Sonntag, 13. Januar 2013

Geänderte ZPO sieht keinen Haftbefehl mehr vor

In der geänderten ZPO besteht seit dem 01. 01. 2013 keine Möglichkeit mehr für den Erlaß eines Haftbefehles. Siehe dazu § 901. Die Paragraphen 899 bis 915 h sind weggefallen.

Die grundsätzliche Nichtigkeit wird durch die Angabe der CELEX Nr. ersichtlich. Seit dem Jahre 2010 wurde die ZPO auf die EG-Richtlinie (EGRL) umgestellt. Das heißt, das EU-Recht muß seitdem im Landesrecht umgesetzt werden. An der CELEX-Nr. kann man sehen, welches EU-Gesetz dahintersteht.

Sucht man jedoch die jeweilige CELEX-Nr., so landen Sie im Nirvana. Es steht kein Gesetz hinter allen CELEX-Nummern. Und was heißt das?

Keine Strafe ohne Gesetz!
StGB § 1

 Hier können Sie nach den jeweiligen CELEX-Nummern das entsprechende Gesetz suchen:












































Unter dem Artikel 8 Nr. 1 der entsprechenden CELEX Nr. finden Sie folgende Erklärung:

Artikel 8

Elektronische Verfahrensabwicklung

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und
Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer
Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und
elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner
oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt
werden können.

Was sagt Ihnen das? Die Dienstleister dürfen sich untereinander E-Mails zusenden oder Schreiben elektronisch erstellen.

Welchen Zusammenhang sehen Sie diesbezüglich zur ZPO? Wir sehen keinen! Aber man hat sich Arbeit gemacht, um seine Daseinsberechtigung zu unterstreichen . Toll !!!

Hier wird nur noch der Schein zur Umsetzung von Recht und Gesetz gewahrt und so getan, als ob man etwas macht. Und dafür werden diese Leute auch noch fürstlich bezahlt. 

Hier ist die neue Fassung der ZPO zu diesem Sachverhalt:

§ 802g Erzwingungshaft




 
(Text neue Fassung)

(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.

(2) Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Dem Schuldner ist der Haftbefehl bei der Verhaftung in beglaubigter Abschrift zu übergeben.
 

§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft




 
(Text neue Fassung)

(1) Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen.

(2) Gegen den Schuldner, der ohne sein Zutun auf Antrag des Gläubigers aus der Haft entlassen ist, findet auf Antrag desselben Gläubigers eine Erneuerung der Haft nicht statt.

(3) Ein Schuldner, gegen den wegen Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft eine Haft von sechs Monaten vollstreckt ist, kann innerhalb der folgenden zwei Jahre auch auf Antrag eines anderen Gläubigers nur unter den Voraussetzungen des § 802d von neuem zur Abgabe einer solchen Vermögensauskunft durch Haft angehalten werden.


in der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258, 2011 I S. 898

32 Kommentare:

  1. Seit 2006 hat die ZPO keinen Geltungsbereich mehr und ist somit ungültig. Somit spielt es keine Rolle mehr was das verfassungswidrige Verbrecherregime in Berlin da noch ändert.

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    1. Ja,das ist alles richtig und wahr. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Die BRD-Behörden reden uns ein, die Gesetze seien gültig und alle müssen sich danach richten. Mit "alle" meinen die natürlich alle außer denen selbst.

      Nun kann man anfangen, sich auf eine Diskussion zu Reichsgeschichten einzulassen. Was kommt dabei heraus? Man wird als Nazi in die rechte Ecke abgestempelt und die ziehen ihr Ding durch, ohne wenn und aber. Schließlich brauchen die Geld - Ihr Geld.

      Man kann aber auch die klügere Variante wählen und den "Feind" mit seinen eigenen Waffen "schlagen". Wenn für die die ZPO gültig sein soll, so muß man denen diese ZPO vor die Nase halten, wo drin steht, daß eben deren Machenschaften durch das entsprechende Gesetz nicht durchgezogen werden können. Was wollen die dann machen? Sie immer noch als Nazi beschimpfen, obwohl die selbst dieses Gesetz anwenden? Das werden die nicht tun können, denn sonst müßten die sich ja selbst als Nazi bezichtigen.

      Nur wenn man auf deren Spielfeld spielt, hat man Erfolg, denn dort können die nicht wegrennen. Die sind schließlich der Meinung, daß deren Spielfeld das einzig Wahre ist.

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  2. "Geänderte ZPO sieht keinen Haftbefehl mehr vor"

    alt 899= neu 802e Zuständigkeit
    alt 900= neu 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
    alt 901= neu 802g Erzwingungshaft

    Merkblatt-Amtswalter.pdf (Stand: November 2012, Rev. 11) berücksichtigt das im Abschnitt C "Gerichtsvollzieher" (Seite 12), zum Herunterladen:
    http://bit.ly/ZUugew
    Basis-Mat_Merkblatt-Amtswalter.zip
    http://bit.ly/SuVu6o

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  3. Merkblatt-Amtswalter.pdf (Stand: November 2012, Rev. 11) berücksichtigt das im Abschnitt C "Gerichtsvollzieher" (auf d. Seiten 8, 10 u. 12) ...

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  4. Die CELEX-Nummer führen wirklich ins Nirwana, aber schaut euch doch meinen Text zur ZPO bitte mal an:

    http://autarkes-rattelsdorf.blogspot.de/2013/01/wurde-den-gerichtsvollziehern-wirklich.html

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    1. -wei-
      Autarkes Rattelsdorf,-ihr geschildeter Vorgang ist richtig erklärt

      das GG gibt aber die Wirkweise sämtlicher Gesetze vor.Zu beachten sind vorkonstitionelle Gesetze-also vor der Einführung des GG sofern sie dem GG nicht entgegenlaufen sind sie gültig und nachkonstituelle Gesetze,also die welche nach dem GG in Kraft getreten sind mit der Massgabe bei Grundrechtseinschränkung sind diese Einschränkungen entsprechend zu zitieren.Diese Vorschrift ist ein muss wenn der Gesetzgeber neue Gesetze erlässt oder alte Gesetze ändert.Dieses "muss" ist eine Gültigkeitsvorschrift-was passiert ist im Art 19 GG schwarz auf weiss niedergeschrieben-kann jeder nachlesen.Und weil das dort schwarz auf weiss geschrieben steht ist das die Willenserklärung des Gesetzgebers und braucht von niemandem bewiesen werden -zumindest nicht von denen die lesen können.

      Der Geltungsbereich des GG ist hierbei völlig unerheblich da das Gesetz nur für Deutschland gilt,gilt es auch nur in diesem Gebiet.

      Zum GV: es ist völlig egal nach welchem Gesetz der GV seinen Aufgabenkreis zugeordnet bekommt.Er trifft auf Grund des Art 19 GG immer auf ein "nichtiges" Gesetz und somit sind seine Handlungen von Haus aus rechtswidrig und illegal.Es gibt kein Prozessgesetz das nach dem GG zustande gekommen ist- eine Verfügung ist demnach genauso rechtswidrig wie eine Pfändung,weil die Gerichtsverfügung oder das Urteil oder der Beschluss nicht Gesetzeskonform zustande gekommen ist,damit ist er Schadensersatzpflichtig nach § 120 BGB- nämlich wegen einer Unrichtigen Übermittlung der Erklärung ,die Willenserklärung einer Person oder Anstalt unrichtig übermittelt zu haben

      Hier gilt der alte Rechtsssatz: es gibt kein Recht im Unrecht

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    2. @ Anonym 5. Februar 2013 21:41

      Sie haben das sehr schön erklärt, wenn auch das mit dem Geltungsbereich fraglich ist. Aber das ist nicht das Thema.

      Wichtig ist:

      Was nützt uns all unser Wissen, wenn man hier nicht Recht bekommt, wo man Recht bekommen müßte ???!!!

      Wollen wir in 20 Jahren immer noch darüber reden, was gültig ist und was nicht? Oder sollten wir nicht langsam mal anfangen, unser Recht einzufordern???!!!

      BÜRGERWEHR JETZT!!!

      Wer sich nicht beteiligt, stimmt für das System und folglich für das Unrecht und die Ungesetzlichkeiten!!!

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  5. Egal, was hier kommentiert wird. Fakt ist: Der GV hat seit 01. 08. 2012 keinen sachlichen Zuständigkeitsbereich mehr und er ist kein Beamter mehr!

    Nur das würde ihn zu hoheitlichem Handeln berechtigen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

    Was will denn ein GV, der sachlich nicht zuständig ist ???

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    1. Ja genau, neben den anderen Gründen ist dies der Hauptgrund. Also wenn man diese Tatsachen kennt dann wird sich der GV auch überlegen was er unternimmt. Aber das ganze System baut darauf auf, das die meisten nicht Bescheid wissen. Ich hab einer OGV Anfang Nov. schriftlich dargelegt, was Sache ist, dazu als Anlagen das Schreiben des Volker Schöne und ein Schreiben der PK Pfeiffer und 2 Anzeigen gegen GV beim ICC in Den Haag, seitdem habe ich nichts mehr gehört.

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    2. @ hopkins11 15. Januar 2013 11:47

      Sie werden auch vom ICC nichts wieder hören.

      Der ICC wird erst aktiv, wenn der Kläger in seinem Staat alle gerichtlichen Instanzen durchgemacht hat.

      Da wir hier keinen Staat haben, können wir auch keine Instanzen durchmachen. Deshalb wird der ICC auch für uns nicht aktiv.
      Das mußten bisher alle so erfahren, die in den ICC irgendeine Hoffnung gelegt hatten. Sofern uns irgendjemand schriftlich beweisen kann, daß sein "Fall" vor dem ICC geurteilt wurde, der soll es uns bitteschön nachweisen. Bis jetzt konnte das noch niemand.

      Und wenn wir sagen: geurteilt, dann meinen wir ganz bestimmt keinen Posteingangsstempel!

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  6. Zum Thema: Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung

    §899 weggefallen aber ersetzt durch
    § 802e Zuständigkeit
    (1) Für die Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung ist der Gerichtsvollzieher bei
    dem Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner im Zeitpunkt der Auftragserteilung seinen Wohnsitz
    oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.
    (2) Ist der angegangene Gerichtsvollzieher nicht zuständig, so leitet er die Sache auf Antrag des Gläubigers an
    den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter.

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  7. Ihr dürft den Geltungsbereich der Gesetze nicht mit dem Geltungsbereich eures Verstandes verwechseln.

    Gesetze gelten im gesamten Gebiet des Staates, dessen Gesetzgeber das Gesetz erlassen hat.

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    1. Da würden mich doch brennend die Ergüsse deines Verstandes interessieren, von welchem Staat hier die Gesetze und deren Geltungsbereiche erlassen wurden.

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    2. Wo steht denn das:...dessen Gesetzgeber das Gesetz erlassen hat...
      Wieso haben dann unsere Vorfahren in allen Gesetzen den Geltungsbereich reingeschrieben? Und wieso haben denn die Einführungsgesetze mit dem Geltungsbereich so lange existiert - immerhin fast 140 Jahre - und jetzt plötzlich merkt man, dass die überflüssig sind? Unsere Vorfahren waren wohl alle ein bißchen doof???
      Aber um diesen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, empfehle ich ganz einfach sich auf die Unterschriften zu konzentrieren. Da gibt es keine Ausreden - fehlende Unterschrift ist fehlende Unterschrift, falsche Beglaubigung ist falsche Beglaubigung. Da gibt es kein Gewackel. Von uns verlangt man ja auch die Unterschrift unter der Steuererklärung usw.

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  8. Da ist also der § 901 ZPO entfallen...na und?
    Habt Ihr hier überhaupt eine klitzekleine Ahnung, wie viele verschiedene Arten von Haftbefehlen es gibt? Hier wird einfach mal so munter drauf los gekritzelt ohne zu denken oder zu prüfen.
    Mehrfach hat man den Betreibern dieses Blogs schon bescheinigen können, das sie keinerlei Kenntnisse haben können; das bemerkt man schon bei den einfachsten Themenbereichen - nicht mal richtig abschieben können sie!

    Zu den Haftbefehlen gibt es im Grunde nur zu sagen, das bei vielen Haftbefehlen nur der §127 Abs.1 StPO angenommen werden muß, der eben keine Anordnung eines Richters erfordert.
    Im weietren gibt es die haftbefehle die angeordnet werden müssen, die da wären:
    - Untersuchungshaftbefehl(§ 126a StPO ) - Haftbefehl in der Hauptverhandlung (§ 230 StPO) - Sicherungshaftbefehl(§ 453c StPO) - Vollstreckungshaftbefehl (§ 457 StPO) - Internationaler Haftbefehl

    Und wer dann zudem in der Lage ist zu suchen, zu finden und zu lesen, hätte entdeckt:

    >> Die nachstehend beschriebenen Regelungen der ZPO wurden durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung ab 1. Januar 2013 geändert. Das alte Recht gilt weiter für Vollstreckungsaufträge, die bis 31. Dezember 2012 eingingen. Für neuere Vollstreckungsaufträge wurde eine Reihe von Vorschriften, insbesondere die §§ 899 bis 915h ZPO, aufgehoben und es gilt das neue Recht, insbesondere die §§ 802c-802f ZPO zur Vermögensauskunft des Schuldners (bisher eidesstattliche Versicherung), die §§ 802g-802j ZPO zur Erzwingungshaft und die §§ 882b–882h ZPO zum Schuldnerverzeichnis <<

    WENN EIN GESETZ AUFGEHOBEN WIRD,WIRD AN ANDERER STELLE ERWEITERT,UM DEN TEIL ABZUDECKEN!!!

    Hört hier bloß auf über Gesetze zu schreiben, das versteht Ihr doch nicht!
    Ich schließe mich dem Ausspruch von reichling 18. Januar 2013 23:23 an:

    >> Ihr dürft den Geltungsbereich der Gesetze nicht mit dem Geltungsbereich eures Verstandes verwechseln.<<

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    1. Na dann mal viele Grüße an den Herrn Reichling...

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    2. Da ihr keine Amtsausweiße habt und Selbstständig seid, macht man sich schon etwas Strafbar mit ein paar Milliönschen !! Ich weiß Ihr glaubt das nicht was im Hintergrund sich abspielt !!!! Ich hab so die befürchtung das ich genau weiß wer als erster rennt lach
      Na ja ihr habt einen starken Glauben an dieses Willkürliche Rechtssystem das will man euch doch nicht nehmen !!!!
      Wie heißt es so schön " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " müßte eigentlich " Unwissenheit schützt vorm Blödsein nicht " !!!
      Ich würde mir mal Gedanken machen.und mal ganz schnell ein bisschen lernen, was es heißt wissen zu haben !!!!

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    3. Du bist ein absoluter System Troll! Glückwunsch! Wo ist das Zitiergebott der Einschränkungen der Rechte 1 bis !9 GG in der ZPO? Mich kotzen solche Grosskotze nur noch an. Bringt euich doch alle Um ,ihr Menschen verachtenden Wesen!

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  9. Hier Du dummes Kind (Ich beleidige ungern aber Dich nenn ich beim Namen), soviel zu Deiner Nazi ZPO die im Original CPO heisst; http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html
    Jetzt weisst Du wer hier das sagen hat und jetzt halt die Fresse Du scheiß Nazifotze

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    1. Es ist gut, daß Leute, wie Du, so offen ihr Niveau zur Schau stellen.

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    2. Ohhh da gibt es noch viel mehr die ihr Niveau zeigen lach
      ICH ZUM BEISPIEL !!!!!!!!!!
      Einen nach dem anderen hole ich mir jetzt und das ist kein Scherz Ihr habt genug Zeit gehabt zurück zu treten !!!!

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  10. Mein Tipp, sollte jemand vom GV zum Termin zwecks Abgabe der Vermögensauskunft geladen werden, geht hin, und bevor Ihr Euere Unterschrift an Eides statt abgebt verweisst auf den § 480 ZPO.......und schon hat sih das Ding erst einmal erledigt.

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  11. § 480 ZPO, interessanter Hinweis. Bin wohl gerade noch rechtzeitig auf diese Seite gestoßen. Abgabe VA wegen Verweigerung von Gewerbesteuerzahlung steht an, mit bereits ausgestelltem Haftbefehl, und ja, der ist tatsächlich von einem "Richter" leserlich unterschrieben (hatte Akteneinsicht beantragt und Kopien gemacht, daher weiß ich das schon VOR Besuch des GV). Der beste Hinweis, den ich bisher dazu bekommen habe, lautet "unter Androhung von körperlicher Gewalt und unerlaubter Freiheitsberaubung durch GV unterschreibe ich im Vollbesitz meiner Kräfte". In einem Telefonat mit einem GV sagte dieser dazu, das ist zulässig, da es sich ja schließlich um eine "Zwangsvollstreckung" handele.
    DeJure.org
    http://dejure.org/gesetze/ZPO/480.html
    nennt den §480 allerdings als Unterpunkt zu Verfahren vor den Landgerichten. Spielt das eine Rolle? Ich bin noch zu neu in diesem Thema, daher vielleicht eine dumme Frage, sorry

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  12. Hi liebe Leute, wieso sagen Deutsche zu Deutsche Nazis?. Nur weil Adolf Hitler Gesetze weiter geführt werden?. Eure Väter/Urgroßvater selbst Nazis waren. Alle waren dran beteiligt. Das ist doch Blödsinn was hier tut. Es ist einfach vorbei. Soll ich jetzt jeden Deutschen als Nazis ansehen ?. Eure Väter/Urgroßvater, haben meine Leute umgebracht. Ich bin ein Sinti. Es ist einfach Vorbei.

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  13. Hallo zusammen :-)
    Hey sende mir mal den Beschluss zu der mit HOHEITLICHER Befugniss als Richter die Unterschrift getätigt hat !!!! Es wird Zeit das jetzt die WILLKÜR die dieses Rechtssystem noch ausnutzen mit IHREN NAZI HOBBY mit Löffeln fressen !!!
    Sag mal siehst Du nicht was um Dich rum passiert oder zahlst Du schon alles weiter obwohl Du es nicht müßtest ?
    Um mich rum werden Menschen Obdachlos gemacht obwohl keine Schulden vorhanden sind :-(
    Gebt GAS Leute und lest euch durch. Laßt euch das nicht mehr gefallen !!!!
    Zudem wünsche ich euch eine Gute Nachti

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  14. Bei mir war der Haftbefehl zur Vermogensauskunft nicht Unterschrieben, trotzdem müsste ich mit,sonst hätte die Polizei Gewalt angewendet.

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  15. § 480 Eidesbelehrung,
    ist das noch gültig und kann auf die Vermögensauskunft angewendet werden?

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  16. Ich bin erst heute, am 06.12.2015 auf Euren Blog aufmerksam geworden und finde manche Beiträge hilfreich.
    Nun mal eine Frage zum Vorgang: 1. Unterstellung Ordnungswidrigkeit ohne Angaben eines Verantwortlichen im Vertragsrecht = ohne Unterschrift = Geschäftsanbahnung/Werbepost. 2. Hierauf Bußgeldbescheid von privater Stadtverwaltung nach nichtiger OWiG, ebenso nicht rechtskräftig unterzeichnet ohne Angaben zu § 839 BGB + §126 BGB, nach Verwaltungsrecht § 44 VwVfG nichtig. 3.Hiernach erklärt der Geschäftsführer/Direktor aus der Firma AMT-s-Gericht einen Zwangsvollstreckungsbescheid der als Ausfertigung von einer Rechtspflegerin, ohne Unterschrift eines Richters, beglaubigt ist. Die Firma Provinz-AMTs-Gericht ist eine Nebenstelle der Hauptgeschäftsstelle und allen Justizinstanzen fehlt nach Militärgesetzgebung der im Zuständigkeitsbereich zur BRfD erforderliche Legitimation daher sind alle Schriften von öffentlichen Verwaltungen nicht unterzeichnet und ergeben den Verstoß nach Vertragsrecht. 4. Auf Grund des im Recht fraglichen AG-Bescheides erlässt die Staatsanwaltschaft den Erzwingungshaftbefehl, worauf die Firma Polizei zur Ausfertigung ohne Unterschrift des Auftraggeber von einer Rechtspflegerin beglaubigt, die
    Observierung veranlassen, den öffentlichen Überfall beim Beschuldigten organisieren und rechtswidrig ohne korrektes Auftreten als Vollstreckungsdienstträger, indem ein Dienstauftrag zum Haftbefehl und der Dienstausweis bei der Festnahme auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, der Mensch wie ein Vieh aus seinem Pkw gezerrt wurde und von 4 Polizisten gewaltsam zu Boden gedrückt wird, ohne Rücksicht auf Sachen oder die Gesundheit, wie ein Schwerverbrecher, rechtloses Subjekt mit Handschellen fixiert der privaten JVA Firma zugeführt wird. Auftrag mit Bravor erfüllt. Alle diese Verwaltungen als private Unternehmen vertreten die Rechtseinstellung keine Haftung zu ihren Handlungen zu übernehmen, da sie vorgeblich dem Gesetz dienen, fragt man sich welchen Gesetz? Wenn man bedenkt, das von den Alliierten die Gesetze zur Bereinigung von Bundesrecht für die Bundesministerien der Justiz im Zuständigkeitsbereich der BRfD in Kraft gesetzt sind und das GG bis auf Art. 73 - 75 GG aufgehoben ist. Faktisch wurde die Rechtsordnung in Deutschland aufgehoben womit der Weg frei ist, EU-Gesetze einzuführen.
    Welche Justiz ist für diesen Straftatbestand zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft als Vertreter von Strafrecht mit im Spiel ist und EU-Menschenrechtsgerichte für Länderstrafbestände keine Zuständigkeit erkennen.
    Den Besatzern mit der Rechtslosigkeit für Deutsche entgegengekommen wird.
    An welche Instanzen kann derjenige sich wenden?
    Für hilfreiche Hinweise schon jetzt das Dankeschön.

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  17. Guten Tag in die Runde.
    Wenn eine Firma wie in GG Art.133 in die Verwaltung eines Vereinten Wirtschaftsgebietes eintritt.Dieses GG im Art. 25 aber im Rang unter dem höheren Völkerrechtes steht,ist das UCC (Wirtschaftsrecht) aktiv ja ,aber mit all seinen im Bergrifflichkeit Täuschende Berufbezeichnungen wie "Ämter Anwälte Polizei ect." trotz allem dem Völkerrecht unterstellt.
    Somit ist das höchste Recht des Volkes ,der im GG Art. 146 festgeschrieben ist unanfechtbar.
    Wie hier zu lesen ist.

    Verfassunggebende Versammlung – Wikipedia
    „Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung.


    Schauen Wir mal was KUGEL Zeigt " 04.04.2016 Verfassung "

    Nun brauchen Wir im Firmenrecht nicht mehr nach Volkes Recht suchen , Oder was ist daran nicht zu Verstehen ?


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  18. Verfassung
    von Yandex
    verfassunggebende-versammlung.com/verfassung/
    Artikel 5 ­ Weiterer Geltungsbereich der Verfassung. § 1. Diese Verfassung entfaltet ihre Wirkung darüber hinaus auf nachfolgende Gebiete und…

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  19. A very blessed page 🙏🏽. Sehr gesegnete Seite, die sich für die Bevölkerung einsetzt 🙏🏽. Mein Name bei Facebook: Pray Singer habe auch ein paar rechtlich Fragen! Bitte nur die Leute die wirklich sich auszukennen und schon rechtlich erfolgreich Vermögensauskunft begründet abweisen konnten zu schreiben. Brauch kurz und Knapp rechtliche Argumente um sie rechtlich korrekt zu verweigern. Danke euch.

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