Auch die Abgabenordnung ist nie in Kraft getreten. In § 415 ist das Inkrafttreten der Abgabenordnung gesetzlich geregelt. Wie Sie hier sehen, ist kein Datum der Inkrafttretung hinterlegt. Somit sind alle Forderungen, welche sich auf die Abgabenordnung (AO) beziehen, nichtig.
Die Besteuerungsmöglichkeit wird nur stillschweigend vorausgesetzt
(siehe Urteil BVerfGE 55274-301 )
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Art. 82 II GG
AntwortenLöschenStichwort 14 Tage ...
Die 14 Tage-Frist ist in Art. 82 des Grundgesetzes (GG) geregelt.
LöschenDa das GG jedoch spätestens mit Streichung des Art. 23 alte Fassung zum Geltungsbereich de jure erloschen ist, kann sich niemand mehr auf diese Regelung beziehen.
Das Grundgesetz vom 08.05.1949 ist kein verfassungsgebender Akt gewesen, sondern das
LöschenGrund-Gesetz wurde vom durch die Alliierten Besatzungsmächte (Westmächte) eingesetzten
Parlamentarischen Rat erarbeitet, nach Genehmigung ( !!! ) durch die Alliierte Hohe Kommission
für Deutschland mit Schreiben vom 12.05.1949 zur Beschlussfassung frei gegeben gem.
Vorbehalt: „Genehmigung zwecks Ratifizierung durch das deutsche Volk in Übereinstimmung mit
den Bestimmungen des Artikels 144 (1)“
Da eine Ratifizierung durch das deutsche Volk NIE stattgefunden hat ist das GG auch de jure NIE in Kraft getreten.
Wie alles andere in der Staatssimulation BRD auch.
Auch die AO 1977 missachtet das zwingend sich aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ergebende Zitiergebot wegen grundrechtseinschränkender Eingriffe in das Grundrecht aus Artikel 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ).
AntwortenLöschenDazu soll folgender Rechtssatz aus der Entscheidung des BverfG BVerfGE 49, 252ff vom 10.10.1978 – 1 BvR 475/78 angemerkt werden:
„Bei der Zwangsversteigerung wird durch staatliche Gewalt in das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Eigentum des Schuldners eingegriffen.“
Zwar wird im § 413 AO grundsätzlich das Zitiergebot aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet, jedoch nicht im Hinblick auf Einschränkungen des Grundrechts aus Artikel 14 Abs. 1 GG. Die Vorschrift des § 413 AO lautet:
„Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person ( Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes ), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) und der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 des Grundgesetzes ) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“
Da der sechste Abschnitt der Abgabenordnung 1977 ( Vollstreckung, §§ 249 ff ) durchweg Einschränkungen des Eigentums beinhaltet, hätte auch das Grundrecht aus Artikel 14 Abs. 1 GG zitiert werden müssen. Diese Unterlassung führt zur Ungültigkeit des gesamten Gesetzes.
Alles, was das rechtliche Nullum BRD jedenfalls seit dem 18.07.1990 versucht hat, von sich zu
AntwortenLöschengeben, ist absolut nichtig und irrelevant. Darunter fallen alle Verträge und Gesetze, einfach
alles. Sämtliches Behördenhandeln ist mindestens seit dem 18.07.1990 ungültig und rechtswidrig.
Sie haben den aktuellen Zustand richtig erkannt.
LöschenAn diesem Punkt darf man aber nicht verharren, sondern man muß mit dieser Erkenntnis den nächsten Schritt gehen, da sich mit dieser Erkenntnis allein noch lange nichts ändert.
Wir haben diesen nächsten Schritt bereits vollzogen. Die Lösung ist simpel und für jeden durchführbar.
Wenn Sie für sich und auch für Andere etwas tun möchten und die Zustände in unserem Land zum Besseren wenden möchten, dann kontaktieren Sie uns oder lesen Sie unseren Beitrag "Wir lassen uns das nicht mehr gefallen".
Die einfachsten Lösungen sind immer die besten.
Reden Sie von GG 1 oder GG 2 ???
AntwortenLöschenAußerdem ist das Thema die AO und nicht das GG
Lesen Sie einfach malhier
FAX an FA Rosenheim: Finanzamt Regensburg bestätigt schriftlich die Ungültigkeit der Abgabeordnung (AO 1977) – Hier der Beweis!! http://finanzamt.name/2012/04/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/ungueltige-abgabeordnung/
Mit besten Grüßen,
Alexander E. Schröpfer
OMG Ihr seit so peinlich!
AntwortenLöschenVor Gericht würdet Ihr so einen auf den Sack bekommen....
Begründung ?
AntwortenLöschenGericht? Lachhaft ;-) Die nehme ich zum Frühstück!
AntwortenLöschenArt20GG: JEDE Staatsgewalt geht vom Volke aus!!!
Ist nicht das erste mal, das ich Gerichte Lahmlege und Richter Bloßstelle!
Beschluss Bundesfinanzhof vom 18.05.2011 VII B 195/10 zum Verstoßes des Zitiergebot Artikel 19 (1) Satz 2 der UStG und AO nicht unwirksam ist.
AntwortenLöschen(Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle)
Keine Nichtigkeit des UStG und der AO aufgrund eines etwaigen Verstoßes gegen das Zitiergebot -
Keine grundsätzliche Bedeutung – Unterlassene Vorlage an das BVerfG kein Verfahrensmangel -
Verfahrensmangel des Fehlens von Urteilsgründen
Tja ... und nu?
AKQUISE gibt es eine Möglichkeit das Urteil des FA Regensburg nochmals Online zu stellen ?
AntwortenLöschenVielen dank
Gv... Will von mir eine EV... Was muss ich tun um dem zu entgehen?
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