Montag, 28. Mai 2012

Das Pfingstfest und seine Bedeutung


Wann wird Pfingsten gefeiert und was bedeutet es?


Pfingsten ist im Prinzip das Geburtstagsfest der christlichen Kirche. Genau 49 Tage nach Ostern - nach der Auferstehung Christi - ist das eingetreten, was er seinen Jüngern prophezeite: Die Ankunft des Heiligen Geistes, die als "Pfingstwunder" ins neue Testament eingegangen ist. In religiösen Bildern ist die Taube das Symbol für den Heiligen Geist. Das Pfingstwunder in der Apostelgeschichte wird so ausgedrückt, dass die Jünger Jesu plötzlich in der Lage waren, verschiedene Sprachen zu sprechen und zu verstehen, nachdem sie den Heiligen Geist empfangen hatten. Diese Befähigung wird aus theologischer Sicht mit den Folgen des Turmbaus zu Babel in Verbindung gebracht, der eine Sprachverwirrung als Strafe Gottes auf den Größenwahn der Menschen zu Konsequenz hatte. Durch den Heiligen Geist waren die Jünger nun befähigt, ihre Mission in alle Welt zu bringen und so über alle Sprachen und ethnischen Grenzen hinweg die Lehre Christi zu verbreiten.

Am Pfingstfest wird das von Jesu angekündigte Kommen des Heiligen Geistes und der Abschluss der Osterzeit gefeiert.
Die Botschaft des Osterfestes war: Jesus lebt. Fünfzig Tage danach waren die Jünger Jesu in Jerusalem versammelt und empfingen den Heiligen Geist, was heute von Christen am Pfingstfest gefeiert wird. Das Pfingstfest ist nicht der Beginn von etwas vollkommen Neuen, sondern die Fortsetzung des Osterfestes. Pfingsten stellt so etwas wie eine Garantie dar, dass die Auferstehung Jesu von Ostern und die damit verbundenen Verheißungen immer noch gültig sind. Pfingsten wird außerdem als Geburtstag der christlichen Gemeinde angesehen.

 

Ursprung des Pfingstfestes: Das jüdische Schawuot


Das Wort Pfingsten stammt vom griechischen „pentecoste", was „der fünfzigste (Tag)" bedeutet. Das erste Pfingstfest fand laut Apostelgeschichte nämlich am jüdischen „Schawuot" statt, das fünfzig Tage nach dem Passahfest gefeiert wird. Dieses Fest, auch „Wochenfest" genannt, markiert den Beginn der Getreideernte. Zunächst war es ein Fest, an dem die erste Ernte gefeiert wurde, später rückte die Danksagung für die Gesetzgebung am Sinai in den Vordergrund. Dieses Fest hat zweifellos das christliche Pfingstfest inspiriert. Pfingsten stellt für Christen die Ablösung des alten Bundes durch die Gründung der Kirche dar und ist gleichzeitig ein Dankfest für die Verheißungen des Heiligen Geistes. Als institutionelles Fest wurde Pfingsten bereits im zweiten Jahrhundert nachweislich gefeiert.

 

Das biblische Geschehen von Pfingsten


Die Pfingsterzählung der Apostelgeschichte (Kapitel 2, Verse 1-41) gilt als Gründungsbericht der ersten christlichen Gemeinde und somit auch als Ursprung der heutigen Kirche. Der Verfasser der Apostelgeschichte, Lukas, berichtet, dass sich die Apostel und Jünger Jesu am jüdischen Schawuot in Jerusalem versammelt hatten. Plötzlich erhob sich vom Himmel her ein Dröhnen wie von einem Sturm. Die Jünger sahen etwas wie züngelndes Feuer, das sich auf sie niederließ: Der Heilige Geist hatte sie erfüllt. Dieser gab ihnen die Fähigkeit, sich in fremden Sprachen zu verständigen. Juden, die aus aller Welt zum Schawuot angereist waren, kamen herbeigelaufen und waren verwundert, dass sie die Apostel in ihren eigenen Sprachen reden hören konnten. Die einen sahen darin ein Wunder Gottes, andere hingegen hielten die Jünger für betrunken. Petrus hielt bestärkt durch den Geist Gottes vor der Menschenmenge eine Rede. Er verkündete, dass Jesus der von den Juden erwartete Messias sei und forderte anschließend die Zuhörer auf, ihr Leben zu ändern und sich taufen zu lassen. Etwa dreitausend Menschen folgten dieser Aufforderung und so wurde an diesem Tag die erste christliche Gemeinde begründet.

 

Pfingstbräuche und ihre Bedeutung


Es gibt eine ganze Reihe von Pfingstbräuchen, die von Region zu Region unterschiedlich sind und auch eine unterschiedlichen Ursprung haben. In der Lüneburger Heide gibt es zum Beispiel das  Pfingstbaumpflanzen, das überhaupt nichts mit der religiösen Bedeutung von Pfingsten zu tun hat, sondern aus dem germanischen Glauben entstanden ist. Dort sollen die geschmückten Bäume im Frühjahr die bösen Geister vertreiben.
In den Alpen und in Mecklenburg wird das Schmücken des Pfingstochsen gepflegt. Es hat den Hintergrund, dass am Pfingstsonntag das Vieh zum ersten Mal auf die Weide getrieben wird. Das ist eine besondere Zeremonie, die mit einer Prozession der Rinderherde durch den Ort verbunden ist. Das stattlichste Rind wird mit Blumen, Stroh und Bändern dekoriert und als Leittier an die Spitze der Herde gesetzt. Das ist dann der Pfingstochse. Aus diesem Brauch ist die Redensart "geschmückt wie ein Pfingstochse" entstanden. Früher wurden die Pfingstochsen geschlachtet, um aus ihrem Fleisch das Pfingstessen zu kochen.
Wer in Altbayern oder Österreich lebt, kennt noch eine andere Bedeutung. Dort ist ein Pfingstochse ein Mann, der morgens lange im Bett liegt. In manchen Alpendörfern ist es üblich, den Langschläfer als "Pfingstochse" auf dem Schubkarren durch Ort zu fahren, um der Dorfbevölkerung zu zeigen, was für ein Langschläfer er ist.
In vielen größeren und kleineren Städten gibt es Pfingstmärkte mit Vergnügungsparks. In Frankfurt am Main wird der Wäldchestag gefeiert, im rund hundert Kilometer entfernten Alsfeld gibt es den Pfingstmarkt, wo am Dienstag nach Pfingsten Krämerbuden in der von Fachwerkhäusern geprägten Innenstadt allerhand Waren feil bieten. In Halle an der Saale wird der Knoblauchsmittwoch zelebriert und weit über die Grenzen des rheinland-fälzischen Deidesheim hinaus kennt man die Geißbockversteigerung.

Pfingststehlen und Birkenstecken als Pfingstbrauch

Das, was sich ansonsten in der Walpurgisnacht abspielt, wird in Österreich und einigen Regionen  Deutschlands in die Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag gelegt. In der so genannten Unruhnacht werden verschiedene Streiche ausgeheckt wie Gartentüren ausgehebelt und versteckt. Diesen Brauch bezeichnet man auch als Pfingststehlen. Ursprünglich steckte das Vertreiben der bösen Geister hinter der Unruhnacht.
Weiterhin gibt es in einigen Gegenden das "Birkenstecken", wo in der Pfingstnacht Junggesellen ihrer Liebsten eine Birke an die Hauswand zu stellen. Hier ist ebenso wie beim Pfingststehlen eine Parallele zum Abend vor dem 1. Mai zu erkennen, wo in vielen Teilen Deutschlands ein Maibaum aufgestellt wird.

Warum feiern Menschen Pfingsten?


Nach Ostern und Weihnachten ist Pfingsten (griechisch für "der fünfzigste Tag") das wichtigste Fest der Christenheit. Der Heilige Geist Gottes selbst soll am 27. Mai des Jahres 30 nach Christus die kleine verfolgte Urkirche mit Wind und Wunderflammen auf den Weg zur Weltreligion geführt haben. Nachdem Jesus verhaftet worden war, hatten sich seine Anhänger in alle Winde zerstreut. Nach der Kreuzigung kehrten die Apostel in ihre Heimatprovinz Galiläa zurück. Dort erschien ihnen der auferstandene Gottessohn und schickte sie wieder in die Hauptstadt. Mit Maria und Maria Magdalena versteckten sich die Männer in dem gleichen Haus, in dem Jesus einst mit ihnen das Letzte Abendmahl gefeiert hatte.
"Ihr werdet meine Zeugen sein bis an die Grenzen der Erde", hatte Jesus zu den Aposteln gesagt. Sie sollten den Glauben in die Welt tragen. Doch dieser Auftrag war lebensgefährlich, denn die Hohepriester verfolgten Christen als gotteslästerliche Ketzer und die Römer als staatsfeindliche Aufrührer. Wer sich zu Jesus bekannte, riskierte sein Leben und würde sofort verhaftet werden.

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Warum feiern Menschen Pfingsten? | Suite101.de
http://suite101.de/article/warum-feiern-menschen-pfingsten-a134161#ixzz1w9N44hsu
 

Samstag, 26. Mai 2012

Muster - Antrag auf Betreuung für Bedienstete der Behörden




Familienname, Vorname, Straße, HNr.  PLZ  Ort                                                                                               





Behörde XXX (z.Bsp. Bürgerbüro)
z.Hd. Leiter der Dienststelle
Straße, HNr.
PLZ Ort                                                                                                        Ort, Datum



Per Fax: (Faxnr. der Behörde)



Antrag auf Betreuung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Antrag auf Betreuung für folgende Person/en:

- Name, Dienststelle, Zimmernummer


beschäftigt bei:


XXX (Name der Behörde)
(Adresse der Behörde)


Begründung:

Die genannten Personen  versehen ihren Dienst in einer öffentlichen Behörde zur Bearbeitung von Verwaltungsakten, welche nach Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln sind.

Die von diesen Personen gegen mich gerichteten Schreiben beziehen sich auf bereits vor mehreren Jahren erloschene Gesetze.

Diesbezügliche Aufklärung zur aktuellen Rechtslage mit Verweis auf rechtlich fundierte Quellen wie Bundesministerium der Justiz, Gesetzblätter und rechtlich anerkannte Internetseiten, welche die Löschung dieser Gesetze offenkundig ausweisen, wurden von den genannten Personen ignoriert oder abgewiesen.

Ein Anerkenntnis zu den durch das Bundesministerium für Justiz beschlossenen Gesetzesänderungen oder Löschungen erfolgte durch die genannten Personen nicht.

Sicher werden in Ihrer Behörde umfangreiche Schulungen zur aktuellen Rechtslage durchgeführt, damit sachlich korrekte Verwaltungsakte erstellt werden können.

Muß ich bei diesen Personen im Ergebnis der an mich gerichteten Schreiben mit den vollkommen abwegigen Darlegungen zur Gesetzeslage von geistiger Verwirrtheit oder einer Störung der Erkenntnisaufnahme mit bewusster Verweigerung zur Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes oder ähnlichen höchst richterlichen Beschlüssen ausgehen?

Dieser Zustand ist für Personen im Öffentlichen Dienst nicht hinnehmbar und muß psychologisch begutachtet und behandelt werden, um einen Rechtsstreit in Form von Klagen und Strafschadensforderungen von Ihrer Behörde abzuwenden.

Aus diesem Grund stelle ich für die genannten Personen Antrag auf psychologisches Gutachten durch den Medizinischen Dienst und Betreuung.

Eine Abschrift dieses Antrages ergeht an folgende Empfänger:

- Leiter der Behörde                                                                     (Faxnummer)
- Amtsgericht im zuständigen Amtsbereich der Behörde               (Faxnummer)
- Staatsanwaltschaft im zuständigen Amtsbereich der Behörde    (Faxnummer)
- übergeordnetes Ministerium der Behörde                                  (Faxnummer)


In Erwartung eines positiven Bescheides zu diesem Antrag verbleibe ich mit freundlichen Grüßen





Familienname, Vorname 


Weiterleitung und Veröffentlichung dieses Antrages sind erlaubt und gewünscht.

Freitag, 25. Mai 2012

Muster - Zurückweisung zur Forderung von KFZ-Steuer


Familienname, Vorname  Straße / Hausnummer  PLZ Ort 


„ Finanzamt“ xxx (Ort)
Straße. Hausnummer
PLZ  Ort


Faxnr: xxx - xxxx


Kfz – Kennzeichen: xxx - xxx                                                        Ort, Datum


Betrifft: Zurückweisung der Steuererhebung, Entzug der Einzugsermächtigung
                                           

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht meiner Fahrzeugpapiere musste ich feststellen, dass mir von der Zulassungs- Behörde Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ausgehändigt wurden, die bestätigen, dass ich nicht Eigentümer des Fahrzeuges bin. Zur Zulassung wurde noch meine Bankverbindung erpresst, da andernfalls keine Zulassung erfolgen könnte.

Unter Punkt C 4c mit folgendem Schriftsatz:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges
ausgewiesen.

Sie wollen von mir sogenannte KFZ-Steuer für das Fahrzeug eines mir unbekannten
Eigentümers einfordern. Jede Steuererhebung ist nach Rechtslage generell nichtig.

Sie erheben Steuern für eine Sache, die nicht in meinem Eigentum steht. Die Eigentumsverhältnisse sind prinzipiell ungeklärt. Auch die Ihres „eigenen“ Fahrzeuges!

Sie hätten wissen müssen, dass dies einen Betrug am Bürger darstellt und mit empfindlichen
Strafen geahndet wird.

Darüber hinaus erpressen Sie jeden Fahrzeuganmelder völkerrechtswidrig mit der Herausgabe
einer Bankverbindung zwecks Einfordern einer sogenannten Steuer von einer Person, die ein
Fahrzeug gar nicht in seinem Eigentum hat.

Der Fahrzeugbrief ist das ultimative Dokument über den Eigentumsnachweis. Nicht ein
eventueller Kaufvertrag, den ich ständig bei mir tragen müsste und den jeder
nachmachen kann, somit der Kfz- Brief überflüssig wäre. Der Kfz- Brief war schon immer der Nachweis des Eigentums und er wird es immer sein. Ähnlich eines Grundbucheintrages, der in der erloschenen „OMF-BRdvD“ leider keine Bedeutung hat, gemäß gültiger BK/O 47/50.

Jetzt wird offensichtlich für jeden bestätigt, dass uns nichts gehört. Genau das haben wir zur Volksaufklärung gebraucht. Und das ist gut so.

Ich fordere die Klärung der Eigentumsverhältnisse, in einem Bereich, auf den die erloschene „OMF-BRdvD“ keinen Zugriff hat, weil die deutschen Strassen durch die Alliierten nach wie vor beschlagnahmt sind. Und weil dieser aufschlussreiche Satz im Kfz - Brief drin steht, wo er nichts zu suchen hat.

Das alles ist nicht das Problem des deutschen Volkes, sondern das Problem der Behörden.

Ich kündige daher die von Ihnen erpresste Angabe der Bankverbindung und verbiete Ihnen Gelder einzuziehen, von einer Sache, die nicht in meinem Eigentum steht.

Ich stelle alle Zahlungen ein, da ich laut dem von Ihnen ausgehändigten Kfz-Brief NICHT
Eigentümer des Fahrzeugs bin oder sein kann.

Mit den entsprechenden Forderungen wenden Sie sich bitte an den Fahrzeugeigentümer und nicht an mich.

Für einen eventuellen Dialog, weisen Sie mir bitte die Eigentumsverhältnisse nach, da der
Fahrzeug-Brief und das Fahrzeug ebenfalls mit diesem Zusatz wertlos ist.

Jede Uneinsicht oder belästigender Schriftverkehr Ihrerseits, wird nicht nur an die
Hohen Kommissare der Alliierten weitergeleitet, sondern auch zur Anzeige an die
Generalstaatsanwaltschaft in Moskau gebracht, da Ihnen scheinbar das geltende Kriegs-
und Besatzungsrecht unbekannt ist.

Für Nachfragen zur KFZ-Steuer oder alliiertem Recht wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM
Patch Barracks Support Office
70569 Stuttgart     
 
 Tel: 0711-6877568              
  Fax: 0711-6877799




Familienname, Vorname 



Weitere Informationen zur Celexnummer finden Sie hier: Teil 1
                                                                                                    Teil 2

Donnerstag, 24. Mai 2012

Warum sind Verwaltungsakte nichtig?


Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat verliehen.

Nur bei Vorliegen dieser staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht gegen den Bürger angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zwingend zitiert sein.(Siehe BVerfGE 55, 100 bzw. 1BvR 668/04)

Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.

Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.

Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen vehement bestritten.

Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Erkennt die Masse der Bevölkerung, in welchem Ausmaß jeder Einwohner unseres Landes seit 1945 abgezockt wurde, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle mit Strafschadensforderungen beginnt.

Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz dieses Sachverhaltes deutlich machen.

Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.

Sie möchten mehr über die illegale Firma Bundesrepublik Deutschland GmbH wissen? Dann klicken Sie hier, um die Klage von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka zu lesen

Weiterleitung und Veröffentlichung sind erlaubt und gewünscht.
 

Samstag, 19. Mai 2012

Aufruf mit Amtshilfeersuchen


Die Zeit ist reif, um die Kräfte in unserem Land zu bündeln.

Es ist eine offenkundige Tatsache, daß die Menschen unseres Landes von den BRD-Behörden ohne rechtliche Grundlage ausgeplündert und in ihren Grund- und Menschenrechten diskriminiert werden.

Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, diesem Treiben ein Ende zu setzen und die Erfüllungsgehilfen der BRD-Diktatur zur Rechenschaft zu ziehen und ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Die diesbezüglichen Klagen können erst nach Herstellung der Staatlichkeit vor einem ordentlichen staatlichen Gericht mit volkswahllegitimierten Richtern eröffnet werden. Jedoch können bereits jetzt Strafschadensforderungen wegen Amtsmißbrauch und Täuschung im Rechtsverkehr gegen sogenannte Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Sachbearbeiter der BRD-Organe gerichtet werden.

Da die Volksbewegung Dem Deutschen Volke über keine staatsrechtliche Legitimation verfügt und sich lediglich als Sprachrohr des Volkes versteht, bitten wir die Kommissarischen  Reichsregierungen und sonstige Organisationen um Amtshilfe bei der Ermittlung der ladefähigen Adressen, um Strafschadensforderungen und den Verweis auf nachfolgende Klagen zustellen zu können.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie über die staatsrechtliche Legitimation oder über sonstige Möglichkeiten verfügen, um in den entsprechenden Fällen tätig zu werden.

In Erwartung Ihrer positiven Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Volksbewegung
Dem Deutschen Volke



Wir bitten alle Leser, welche Kontakt zu entsprechenden Gruppierungen haben, um Weiterleitung des Aufrufes zum Amtshilfeersuchen.

Freitag, 18. Mai 2012

Jetzt sind sie dran!



Die Volksbewegung hat sich einst gegründet, weil sie die Willkür und die Plünderungsaktionen von den Behörden, Gerichten, Finanzämtern, Banken, Gerichtsvollziehern, Polizisten & Co. ´stoppen will.

Mit unseren Schreiben, die auch auf unserem Blog zu finden sind, haben wir bei den Übeltätern schon mächtig Staub aufgewirbelt.

Immer wenn wir solche Aktionen mit knallharten Fakten zur Rechtslage und den damit ausgesprochenen Verboten zum Auslösen von generell nichtigen Verwaltungsakten zu Tausenden an die Übeltäter versenden, bekommen wir auf unserem Blog auch Besuch von den Freunden der „Zentralen Dienste“. Darüber freuen wir uns natürlich ganz besonders, denn diese Personen kennen schließlich die Rechtslage in und auswendig und wissen dann gleich, womit sich die Übeltäter schuldig gemacht haben. Die „Zentralen Dienste“ können dann schon einmal eine Liste machen, nach derer die Übeltäter abgeurteilt werden, wenn sich der Wind in unserem Land gedreht hat.

Und da diese Listen eine sehr löbliche Erfindung sind, werden auch wir jetzt diese berühmten Listen erstellen und weiter ausbauen.

Jeder Einzelne von uns ist bekanntlich den Plünderern und der Arroganz der Willkürler hoffnungslos ausgeliefert. Doch jetzt beginnt sich die Masse in unserem Land zu vereinen. Die Plünderer und Willkürler haben dies schon längst gespürt und verhalten sich wie die angeschossenen Wildtiere. Sie werden im wahrsten Sinne des Wortes wild und aggressiv, weil sie die Säge am Stuhlbein schon längst bemerkt haben.

Wir nehmen diese Reaktionen mit Freuden zur Kenntnis, denn nun hängt es ganz von der Intelligenz der Plünderer und Willkürler ab, wie sie weitermachen wollen.

Wir reichen prinzipiell jedem die Hand, wenn er oder sie erkannt hat, daß das eigene berufliche Handeln unbewußt auf der Grundlage der Arbeitsanweisungen ohne Rechtsgrundlage ausgeführt wurde. Doch jetzt sind alle von uns informiert worden.

Ab sofort gibt es keine Schonfrist mehr!
Jetzt wird die Liste erstellt!

Wir rufen alle Menschen unseres Landes auf, uns die bekannten persönlichen Daten und die entsprechenden Geschäftszeichen der Übeltäter zu übermitteln. Wir bauen zur Zeit eine Datenbank auf, in der diese Daten gesammelt werden. Die Absicht dahinter sollte jedem klar sein.

Jetzt sind sie dran!!!

Nur durch eine Selbstanzeige kann sich der einzelne Übeltäter jetzt noch vor persönlichen Konsequenzen retten.

Das System ist kurz davor, zu kippen. Die magische Grenze der benötigten Systemverweigerer ist längst überschritten.

Und jetzt wird abgerechnet!

Wenn man davon ausgeht, daß jeder nichtige Verwaltungsakt, der trotz Widerspruch, rechtlicher Aufklärung und ausgesprochenem Verbot weiterhin zur Plünderung, Kontopfändung, Freiheitsberaubung etc. gegen die Menschen unseres Landes gerichtet wird, mit mindestens 250.000 Euro pro Vorgang gegen jeden einzelnen Sachbearbeiter und / oder Vorgesetzten geltend gemacht werden kann, so kann das für alle bisherigen Opfer ein recht einträgliches Geschäft werden. Es sei noch dazu gesagt, daß im Wiederholungsfall bereits 750.000 Euro angesetzt werden können.

Darüber sollten sich alle Plünderer und Willkürler ernsthaft Gedanken machen.

Wir werden dabei helfen, das durchzuziehen, denn das ist der Sinn einer Volksbewegung, denn wir sind das Volk und alle Macht geht vom Volke aus. So steht es doch geschrieben, oder?

Also, liebes Volk, schickt die Schreiben der Übeltäter nicht mehr ungeöffnet an die Behörden zurück!

Aufmachen -> Daten notieren -> an die Volksbewegung senden!

Wir recherchieren die fehlenden persönlichen Daten. Die Vollstreckung ist dann nur noch eine Frage der Zeit und wie schnell wir das System gekippt haben.

Das kann doch noch ganz lustig werden, oder?

Jetzt geht´s los!!!

 Hier ist unsere E-Postadresse: Info@dem-deutschen-volke.net

Weiterleitung und Veröffentlichung dieses Aufrufes sind erlaubt und gewünscht.


Mittwoch, 16. Mai 2012

Anschreiben an Landkreis Saale-Kreis mit Verbot zu rechtswidrigen Verwaltungsakten


Sehr geehrte Frau Schaft-Trenn, Sehr geehrte Bedienstete des Landkreises Saale-Kreis,

wir wurden mit Ihrem Geschäftszeichen 20.2/99/01-2001947 u.a. darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und die Vollstreckung mit Kontopfändung androhen.

Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.

Sie verletzen somit fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).

Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,er StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.

Das hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.

Unabhängig davon, dass Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.
Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Im vorliegenden Fall fehlt eine rechtsgültige Unterschrift und stellt tatbestandlich eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).
Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor. Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) vonAmtes wegen zu beachten.

Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen sofort einzustellen.

Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.

Hiermit sprechen wir Ihnen das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Sie haften bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.

Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für Sie oberste Priorität zu sein.



Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
per E-Post versandt am 16. Mai 2012

Anhang:  PDF Anschreiben mit Verbot zu rechtswidrigen Verwaltungsakten          

 
Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.
 
       

Montag, 14. Mai 2012

Anschreiben an alle Städte und Gemeinden mit Verbot zu rechtswidrigen Verwaltungsakten


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.

Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.

Die Bediensteten verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).

Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,der StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.

Auch der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ist wegen Verstoß gegen das Zitiergebot nichtig und darf somit nicht zur Vollstreckung angewendet werden!
Die Grundlage der GEZ, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) greift mit den § 7 Vollstreckung und § 9 Ordnungswidrigkeiten unter anderem in Art. 14, und Art. 2 (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ein. Somit ist hier die Einhaltung der Zitierpflicht des Art. 14 und des Art. 2 (2) GG zwingend erforderlich. Im RGebStV sind keine Grundrechtseinschränkung der Art. 14 und Art. 2 GG aufgeführt. Damit weist der RGebStV einen unheilbaren Gültigkeitsmangel (Art. 19 Abs. 1 Satz 2) auf. Daher sind Handlungen der GEZ und der Gerichtsvollzieher und auch Ihrige in Ermangelung eines gültigen Gesetzes nichtig und gegenstandslos, verfassungswidrig, denn wo kein Gesetz ist, ist keine Zuständigkeit und wo keine Zuständigkeit ist, ist auch kein Sachverhalt.

Das hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt. Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.

Unabhängig davon, dass Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.
Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Vorliegendes ist bar jeder Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor
(BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).
Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor. Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) vonAmtes wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.

Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.

Hiermit sprechen wir allen Bediensteten der Städte und Gemeinden das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.

Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten oberste Priorität zu sein.

Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
per E-Post versandt am 14. Mai 2012

Anhang: PDF Anschreiben Städte

Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.

Samstag, 12. Mai 2012

Wehrt Euch endlich!


Ist es nicht absolut schizophren, daß sich unser Volk tagtäglich über die Abzocke und die Knechtschaft der bestehenden Diktatur beschwert aber keinen Mumm in der Hose hat, sich dagegen zu wehren?!

Die größten Schreihälse findet man in diversen Foren.

Müßte man dies in einer Karikatur wiedergeben, so stelle man sich eine Küche vor, in der an den einzelnen Wänden überall kleine Mauslöcher zu finden sind. Die darin versteckten Mäuse zielen mit ihren Geschützen den ganzen Tag auf die anderen Mauslöcher. Immer in der Hoffnung, mit den eigenen verbalen Attacken die Maus im gegenüberliegenden Mausloch mundtot zu machen.
Vom Feind eingeschleuste Mäuse sausen von Loch zu Loch und erzählen jeder Maus eine andere Hiobsbotschaft.
Die Mäuse geraten dadurch in helle Aufregung und schießen wild um sich.
Das Chaos ist perfekt, das Ziel des Feindes ist erreicht.
Die Feindmaus kann sich zurückziehen und vom Auftraggeber das leckere Käsestückchen in Empfang nehmen, denn die Mäuse sind damit beschäftigt, sich gegeneinander zu bekriegen und die indoktrinierte, angeblich einzig richtige Wahrheit den anderen Mäusen einzutrichtern.

Stoppt endlich diesen Wahnsinn!!!

Hört auf Euer Bauchgefühl, wenn die Feindmäuse lostrommeln. Alles wird nur künstlich verkompliziert, damit keiner mehr durchblickt. Die Absicht ist doch mehr als klar ersichtlich.

Wenn uns klar würde, wie einfach es ist, diese Diktatur in unserem Land aus den Angeln zu heben, hätten wir innerhalb kürzester Zeit Zustände nach Recht und Gesetz mit Ruhe und Ordnung.
Doch eine Diktatur lebt vom Prinzip „Teile und Herrsche“. Damit wird das Volk beschäftigt. Es bekriegt sich gegenseitig. Erkennt es irgendwann, daß die Kriege zu nichts führen, zieht es sich resignierend in das Mausloch zurück und zuckt nur noch mit den Schultern, wenn der Versuch zum Herauslocken unternommen wird.

Krieg und Resignation ist das Ziel einer Diktatur!

Das sind die Voraussetzungen, um ein dienendes und demütiges Volk in Schach zu halten.

Das Hamsterrad lässt grüßen!

Je mehr wir geschröpft werden, umso schneller muß das Hamsterrad bewegt werden. Keine Zeit mehr, um aus dem Hamsterrad herauszuschauen und den Wahnsinn zu erkennen.

Stoppt das Hamsterrad und steigt aus!
Nichts ist kompliziert!

Natürlich, die Komfortzone muß man dazu schon verlassen. Vielleicht ist dann ja auch kein neues Auto mehr drin und mit dem phantastischen Urlaub kann man auch nicht mehr vor den Kollegen oder den Nachbarn prahlen. Aber besteht darin der Sinn des Lebens? Fühlen wir uns nur als Mensch, wenn wir etwas darstellen, was andere von uns erwarten? Glück und Zufriedenheit drücken sich nicht in Urlaub oder einem neuen Auto aus. Es sei denn, diese Ansicht wurde uns indoktriniert.

Denkt darüber nach, ob die eingetrichterten Bedürfnisse wirklich Notwendigkeiten darstellen oder ob damit nur der Faktor Mehrwertsteuer bedient werden soll.

Und wer verdient oder bedient sich an der Mehrwertsteuer?
Die Diktatur!
Raus aus dem Hamsterrad!
Systemboykott fängt mit Konsumboykott an!

Fernsehen und Nachrichten abschalten! Es sind eh nur Lügen! Und dann kommt aus Euren Mauslöchern raus, stellt die Geschütze in die Ecke und erkennt, daß Ihr keine Mäuse sondern Menschen mit Herz und Verstand seid. Diesen Verstand gilt es zu benutzen, wenn Ihr die Zustände ändern wollt.

Hört auf, Euch mit den Behörden zu fetzen!

Keiner von denen hat das Recht, hoheitliche Verwaltungsakte an Euch zu versenden oder zu vollstrecken! Firmen haben keine hoheitlichen Aufgaben zu erledigen und nichts anderes als Firmen sind die Behörden in unserem Land! Um mit Euch ins Geschäft zu kommen, müssen die mit Euch Verträge abschließen.
Mit jeder Antwort, die Ihr auf Behördenschreiben schickt, geht Ihr unwissentlich einen Vertrag mit diesen Firmen ein und dann gelten deren AGB`s. Das wars! Ihr sitzt in der Firmenfalle!

Seid mutig!
Laßt doch die Vollstrecker kommen!

Zwei bis drei Tage Inhaftierung kosten die Firma ein hundertfaches als das Bußgeld, was Ihr hoffentlich nicht zahlt, denn damit ernährt Ihr die Diktatur. Nur das ist der Zweck von Behördenschreiben. Es geht nur ums Geld verdienen.
Die wollen Euch nicht wirklich inhaftieren, das ist denen nämlich viel zu teuer. Die wollen hauptsächlich nur Euer Geld. Doch das steht denen ohne Staatlichkeit nicht zu. Es sei denn, Ihr betrachtet es als Schenkung an die Diktatur. Dann seid Ihr Mittäter der herrschenden Zustände.

Wehrt Euch endlich!
Zieht es durch!
 Keine Zahlungen mehr und keine eidesstattlichen Versicherungen mehr unterschreiben!!!

Die da oben haben kein Recht, wenn sie die Staatlichkeit mit aller Macht verhindern wollen oder nicht einsehen wollen, daß nur die Staatlichkeit in unserem Land Recht und Gesetz, Ruhe und Ordnung beinhalten kann.

Wir sind zahlenmäßig viel mehr, als die da oben. Und die haben nicht das Geld, um uns alle einzusperren, wenn wir denen das Geld nicht zahlen.

Aus die Maus!
Damit ist das System am Ende!
So einfach ist das!

Und Ihr seid die nächsten, die das nur noch erkennen müssen. Das ist nämlich die Kraft des Volkes!

Wenn wir nicht mitspielen, ist die totalitäre Macht am Ende!




Weiterleitung oder Veröffentlichung ist erlaubt und gewünscht

Freitag, 11. Mai 2012

Wenn der Wind sich dreht

Wenn bald unser Deutschland weint, weil es viel zu lange geträumt. Wenn erst viele Deutsche sehen, was Schlimmes ist geschehen. Über Jahre dreist belogen, ausgenommen und betrogen. Als Wähler hier für dumm verkauft und den Bonzen blind vertraut.

Jahrelang fiel man auf Typen rein, von DGB bis Zentralverein, Meinungsmache und CDU, auf Sozis und all den Schmu. Dann werden plötzlich manche wach und denken über manches nach. Noch ist es noch nicht zu spät, daß der Wind sich dreht.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

So mancher sieht und glaubt es nicht, wie die Bonzen uns lügen frech ins Gesicht. Phrasen dreschen und gebildet scheinen und kaum etwas ehrlich meinen. Sie reden Blech und schlucken Gold, das man auch dir aus der Tasche holt. Die Steuerschraube fester zieht und denkt nur an den Profit.

Der kleine Mann der ist egal, man braucht ihn nur als Personal. Des Volkes Wille was ist das schon, doch bald zerbricht die Illusion. Immer mehr Schafe im Wählerheer, erkennen die Wahrheit und glauben nicht mehr. Was aus Berlin da kommt und in der Zeitung steht, in Funk und Fernsehen wird erzählt.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

Man trichtert es dir täglich ein, uns geht es gut, so wird es bleiben. Doch was wirklich hier geschieht, welche Pläne man so schmiegt. Das sagt man nicht, verschweigt es dir und hat dich doch voll im Visier. Deine Arbeit, deine Kinder, dein bisschen Geld, sind eingeplant von der Unterwelt.

U.S.-Europa, Eurowahn, Schutzgelderpressung zum Gotterbarmen. Kampfeinsätze der Bundeswehr und die Kassen sind so leer. Bauernsterben und Eurowahn, Abtreibungsmord und Schlendrian. Hütchenspieler und Mafia und aus der Hauptstadt nur seichtes Blabla.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

Der Mensch ist nur noch ein Konsumobjekt, das man abgefüttert in die Tasche steckt, Austauscht, wegrationalisiert und notfalls ausrangiert. Der Plan ist alt und meisterhaft, voll durchdacht und grauenhaft. Eine Einheitswelt à la Washington, kalt und monoton.

Die Sorge, was wird morgen sein, frag nicht still, du musst es schreien. Damit man es auch ganz oben hört, wo man sich gegen dich verschwört. Doch immer mehr Deutsche sagen nein, zu diesem Lügen- und Heuchelverein. Trotz Medienmafia und Kapital, unser Kampf ist national.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

Anmerkung der Volksbewegung: Der Urheber dieser Zeilen ist uns nicht bekannt, doch die Botschaft ist eindeutig und nachdenkenswert für jeden Einzelnen.

Unser Aufruf:

Wir müssen noch viel mutiger werden!!!

Und dieser Aufruf gilt für jeden Einzelnen!



Donnerstag, 10. Mai 2012

Anschreiben an Landgericht und Staatsanwaltschaft Deggendorf sowie Amtsgericht Viechtach



Sehr geehrte Frau "Richterin" Ludwig, Herr Dr. Kilger sowie Frau "Richterin" Götte,

wir wurden mit Ihren Geschäftszeichen Cs 2 Js 4174/10, 3 Cs 2 Js 4174/10 sowie  
4 OWi 5089-115444-08/4 darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.

Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.
Die Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).
Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,der StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.
Das hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.
Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.
Unabhängig davon, dass Urteile von illegalen Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.

Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).
Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Vorliegendes ist bar jeder Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).

Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor. Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die
Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichte und Staatsanwaltschaften) vonAmtes wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.
Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.
Hiermit sprechen wir allen Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.
Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften oberste Priorität zu sein.


Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
per E-Post versandt am 10. Mai 2012

Anhänge:    PDF Justiz nutzt Unkenntnis der Bürger
                    PDF Anschreiben an LG Deggendorf, AG Viechtach, StA Deggendorf 





Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.
 

Mittwoch, 9. Mai 2012

Anschreiben an alle Landkreise


Sehr geehrte Damen und Herren der Landkreise,

wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.

Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.

Die Bediensteten der Landkreise verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).

Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,er StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.

Das hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.

Unabhängig davon, dass Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.
Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Vorliegendes ist bar jeder Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).
Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor. Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) vonAmtes wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.

Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.

Hiermit sprechen wir allen Bediensteten der Landkreise das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.

Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten der Landkreise oberste Priorität zu sein.



Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
per E-Post versandt am 10. Mai 2012

Anhänge:   PDF Justiz nutzt Unkenntnis der Bürger
                   Anschreiben Landkreise


Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.