Die deutsche Staatsangehörigkeit kann
durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von
der “Staats“behörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche
Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt.
So steht
es auf der Homepage des bayrischen „Staats“ministerium des Inneren. Sollte uns
das etwa zu denken geben, daß eine Vermutung ausreicht, um Urkunden
auszustellen? Aber in einem fiktiven „Staat“ muß uns ja nichts mehr wundern.
Wird nun festgestellt,
daß der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Natürlich
gegen ein nicht unerhebliches Entgelt. Und nur zu diesem Zweck steht die
sogenannte Regierung der BRD morgens auf.
Doch so falsch, wie die
Bezeichnung Staatsbehörde ist, so falsch ist auch die entsprechende Urkunde,
denn der deutsche Souverän gehört dem Deutschen Reich an, nicht der
Bundesrepublik Deutschland. Und genau dies, nämlich Staatsangehörigkeit
Deutsches Reich, muß somit in einer Urkunde zur Staatsangehörigkeit vermerkt
sein.
Das Grundgesetz (GG) hat keine Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der Staatsangehörigkeit (Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 RuStAG) fest, wie sich aus den Vorschriften
der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt.
Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte
Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt!
(Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f).
(Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f).
Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der
sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen. Die große Masse
unseres Volkes sollte also sehr genau darüber nachdenken, worauf sich der
Glaube zu irgendwelchen Pflichten gegenüber der BRD beruft.
Artikel 73 Nr. 2 GG aus dem Kompetenzkatalog der
ausschließlichen Bundesgesetzgebung spricht von der “Staatsangehörigkeit im
Bunde”. Mit der “Staatsangehörigkeit im Bunde” ist die deutsche
Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) gemeint.
Das RuStAG (Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913)
wurde im Jahre 2005 auf das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geändert.
Die Treuhandverwaltung der Alliierten Besatzungsmächte,
welche sich anmaßend unsere „Regierung“ nennt, war jedoch zu keinem Zeitpunkt
ihres Wirkens berechtigt, irgendein Gesetz zu verabschieden, zu ändern oder zu
löschen. Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Regierung. Sie hat eine
Verwaltung, die lediglich dazu berechtigt ist, das Bestehende ( Stand 8. Mai
1945 ) zu verwalten. Mehr nicht!
Es muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß alle
gesetzlichen Änderungen und somit auch alle Rechtsgeschäfte, die sich auf
BRD-Recht beziehen, seit dem 8. Mai 1945 null und nichtig sind.
Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, wie viele, somit
nichtige Urteile seit diesem Zeitpunkt mangels Handlungsfähigkeit der Organe
des Deutschen Reiches gefällt wurden und wie viele persönliche Schicksale
darunter gelitten haben. Inbegriffen das vom Volk des Deutschen Reiches erwirtschaftete
und von einer gespielten Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwangsvereinnahmte
Vermögen, Vollstreckungen, Zwangsversteigerungen etc.
Wie viele Menschen könnten noch leben, wenn sie sich nicht aus existenzvernichteten Gründen oder wegen Zwangsversteigerung das Leben genommen hätten. Man darf nicht davon ausgehen, daß die gespielte Regierung der BRD über ein Gewissen verfügt, welches den Tod dieser Menschen auch nur annähernd interessiert. Denen geht es nur um ihr Geld und ihre Macht! Das Volk, welches ja nachweislich nicht das Volk der BRD ist, ist denen vollkommen egal.
Wie viele Menschen könnten noch leben, wenn sie sich nicht aus existenzvernichteten Gründen oder wegen Zwangsversteigerung das Leben genommen hätten. Man darf nicht davon ausgehen, daß die gespielte Regierung der BRD über ein Gewissen verfügt, welches den Tod dieser Menschen auch nur annähernd interessiert. Denen geht es nur um ihr Geld und ihre Macht! Das Volk, welches ja nachweislich nicht das Volk der BRD ist, ist denen vollkommen egal.
Es hat sich schließlich selbst mit Antrag zum
Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland unter die Gewalt der BRD
gestellt. Warum sollte es die BRD interessieren, wenn dieses Volk über die
Knechtschaft jammert.
Wieso gibt es nun also noch Menschen in unserem Land, welche sich von der BRD erhoffen, daß ihnen eine Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches bestätigt wird. Die da oben werden einen Teufel tun und den Menschen für Geld alles Mögliche bestätigen, nur nicht die wahren Zusammenhänge der Geschichte, denn davon leben diese Wesen. Und freiwillig werden die da oben ihren Sklaven niemals den roten Teppich auslegen.
Also hört endlich auf, von denen
irgendetwas zu erwarten. Ihr bekommt es nicht und zahlt auch noch dafür.
Wir müssen uns schon selbst helfen. Wenn wir unseren Staat
haben wollen, dann müssen wir als Erstes einen Nationalen Rat gründen und eine
Verfassung beschließen, die uns unsere Rechte und unsere Gesetze wieder in
Kraft setzen.
Davon werden die Sachbearbeiter und Vorgesetzten in den
Behörden, Ämtern und Gerichten am Meisten profitieren, denn sie handeln dann
endlich wieder nach Recht und Gesetz.
Sollte das nicht nach fast siebzig Jahren
endlich einmal an der Reihe sein???
Hier PDF: Staatsangehörigkeit deutsch
Die BRD dockt mit ihrer Staatsangehörigkeit -nicht- am RuStaG 1913 an, sondern an der Nazi-Gleichschaltungs-Gesetzgebung RuStaG 1934.
AntwortenLöschenUnd genau da ist das Dilemma.
Wer vorher noch die Staatsangehörigkeit seines souveränen Bundesstaates - Bayer, Sachsen, Preußen - hatte, dem wurde sie mit den Gleichschaltungsgesetz entzogen und er behielt nur noch die Reichbürgerrechte, die dem Status der Schutzgebiete gleichgestellt ist - also heimatloser Ausländer=Staatenlos.
Leute ihr müßt euch besser informieren.
Danke für den Hinweis,wir sind aber nicht die BRD und für uns gilt das RuStAG,
Löschenaußer bei Desinformanten wie ein Kunkelmann/ Klasen u.ä.die solchen dümmlichen Blödsinn verbreiten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit lautet gerade nach dem Gesetz von 1934 (das die einzelnen deutschen Staatsangehörigkeiten der Länder zugunsten der nunmehr alleinigen des Reiches abschaffte) konkret und korrekt ausgeschrieben: DEUTSCHES REICH!
AntwortenLöschenNichts mit Ausländer= Staatenlos
Die solchen Blödsinn verbreiten sollten sich besser informieren.
Mit welcher Legitimation sollte jemand, per Gesetz, ohne Volhsabstimmung Staatsangehörigkeiten auflösen können?
LöschenIch wollte nur darauf hinweisen das GG116 am RuStaG 1934 andockt und -nicht- wie im obigen Text beschrieben, am RuStaG 1913.
AntwortenLöschenSich auf das RuStaG 1913 zu berufen ist deshalb absolut richtig.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz definiert also für Deutsche eindeutig das Deutsche Reich als Staatsangehörigkeit.
LöschenAuch die Bundesrepublik bestätigt, dass es keine Bundesbürger gibt. In dem Standardwerk "Staatsangehörigkeitsrecht" aus der C.H. Beck- Reihe (4.Auflage; ISBN: 3406515428) heißt es auf Seite 203/204:
"Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt. Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen."
Wer lesen kann ist klar im Vorteil,sonst dockt man irgendwo an,wo es ganz und gar nicht paßt.
„Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutsche geltenden gemeinsamen deutschen Staatangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb sie anstreben, nicht gibt.“
AntwortenLöschenDer Sachverhalt wurde im November 2005 eindeutig bestätigt, als eine gewisse Frau Schäfer, eine frühere DDR Bürgerin, die Einbürgerung in die BRD beantragte.
Wie lautet aber die deutsche Staatsangehörigkeit? Das finden sie im gesamten StAG nicht. Greifen wir also auf ältere Ausgaben des StAG zurück, dann können wir vielleicht feststellen, wie sich das mit der Staatsangehörigkeit entwickelt hat. Wir stoßen bei unserer Suche auf das RuStAG, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli.1913 und lesen dort:
"Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt"
Entscheidend ist also die Reichsangehörigkeit. Außerdem lesen wir in der Einleitung des Gesetzes:
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:"
Hier finden wir also den Namen eines Staates: Deutsches Reich. Betrachten wir also die Geschichte des RuStAG/StAG und schauen wir wann die Staatszugehörigkeit „Deutsches Reich“ verloren ging.
05.02.1934:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt"
15.07.1999:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt."
21.08.2002:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt."
14.03.2005:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
Wenn wir bis zum Jahr 2002 noch die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatten, wie soll sich das geändert haben? Die Staatsangehörigkeit einer Person kann nicht ohne dessen Einverständnis geändert werden. Stattdessen finden wir heute im StAG eine „deutsche Staatsangehörigkeit“, die nirgends definiert wird.
Beim RuStaG 1913 liegt die Staatsangehörigkeit bei den souveränen Bundesstaaten!!! Basta!!!
LöschenBitte Lesen - soviel ist es ja nicht!
http://justitia-deutschland.org/R/RuStAG-1913.htm
Man kann sich ja auch etwas einreden,schon mal daran gedacht,daß unter den Schreibern jemand sein könnte, der da ein Studium,nicht Grundlagenstudium einer KRR o.ä., absolviert hat,der lacht sich eins über soviel Einfältigkeit,was hier mancher an den Tag legt.
LöschenDas Staatsangehörigkeitsgesetz definiert also für Deutsche eindeutig das Deutsche Reich als Staatsangehörigkeit.
AntwortenLöschenAuch die Bundesrepublik bestätigt, dass es keine Bundesbürger gibt. In dem Standardwerk "Staatsangehörigkeitsrecht" aus der C.H. Beck- Reihe (4.Auflage; ISBN: 3406515428) heißt es auf Seite 203/204:
"Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt. Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen."
Halten Sie sich nicht mit Kommentaren auf sondern lesen Sie die Gesetzestexte.
LöschenRustaG 1913
http://justitia-deutschland.org/R/RuStAG-1913.htm
RustaG 1934 analog StaG BRD
StaG BRD
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Sie können sicher lesen,daß bedeutet aber nicht,daß Sie auch Gesetze richtig deuten können.
LöschenDas StAG können Sie sich irgendwo hinschieben.
Wie hatte hier jemand passend geantwortet,
AnonymApr 6, 2012 11:41 AM
Mit welcher Legitimation sollte jemand, per Gesetz, ohne Volhsabstimmung Staatsangehörigkeiten auflösen können?
Dieser jemand bin ich.
AntwortenLöschenGenau darum geht es.
RuStag 1913 =>
Nationalität = Deutscher
Staatsangehörigkeit = Bayer, Sachse, Preuße, etc.
=> Reichangehörigkeit = Bürgerechte des Reichs
aber
dt. Schutzgebiete = direkte Reichsangehörigkeit
=> Ausländerrecht = heimatlos
Ist doch gar nicht so schwer!
Der Klasen sind Sie,der sich einbildet alles zu Wissen ??
LöschenDas was Sie hier verbreiten ist aber Blödsinn, was hatte da jemand in einem anderen Blog über Sie geschrieben,dumm wie Bohnenstroh.
Scheint sich immer zu bewahrheiten,wer solchen Stuß von sich gibt.
Ziehen Sie von dannen und verbreiten nicht hier noch Ihren Blödsinn.
Nein, nein, der Klasen ist nicht dumm, er gehört nur zur 5.Kolonne.
LöschenWer das GG für die BRD als "unser" GG und sogar als Verfassung bezeichnet, wie in dem verbreiteten Video "146 jetzt" und wo von einer angeblichen Widervereingung gefaselt wird, der kann nur ein Feind des Deutschen Volkes sein.
Klamm heimlich noch die WRV und damit das Versailler Diktat legitimieren.
Klasen bin ich ganz sicher nicht.
AntwortenLöschenIch warne ausdrücklich vor der Weimarer Diktatsverfassung, denn diese hatte bereits die souveränen Bundesstaaten in abhängige Länder umgewandelt.
Damit war defakto auch die Staatsangehörigkeit der ehemaligen Bundesstaaten wirkungslos.
Ein heilbarer Rechtsstand des Deutschen Reiches muß also vor Versaille verortet werden.
Das Deutsche Reich hat sich aus dem Bund der Deutschen Völker legitimiert. Deutsche haben sich nie über das Reich definiert, sondern als Einigung der Deutschen Stämme, die in Folge dieser Einigung das Reich begründeten.
Ergo: Ohne souveräne Bundesstaaten - kein Reich!
Es ist schon sehr eigenartig, was auf unseren Artikel so für Kommentare eintreffen.
AntwortenLöschenSTAG - RuStag - Ausländer - Staatenlose etc.
Wie lange wollt Ihr denn noch der Vergangenheit hinterherlaufen??? Wir sind das Volk - und wir werden uns selbst eine neue Verfassung geben, welche vom Nationalen Rat angenommen und vom Volk beschlossen werden muß. Damit werden auch alle bisherigen Verfassungen außer Kraft gesetzt. Dazu sind wir als Volk nämlich berechtigt.
Wir bauen hier unsere Zukunft auf, die Vergangenheit können wir sowieso nicht mehr ändern!!! Also schlagt Euch nicht die Köpfe ein, was soll das bringen???
Beschäftigt Euch lieber mit der Zukunft und teilt Euren Familien, Verwandten und Bekannten mit, daß sie sich zu dem bald vollständigen Verfassungsentwurf Gedanken machen sollen. Das ist viel wichtiger, als die Vergangenheit, denn es ist unsere Zukunft.
Das macht den Unterschied aus.
LöschenWer gemäß GG nur Bewohner eines Landes ist, kann sich eine Hausordnung geben.
Wer weiß zu welchen Völkern er gehört, eine Verfassung.
Warum heißt das Völkerrecht wohl so? Warum wohl ist das Volk ein Völkerrechts-sujet?
Simplizität mag ja für manche Gemüter seine Anziehungskraft haben, ist aber im Bereich des Staats- und Völkerrechts fahrlässig.
Wenn man dem bestehenden Staat, Deutsches Reich, seine Handlungfähigkeit wiedergeben will, muß man wissen welchen letzten legalen Rechtsstand dieser hat; andernfalls läßt man das Volk in die nächste Falle tappen.
Wie ich Ihrer sorglosen Argumentation entnehme, sind Sie dazu bereit, blind in jede Fallgrube zu laufen und die Bevölkerung mitzureißen.
Kluge Sprüche, nun mal Butter bei die Fische, welches wäre denn der letzte legale Rechtsstand ??
LöschenWieso sollte denn 1871 ; 1849 oder wo auch immer angesetzt werden ??
Guter Versuch, uns aufzuhalten.
LöschenWir gehen unseren Weg, egal wieviele uns dabei aufhalten wollen. Und wir werden unser Ziel, die Herstellung zur Handlungsfähigkeit unseres Staates Deutschen Reich, erreichen.
Das ist nämlich der einzig gangbare Weg. Und wer das nicht hören will, der kann ja am Wegesrand stehen bleiben. Mal sehen, wie weit diese Personen dann kommen, wenn sie sich immer nur gegenseitig die Taschen voll hauen.
Es gibt ein altes aber sehr weises Sprichwort:
Wer ein neues Ufer erreichen will, muß sich vom alten Ufer abstoßen.
Wir sind bereits unterwegs!
Jedem steht es frei, am alten Ufer zu hocken und zu schimpfen, was alles hier schief läuft, oder sich uns anzuschließen.
Das zu klären, müßte man ein -frei gewähltes-, -unabhängiges-, oberstes Gericht beauftragen.
LöschenEin solches oberstes Gericht sollte auch, unterstützt von einem gewählten Verfassungskonvent, einen Verfassungsentwurf erarbeiten, oder eine bestehende Verfassung modernisieren.
Diese Aufgabe darf man nicht allein Amateuren überlassen.
Auch ich vermag nicht zu beurteilen, welcher Rechtsstand, vor Versaille, legitim war.
Wieso sind denn Amateure daran ??
LöschenWoran sieht man dies ??
Zu Volksbewegung:
AntwortenLöschenIch will Euch nicht aufhalten, sondern Euch auffordern den Rechtsstand zu klären.
Zum letzten Kommentar:
Amateure erkennt man daran, dass sie den Gesetzestext des RuStaG 1913 nicht verstehen können. Ist eben mehr Text als auf eine Kaugummipackung geht.
RuStAG 1913 sollte man auch schon richtig schreiben,klar,bei der Masse an Text !!
LöschenSo :-) bei so vielen Kommentaren hätte ich bald meine Zigarette verschluckt.
AntwortenLöschenWas ist los? Ich bin "DEUTSCHER" und habe langsam die Schnauze voll in dieser BRvD-Verwaltung noch zu leben.
"Die Tage sind gezählt - Die Zukunft wird sehr düster sein".
Dieses sagte mir mein Inneres!
Und was tun Sie, damit die Zukunft besser wird???
LöschenWarten Sie, bis die Anderen losmachen um sich dann anzuschließen und zu sagen, das habe ich schon immer gewußt...?
Oder machen Sie den Anfang in Ihrem Gebiet??? Wir empfehlen Ihnen, den Anfang zu machen und wir helfen Ihnen gern dabei, denn wir haben den Schlüssel, um dieses System zu stoppen. Doch dazu brauchen wir "Macher" und keine "Diskutierklubs".
Das müssen Sie jetzt nicht persönlich nehmen. Wir wissen nur aus Erfahrung, daß alle gerne ihre böswilligen BRD-Erfahrungen austauschen aber wenn man sie direkt darauf anspricht, daß es mit den einfachsten Mitteln beendet werden kann, dann sind die so schnell weg, so schnell kann man gar nicht hinterherschauen.
Wir haben keine Erklärung dafür, wo man soviel Feigheit gelernt bekommen hat...
Wir möchten EINMAL MIT PROFIS ARBEITEN...
Hallo,
AntwortenLöschenkennen Sie dieses Schreiben schon?
http://www.novertis.com/wpress/wp-content/uploads/2012/07/Petition-Eingabe-Staatsangehoerigkeit.doc
Man sieht einfach nicht mehr durch!
Eigentlich könnte alles so einfach sein aber dann kommen aus allen Richtungen Gruppierungen, die einem das Ganze wieder verkomplizieren.
Machen die Novertis-Leute sich über uns arme Trottel(Unwissende) lustig oder was soll man von dieser Aktion halten?
Ich verstehe schon den Inhalt dieses kompliziert verfassten Schreibens nicht - wenn ich das den Ämtern schicke, verliere ich meine restliche Glaubwürdigkeit, egal womit ich dort nochmal vorstellig werden sollte.
Wie soll man gerade in dieser Frage mal eine Einheitlichkeit hinbekommen?
Danke für Ihre Erläuterung.
Grundsätzlich können wir Ihnen bestätigen, daß dieses Geschwafel vom Gleichschaltungsgesetz etc. absolute Desinformation darstellt. Und die Tatsache, daß Sie es nicht verstehen, ist eine gewollte Tatsache. Sie sollen es auch nicht verstehen, denn Sie haben es richtig erkannt: Sie sollen sich unglaubhaft machen. Dann haben die Behörden wieder einen erwischt, den sie zwangspsychatrieren können. Das ist ja die neueste Masche zur Unterwerfung des Volkes.
LöschenUnser Tipp: Wenn Sie etwas nicht verstehen, dann bitte auch nicht darauf reagieren oder das machen, was Sie angeblich machen sollen!!! Ihr Unterbewußtsein wird Ihnen immer ein guter Ratgeber sein. Sie müssen nur auf Ihr Bauchgefühl hören, denn das läßt sich von ARD, ZDF und sonstigen Göbbelsnachfolgern nicht beeindrucken.
Nur wenn es für Sie plausibel ist, können Sie ruhigen Gewissens darauf reagieren. Und das gilt bekanntlich für alle Dinge des täglichen Lebens.
Und wenn Sie mal gar nicht wissen, was Sie denken oder tun sollen, dann ist ja auch die Volksbewegung Dem Deutschen Volke noch für Sie da und die hat sich genau zu diesem Zweck gegründet, Fragen zu beantworten und Wege zu gehen, um dieses System zu stoppen und in eine Zukunft mit Recht und Gesetz zu gehen.
So war es, so ist es und so wird es auch bleiben. Versprochen!!!