Jetzt kommt alles ans Licht!
Doch lesen Sie nun selbst.
Presseerklärung des DPHW
Das DPHW ist das Deutsche
Polizei Hilfswerk. Das DPHW rekrutiert sich aus
dem Volk. Es handelt sich dabei um die hier
(„Bundesgebiet“) lebende Bevölkerung. Das DPHW ist offen
für jeden, der hier wohnt, unabhängig von Geschlecht,
Status, Meinung und Volksgruppe bzw. Nationalität. Der
Neutralitätsfaktor ist oberstes Gebot. Der kleinste
gemeinsame Nenner ist die Herstellung oder Wahrung von
Ordnung und Sicherheit, was den Mitgliedern am Herzen
liegt. Das DPHW versteht sich als Hilfsmittel, unter
welcher sich die hier lebende Bevölkerung nunmehr
versammelt, um diese obigen Werte zu erhalten oder
mancherorts zu schaffen. Dabei beruft sich das DPHW auf
die Pflicht der Obacht und Fürsorge, die ein Bewohner
für den neben ihm lebenden Bewohner hat. Das mag
vielleicht etwas pathetisch klingen, ist aber so simpel.
In Zeiten, wo die Sicherheit im Lande abnimmt,
Polizisten, Lehrer … in Zahl und Motivation in den
Keller gefahren werden, wo die Unzufriedenheit steigt,
da den einzelnen Bewohnern zunehmend die
Unzulänglichkeiten bewusst und unerträglich werden. Da
mit brachialer Einsparung an allen Enden, mit
zunehmender Kurve, ein Ende nicht in Sicht ist,
verwundert es nicht, dass in diesem Drang immer mehr
Geld aus der Bevölkerung erhoben wird. Die Grenzlinie
des Möglichen und Erträglichen ist nunmehr sichtbar
geworden.
Jeder weiß, dass es meist
nur um Geld geht, weniger um die menschlichen Aspekte
des friedlichen Zusammenlebens. Wer ehrlich zu sich
selbst ist und die Entwicklung der letzten Jahre
betrachtet, der wird sich fragen; Wo soll das hinführen?
Die in unserem Land lebenden
Bewohner haben sich nunmehr versammelt, um den
staatlichen polizeilichen Sicherheitskräften unter die
Arme zu greifen. Sie bieten unentgeltlich
ihre Obacht, ihr Engagement, ihr Gerechtigkeitsempfinden
und ihre Sorge um ihre Mitmenschen der Bevölkerung an.
Aus diesem Blickwinkel war nach ersten
Obachtserfolgen in Berlin Kreuzberg, der Einsatz vom
23.11.12, ein erstes Signal und ein Zeichen.
Dass Menschen, die eine kritische Haltung
einnehmen und es sich erlauben, auf Mißstände hinzuweisen,
diskriminiert werden, zeigt deutlich die jüngere
Berichterstattung in den MS-Medien. Uns ist bewusst, dass
der Quasi-Angriff bzw. der öffentliche Hinweis auf die
Geldeintreibemethodik hierzulande nicht begrüßt wird, wenn
man damit in der Lage ist, eben jene anzuprangern. Leider
wird immer schnell eine Vorverurteilung organisiert, um
die öffentliche Meinung in eine gewisse Richtung zu
lenken, wie es uns über die Jahre beigebracht wurde.
Deswegen können wir frei behaupten, dass wir weder
radikal noch extrem oder sonst wie gefärbt sind. Wir
betonen das in der Überzeugung, dass wir dies ebenso
beweisen können, wie wir die bisherige Berichterstattung
in Printmedien und Radio ebenso gegenteilig belegen
können.
Darüber hinaus sind wir zuversichtlich, da wir
zwischenzeitlich in einer Zeit leben, wo heute noch der
Eine oder Andere die alten Phrasen und vorgefertigten
Schubladen für kritische Denker glaubt, kurzfristig aber
zumindest mittelfristig wird dieser Ansatz nicht mehr den
gewünschten Erfolg zeigen. Dafür sind einfach zu viele
Ungereimtheiten und Lücken vorhanden und die Decken, die
man darüber legen könnte, sind zu klein oder zu löchrig
geworden.
Deswegen,
sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte
Leser, veröffentlichen wir im Anschluss die Schilderung
der Aktion vom 23.11.2012. Wir werden sehen, ob dies
tatsächlich in die Berichterstattungen einbezogen wird
oder ob sie das Niveau bedienen, wie es in den ersten
ungeprüften Berichten der Medien unschwer zu erkennen war,
leider.
Schilderung
des Vorganges
Für den 23. 11. 2012
meldete sich bei einem Bewohner ein „vorgeblicher“
Gerichtsvollzieher an, um Kosten einzutreiben. Da lt.
diesem Bewohner bereits im vorangegangenen Schriftverkehr
zum Sachverhalt kein rechtskräftiger Beschluss bei dem
Bewohner vorgewiesen werden konnte, wurden mehrere
Personen gebeten, als Zeugen bei der Zwangsmaßnahme zur
Eintreibung der Kosten beizuwohnen.
Beim Eintreffen der Zeugen
war der „vorgebliche“ Gerichtsvollzieher bereits vor Ort
und zeigte dem Bewohner die Vorderseite seines
Dienstausweises vor. Hier wurde unter den anwesenden
Zeugen festgestellt, daß es sich nicht um einen
Amtsausweis handelt, welcher ausschließlich zu
hoheitlichem Handeln befugt. Der Bewohner erklärte dem
„vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher, daß er wiederholt das
bereits ausgesprochene Hausverbot missachtet hat.
Weiterhin wurde festgestellt, daß auf den durch den
„vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher vorgewiesenen Schreiben,
welche die angebliche Rechtmäßigkeit der Forderung des
vorgeblichen Gerichtsvollziehers nachweisen sollten, eine
abweichende Unterschrift zum vorgewiesenen Dienstausweis
vorlag. Hier musste von vorsätzlichem Betrug und weiteren
Straftaten zur Erschleichung von Leistungen ausgegangen
werden.
Der „vorgebliche“
Gerichtsvollzieher wurde über diesen Sachverhalt und das
nicht rechtmäßige Handeln unter Vorgabe der fehlenden
sachlichen Zuständigkeit in Kenntnis gesetzt.
Eine Einsicht zur
Widerrechtlichkeit seines Handelns konnte beim
„vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher wider besseres Wissen
nicht festgestellt werden. Er beharrte auf die Zahlung der
vermeintlichen Kosten.
Aus diesem Grund musste
beim „vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher von vorsätzlicher
Plünderung, Erschleichung von Leistungen,
Hausfriedensbruch und weiteren Straftaten ausgegangen
werden. Da dies jeweils strafbare Handlungen sind, wurde
dem „vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher die vorläufige
Festnahme zur Feststellung seiner Personendaten und der
Prüfung zur Rechtmäßigkeit seiner Forderung angetragen.
Für diese Maßnahmen wurde durch einen anwesenden Zeugen
das zuständige Polizeirevier telefonisch kontaktiert,
welche die Feststellung der persönlichen Daten und die
Rechtmäßigkeit der vorliegenden Unterschriften zur
Forderung des „vorgeblichen“ Gerichtsvollziehers prüfen
sollten.
Der „vorgebliche“
Gerichtsvollzieher versuchte sich dieser Prüfung durch
Flucht zu entziehen. Da es sich um ein geschlossenes
Grundstück handelte, wurde diese Flucht von zwei Zeugen,
welche sich bereits an der Eingangspforte des Grundstückes
befanden, verhindert.
Der „vorgebliche“
Gerichtsvollzieher informierte daraufhin seinerseits die
Polizei.
Trotz der Anforderung zur
polizeilichen Unterstützung versuchte der „vorgebliche“
Gerichtsvollzieher sich massiv und unter Anwendung
teilweiser körperlicher Gewalt gegenüber den Zeugen vom
Tatort zu entfernen. Da das Fluchtverhalten des
„vorgeblichen“ Gerichtsvollziehers auf ein
Schuldeingeständnis auf Grund wissentlichen Fehlverhaltens
und dem Wissen um die strafbare Handlung seitens seiner
Person hinwies, wurden die Fluchtversuche durch Festhalten
des Herrn von zwei anwesenden Zeugen verhindert.
Dieser vorläufigen
Festnahme entzog sich der „vorgebliche“
Gerichtsvollzieher. Er durchbrach gewaltsam ein
verriegeltes Gartentor des Hofes. Dort wurde er von den
inzwischen eingetroffenen Polizeikräften aufgefordert, das
Gartengrundstück, in welches sich der „vorgebliche“
Gerichtsvollzieher geflüchtet hatte, zu verlassen. Dieser
Aufforderung kam der Herr auch nach. Er weigerte sich
jedoch anfänglich weiterhin vehement, den Anweisungen der
Polizei Folge zu leisten.
Auch dieses Verhalten
musste unter den Anwesenden den Eindruck erwecken, daß es
sich bei der Maßnahme des „vorgeblichen“
Gerichtsvollziehers um eine wissentliche Straftat
handelte, welche das vorangegangene Handeln der Zeugen
rechtfertigte.
Die Polizeibediensteten
nahmen die Daten des „vorgeblichen“ Gerichtsvollziehers
und der anwesenden Zeugen auf.
Insgesamt herrschte zu
diesem Geschehen eine ruhige und sachliche Atmosphäre.
Folgende
rechtliche Verletzungen wurden durch den vorgeblichen
Gerichtsvollzieher begangen:
Amtsanmaßung
§ 132 StGB: sachliche Zuständigkeit von
Gerichtsvollziehern wurde aufgehoben - siehe §1, § 24 GVO
vom 01.08.2012
Missbrauch
von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Gerichtsvollzieher kein Beamter mehr ist (§1
GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu
hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung
im Rechtsverkehr § 270 StGB: Vorlage von falschen
Dokumenten
Urkundenfälschung
§
267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden, der
Versuch ist strafbar
Mittelbare
Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen
bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen
von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB: Vorlage
von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch
Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung
nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: die Anmaßung als
Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von
Leistungen ist strafbar
Betrug §
263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteil durch
Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat
gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB: wer es
unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht
Hochverrat
Weitere
schwerere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der
Täter rechtlich grundgeschult ist, ergeben:
- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Amtsanmaßung
- vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Amtsanmaßung
- vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
- Anleitung
zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB
Daraus ist eine vom Täter vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.
Folgende Struktur liegt
dem DPHW zu Grunde:
Das DPHW ist im gesamten
Bundesgebiet vertreten und setzt sich aus Menschen zusammen,
welche die freiheitlich- demokratische Grundordnung als
gefährdet einschätzen. Lediglich ein Teil der Mitglieder ist
uniformiert, weil es grundsätzlich nicht um Uniform geht,
sondern um Solidarität, die sich die Bürger wieder
untereinander beweisen.
Es obliegt jedem selbst,
inwieweit er sich mit den tatsächlichen rechtlichen
Gegebenheiten hierzulande auseinandersetzt, inwieweit er
Situationen, manchmal auch Termini der deutschen Sprache
hinterfragt oder sie einfach über sich ergehen lässt. Wir
wollen uns nicht rechtfertigen oder auch nicht missionieren.
Die Zeit arbeitet für die Menschen, die hier leben oder auch
für unsere geschätzten Mitmenschen jenseits der
Bundesgrenzen, denen wir uns verbunden fühlen.
Wir stehen für
Zusammenarbeit, Integration, Frieden und Verständigung. Wir
möchten Gräben überwinden und Brücken schlagen. Wir sind
Gegner von divede et impera, Teile und Herrsche und dem
Prinzip; Brot und Spiele.
Jedoch sind wir beseelt von
folgendem Bild:
Sehr geehrte Damen und
Herren, stellen sie sich einen Strand vor. An diesen Strand
spielen mehrere Kinder, egal welcher Hautfarbe, Nationalität
und sonstiger Unterschiede: Können Sie diese Kinder sehen?
Sie verstehen sich nach kurzer Zeit ohne Sprache und buddeln
zusammen im Sand. „Vergiftet“ werden sie erst durch uns
Erwachsene durch manifestierte Grenzen, die uns anerzogen
worden. Wir plädieren dafür, von der sozialen Kompetenz
unserer Jüngsten zu lernen und uns nicht gegenseitig zu
bekämpfen. Wir können alle miteinander, ohne auf dem Rücken
von anderen, unsere Zukunft gestalten. Auch das mag
pathetisch klingen, aber wir denken, dass dies ein Ziel ist,
welches man sich durchaus setzen kann.
Wir mahnen mit unserem
Zeichen, dass tatsächlich friedliche Aktionen uns selbst und
unseren Nachbarn beweisen, dass wir als Menschen in der Lage
sind, miteinander auszukommen und uns gegenseitig zu stützen
und voneinander zu lernen. Und dabei muss Geiz, Geld und
Kapital nicht das grundlegende Primat sein.
Liebe Mitmenschen, habt keine
Angst und geht aufeinander zu, redet miteinander und
hinterfragt die Dinge des täglichen Lebens.
Mit freiheitlichen Grüßen
Pressestelle des DPHW
Zu dumm .... zu dumm um überhaupt ernst genommen zu werden , ist die Handlung und diese noch dümmere Erklärung mit dem "Amtsausweis" . Amtsausweise gab /gibt es nur bei den desinformierten Selbstverwaltern , sonst gab es diese nie und sie heißen halt "Dienstausweis".
AntwortenLöschenAber darum geht es ja auch nicht, man will querulieren , mit allem , was nur das Resthirn noch zulässt. PISA-Versager : DPHW, da sind sie .
"Hier wurde unter den anwesenden Zeugen festgestellt, daß es sich nicht um einen Amtsausweis handelt, welcher ausschließlich zu hoheitlichem Handeln befugt."
AntwortenLöschenIm Deutschen Reich hatten seinerzeit die Polizeibeamten auch nur Dienstausweise. Ach so, die durften nicht hohheitlich handeln. Das war mir nicht bekannt.
War denn das Deutsche Reich welches Sie hier erwähnen ( zu welcher Zeit ? ) ein staats- und völkerrechtlich legitimer Staat ??
Löschenhttp://mywakenews.files.wordpress.com/2012/10/dienstausweis-meer.jpg
So viele Dienstausweise auch von Firmenmitarbeitern wie Stadtwerke usw. welche wie die "Polizei" staatlich-hoheitlich handeln dürfen in dem Firmenkostrukt BRD ...
http://creditreports.dnb.com/webapp/wcs/stores/servlet/IballValidationCmd?storeId=11154&catalogId=71154&productId=0&searchType=BSF&state=&searchPerform=true&hiddenSessionId=-1479333231&busName=Bundestag&country=DE#goTop
Wie heist es doch:
"Politische Dummheit kann man lernen, man braucht nur deutsche Schulen zu besuchen. Die Zukunft Deutschlands wird wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts von Außenstehenden entschieden. Das einzige Volk ,das dies nicht weis, sind die Deutschen. " ( Der Londoner Spectator-16.11.1959)
Das triftt auf Der Canidas und reichling aber so etwas von zu !!!
@ Reichling & Canidas,
AntwortenLöschenwenn ihr es besser wißt, warum tragt ihr dann nicht mal zu Aufklärung bei.
Auch in den Blogs von Reichling und reichsdeppen.pinkolatorium findet man nur blabla und wenn man eine Frage stellt erhält man nur Beschimpfungen als Antwort. Fragt man höflich bei den Behörden nach den Geltungsbereichen für die Gesetze, auch keine Antwort. Fragen zur Staatsangehörigkeit bei Beantragung eines neuen Personalausweis werden auch nicht beantwortet.
Aber vielleicht seit ihr ja mal bereit konstruktive Antworten zu geben.
1. Warum sind Richter und Staatsanwälte nicht bereit sich zu legitimieren.
2. Warum sind die Urteile und Pfändungsbescheide nicht von Richtern unterschrieben.
3. Wie ist es mit Geltungsbereichen z.B. Owig
4. Warum wiederspricht niemand der Proklamation zur Selbstverwaltung wenn die BRD doch eurer Meinung nach ein Staat ist.
4. Ab wann hat man das Recht sich auf den Artikel 20/4 GG zu berufen.
5. Wann ist die AO in Kraft getreten, im Gesetz steht es nicht.
usw.
Würde mich freuen wenn ihr Beide mal etwas sinnvolles Antwortet, mein Resthirn müßte mal gefüllt werden.
Christian
Zu 1: Die Frage nach der Legitimation von Richter und Staatsanwälten wird stets in provokatorischer Absicht gestellt. Und kein Richter oder Staatsanwalt hat Lust, auf diese Provokation einzugehen.
AntwortenLöschenGerichtsverhandlungen werden im Gerichtssaal durchgeführt. Es ist genau festgelegt, welcher Richter die Verhandlung durchführt; dies kann man bereits vor der Verhandlung erfahren, und der Name des Staatsanwalts wird ebenfalls genannt. Da in einem Gerichtsgebäude keine Karnevalsveranstaltungen durchgeführt werden, ist davon auszugehen, dass der betreffende auch der für diesen Fall gesetzliche Richter ist.
Zu 2: Urteile und Pfändungsbescheide sind sehr wohl vom Richter unterschrieben. Aber diese Urteile und Bescheide verbleiben bei den Gerichtsakten. Was das Gerichtsgebäude verlässt, sind Ausfertigungen, und die werden von einem Urkundsbeamten unterschrieben. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sie mit den bei Gericht verbleibenden Original übereinstimmen und dass das Original vom Richter unterschrieben ist.
Dies war auch schon in der Kaiserzeit so. Allerdings hieß damals der Urkundsbeamte Gerichtsschreiber.
Zu 3. Das Ordnungswidrigkeitsgesetz gilt, wie jedes andere vom Bundestag erlassene Gesetz oder noch weitergeltende Gesetze des Deutschen Reiches, die Gebiete regeln, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, in ganz Deutschland. Dies war schon immer so. Auch in den Gesetzen, die im Kaisserreich erlassen worden sind, wirst du keinen Geltungsbereich finden. Sie galten aber trotzdem im gesamten Reich.
Im Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz war der Geltungsbereich nebenbei nicht geregelt. Es ging darin um das Verfahren, wenn Fälle vor Inkrafttreten des Gesetzes aufgetreten sind und erst nach dem Inkrafttreten abschließend behandelt wurden. Nach fast 50 Jahren gibt es solche Altfälle nicht mehr. Außerdem wurden zahlreiche andere Gesetze an das Ordnungswidrigkeitsgesetz angepasst.
4. Warum niemand der Proklamation zur Selbstverwaltung widerspricht? Warum sollte man? Es kann doch jeder schreiben, was er will. Diese Proklamationen sind rechtlich irrelevant. Rechtsfolgen sind damit in der Regel nicht verbunden, es sei denn, es ginge um einen Betreuungsfall. Solange jemand glaubt, er könne seine Wohnung samt Vorgarten als eigenen Staat betreiben, wird sich niemand daran stören. Aber wenn er sich in einem Rechtsstreit darauf beruft, wird er wohl auf seine irrigen Auffassungen hingewiesen werden.
AntwortenLöschen5. Art. 20 Abs. 4 GG wurde nachträglich 1968 im Rahmen der Notstandsgesetzgebung eingeführt. Was sagt er eigentlich aus?
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Mit "diese Ordnung" ist die Ordnung gemeint, die im Grundgesetz festgelegt ist. Widerstand ist erlaubt, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Wird zur Zeit versucht, die im Grundgesetz festgelegte Ordnung zu beseitigen? Ich habe nicht diesen Eindruck, jedenfalls nicht von den Regierenden. Aber ich verstehe die Frage nicht ganz. Wer davon ausgeht, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist und übrigens seit dem 18.7.1990 nicht mehr gilt, kann sich doch schwerlich auf eine seiner Ansicht nach nicht mehr bestehende Verfassungsvorschrift berufen.
Übrigens, was von den vielen Reichsregierungen und Reichsgruppen versucht wird, könnte man durchaus als einen Versuch ansehen, die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zu beseitigen. Unsere Behörden gehen allerdings davon aus, dass diese Leute harmlos sind, weil beknackt.
6. Dann schauen wir mal nach
§ 415 AO Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.
(2) § 19 Abs. 5, § 117 Abs. 5, § 134 Abs. 3, § 139 Abs. 2, § 150 Abs. 6, § 156 Abs. 1, § 178 As. 3, § 212, § 382 Abs. 4, § 387 Abs. 2 und § 391 Abs. 2 treten am Tage nach der Verkündigung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 16. März 1976
Der Bundespräsident
Scheel
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Apel
Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 29, Seite 613 ff, am 23. März 1976.
Die AO ist also am 1.1.1977 in Kraft getreten, einige ihrer Bestimmungen aber bereits etwas früher. Da zur Verkündigung auch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gehört und das Bundesgesetzblatt in diesem Fall am 23. März 1976 erschienen ist, sind die in Absatz 2 genannten Bestimmungen am 24. März 1976 in Kraft getreten.
Wenn in heutigen Veröffentlichungen der AO der Tag des Inkrafttretens nicht mehr angegeben ist, dann wohl deshalb, weil heute keine rechtlichen Folgen mehr daran geknüpft sind.
Ein paar Ergänzungen noch :
LöschenEs wird in diesen "Proklamationen" immer auf die natürliche Person nach § 1 BGB abgestellt. JEDER wird als natürliche Person geboren, das muss man nicht aufwändig darstellen. Dann geht es wohl um Gross-oder Kleinschrift a`la Römisches Recht. Zu diesen Unterscheidungen findet man nie eine Quellenangabe, mal abgesehn davon, dass Deutschlan im 21. Jhd. nichts mehr mit römischen Rechtsverhältnisssen zu tun hat. Nur : Die haben früher ALLES GROSS GESCHRIEBEN, nicht nur die Sklaven.
Zur AO und dem Inkrafftreten : Wie oft wurde die AO seit ihrem Inkraftttreten geändert ? X- mal. Würde man den § 415 in den Publikationen weiter zitieren, sähe es so aus, als sei die aktuelle Fassung schon damals in Kraft getreten . Es wäre müßig seitens der Verlage / Publikatoren , immer die jeweiligen Änderungen mit zu veröffentlichen,die Verantwortung hierzu liegt aber bei denen , da es sich eben nicht um einen amtlichen Druck handelt . Kann das nachvollzogen werden ???
Habe nicht mit einer Antwort gerechnet.
Löschenzu 1. Warum sollte sich ein Richter provoziert fühlen. Die meisten Anfrage werden doch schon vor der Verhandlung gestellt, vielfach veröffentlich. Wenn ich Richter wäre, würde ich die Frage doch mit einem lächeln beantworten. Mit den Worten von Herrn Schäuble gesagt, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.
zu 2. Es ist doch ein leichtes eine Kopie vom Original mit Unterschrift des Richters zu beglaubigen.
zu 3. Warum gibt es dann den § 5 OWIG ?
Es geht mir nicht darum Zahlungen zu verweigern, fahre zwischen 80.000 und 100.000 km im Jahr und habe seit Jahren keinen Strafzettel mehr erhalten.
Es geht mir um Rechtssicherheit.
zu 4. Mal wieder die Betreuungskeule.
Bin mal gespannt wann und wie IStGH entscheidet.
zu 5. Da bin anderer Meinung, diese Regierung verstößt mit ihren Gesetzen dauernd gegen das Grundgesetz und nach den Urteilen des BVerfGE hatten wir ja auch noch nie verfassungsgemäße Regierung.
Selbst Professor Schachtschneider ist der Meinung, daß wir nach dem letzten Urteil zum ESM das Recht hätten uns auf den § 20/4 zu berufen.
zu 6. Warum befassen sich denn immer mehr Rechtsanwälte mit diesem Thema und veröffentlichen die Schreiben mit den Behörden auch noch.
Hier ist was oberfaul in der BRD, meine Meinung.
Einen schönen 2. Advent wünscht euch allen
Christian
Ach Christian, Du hattest eine Antwort verdient :-)))
Löschenzu 1: Reichling schrieb erstmal von der ProvokationsABSICHT ... aber egal, es gibt sicher auch Richter, die dann lächeln. Keine Ahnung .Die Justizverwaltung hat schon eine gewisse Kontrolle in sich selbst ( damit ist NICHT gemeint, dass hier Urteile usw kontrolliert werden), so dass Du nicht auf eine verkleidete Putzfrau hinter dem Verhandlungstisch triffst . Ok, HAuptmann von Köpenick, mag es alles mal geben. Nur, man sollte sich auch mal in die/den Richter versetzen, der muß ja glauben, man hält ihn für so einen Hauptmann.
zu 2. Gibt es auch ! und zwar dann, wenn die Geschäfsstelle ( diesen Aasdruck gibt es seit mehr als 100 Jahren) faul ist, denn die Rechtsprechung spricht von der Wiedergabe der Unterschrift , dazu reicht Name in Maschinenschrift und Richter am AG . Glaubst Du im Ernst, dass die Jungs & Mädels in den Gerichten täglich tausende Sachen ausfertigen, die nicht unterschrieben wären ?? -Mit einem Zweifel an der Rechtssicherheit hätte das dann nichts mehr zu tun, sondern an genereller Unsicherheit gegenüber allem und jedem.
zu 3. Das steht doch da drin . Geltungsbereich ist selbstverständlich die BRD , auf Mallorca gilt das OwiG nicht. Und es gilt halt in den dort weiter aufgeführten Flugzeug - und Schiffsfällen .
zu 4 : "Mal wieder die Betreuungskeule" - was denn sonst ? Der Fühwald, ein gescheiterter Politiker , hat sich da ganz schön die Kohle reingezogen mit seinem Unfug . Strafrechtlich wird es schwierig ihn zu belangen,denn es mußte ja keiner zu seinen Seminaren gehen.I.ü. gab es gestern in einem Kommentar vom "Adler" eine Insiderinfo zu den Prozessen in den Haag : Da wird NIE irgendetwas passieren, die Leute werden schlichtweg nur verarscht.
zu 5 : Würde die regierung ständig gegen das GG verstoßen ( gilt doch eh nicht , oder :-)?), dann hätte das BVerG schon weitere 2 Senate . Aber bitte, der Weg nach Karlsruhe ist offen. Wieso Hr.Schachtschneider das Urteil des BVerfG als Freibrief für Art 20 IV ansieht , kann er wohl kaum begründen. Dies wäre dann wohl eher der Fall, wenn die Regierung das Urteil der Karlsruher ignorieren würde um dann den ESM durchzuboxen. Aber das BVerfG hat es doch abgesegnet, was soll hier Art 20 IV ?
zu 6: Falls Du den Ramm meinst , der gar kein Anwalt mehr ist : Na, mit einer Tina Wendt zusammen muss man doch auf Dauer bekloppt werden. Apropos bekloppt : Das gibt es halt .Mir war ein Richter bekannt, der kam nur nach dienstschluss in`s Gerichtsgebäude, um keinen zu treffen. Irgendwann ist er aus dem fenster gesprungen. Folge denki ich ist klar.
Hier ist GRUNDSÄTZLICH nix oberfaul, wenn es hier und da manches zu verurteilen gibt, dann wird das immer so sein, da Menschen dabei sind.
Schönen 3.Advent
Der Canidas
Danke für die Mühe.
AntwortenLöschenWir haben folgende Fakten, welche zum nachlesen sind
http://gedankenfrei.wordpress.com/2008/07/09/deutsch-staat/#more-1661
bzw.
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.
Leitsätze
zum Urteil des 2. Senats vom 25. Juli 2012
- 2 BvF 311
- 2 BvR 2670/11
- 2 BvE 9/11
trollen Sie sich in Ihren Foren ud Blogs.
rot-grüne NAZI's sind einfach zum kotzen
Ja, is klar... wenn man nicht mehr weiter kommt, ist alles ungültig . Eben dies hat aber das BVerg nicht festgestellt, und auch wenn Euer Querulanten-Anwalt Lutz Schäfer die Auffassung teilt, wird sie nicht richtig . Es gibt wie überall ein Rückwirkungsverbot, was auch nur logisch ist . Aber Logik und Reichies ??
AntwortenLöschenbraun-braune geistig verwirrte Nazis sind einfach zum Erbrechen.
rot-grüne geistig verwirrte Faschisten ,aus diesem Lager kommen solche Spinner
LöschenAlles Firma oder was ??
http://creditreports.dnb.com/webapp/wcs/stores/servlet/IballValidationCmd?storeId=11154&catalogId=71154&productId=0&searchType=BSF&state=&searchPerform=true&hiddenSessionId=-1999988453&busName=Bundesministerium+der+Justiz&country=DE#goTop
Reichling, hast du dir ja sehr viel Mühe gegeben, hoffentlich wird es auch gelesen und nicht nur so flüchtig überflogen.
AntwortenLöschenAktuell: § 317 (4) ZPO: "Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen."
In der Urfassung von 1877 lautete die Regelung: § 288 Satz 3 Civilprozessordnung: "Die Ausfertigungen und Auszüge der Urtheile sind von dem Gerichtsschreiber zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen"
Titel: Civilprozeßordnung. Zweites Buch. Verfahren in erster Instanz.
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 6, Seite 124 - 167
Fassung vom: 30. Januar 1877
Bekanntmachung: 19. Februar 1877
Quelle: Scan auf Commons
Hier auch mal reinsehen: http://kultur-in-ostpreussen.de/joomla/images/stories/EON/K%C3%B6nigsberg/Wilhelmi/Pz%2008%20OLG%20000927.pdf
Natürlich wird dies nur überflogen, da man diese Dinge ja gar nicht wissen WILL.Und @ Christian, hier kommt nämlich auch die Frage auf, warum man sich mit diesen Dingen überhaupt beschäftigt, da dürfte der Ansatz der Untersuchung zu suchen sein ......
AntwortenLöschenKann ich Dir sagen.
LöschenAngfangen hat es mit 9/11. Dann bin ich auf Gladio, Celler Loch, Barschel, die vielen Toten Zeugen im Fall Dutroux, die Dissertation von Constanze Paffrath (CDU), Buna und Leuna Werke usw. gestoßen und fragte mich, was ist denn hier den los, was haben wir denn für eine Justiz?
Um es abzukürzen, siehe Dir das Video von Jasinna an.
https://www.youtube.com/watch?v=xVZRgKZefCk
Christian
@ Volksbewegung: leute sagt mal was ist denn los bei euch? besorgt euch mal schnell gute Antibiotika , denn hier tummeln sich lauter brd-bakterien und verseuchen mit ihrem geschmiere das gute Forum. sollte man den Schnüfflern aus dem besatzerprotektorat ²deutsch² nicht den zutritt untersagen? das ist ja hier quasi deutsches reich- wer hat denn diesen seuchenvögeln aus der brd ein Visum ausgestellt? nicht das die hier noch anfangen herum zu Juden....
AntwortenLöschenm.d.g.
Peter hormes
Oh, die Nazi-Schmeißfliegen wollen unter sich bleiben und nicht von aufrechten Deutschen gestört werden.
AntwortenLöschenJa, Peter hormes, wenn du deine Hose herunter lässt, kommt ein tiefbrauner dreckiger Arsch zum Vorschein.
da irrst du dich aber gewaltig du hakennasige mißgeburt. wenn ich meine hose runterlasse , kommt ein alabaster weißer arischer arsch zum Vorschein. einen braunen oder schwarzen arsch dürftest du wohl haben. du bist ein aufrechter deutscher ? du meinst damit wohl ein ein neu-deutsch GmbH austausch deutscher aus dem fernen bimbo-land du affenjunge. früher hat man sowas wie dich mit ner peitsche über einen acker gejagt um baumwolle zu pflücken herr anonymer maulaufreißer.
AntwortenLöschenm.d.g.
Peter hormes
Du irrst dich.Ich bin kein Maulaufreißer. Ich bin eher ein Maulstopfer.
AntwortenLöschenUnd ich werde dir deine dreckige Nazischnauze stopfen.
Du bist doch nichts als Abschaum des deutschen Volkes. Ratte und Rattenfänger in einem. Zieh dich in dein Rattenloch zurück und komm nie wieder zum Vorschein.
Wir möchten doch darum bitten, daß die Kommentare nicht unter die Gürtellinie gehen!
LöschenUnd die braune Hetzkampagne sollten die Menschen auch nicht länger bedienen. Genau das erwarten die da oben doch von Euch. Nach dem Motto: Teile und Herrsche!
Zum Ende der DDR gab es genau diese Hetzkampagne. Damals wurden alle Systemgegner als Klassenfeinde bezeichnet, heute werden die Systemgegner als Nazis beschimpft.
Es wurden also nur die Worte ausgewechselt. Das System, sich der Querulanten zu entledigen, ist immer noch das Selbe. Es wurde nur der Farbanstrich gewechselt.
Also laßt Euch nicht länger für diesen Wechsel des Farbanstriches benutzen!!! Wenn wir hier nicht aufpassen, gibt es in 20 Jahren den nächsten Farbanstrich!
Wollt Ihr Euch dazu benutzen lassen und bis dahin noch tiefer gehende Willküraktionen und Existenzvernichtung über Euch ergehen lassen???
Denkt nach und bedient nicht die Spielchen derer da oben, die sich über Euch scheckig lachen, weil Ihr deren Spielchen mitspielt!
Volker Schöne hat bis zum heutigen Tag (26.11.2013) immer noch nicht die offene Rechnung beim Versandhandel, wo er die Uniform-Jacken bestellt hat, gezahlt. Offener Betrag fast 200 Euro. Die Summe steht seit Februar 2013 aus. Er reagiert nicht auf die Mahnungen, die ihm die Firma zusendet, obwohl er auf Drängen der rechtlichen Vertretung eines DPHW-Mitbegründers der Versandhandelsfirma die Zahlung des offenen Betrages bis Juni 2013 zugesagt hatte. Es kommt noch dazu, daß Herr Schöne diese Bestellung über einen anderen Namen, als seinem Namen, veranlasst hatte, obwohl er der Einzige war, der Zugang zu den Geldern hatte und auch der Einzige war, der Bestellungen machen konnte, weil nur er gesehen hat, ob das Geld von den DPHW-Mitgliedern eingegangen war und somit die Bestellung von Uniformen, Jacken oder sonstigem ausgelöst werden konnte. Heut kann man inzwischen von Vorsatz ausgehen, weil er das Geld von den Mitgliedern längst selbst unterschlagen hatte und wahrscheinlich wußte, daß er diese Rechnung gar nicht bezahlen kann, weil das Geld schon längst weg war, was er von den Mitgliedern per Vorkasse bekommen hatte.
AntwortenLöschenDas Schlimmst aber ist die Tatsache, daß einige DPHW-Mitglieder trotz dieses Wissens, denn alle Betroffenen wurden über den Sachverhalt der Unterschlagung informiert und zu Strafanzeigen gegen Herrn Schöne aufgerufen, und auch der Tatsache, daß sie selbst von der Unterschlagung betroffen sind, Volker Schöne immer noch als DIE LEITFIGUR betrachten und nur ihm zutrauen, daß das DPHW zu dem wird, was Volker Schöne in seinen Visionen, denen er nach wie vor nachhängt, propagiert.
Daß diese Visionen nur nichtssagendes Bla Bla sind, wird im Interview bei Bewußt TV mit Jo Conrad und Volker Schöne mehr als deutlich. Dieses Interview ist das Aushängeschild der Figur Volker Schöne. Nach dem Motto: Viel reden aber nichts sagen...
Er hat das Zeug zum Politiker! Genau diese Figur fehlt noch in diesem oberen Lachfigurenkabinett!
http://bewusst.tv/das-deutsche-polizeihilfswerk/