverwaltungen, Landkreise, Gerichte, Finanzämter, Parteien, Zeitungen, Fernsehsender, Radiosender etc.

Wenn nicht jetzt, wann dann!!!???

Hier noch ein Video zum Aufruf:


Danke an Aufstieg des Adlers für dieses herzerfrischende Video.
 
 

Verfassungsfeind Bundesregierung?



Anmerkung der Volksbewegung:

Dieser satirischen Offerte ist nichts hinzuzufügen!



Mittwoch, 28. August 2013

Die Farce über die Aufgaben des Wahlleiters

Zu unserer Beschwerde über die Bundestagwahl am 22.09.2013 haben wir sehr viele Antworten von Wahlleitern, im Auftrag oder als gez. Im Auftrag erhalten.

Die meisten Antworten enthielten den Textbaustein Nr. 38. Für diesen Textbaustein haben sich die meisten Beauftragten entschieden. Dieser Textbaustein enthält selbstverständlich die Aussage, daß alles rechtens ist. Nach dem Motto: Alles wird gut, Hauptsache es wird erst mal gewählt. Danach könnt Ihr ja die Wahl anfechten.

The Show must go on“! Jeder Monat in meinem gutbezahlten Job zählt!

Diese Farce macht folgende Antwort deutlich:

Als Kreiswahlleiter habe ich die Bundestagswahl auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften vorzubereiten und durchzuführen. Eine Überprüfung der bestehenden Gesetze gehört nicht zu meinen Aufgaben und liegt auch nicht in meiner Kompetenz.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nach § 49 BWG die vorgetragenen Bedenken ohnehin erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag sowie gegebenenfalls einer sich anschließenden Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden können.

Wie krank ist derjenige, der beauftragt ist, solchen geistigen Dünnpfiff zu schreiben und damit suggeriert, daß erst auf Grundlage eines nichtigen Wahlgesetzes, welches von einer nicht legitim gewählten „Regierung“ beschlossen wurde, eine „Wahl“ durchgeführt werden muß und man sich erst im Nachhinein an die nicht legitim gewählte „Bundesregierung“ wenden kann, um mit etwas Glück eine Wahlprüfungsbeschwerde vor einem Bundesverfassungsgericht zu bekommen. Ein Bundesverfassungsgericht, an welchem Richter urteilen, die von einer nicht legitim gewählten „Regierung“ in ihren Dienst bestellt wurden.

Der Wahlleiter hat auch nicht die Aufgabe, die vorgesetzten Gesetze zu überprüfen und dazu ist er/sie auch nicht kompetent.

Was sagt und das?

Nur vollkommen Inkompetente können so eine „Wahl“ vorbereiten und durchführen!

Man kann gar nicht soviel essen, wie man kotzen könnte über so viel täglich praktizierten Irrsinn!!!

Wir können nur hoffen, daß das Volk seine Konsequenzen daraus zieht!






Nachtrag der Volksbewegung:
Wir haben auf die beliebten Textbausteine in folgender Form geantwortet:


Die praktizierte Listenwahl (Parteienwahl) ist gesetzeswidrig, da keine, wie im Grundgesetz Artikel 38 geforderte, unmittelbare Wahl der Abgeordneten stattfindet!

Im Strafgesetzbuch § 92 Abs. 2 ist folgendes vermerkt:

1. Das Recht des Volkes, ...die Volksvertretung in ...unmittelbarer ...Wahl zu wählen,...

Es ist das Recht des Volkes, die Volksvertretung in unmittelbarer (direkter) Wahl zu wählen!

Aus diesem Grund ist auch das neu geschaffene Wahlgesetz aus dem Jahre 2013 nichtig, da es diese unmittelbare Wahl nicht vorsieht!

Es ist die Pflicht eines jeden Wahlleiters, Rechtsicherheit zur Bundestagswahl 2013 zu schaffen oder die dem Grundgesetz widersprechende Bundestagswahl 2013 auszusetzen. Wir fordern Sie, als Wahlleiter hiermit auf, diese Rechtsicherheit zu schaffen, um sich nicht wegen Wahlbetruges strafbar zu machen.

Es wird um Weiterleitung an den zuständigen Wahlleiter gebeten.


Mit freundlichen Grüßen

Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/

Samstag, 24. August 2013

1990 und der Putsch „von oben“

Die vorgebliche Bundesregierung ist mindestens seit 1990 illegal an der "Macht" durch Streichung des Art.23 GG am 17.07. /18.7.1990 in Paris.

Im Vorfeld zu dieser Konferenz hatte Polen gefordert, die BRD solle alle Forderungen nach den Grenzen von 1937 im Grundgesetz sowie Bundesverfassungsgericht und dessen Entscheidungen streichen.

Die sechs Außenminister erklärten sich mit der polnischen Forderung einverstanden, daß in der Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein sollte.

Polnische Forderung? Aber es heißt doch, James Baker hätte dies verlangt?
Völlig korrekt. Denn ein Teil Deutschlands (in den Grenzen von 1937) steht unter polnischer Aufsicht (Westpreußen, Posen, Memelgebiet, Ost-Oberschlesien, Hultschin ist durch den Versailler Vertrag an Polen gefallen. Nach 1945 erstreckte sich die Verwaltung Polens zusätzlich auf Schlesien und Pommern). Deswegen durfte Skubiszewski auch an den Verhandlungen teilnehmen.
Die vier Siegermächte plus die 2 deutschen Verwaltungsgebiete plus die polnische. Skubiszewski hat die Streichung verlangt, um sicherstellen zu können, daß das von Polen verwaltete Gebiet auch weiterhin in deren Fängen bleiben kann. James Baker konnte, aufgrund der alliierten Obliegenheitsrechte, dies durchsetzen. Zudem waren die beiden deutschen Außenminister nicht dagegen.
Damit blieben jegliche weitere Gebietsansprüche Deutschlands ausgeschlossen. Skubiszewski bezeichnet das Ergebnis des Treffens öffentlich als „völlig befriedigend“.

Nachzulesen in diesem Buch
http://www.amazon.de/runder-scharfen-diplomatische-deutschen-Einheit/dp/3789031054

Schewardnadse veranlasste die Außerkraftsetzung der Verfassung der DDR und des Staatsangehörigkeitsgesetzes der DDR.

Auf Grund dieser Akte durch Schewardnadse und Baker waren ab diesem Zeitpunkt weder die Volkskammer der DDR noch der Bundestag der BRD berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Gem. Art. 12 des am 12. 09. 1990 unterzeichneten Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, fälschlicherweise als 2+4 Vertrag genannt, heißt es nämlich, dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so schnell wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf Deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland. Ein vereinigtes Deutschland gibt es jedoch bis heute nicht, da die DDR nicht rechtswirksam der BRD beigetreten ist.

Die Bezeichnung Deutschland wird von den Politikern zur Kaschierung der Fakten genutzt und in den Sprachgebrauch der Bevölkerung impliziert. Jedoch muß hier klar und deutlich ausgesprochen und verinnerlicht werden:

Die BRD ist nicht = Deutschland!

Im Hinblick auf diese Fakten wäre die Bevölkerung der ehemaligen Besatzungszonen DDR und BRD aufgerufen gewesen, eine gesamtdeutsche Verfassung auszuarbeiten und zu ratifizieren. Diese Tragweite war der Bevölkerung sicherlich nicht bewußt und wurde auch von den Politikern verhindert indem von ihnen der Einheitsvertrag favorisiert und beschlossen wurde.

Weder die Politiker der DDR noch die Politiker der BRD hatten zu diesem Zeitpunkt noch das Recht, einen Einheitsvertrag zu beschließen, da ihnen durch den Akt von Paris die Handlungsgrundlage entzogen wurde!

Es wurde somit nicht nur den Politikern jegliche Handlungsgrundlagen entzogen, sondern ebenfalls allen vermeintlichen BRD-Behörden sowie ihren Bediensteten, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten etc.

Da jedoch die Politiker etc. nicht auf ihre Privilegien verzichten wollten, wurde einfach so weitergemacht, wie bisher. Die Bevölkerung hat diese Entwicklung im Einheitstaumel außer Acht gelassen. Erschwerend kommt noch hinzu, daß die Bevölkerung diese Farce mitträgt und alle 4 Jahre eine „Bundesregierung“ vermeintlich wählt und damit das Fundament der BRD, welches auf einer riesigen Lüge aufgebaut ist, legalisiert.

Auf Grund der dargelegten Situation erübrigen sich auch alle weiteren Diskussionen und Debatten zur Gültigkeit und Durchführung einer sogenannten Bundestagswahl und eines Wahlgesetzes!

Somit ergeht an das Deutsche Volk folgender Aufruf zur Einforderung in Richtung „Regierung“:

- Wegen Betrug und Täuschung hat diese sogenannte Bundesregierung sofort zurückzutreten!

Unsere Forderung an das Deutsche Volk lautet:

- Es ist eine Nationalversammlung auszurufen, welche dann alles Weitere zur Herstellung und Schaffung eines souveränen Staates in die Wege zu leiten hat!

- Sofern die verschiedenen Gruppierungen, welche vermeintlich gegen das BRD-Regime sind und nach staatlichen Grundsätzen arbeiten, sich jetzt zurückhalten und nicht in die Richtung Schaffung der Souveränität mitgehen, dann zeigen diese Gruppierungen ihr wirkliches Gesicht und machen die Struktur ihrer Geschäftsmodelle klar erkenntlich! Es obliegt den Mitgliedern dieser Gruppierungen, das Mitgehen in die richtige Richtung einzufordern!

- Verfassungsvorschläge können von den Gruppierungen eingebracht werden, um diese dem Nationalen Rat zur Ausarbeitung einer Gesamtverfassung vorzulegen und vom Deutschen Volk ratifizieren zu lassen!

Das ist der Weg aber er muß auch gegangen werden!
(Erhard Lorenz)

Freitag, 23. August 2013

Der Weg in die Souveränität 2013

Das deutsche Volk muß die Wahl 2013 aushebeln, um den Weg in die Souveränität gehen zu können!

Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider aus dem Buch: 
Die Souveränität Deutschlands
Souverän ist, wer frei ist!

Wir fordern die Ablösung des Vehikels Grundgesetz und die Schaffung einer vom gesamten Deutschen Volk gewählten und beschlossenen Verfassung!

Über die Zustände von Willkür und Ungesetzlichkeiten einer seit dem Wahlgesetz vom 07. Mai 1956 nicht legitimierten Regierung zu schimpfen bringt absolut nichts.
Den Kopf in den Sand stecken und auf bessere Zeiten zu warten, bringt ebenfalls absolut nichts, denn dann werden diejenigen vom Hinterteil her abrasiert.
Zu den Alliierten rennen und petzen, wie schlimm hier alles ist, bringt noch viel weniger.

Im Potsdamer Abkommen steht im Kapitel III Deutschland folgender Satz:
Zitat: „Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigene Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“ Zitatende.

Was heißt das?
Die Alliierten passen auf uns auf und warten darauf, daß sich das Deutsche Volk gemeinsam erhebt und gemeinsam in eine friedliche Zukunft geht. Und für diese Aufpassertätigkeit halten die Alliierten die Hand auf und lassen sich fürstlich bezahlen. Das ist legal, denn wir haben hier Vertragsrecht und dieser Vertrag wurde so und nicht anders geschlossen.

Wenn das Volk das so nicht mehr will, muß es die Mißstände HIER beheben! Es muß HIER die nicht legitimierte sogenannte Regierung absetzen! Es muß HIER aufstehen und diese nicht legitmierte sogenannte Regierung zum Teufel jagen! Aber das Volk sollte nicht darauf warten, daß irgendjemand von den Alliierten kommt und diesen Job verrichtet, den das Deutsche Volk verrichten muß. Es wird niemand kommen!

Die Alliierten haben dem Volk schon mehrfach die Sprungbretter vor die Füße gelegt, um das Deutsche Volk zum Widerstand gegen die Machenschaften einer illegalen Regierung zu bewegen:

Die Pariser Verhandlungen zum 2+4 Vertrag mit Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetzes

Der Auftrag zur Schaffung des Vereinten Deutschlandes (nicht BRD)

Im Artikel 1 des 2+4 Vertrages steht:

Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der BRD, der DDR und ganz Berlin umfassen.

Das „vereinte Deutschland“ wurde als Germany mit Datum vom 03. 10. 1990 in die Mitgliederliste der Vereinten Nationen aufgenommen.
Dieses „vereinte Deutschland“ hat eine eigene Regierung (Art. 8).

Im Artikel 8 des 2+4 Vertrages steht:

Die Ratifikation des 2+4 Vertrages erfolgt durch die Regierung des vereinten Deutschland.

Es stellt sich somit folgende Frage:
Wieso wählen wir eine Bundesregierung, wenn die Bundesrepublik Deutschland 1990 abgeschafft wurde und eine Regierung des vereinten Deutschland offensichtlich die Regierungsgeschäfte übernommen hatte?

Weil es einen Putsch von oben gegeben hat und seitdem hier alles aus dem Ruder läuft!


Weitere Sprungbretter für das Volk:

- Die Bundesbereinigungsgesetze, um alle Handlungsgrundlagen der BRD zu entziehen
- Den NSA-Skandal, um den Besatzungsstatus offensichtlich zu machen

Der BRD-Schwindel im Überblick. Hier ein Video dazu: https://www.youtube.com/watch?v=y3sbQbsrkSk



Folgende Anweisung empfehlen wir an die Wahlleiter zu richten:

Die praktizierte Listenwahl (Parteienwahl) ist gesetzeswidrig, da keine, wie im Grundgesetz Artikel 38 geforderte, unmittelbare Wahl der Abgeordneten stattfindet!

Im Strafgesetzbuch § 92 Abs. 2 ist folgendes vermerkt:

1. Das Recht des Volkes, ...die Volksvertretung in ...unmittelbarer ...Wahl zu wählen,...

Es ist das Recht des Volkes, die Volksvertretung in unmittelbarer (direkter) Wahl zu wählen!

Aus diesem Grund ist auch das neu geschaffene Wahlgesetz aus dem Jahre 2013 nichtig, da es diese unmittelbare Wahl nicht vorsieht!

Es ist die Pflicht eines jeden Wahlleiters, Rechtsicherheit zur Bundestagswahl 2013 zu schaffen oder die dem Grundgesetz widersprechende Bundestagswahl 2013 auszusetzen. Wir fordern Sie, als Wahlleiter hiermit auf, diese Rechtsicherheit zu schaffen, um sich nicht wegen Wahlbetruges strafbar zu machen.



Donnerstag, 22. August 2013

Wahlbenachrichtigung schon erhalten?

Hier nur eine kurze Frage, die wir in letzter Zeit oft gestellt bekommen haben:

Hat bereits irgendjemand eine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wir haben hier an dieser Stelle jedenfalls auch noch keine bekommen. Oder dürfen wir Widerständler des BRD-Regimes diesmal gar nicht wählen? Da wären wir aber gaaanz traurig?!

Wo wir doch so viele Antworten auf unsere Beschwerde an die Wahlleiter erhalten haben, daß doch alles in bester Ordnung ist und wir doch selbstverständlich ein gültiges Wahlrecht haben, keine Gesetzeslücken bestehen und so weiter und so fort...

http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/2013/08/mustertext-widerspruch-zur.html

Lieber Gott, zieh doch endlich den Stecker, damit die Leute nichts mehr im Kühlschrank haben und damit wieder in der Lage sind, ihr Hirn zu benutzen!!!


Dienstag, 20. August 2013

Welche Lügen werden nach der Bundestagswahl enttarnt?

Der 45-minütige ARD-Film “Lüge und Wahrheit in der Politik” dokumentiert, wie Politiker immer wieder zur Lüge greifen, um ihren Machterhalt zu sichern.

“Einen Schuldenschnitt wird es nicht geben”, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kürzlich gegenüber der Presse. Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte ein: ”Ich sehe einen Schuldenschnitt für Griechenland nicht”. Werden die Aussagen nach der Bundestagswahl einmal mehr als Unwahrheit enttarnt? Der 45-minütige ARD-Film “Lüge und Wahrheit in der Politik” dokumentiert, wie Politiker immer wieder zur Lüge greifen, um ihren Machterhalt zu sichern. In den meisten Fällen bleiben sie ungestraft.



Quelle: http://www.goldreporter.de/welche-luegen-werden-nach-der-bundestagswahl-enttarnt/news/35259/

Wie die Kommunen die Steuergelder verschleudern

Es ist Sommer und wieder einmal gibt es den ohrenbetäubenden Lärm der Stadtbrigade. Wieder einmal werden im ganzen Ort die Grünflächen gemäht. Der Rasen ist keine 5 Zentimeter hoch weil es schließlich auch nicht geregnet hat und das Gras dann eben auch nicht wächst. Ist der Stadtbrigade aber egal, es wurde ein Wartungsvertrag geschlossen der wird abgearbeitet. Es gibt zwar nichts zu tun aber man arbeitet und die Stadtbrigade kriegt dafür ihr Geld und kann ihre Leute bezahlen. Natürlich nur die Angestellten der Stadtbrigade, denn die, die die Arbeit im „Grünen“ machen, sind ja meistens sowieso von der ARGE als Arbeitsgelegenheitler für 1 Euro die Stunde geschickt worden. Die bezahlt die Firma Eigenbetrieb Jobcenter, welche sich anmaßen, als Behörde deklariert zu werden und alles ganz gesetzestreu nach dem von der Bundesregierung beschlossenen SGB II zu handhaben.

Ha Ha, daß ich nicht lache! Sklavenarbeit im Auftrag einer nicht legitimen Regierung. Das SGB II wurde schon vor Jahren vom Bundesverfassungsgericht als nichtig geurteilt und darf eigentlich gar nicht mehr angewendet werden, weil das SGB II eben dem Grundgesetz widerspricht und das darf nicht sein. Das interessiert aber die Jobcenter nicht, wie es ja hier überhaupt niemanden mehr interessiert, daß wir hier überhaupt keine gültigen Gesetze haben, auf die sich hier überhaupt irgendjemand berufen könnte. Und die wissen natürlich auch, daß sich hier überhaupt niemand strafbar machen kann, außer natürlich dem dämlichen Volk, was sich alles gefallen läßt und diese Verbrecher auch noch alle 4 Jahre freudestrahlend wählt, weil niemand bestraft werden kann, wenn es kein Gesetz dafür gibt. Das nehmen die illegalen „Behörden“, die ja allesamt nur Firmen sind und deshalb gar nicht hoheitlich handeln dürfen, natürlich gern für sich selbst in Anspruch und nutzen den rechtsfreien Raum, in dem sie sich befinden, um tun und lassen zu können, was sie wollen und gegen jeden vorzugehen, der nicht so springt, wie sie wollen. Dann zücken sie natürlich alle Gesetze, die sie brauchen und stoppen dem Widersacher, der sie auf diesen Mißstand, der von Vertretern der „Regierung“ nicht einmal mehr bestritten wird, das Geld. Dann wird er schon gefügig gemacht, denn ohne Moos nix los.

Und weils so schön billig ist, Arbeitskräfte von der ARGE zu kriegen, die man nicht bezahlen muß, weil sie von der ARGE bezahlt werden und man aber trotzdem das Geld für die Wartungsverträge von der Stadtverwaltung bekommt, deren Subunternehmen die Stadtbrigade ist, und man dann dieses Geld für eigene Zwecke, sprich in die eigene Tasche wirtschaften kann, wird auch gleich noch den Fußwegen einer „geblasen“. In früheren Jahren wurde das gemacht, wenn das Laub fiel und man als Stadtbrigade dafür sorgen mußte, daß niemand bei regennassen Wegen auf dem Laub ausrutscht.

Wir haben den 20. August, es ist kein einziges Blatt von den Bäumen gefallen, es hat seit Wochen nicht geregnet aber wir blasen mal eben den Fußweg...

Da hat doch die Stadtbrigade als Subunternehmen der Stadtverwaltung einen ganz ordentlichen Wartungsvertrag abgeschlossen. Die Stadtverwaltung kassiert von den „Bürgern“ mit allen Mitteln und mit jeder Form der Abzocke, und die Bürger „bürgen“ für diese Widersinnigkeiten mit ihrem hart verdienten Lohn, denn sie haben ja die Großzügigkeit, für ihre Sklavenarbeit 1 Euro die Stunde zu verdienen. Das Geld für die Wartungsverträge stecken die Bosse der Stadtbrigade ein oder verzocken es im nächsten Puff und lassen dort zusammen mit den Bossen der Stadtverwaltungen die „Puppen tanzen“. Wohl im wahrsten Sinne des Wortes. Da kann einem doch glatt einer „abgehen“ dabei, oder?

Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland!



Montag, 19. August 2013

Ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nie in Kraft getreten?


Das “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23. Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.

Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 )

Das "Grundgesetz für die BRD" ist seit der durch die USA befohlenen Streichung des alten Art. 23, der den Geltungsbereich festlegte, erloschen.

Am 17.Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juli 1990 0.00 h gestrichen ist.

Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Der heutige Art. 23 GG enthält, statt der an dieser Stelle von den Vätern des Grundgesetzes zwingend vorgeschriebenen Festlegung des Geltungsbereichs, nur noch einen betrügerischen Füll-Text mit Floskeln über die verrückte EU!

Die heutige Präambel des GG enthält ebenfalls nur Lügen, abgesehen davon, dass eine Präambel keine gesetzesrechtliche Bedeutung hat sondern lediglich als Vorwort zu werten ist, welche eine Erklärung zur Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken darstellt, die nicht zum eigentlichen Text gehört (lt. Wikipedia - Präambel).

Da die BRD sich gemäß BVerfG Urteil 2BvF 1/73 wesentlich nach dem entfallenen Geltungsbereich des GG definiert hatte, ist die BRD mitsamt dem GG seit dem 18. 7. 1990 um 0.00 Uhr erloschen.

Aber was ist genau erloschen? War das GG vorher ordnungsgemäß gültig?

Nein!

Laut "Bundesregierung" war noch nicht einmal das der Fall! Sie erklärt nämlich jetzt selbst, dass die von den Alliierten "gewünschte" Ratifizierung nie erfolgt war!

Zitat:

"Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen.“ Zitatende.

Die Ratifikation (von lat.ratus „gültig“, facere „machen“) ist ein Verfahren zum Schluss völkerrechtlicher Verträge. Erst durch die Ratifikation wird ein paraphierter Vertragstext völkerrechtlich verbindlich.

Um diesen Fakt zu verschleiern und damit die Staatssimulation aufrecht zu erhalten, wurde genau diese Aussage zur beauflagten Ratifikation des GG vom Netz genommen:


Was hat also die „Regierung der Bundesrepublik Deutschland“ zu verheimlichen?

Im Genehmigungsschreiben der Alliierten heißt es wie folgt:

2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird. 
Quelle: 

Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juli 1990 0,00 h aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23.08.1990 den Beitritt der „Deutschen Demokratischen Republik“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. mit Wirkung vom 03.10.1990. Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt.

Wenn der Einigungsvertrag und damit das Grundgesetz jemals in Kraft gewesen wäre, so hätte auch diesen das Deutsche Volk hier spätestens mit der vorgeblichen Wiedervereinigung ratifizieren müssen!

Jedoch wurde versucht, diesen Einigungsvertrag mit dem Einigungsvertragsgesetz in Kraft zu setzen. Dieses Gesetz wurde durch das Bundesverfassungsgericht mit AZ: 1 BvR 1341/90 vom 24. 04. 1991 für nichtig erklärt.

Das offenkundig rechtsfreie Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird hier sichtbar, da sich das Bundesverfassungsgericht zum Urteil der Nichtigkeit des Einigungsvertragsgesetzes auf das nichtige Grundgesetz beruft (fehlende Ratifikation durch das Volk) und selbst das Bundesverfassungsgericht nicht dazu legitimiert ist, Rechtsprechung zu vollführen, da die Richter des Bundesverfassungsgerichtes von einem nachweislich nicht legitimierten Bundestag und Bundesrat gewählt wurden und werden (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. 07. 2012).

Will die "Bundesregierung" damit sagen, dass die sich herumsprechende Tatsache der Löschung des Grundgesetzes und der Illegalität der BRD seit 1990 nicht so schlimm ist, weil das Grundgesetz mitsamt seiner angeblichen "Bundesrepublik Deutschland" halt vorher schon nicht rechtmäßig vorhanden waren?

Oder will die "Bundesregierung" das Volk und die Alliierten damit jetzt dermaßen beleidigen, dass ein Bürgerkrieg und/oder eine neue alliierte Militärregierung ertrotzt werden?

Wie auch immer - um so schlimmer ist die bekannte, alte Lügen der heutigen BRD von "souveräner Entscheidung" irgendeiner "Bevölkerung", vom GG als "gesamtdeutscher Verfassung", von irgend wessen "Beitritt" zu einem "Geltungsbereich" eines "Grundgesetzes", wie hier (gleiche Quelle) von der "Bundesregierung" geleiert:

"Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober wurde dieser Tag anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt."

Die Darlegung von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Soika zur Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat macht vieles noch einmal deutlich.

Die BRD ist kein Staat, sondern lediglich ein provisorisches „Besatzungs-Konstrukt“

Quelle:  

Wir wollen hier einen Staat!

Wir wollen hier unseren Staat!

Der Propaganda und den Lügen zu glauben, schafft kein Recht und auch keinen Staat!

Und wenn Ihr die Augen vor der Wahrheit verschließt, wird es auch nicht besser!
Hier noch ein interessantes Video zum Thema Grundgesetz und Präambel:


Sonntag, 18. August 2013

Langzeitarbeitslose beim Verfassungsschutz erhalten zu viel Hartz IV?

Nachrichten:

Eine durch den NSA durchgeführte Überprüfung von Bankkonten von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes hat ergeben, daß die Langzeitarbeitslosen des Verfassungsschutzes zu viel Sozialleistungen durch den Staat beziehen.
Während ein Hartz IV – Bezieher, welcher ein ganzes Leben gearbeitet hat und durch Wegrationalisierung seines Arbeitsplatzes, was mit Kosteneinsparungen zum Schutze der Einkommen von Vorstandsmitgliedern und Firmenberatern begründet wurde, ein monatliches Überlebensgeld von 370 Euro erhält, hat sich bei den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ein Berechnungsfehler eingeschlichen. Es wurde festgestellt, daß sich an die Summe von 370 Euro jeweils zwei Nullen zu viel befanden.
Die Mitarbeiter des Verfassungsschutz beziehen seit dem Jahre 1949 ein monatliches Gehalt, welches den durch die Bundesregierung beschlossenen Bezügen des SGB II nicht entspricht.
Der Sprecher des NSA teilte mit, daß es sich hierbei lediglich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt, welcher jetzt geprüft werde.
Es müsse dabei auch geprüft werden, ob die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes für den Zeitraum vom 23.05.1949 bis zum 21.09.1949 unberechtigte Bezüge erhalten haben, da die Eingliederungsvereinbarung, welche bei Mitarbeitern des Verfassungsschutzes als Grundgesetz bezeichnet wird, bereits am 23.05.1949 in Kraft trat, die vermeintliche Staatsgründung und somit das Arbeitsverhältnis jedoch erst am 21.09.1949 begann.
Dieser Vorfall werde ohne Ansehen der Person lückenlos aufgedeckt und ist alternativlos, so der Sprecher des NSA.

Danke Anke, zurück zu Lück und dem Wetterbericht:

Am heutigen Sonntag ist am Himmel mit Quellstreifen zu rechnen, welche sich in der Breite ausdehnen und somit den anfangs sonnigen Tag verdunkeln. Es konnte aus dem Headquater der Nato keine eindeutige Auskunft erlangt werden, ob die Nato für diesen Tag Sturm, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen oder lediglich starke Regenfälle geplant hat. Sofern aus dem Regierungszimmer von Frau Merkel keine Freigabe für die Kosten von Chemtrailflügen erfolgt, ist mit starkem Sonnenschein zu rechnen, der an diesjährige Hitzerekorde heranreichen kann.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sonntag

Alles wird gut!


Interessante Informationen finden Sie auch hier:
 http://www.astridbrand.homepage.t-online.de/Diverses/a_brd49/a_brd49.html

Samstag, 17. August 2013

BRD-Behörden auf der Jagd nach den Reichsdeutschen Nazis

Jeder Widerständler des BRD-Regimes kann ein Lied davon singen. Ihm wird prinzipiell unterstellt, daß er ein Reichsdeutscher oder ein Nazi ist. Nun ja, in letzter Zeit hat man auf Grund der geistigen Erkenntnisse die Reichsdeutschen oder Nazis zu bizarren Persönlichkeiten umgetauft. Das ist doch schon mal eine Wertsteigerung der Person. Person = Maske! Das ist noch lange nicht der Mensch. Aber das ist ein anderes Thema, über das noch gesprochen werden muß und was die Behördenmenschen noch begreifen müssen.

Grundsätzlich sollte hier erst einmal der Begriff „Reichsdeutsche“ geklärt werden.
Von Seiten der BRD-Behörden oder auch der BRD-Exekutive sind die Reichsdeutschen diejenigen, welche sich auf die Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. 12. 1937 berufen.

Werte BRD-Behörden und BRD-Exekutive, ein echter Reichsdeutscher würde sich niemals auf die Grenzen vom 31. 12. 1937 berufen, denn damit würde er die Gebietsabtrennungen anerkennen, welche mit dem Versailler Vertrag aus dem Jahre 1919 diktiert wurden. Das Volk als der Souverän, welches den Gebietsabtrennungen mit einem Volksentscheid hätte zustimmen müssen, wurde nicht gefragt.
Somit ist schon mal festzustellen, daß nach Staats-und Völkerrecht die Grenzen vom 31. 12. 1937 niemals legal zustande gekommen sind. Das ist die eine Seite.

Nun stehen die Grenzen vom 31. 12. 1937 aber auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland drin. Und zwar im Artikel 116 des Grundgesetzes. Werte BRD-Behörden und BRD-Exekutive, es lohnt sich auch für Sie, das Grundgesetz einmal durchgängig zu lesen. Ganz besonders empfehlen wir dies den sogenannten Beamten und Staatsdienern. Es könnte nämlich sein, daß Ihr eingetrichtertes Weltbild damit zum Einsturz gebracht wird. Wir Widerständler sind über diesen Punkt bereits hinaus gekommen. Und Sie sehen, wir leben auch noch. Sie werden also nicht daran zu Grunde gehen, wenn Sie das Werk, auf das Sie Ihren „Diensteid“ geleistet haben, einmal gründlich studieren.

Welche Erkenntnis ergibt sich nun aus dem Fakt der Grenzen vom 31. 12. 1937?

Das sogenannte Volk der Bundesrepublik Deutschland hat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niemals ratifizieren dürfen. Also hat sich das sogenannte Volk der Bundesrepublik Deutschland niemals offiziell zum Grundgesetz bekannt. Und das war gut so, würde Herr Wowereit aus Berlin sagen.

Wer hat aber das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland anerkannt? Und somit auch den Artikel 116 mit den dort aufgeführten Grenzen vom 31. 12. 1937!!!
Es sind die „Beamten“ und „Staatsdiener“ der BRD. Nur diese Personen haben sich zu den Grenzen vom 31. 12. 1937 bekannt. Und das haben sie mit einem Eid beschworen. Ein Eid auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Ein Eid auf das Besatzungsrecht!

Diese per Eid auf die „Nazigrenzen“ eingeschworenen Personen sind es, die Jagd auf die Widerständler des BRD-Regimes machen.

Was wollen denn die Widerständler des BRD-Regimes erreichen?
Sie wollen einen Staat nach den Vorgaben von Staats- und Völkerrecht. Sie wollen eine im Staats-und Völkerrecht verankerte grundsätzliche Trennung von Legislative als gesetzgebende Gewalt, von Judikative als gesetzsprechende Gewalt und von Exekutive als gesetzausführende Gewalt.
Von diesen Vorgaben ist die Bundesrepublik Deutschland noch Meilen entfernt!

Die Widerständler des BRD-Regimes wollen die Einhaltung und die Umsetzung von Recht und Gesetz.
Auch von diesen Vorgaben ist die Bundesrepublik Deutschland noch Meilen entfernt. Und mit jedem Erlaß, den die Regierung und/oder das Parlament erläßt, entfernt sich die BRD immer weiter von diesem Ziel. Sie verstrickt sich immer tiefer in das Spinnennetz, welches von Militärgesetzgebung, Bundesbereinigungsgesetzen, Firmenrecht, EU-Vorgaben, globaler Finanzmarkt und damit verbundenen Abschaffungen und/oder noch nie vorhandenen Staatsgrundsätzen gestrickt wurde und immer noch gestrickt wird.

Das Grundgesetz mit seinem Artikel 116 ist die Spinne, welche fett und fetter wird, weil die BRD-Behörden und die BRD-Exekutive, welche sich ja zum Grundgesetz bekannt haben, immer neues Futter der Spinne zuführen. Sie sind diejenigen, welche sich zu den Grenzen vom 31. 12. 1937 bekannt haben und jeder, der sich auf die Gesetze des Grundgesetzes beruft, akzeptiert still und leise den Artikel 116 und somit auch die Grenzen von 1937. Das sind die wahren Nazis und die Reichsdeutschen, die es gilt, zu ächten!

Daß sie diese Zusammenhänge auf Grund der ideologischen Propaganda nicht erkennen, ist eine ganz andere Geschichte. Daß sie aber trotz der Tatsache, daß ihnen diese Zusammenhänge immer wieder in den Auseinandersetzungen mit den Widerständlern des BRD-Regimes vor Augen geführt werden, immer noch die Arbeitsaufträge zur Verfolgung der Widerständler ausführen, das ist das Schlimmste an diesem Punkt. Es ist somit purer Vorsatz von Anhängern des Artikels 116, daß sie gegen diejenigen mit massiver Gewalt vorgehen, die in diesem Land staatsrechtliche Grundsätze anstreben.

Wir brauchen kein Grundgesetz, welches der Militärgesetzgebung unterliegt!

Wir brauchen hier Staatsrecht!

Weg mit dem Grundgesetz!


Hier finden Sie eine Studie von Prof. Dr. Münch aus Heidelberg:

Freitag, 16. August 2013

Sind die „Neuen Bundesländer“ gar kein Bestandteil der BRD?

Wenn die exekutiven Organe der BRD bei den Menschen des Landes plündern und sie zusammenschlagen, sobald sie sich verbal dagegen wehren, spürt man die Ohnmacht dieser exekutiven Organe. Es zeugt vom Frust dieser Erfüllungsgehilfen, weil sie auf der einen Seite ihr schönes Geld verdienen wollen und auf der anderen Seite längst erkannt haben, daß sie sich mit jedem Gang zur Arbeit und der Ausführung der Arbeitsaufträge strafbar machen.

Nun gibt es aber Gott sei Dank, langsam aber sicher, auch in den Reihen von Rechtsanwälten kluge Köpfe, die Zusammenhänge veröffentlichen, die sich nicht wegdiskutieren lassen. Menschen, die wissen, von was sie sprechen und das Gesagte auch fundiert untermauern können. Unser Dank gilt all jenen, die so mutig sind und die Wahrheit frei aussprechen. Nach dem Motto:

Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von ganz alleine aufrecht.

Wir möchten hier einen Sachverhalt veröffentlichen, der sicherlich schon etwas zurückliegt, jedoch jetzt aktueller denn je ist. Bußgelder werden mit aller Macht eingetrieben, weil die Städte an Geldnot leiden wie nie zuvor. BRD-Rechtsanwälte haben jedoch bereits im Jahre 2002 Verfahren zur Einstellung gebracht, 
weil die sogenannten Neuen Bundesländer kein Bestandteil der BRD sind.

Lesen Sie hier, wie diesbezüglich argumentiert wurde:


Lassen Sie sich also nichts gefallen, was den BRD-Erfüllungsgehilfen so gefallen könnte.
Uns Widerständlern gefällt schließlich die verbotene Willkür auch nicht!
Doch jeden Tag wacht einer mehr auf und kämpft gegen die Willkür eines untergehenden Systems.
Jeden Tag bekommen die Erfüllungsgehilfen eines Willkür-und Profitgiersystems mehr Angst, daß ihre besten Zeiten zu Ende gehen.

Wir Widerständler geben nicht auf, weil uns das System zu Kämpfern gemacht hat!
Wir wurden zu Kämpfern, weil das System uns alles genommen hat!
Wir haben nichts mehr zu verlieren!
Wir haben nur noch die Freiheit zu gewinnen!
Und dafür gehen wir nur noch geradeaus!
Und jeden Tag nehmen wir einen neuen Kämpfer mit auf diesem Weg!

Donnerstag, 15. August 2013

Mustertext Widerspruch zur Bundestagswahl an die jeweiligen Wahlleiter

Familienname, Vorname
Straße, Hausnr.
PLZ Ort

Wahlleiter für die Stadt/Gemeinde …
Straße, Hausnr.
PLZ Ort                                                              Ort, Datum


Betreff: Widerspruch, Beschwerde zur Bundestagswahl am 22.09.2013 sowie gegen jegliche Kommunalwahlen


Sehr geehrter Wahlleiter,

am 22.09.2013 soll eine Bundestagswahl stattfinden. Diese Wahl ist auf Grund der aktuellen Rechtslage illegal.

Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden. Bereits am 03.07.2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“.

Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu schaffen.

Auf Grund dieser Tatsache wird die Durchführung der Bundestagswahl am 22.09.2013 gemäß §143 BGB als angefochten erklärt. Nach § 142 BGB ist diese gesamte Wahl sowie alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig. Auf den sich durch die hier erklärte Anfechtung ergebenden Suspensiveffekt wird explizit verwiesen.

Die Bundesregierung, das Parlament etc. sind auf Grundlage der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht befähigt und auch nicht berechtigt, ein neues Wahlgesetz zu schaffen. Dieses Recht steht ausschließlich dem verfassungsgemäßen Gesetzgeber, dem Souverän, zu. Der Souverän ist nach Staatsrecht das Volk. Keine Vertreter von Parteien etc. haben das Recht, den verfassungsgemäßen Gesetzgeber zu ersetzen.

Alle nach 1956 gewählten Bundestage und Bundesregierungen sind und waren nicht legitimiert und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. sind ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war, Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte auch nie eine Befugnis um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist.
 

"Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist."…. (BVerfGE 55, 100)
Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam. BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage ist unmöglich, da der derzeitige Gesetzgeber nicht legitimiert ist.

In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen - das Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine Einschränkung gemacht -, daß unter der Geltung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.

Somit kann auch das neu geschaffene Wahlgesetz vom 09. Mai 2013 von einem nicht legitimierten Parlament/Regierung nicht als rechtliche Grundlage für die Bundestagswahl am 22.09.2013 sowie für alle eventuell folgenden Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland herangezogen werden, um eine rechtskonforme Wahl durchzuführen.

Der Durchführung einer willkürlichen, weil höchstrichterlich geurteilt, als verfassungswidrig geltenden Wahl, wird hiermit von mir persönlich, wie auch in Vertretung des gesamten Souveräns der Bundesrepublik Deutschland widersprochen. Ich verbiete hiermit auf Grundlage des Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz die Durchführung einer rechtswidrigen Wahl.

Ich fordere von Ihnen, als Wahlleiter, diese Anfechtung an das Bundesverfassungsgericht zu übergeben. Bis das Bundesverfassungsgericht in rechtskraftfähiger Form darüber entschieden hat, sind sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wahl, wie Wahlkampf und Durchführung einer illegalen Wahl zu unterlassen.

Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich zur Anzeige gebracht.

Der Weg zur Herstellung von Recht und Gesetz erfolgt durch die Einberufung einer Nationalversammlung durch das Deutsche Volk, da nur der Souverän legitimiert ist, staatliche Grundsätze und damit verbundene Verfassungskonformität zu schaffen.

Mit entsprechendem Respekt



Familienname, Vorname



Verteiler: diverse ausgewählte Empfänger


Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und enthält die gesetzlich geforderte Unterschrift.




Zum Download Mustertext bitte folgenden Link anklicken:  

Zur Übersicht der Wahlleiter mit E-Postadressen bitte folgenden Link anklicken:  https://docs.google.com/file/d/0B0oAvzGnWnZ_bGZ2Um1xNHJzd1E/edit?usp=sharing

Für die Ausarbeitung dieser, vorangegangener und auch weiterer Mustertexte bitten wir um eine kleine Spende. Vielen Dank im Voraus!