Donnerstag, 10. Januar 2013

Weg waren sie...

Gerichtsvollzieher in Erklärungsnot - Die mitgebrachte Polizei ebenso.

Es ist unübersehbar, daß die bisherigen Machenschaften von Gerichtsvollzieher und Polizei so nicht mehr funktionieren. Auch wenn das noch nicht überall so funktioniert, so liegt es doch an uns selbst, wie schnell wir das bestehende System von Unrecht und Willkür aushebeln.

Wichtig ist, daß niemand sich allein dem Gerichtsvollzieher gegenüberstellt. Immer noch Zeugen dazu holen!

Ruhig, sachlich und taktisch klug agieren!

 

7 Kommentare:

  1. Sieht ganz nach § 807 I Nr. 3 ZPO aus; der Schwachmat widerspricht und wird halt demnächst `ne Ladung zur EV / Vermögensaukunft erhalten ( je nach Eingangsdatum bei der GVìn , §§ 39 EG-ZPO, 802 c ZPO n.F.) - und dann noch mal so`n Video + ab in die Kiste, § 803g ZPO n.F. ff

    AntwortenLöschen
  2. Na und? Tausende müßten sich aufbäumen und die illegalen Inquisitionseinrichtungen vollpropfen.

    Und dann ab in den Hungerstreik? Warum nicht..

    Brecht das System durch passiven Widerstand wie Gandhi, macht die Lohnempfänger im Dienste der NGO kritisch.

    Alles für eine handvoll Dollar..

    Marlies

    AntwortenLöschen
  3. Weg waren sie ... und sie werden wiederkommen ...

    Mit dem "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009" sind in der ungültigen/nichtigen ZPO ab dem 01.01.2013 einige Änderungen eingetreten (u.A. §§ 899-915h weggefallen), jedoch konkurrieren darin noch immer § 807 (Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch) und § 889 (Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht) miteinander - und was in der GVO zum 01.08.2012 weggefallen ist, wurde grob gesagt mittels §§ 802a ff. in die neue ungültige/nichtige ZPO transferiert (ohne jedoch § 1 GVO).

    Merkblatt-Amtswalter.pdf (Stand: November 2012, Rev. 11) berücksichtigt das im Abschnitt C "Gerichtsvollzieher", zum Herunterladen:
    http://bit.ly/ZUugew
    Basis-Mat_Merkblatt-Amtswalter.zip
    http://bit.ly/SuVu6o

    AntwortenLöschen
  4. Leute hier wird an Nebensächlichkeiten herum diskutiert. Seit 2006 gibt es keine gültige ZPO mehr. 1. Bereinigungsgesetz. Am 25.7.2012 hat das sogenannte BVerfG festgestellt, das das Bundeswahlgesetz zum 2. mal verfassungswidrig ist. Daraus ergibt sich das eine verfassungswidrig zusammengesetzte Verbrecherbande keine Gesetze rechtswirksam ändern kann und konnte. Dieser Zustand besteht seit 1956.
    1947 hat das oberste franz. Militärgericht in Rastatt festgestellt, das alle Gesetze u. Änderungen, Verordnungen und Urteil rechtswidrig und ungültig waren, weil der Reichstag seit 1933 verfassungswidrig zustande gekommen und zusammengesetzt war, weil 82 frei gewählte Abgeordnete von den Abstimmungen ausgeschlossen wurden. Heute haben wir zig Abgeordnete im Bundestag, die dort nichts zu suchen haben. Also haben seit 1956 hunderte verfassungswidrige Abgeordnete über irgend was abgestimmt wozu sie verfassungsmäßig nicht berechtigt waren. Da wir eh keine Verfassung haben ist eh alles nur Kasperltheater.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja,das ist alles richtig und wahr. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Die BRD-Behörden reden uns ein, die Gesetze seien gültig und alle müssen sich danach richten. Mit "alle" meinen die natürlich alle außer denen selbst.

      Nun kann man anfangen, sich auf eine Diskussion zu Reichsgeschichten einzulassen. Was kommt dabei heraus? Man wird als Nazi in die rechte Ecke abgestempelt und die ziehen ihr Ding durch, ohne wenn und aber. Schließlich brauchen die Geld - Ihr Geld.

      Man kann aber auch die klügere Variante wählen und den "Feind" mit seinen eigenen Waffen "schlagen". Wenn für die die ZPO gültig sein soll, so muß man denen diese ZPO vor die Nase halten, wo drin steht, daß eben deren Machenschaften durch das entsprechende Gesetz nicht durchgezogen werden können. Was wollen die dann machen? Sie immer noch als Nazi beschimpfen, obwohl die selbst dieses Gesetz anwenden? Das werden die nicht tun können, denn sonst müßten die sich ja selbst als Nazi bezichtigen.

      Nur wenn man auf deren Spielfeld spielt, hat man Erfolg, denn dort können die nicht wegrennen. Die sind schließlich der Meinung, daß deren Spielfeld das einzig Wahre ist.

      Löschen
  5. Das Video funktioniert nicht.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja, das war wahrscheinlich zu offensichtlich, daß der Ausspruch des Namens DPHW, auf dessen Erwähnung hin die Bediensteten der Polizei und die Gerichtsvollzieherin das Weite gesucht haben, eine Lawine hätte auslösen können. Nach dem Motto: Wenn das so funktioniert, dann machen wir das jetzt alle so.
      Das DPHW hatte ja den Finger in die "Wunde" des Systems gelegt und dort mächtig gewaltig gebohrt. Das hat den Systemlern wohl nicht gefallen...

      Tut uns leid aber da haben wir leider keinen Einfluß darauf, daß das Video vom Netz genommen wurde. Aber was sagt Euch das? Wir müssen zusammenhalten und gemeinsam gegen die Willkür des Systems vorgehen, dann klappts auch mit der Freiheit.

      Löschen