Grundgesetz Artikel 146


Zitat:
Dieses Grundgesetz, das NACH VOLLENDUNG DER EINHEIT UND FREIHEIT DEUTSCHLANDS für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zitatende.

Es fand bis zum heutigen Tag keine Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands statt. Die sogenannte Wiedervereinigung war ein Zusammenschluß von Westdeutschland und Mitteldeutschland. Es war nicht die Wiedervereinigung von GESAMTDEUTSCHLAND.

Das deutsche Volk besitzt auch bis zum heutigen Tag keine FREIHEIT. Es steht immer noch unter Besatzungsrecht.

Das Deutsche Volk hat des Weiteren noch keine Verfassung beschlossen.

Laut Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 wird in Punkt 2 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine Ratifizierung durch das deutsche Volk zu veranlassen ist. Das deutsche Volk hat das Grundgesetzes nie ratifiziert.

Dies ist der Beweis, daß alle gesetzlichen Regelungen, welche sich auf das Grundgesetz berufen, nichtig sind, da das Grundgesetz (veröffentlicht durch dejure org.) noch nicht in Kraft getreten sein kann!!!






12 Kommentare:

  1. also ich bin in vielen hinsichten der meinung was ihr hier schreibt, jedoch hier muss ich wohl wiedersprechen, den hier steht klar und deutlich " verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt," darunter versteht man das das GG solange gültig ist bis vom deutschen volke eine verfassung gewählt wird und nicht das das GG automatisch mit der einheit erlischt.
    oder kannst du vielleicht andere beweise anführen die deine aussage bestätigen. oder auf gut deutsch gesagt steht da wenn ihr eine verfassung wählt gilt ab dann das GG nicht mehr.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sie sollten diesen Satz richtig lesen und verinnerlichen:

      "NACH VOLLENDUNG DER EINHEIT UND FREIHEIT DEUTSCHLANDS"

      Ist die Einheit vollendet worden?
      Sind wir ein Volk in Freiheit?

      Es steht doch auch da, daß das Grundgesetz durch das Volk hätte ratifiziert werden müssen: Haben Sie oder Ihre Eltern jemals das Grundgesetz in einer Wahl ratifiziert? Wenn nicht, dann kann es ja noch nie in Kraft gewesen sein!!!

      Es steht doch alles da! Man muß nur den Mut haben, seinen Verstand zu benutzen. Das hat übrigens Emanuel Kant bereits 1871 gesagt. Dieses Zitat stammt also nicht von uns, ist aber aktueller denn je.

      Löschen
  2. stimmt nicht ganz. denn wenn der Geltungsbereich wegfällt gilt auch das gesetz nicht mehr. und da der Geltungsbereich (geregelt im alten art.23gg) vom damaligen us-außenminister baker aufgehoben wurde hörte das Grundgesetz auf gültig zu sein. denn wenn man sich die verdeckten schweinereien von hennoch kohn und seinen jüdischen Mitbrüdern ansieht , die im zuge der teilvereinigung mit Mitteldeutschland stattfanden , dann wissen wir gleich warum alles so kam wie es heute ist.gorbatschow bot uns damals unsere ostgebiete an um Deutschland in den grenzen von 37 wiederzuvereinigen. da die besatzer Deutschland als ganzes in dem bestand vom 31.12.37 betrachten , hätte dieses für uns geheißen- Deutschland du bist frei , Deutschland du bist vereint - deutsche stimmt nun über eine eigene Verfassung ab und schließt frieden. was geschah wissen wir alle- der jude hennoch kohn und sein speichel leckender Außenminister genscher baten Gorbatschow händeringend darum Deutschlands ostgebiete zu behalten.später wurde dann behauptet unsere ostgebiete preiszugeben war das opfer für rußlands Einverständnis zur teilvereinigung mit Mitteldeutschland.die Wahrheit auch hier- hennoch der jude kohn verschacherte in gewohnter judenmanier unsere D-Mark zu Gunsten des teuro,nebenbei unsere Souveränität und Wiedervereinigung nebst Friedensvertrag und zementierte Deutschlands Teilung, Entrechtung und Versklavung bis zum sankt Nimmerleinstag. deshalb ist das gg nicht mehr gültig und alle Gesetze die darauf aufbauen ebenfalls nicht.

    m.d.g.
    Peter hormes

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. @ Anonym29. November 2012 00:52

      Die Gesetze der BRD sind für die BRD und deren Hoheitsgebiet gemacht, folglich muß auch nicht ein Geltungsbereich genannt werden. Die Gesetze der BRD gelten sowohl für Land, Seegebiete, Luftgebiete sowie Schiffen und Flugzeugen.
      Hört endlich auf Euch was aus den Fingern zu saugen, denn das wird langsam aber sicher albern.

      Wenn denn alle Gesetze nicht mehr gültig sind wie Sie behaupten, erklären Sie doch bitte wie man gegen etwas mit etwas vorgehen will, was nicht existent ist.
      Merken Sie, was hier für ein Blödsinn verbreitet wird?

      Löschen
    2. Anonym 16. Juni 2013 12:10

      Na, es ist doch gut, daß wieder einer erkannt hat, daß wir in einem rechtsfreien Raum leben. Toll, oder?

      Wie lange wollen denn die Menschen noch im Mülleimer der Geschichte suchen, ob sie etwas finden, was sie aus der Vergangenheit verwerten können?!

      Fangt endlich an, Euch zu verbünden und die Zukunft mit einem Leben nach Recht und Gesetz zu schaffen. Erst dann hört das Theater hier auf!

      Aber solange sich die Menschen noch fetzen, was nun gültig ist oder nicht, wird das nichts werden.

      Schon Napoleon sagte: Gib dem Deutschen eine Parole und er bringt seinen Bruder um (umgangssprachlich ausgedrückt)

      Wenn man die Gegenseite mit genau dem fertig machen will, was die sagen, was vermeintlich gültig wäre, dann muß man hier täglich einen Spagat hinlegen. In der Kommunikation mit denen so tun, als ob man die von denen zelebrierten Gesetze als gültig empfindet, jedoch im Wissen, daß auch die wissen, daß es nicht gültig ist. Denn damit erreicht man, daß die erstmal zugeben müßten, daß hier nichts gültig ist. Und dann sind wir an dem Punkt, wo wir anfangen können, in die richtige Richtung zu gehen. Wenn man das beherrscht, bestätigen die "Gegner" uns auch immer wieder, daß hier nichts gültig ist. Die wissen das, sie dürfen es nur nicht offen zugeben. Also wählen sie die versteckten Geständnisse. Das haben wir im Gespräch mit denen immer wieder erlebt. Man muß es nur eben hören wollen.

      Es ist mit einem Schachspiel zu vergleichen. Man muß dem Gegner immer um zwei Züge voraus sein im Denken. Also: Lernt Schach spielen!

      Löschen
  3. und wo sthet das wenn es keinen geltungsbereich gibt dass das gesetz wegfällt, denn ich habe irgendwo auch gesleen das es für einige gesetze keinen geltungsbereich benötigt da es woanders geregelt ist.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Dann immer nachforschen: Wo steht es geschrieben, was steht dort geschrieben, wer hat es beschlossen, wann wurde es beschlossen?

      Zum Thema Geltungsbereich finden Sie alles in unserer Rubrik "Gesetze, Geltungsbereich & Co.

      Hier ist der Link:
      https://docs.google.com/file/d/1KElGkgHzd34Y3s7DNZUU1aEFrOgGUmdQ6jz7ZJtyez3TW44jstOt_CYUImIe/edit?pli=1

      Wir müssen alle wieder lernen, den Dingen auf den Grund zu gehen und alles zu hinterfragen.
      Die machen das schließlich extra so, daß keiner weiter Lust hat, noch ein und noch ein Gesetz zu öffnen, um bis zur Quelle vorzudringen. Es soll ja schließlich keiner merken, daß wir in einem rechtsfreien Raum leben.
      Bis jetzt nutzt ja nur die Obrigkeit, daß sie sich für nichts strafbar machen können (wo kein Gesetz, dort keine Strafe). Wenn das mal in der Bevölkerung angekommen ist, dann herrscht hier die reinste Anarchie.

      Löschen
  4. "Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig." BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147

    "Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen." (BVerwGE a.a.O.) BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963

    alles klar? ist ganz einfach - ohne Geltungsbereich kein gesetz.


    m.d.g.
    Peter hormes

    AntwortenLöschen
  5. Guten Tag,
    ich habe vor einiger Zeit eine Owig bekommen in welcher mir geschrieben wurde dass ich angeblich eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll und dass ich auch einen Monat Fahrverbot habe.
    ich habe dem Bezirksamt natürlich die schreiben geschickt das die Owig keine Richtigkeit hat zum einen da sie nicht unterschrieben ist und auch die andere Gründe das es keinen Geltungsbereich gibt usw.
    jedoch haben die das komplett ignoriert, und nach einer Zeit kam mir ein angeblicher Beamter des Ordnungsamtes und wollte mein Führerschein einkassieren, ich habe ihm gesagt auf welcher Grundlage und das es nicht rechtens ist usw., und er meinte ich kann ja auch die Polizei rufen, da sagte ich tun sie sich keinen Zwang an aber trotzdem bekommen sie nichts, er rief die Polizei und wiegesagt er bekam mein Führerschein nicht.
    nach einer gewissen Zeit Kamm mir in die Wohnung ein Beschluss das meine Wohnung durchsucht werden kann, ich habe denen dagegen einen Brief geschrieben wegen mehreren Punkten das die Owig nicht gilt, das es nicht unterschrieben wurde usw.

    nun habe ich gestern einen Brief bekommen wo folgendes steht:

    Sehr geehrter Herr ...
    in der Strafsache
    gegen Sie
    erfolgt auf den als Gegenvorstellung auszulegenden Schriftsatz vom 11.01.2013 keine Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 03.01.2013.
    Eine Anfechtung des Beschlusses der Kammer ist nicht zulässig.
    Soweit Sie eine Feststellung der Nichtigkeit nach § 44 Abs. 5 VwVfG beantragen, ist die Kammer nicht zuständig.

    Köln, 17.01.2013

    5. große Strafkammer

    Der Vorsitzende

    Hemmers

    Auf Anordnung
    Walier
    Justizamtsinspektor
    -automatisch erstellt, ohne Unterschrift gültig-


    meine Frage nun wie soll ich dagegen vorgehen.
    Gruß
    Diego

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wir empfehlen Ihnen diesen Beitrag zu lesen und zu befolgen:

      http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/2013/01/falsche-argumentation-und-ihr-folgen.html

      Ansonsten hilft nur: Bürgerwehr gründen!

      Löschen
  6. gelesenes verstehen: >>> Verwirklichung der Wiedervereinigung

    Für die Herstellung der Deutschen Einheit bot das Grundgesetz zwei verschiedene mögliche Wege: Der Artikel 23 alter Fassung sah vor, dass unter Fortgeltung des Grundgesetzes weitere Teile Deutschlands dem Bundesgebiet beitreten konnten, wie dies 1957 mit dem Saarland geschehen war, während Artikel 146 den gemeinsamen Beschluss einer neuen Verfassung ermöglichte.

    Der Einigungsvertrag realisiert die Möglichkeit nach Artikel 23 alter Fassung, sieht den Beitritt „der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990“ vor und bestimmt, dass mit diesem Zeitpunkt die Länder der DDR Länder der Bundesrepublik Deutschland werden (Art. 1

    EV). Zugleich trat für diese das Grundgesetz in Kraft (Art. 3

    EV). Es ist offenkundig, dass nicht die neuen Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten sind, da sich diese erst in der Gründung befanden und noch keine gewählten Volksvertretungen hatten (deren Wahl erfolgte erst am 14. Oktober 1990). Über den Beitritt stimmte die Volkskammer ab. Die DDR sollte deshalb als „anderer Teil Deutschlands“ – dass es sich bei der DDR um einen solchen handelte, war nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zweifelhaft[5] – beitreten. Die neuen Bundesländer Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden zeitgleich mit dem Beitritt gegründet.

    Beitrittsbedingt ändert Art. 4

    EV das Grundgesetz, nämlich insbesondere:

    Die neugefasste Präambel verweist anstelle des bisherigen Wiedervereinigungsgebots auf die nun erfolgte Wiedervereinigung: „Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
    Der damalige Art. 23 GG wird aufgehoben, nachdem es keine deutschen Gebiete mehr gibt, die zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten könnten.[6]
    Art. 146 GG, der zuvor auf die erwartete Wiedervereinigung verwies und darauf, dass das Grundgesetz bei Beschluss einer neuen Verfassung zu gelten aufhöre, wird neu gefasst: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Art. 5

    des Einigungsvertrages schließlich empfiehlt „den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen“. <<<

    gut,das ihr euren blog nach der Bundestagswahl eingestellt habt.Schlimm,das der Mist immer noch geteilt wird.



    AntwortenLöschen
  7. Das Volk hat keine Neue Verfassung und hat auch nie eine gehabt

    AntwortenLöschen