Sonntag, 24. Juni 2012

Protokoll zur Gesprächsführung mit Sachbearbeitern in Behörden



Datum des Termins:___________________________________________

Name, Ort  der Behörde: _______________________________________

Betroffener /Geschädigter: ______________________________________

Name des Sachbearbeiters: ______________________________________

Personenstandserklärung gegenüber Sachbearbeiter (SB) abgegeben als:
O juristische Person  O natürliche Person

Zu klärender Sachverhalt: ________________________________________

Rechtliche Begründungen, Herleitungen, Aussagen, Kopien, Urteile, Bescheide, über die Maßnahmen des SB liegen vor:
O ja  O nein

Wenn ja, welche rechtlichen Begründungen liegen vor: _____________________

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Welche Unterlagen wurden dem Betroffenen zugestellt:

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Wie sehen diese in Form und Inhalt aus(Unterschriften!!)  __________________

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Enthält das zu klärende Schreiben den Vermerk: Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig?
O  ja   O nein

Wurde das zu klärende Schreiben postalisch versandt?   O  ja   O  nein

Wie erklärt der SB, daß bei Druckvorgang des Schreibens und postalischem Versand keine Unterschrift möglich sein soll:

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Hinweis an den SB, daß Verwaltungsakte ohne Unterschrift nichtig sind, keine Bindewirkung haben und keines Widerspruches des Betroffenen bedürfen:
O  ja   O  nein

Welche Rechtsform hat die Behörde:

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Handelt es sich bei der Behörde um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts:
O  ja   O  nein

Von welchem Staat wurde die Rechtsform als Körperschaft des Öffentlichen Rechts an die Behörde verliehen: _____________________________________________________________

Verfügt dieser Staat über eine nachgewiesene Staatlichkeit (Gründungsurkunde):
O  ja   O  nein

Wurde der SB darüber informiert, daß nur ein Staat mit Gründungsurkunde die Behörde zur Betitelung einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts berechtigt:
O  ja   O  nein

Wurde der SB darüber informiert, daß alle Behörden gemäß § 31 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind:
O  ja  O   nein

Hinweis an den SB, daß lt. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jedes Gesetz zwingend die Grundrechte benennen muß, welche durch das Gesetz eingeschränkt werden (Zitiergebot). Z.Bsp. Schutz des Eigentums, Unverletzlichkeit der Wohnung, ( Artikel 1 – 19 Grundgesetz):
O  ja   O   nein

Hinweis an den SB, daß jede Norm und jede Ordnung eines vorgeschalteten, rechtsgültigen Gesetzes bedürfen:
O  ja   O  nein

Hinweis an den SB, daß jedes Gesetz, welches das zwingende Zitiergebot sowie den unabdingbaren territorialen Geltungsbereich nicht einhält, von den Behörden nicht angewendet werden darf:
O  ja   O  nein

Hat der SB einen Amtseid geleistet:
O  ja   O   nein

Worauf wurde der Amtseid geleistet:
O  auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
O  auf die Verfassung des Staates

Arbeitet der SB im Angestelltenverhältnis:
O  ja   O  nein

Hinweis an den SB, daß staatlich-hoheitliche Akte gegenüber dem Bürger nur durch Amtsträger durchgeführt werden dürfen:
O  ja   O  nein

Hinweis an den SB, daß Verwaltungsakte, die nicht von Amtspersonen mit Unterschrift durchgeführt werden, als Vertragsangebote an den Bürger gelten:
O  ja   O  nein

Wurde vom Betroffenen das Vertragsangebot zum bestehenden Sachverhalt mit seiner Unterschrift akzeptiert oder liegt die entsprechende Unterschrift vor:
O  ja   O  nein

Wurde die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes/ Vertragsangebotes auf Grund fehlender Rechtmäßigkeit festgestellt:
O  ja   O  nein

Wenn ja, veranlasst der SB die sofortige Schließung des Verwaltungsaktes/ Vertragsangebotes:
O  ja   O  nein

Hinweise an den SB über seine private Haftbarkeit nach §§ 823, 839 BGB wurden veranlasst:
O ja  O nein

Hinweis an SB, daß bei Verweigerung zur Schließung des Verwaltungsaktes infolge Nichtvorliegens eines rechtsgültigen Verwaltungsaktes Strafantrag mit internationalem Haftbefehl und Strafschadensersatzforderung durch den Betroffenen veranlasst werden:
O  ja   O  nein

Ladefähige Adresse des SB wird gefordert:
O  ja   O  nein

Ladefähige Adresse des SB: _______________________________________

Bekanntgabe von ladefähiger Adresse wurde von SB verweigert:
O  ja   O  nein

Hinweis an SB, daß bei Verweigerung zur Unterschrift dieses Protokolles, Verweigerung zur Schließung des Verwaltungsaktes und Verweigerung zur Bekanntgabe der ladefähigen Adresse die Verhaftung am Arbeitsplatz zur Klärung und erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei veranlasst wird:
O  ja   O  nein

Hinweis an SB, daß auf Grund des Handelns nach HGB § 17 (Firmenstatus) die Zustellung von Strafantrag und Strafschadensforderung am Arbeitsort möglich ist:
O  ja   O  nein

Ort, Datum:  ____________________________________________

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Unterschrift Betroffener         Unterschrift bearbeitender Sachbearbeiter


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