Mittwoch, 7. März 2012

Schon gezahlt?


Es ist der Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung – das Fernsehen.
Die neueste Soap, der Freitagabendkrimi und pünktlich um 20:00 Uhr die Tagesschau. 
Ohne Fernsehen leben? Das geht ja gar nicht! Was soll man sonst mit seiner Zeit anfangen?
Die Gegner der täglichen Dosis „VerBILD-Dung“ sagen darauf: Sich in der Familie unterhalten, mit dem Nachbar einen Schwatz abhalten oder auf der Terrasse sitzen und die Chemtrails zählen, welche wieder einmal am Himmel ein Schachbrettmuster bilden.
Es müsste doch jedem einleuchten, daß man für soviel Freizeitangebot durch die Medien, zu denen man sich nicht einmal von der Couch erheben muß, auch einen Obolus entrichten muß.
An dieser Stelle spaltet sich das Land in zwei Lager. Die Einen sagen, das ist gerechtfertigt und zahlen treu und brav die Rundfunkgebühren. Die Anderen wollen es ganz genau wissen und fragen nach der Rechtmäßigkeit der Gebühren.
Und da wir uns zu den Nachfahren der Dichter und Denker zählen, reihen wir uns nun in die Liga der Hinterfrager ein. Und tatsächlich gibt es da einige Ungereimtheiten.
Grundlage der GEZ ist angeblich der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Soweit so gut. Doch zwischen welchen Staaten wurde denn der Staatsvertrag abgeschlossen? Die Bundesrepublik Deutschland ist bekanntlich kein Staat, sondern ein von den Alliierten Besatzungsmächten eingesetztes Verwaltungskonstrukt des vereinigten Wirtschaftsgebietes, welches alle Rechtsgrundlagen auf Firmenrecht aufgebaut hat. Eine Firma, welche sich anmaßt, einen Staatsvertrag abschließen zu können? 
Haben Sie Ihren Schuster um die Ecke einmal gefragt, ob er schon mal einen Staatsvertrag abgeschlossen hat? Es kommt bei der Antwort ganz auf den Humor des Schusters an. Wenn Sie Pech haben, kommt die „grüne Minna“ mit den Herren, die immer eine weiße Jacke parat haben. Seltsamerweise wird die immer hinten zugeknöpft…
Nun ja, Firmenrecht und Staatsverträge passen also nicht zusammen.
Das interessiert die GEZ aber nicht wirklich. Das ist eben so. Und was die GEZ sagt, ist Gesetz. Man kann eben auch von 90 % der unwissenden Masse ganz gut leben.
Bleibt noch die Möglichkeit, daß der Vertrag zwischen der GEZ und Ihnen abgeschlossen wurde. Das kann man auch mit Firmenrecht machen. Dazu passt aber wieder nicht der Staatsvertrag. Wir haben uns einmal umgehört, doch wir konnten niemanden ausfindig machen, der mit dem Unternehmen GEZ einen Vertrag abgeschlossen hat.
Doch da gibt es noch etwas anderes zu bedenken. Staatsverträge können nur von den bei der UNO registrierten Staaten abgeschlossen werden. Dies kann die GEZ nicht vorweisen. Kann ja auch gar nicht vorgewiesen werden, denn die GEZ ist kein Staat, sondern eine Firma.
Der Schuster läßt grüßen…
Natürlich wird erwartet, daß der brave Bürger auch selbst anzeigt, daß er ein Rundfunkempfangsgerät zu Hause hat. Na und wenn er das schon selbst anzeigt, dann besteht doch der Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die ist zwar nach Grundgesetz verboten, aber das weiß ja die unwissende Masse nicht.
Das Grundgesetz ist zwar auch nicht gültig, doch solange es noch von der "Regierung" als unsere "Verfassung" hingestellt wird, kann es auch von uns zitiert werden.
Aber es soll ja keiner behaupten, daß die GEZ unmenschlich wäre. Denn da gibt es den § 6 im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, wonach natürliche Personen von der Gebührenpflicht befreit sind. Ja sind wir denn nicht alle natürliche Personen aus Fleisch und Blut, die denken und fühlen können?
Nein, das sind wir nicht.
Mit Antrag zum Personalausweis und erfolgter Unterschrift erkennt der Antragsteller die Allgemeinen Geschäftsbedingung der BRD-GmbH an, zu der die GEZ als „Subunternehmen“ gehört. Die AGB´s kann jedes Unternehmen nach eigenen Vorstellungen festlegen. Und da haben wir es wieder. Das Firmenrecht. An dieser Stelle haben Sie den Vertrag abgeschlossen.
Jeder Inhaber eines "Personal"ausweises akzeptiert unwissentlich mit seiner Unterschrift auf eigenen Antrag die AGB´s und somit die große Statusminderung von der natürlichen Person zur juristischen Person. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. Das glauben Sie nicht? Wikipedia: natürliche Person, einfach mal nachschauen.
Sie finden es unerhört, daß man Sie in der Firma BRD-GmbH als Vermögensmasse und nicht als Mensch unter Vertrag hält? Das finden wir auch. Aus diesem Grund geben immer mehr Menschen ihren Personalausweis zurück und kündigen somit den Arbeitsvertrag, welcher unrechtmäßig das Vermögen des Vertragsnehmers fordert und keinen Lohn zahlt oder Anspruch auf Urlaub bietet.
Sollten das nicht ausreichend Gründe sein, die Dinge des täglichen Lebens zu hinterfragen?
Schon Peter Lustig sagte am Ende seiner Sendung immer: Abschalten!
Sie werden sehen, wieviel Zeit Sie nun zum Nachdenken haben.

Natürliche Person BGB §1: http://natuerlicheperson.de/

13 Kommentare:

  1. Hallo Ihr Blogger , danke für Euren noch sehr freundlichen GEZ Beitrag. Ich sehe das einfacher ganz nach dem Motto der GEZ - wir sind zwar nicht rechtsfähig, wollen aber Ihr Geld und ich sage da nur, wer nicht rechtsfähig ist ist doof..... und wer doof ist bekommt auch keine Gebühren von mir! Kl. Ergänzung zu Eurem netten Artikel hier noch der Link der GEZ. http://www.gez.de/online_service/anbieterkennung/index_ger.html
    Grüße aus DD Bernd

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  2. Wowww - Danke sehr Informative Seite, die ich bei mir verlinken werde.
    LG.
    http://globalewelt.wordpress.com/

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  3. Auch Hallo an alle Reichsbürger oder Staatenlose,
    liest sich immer alles sehr gut.
    Wollte auf Grundlage des §1BGB einen neuen Ausweis in dieser Form nicht verlängern lassen.
    Hatte auch sämtliche Unterlagen bei mir die alles erklärten warum Wir keinen Personalausweis einer GmbH haben wollen.
    Statt einer Antwort nur blödes Lächeln, auf meiner Bitte mir den Vorgesetzten dieser Privatorganisation Bürgeramt herbei zu holen,
    Kopfschütteln geht nicht.
    Was tut man um sich ausweisen zu können, man gibt doch seine Unterschrift und ist Knecht und Bedientester einer Verwaltung in Abhängigkeit.
    Wenn mir einer sagen kann mit rechtmäßigen Nachdruck,
    das meine Rente gesichert, meine Krankenversicherung abgesichert,
    das eine Staatenlosigkeit in Selbstverwaltung diese auch International anerkannt wird, das mein Reispaß " Deutsches Reich", mein Ausweis " Deutsches Reich", in allen Ländedrn der Welt, scheiß in Europa anerkannt wird, wo man diesen mit Garantie der Rechtmäßigkeit einem vermitteln kann, dann gebe ich gerne diesen BRD Betriebsausweis ab.
    Danke für Euer Verständnis, leider sind zu viele von uns auf die Schnauze gefallen und mit Haft ausgezeichnet worden.
    Frau Merkel und Konsorten geht dieses alles kalt am Hintern vorbei, kenne einige die direkt ihren ausweis an Merkel und C0. abgegeben haben, Reaktion der Einsicht keine.
    Warum wird oder warum schließen sich nicht alle Kämpfger für ein neues Deutschland auf Grundlage der Verfassung von 1878 zusammen? Nur so können Wir etwas erreichen, aber nicht so das ein Jeder sein eigenes Süppchen kocht, da Jeder im Hinterkopf die eigenen Interessen vertreten will. So jedenfalls kommen Wir "NIE" zum Zuge.
    Das dieser lose Zusammenhalt von Grüppchen (Reichsbürger) "Tag für Tag" der Protestierer kleiner wird, dadurch die Aussichten auf Erfolg auch kleiner wird. Das aber Wissen diese kriminellen Schwerstverbrecher dort oben auch und warten ab, da die Zeit für dieses Verbrechergesindel für Sie spielt.
    Diese die Gewaltenteilung mit Erfolg ausführen lassen, in Form wer nicht hört wird entmündigt kommt in die Klapper.

    mit kameradschaftlichen Reichsgrüßen

    Harry

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    1. Zum Thema Rente und Krankenversicherung:
      Ich bin ebenfalls Rentenbezieher (schon einige Zeit) und stand vor genau der selben Frage. Dann habe ich mich belesen, habe recherchiert, Freunde befragt und nachgedacht - das neue Wissen wie 1 und 1 zusammengezählt. Genaue Begründungen nach "Gesetzen" oder so kann ich auch nicht liefern, aber ich bekomme meine Rente (trotz abgegebenem PA und Pass) weiter, so als wäre nichts geschehen. Möglicherweise hat das damit zu tun, dass es diese Rentenversicherung (wenn auch nicht in der derzeitigen Form) bereits weit vor der Existenz der "BRvD" - also auch schon im Deutschen Reich - gab. Und da alle auf dem Territorium des Deutschen Reiches geborenen Deutschen Reichsbürger sind, kann eine "Verwaltung" diese Versicherung, in die der Betreffende jahrelang eingezahlt und durch viele Arbeitsjahre erworben hat, nicht stornieren.

      Mit der Krankenversicherung ist es ähnlich. Da gibt es einen bilateralen Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherten mit den entsprechenden Unterschriften von beiden Seiten. Dieser Vetrag ist also in jedem Falle gültig, bis er von einer der vertragschließenden Seiten gekündigt / aufgehoben wird. Da es in der "BRvD" auch NUR das Vetragsrecht/Handelsrecht gibt, ist nach meiner Ansicht der Versicherer verpflichtet, diese Versicherung auch nach Abgabe des PA und des Passes weiter zu führen, da die Abgabe des PA vergleichbar ist mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und die Einzahlung in diese Versicherung (wegen ihrer Bilateralität) nichts mit einem Arbeitsverhältnis zu tun hat. Auch von der Rente wird bereits durch den Rententräger ein Betrag an die Krankenversicherung überwiesen - also die Versicherung auch finanziell weiter geführt.

      ALSO - NUR MUT... :-)

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  4. NACHTRAG: die GEZ wird von mir NICHT gezahlt, auf Grundlage eines nicht vorhandenen Staatsvertrages.

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  5. @Harry- du sagst es, aber die Zeit wird reifen.
    Einigkeit ist im Lande kaum herzustellen, da die Verblödungsmaschinerie täglich die Menschen manipuliert.
    Einen sogenannten PERSONALausweis brauch ich nicht und habe ich auch nicht mehr.
    Glaube es mir es wird sich vieles im Untergrund abspielen.
    Die BRD wird es bald nicht mehr geben, eher eine Weltmacht, aber das werde ich wohl nicht mehr erleben. Bis dahin sind unsere Kinder schon zur Marionette erzogen worden, fängt im Kindergarten schon an.
    Thema GEZ, - mit denen habe ich keinen Vertrag und iteressiert mich auch NICHT.

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  6. Die angeblichen Forderungen dieser GEZ sind null und nichtig.

    Die Grundlage der GEZ, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) greift mit den § 7 Vollstreckung und § 9 Ordnungswidrigkeiten unter anderem in Art. 14, und Art. 2 (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ein. Somit ist hier die Einhaltung der Zitierpflicht des Art. 14 und des Art. 2 (2) GG zwingend erforderlich. Im RGebStV sind keine Grundrechtseinschränkung der Art. 14 und Art. 2 GG aufgeführt. Damit weist der RGebStV einen unheilbaren Gültigkeitsmangel (Art. 19 Abs. 1 Satz 2) auf. Daher sind Handlungen der GEZ und der Gerichtsvollzieher und auch Ihrige in Ermangelung eines gültigen Gesetzes nichtig und gegenstandslos, verfassungswidrig, denn wo kein Gesetz ist, ist keine Zuständigkeit und wo keine Zuständigkeit ist, ist auch kein Sachverhalt.

    Zur weiteren Erhellung wird die Entscheidung des BVerfG vom 27. Juli 2005 in 1 BvR 668/04 wie folgt zitiert:

    Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss ein Gesetz dasjenige Grundrecht unter Angabe seines Artikels benennen, das durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes eingeschränkt wird.

    Das Zitiergebot findet Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 64, 72 <79 f.>).

    Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 <15 f.>).“

    Gesetze, die die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase ihrer Existenz ungültig und somit nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen und somit nichtigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig. Nichtige Verwaltungsakte und / oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber ihrem Adressaten.

    interessant , im § 6 RGebStV ist geregelt,daß natürliche Personen von der GEZ- Gebühr befreit sind

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  7. Hallo, also in diesem § 6 RGebStV steht, dass bestimmte Gruppen von natürlichen Personen auf ANTRAG(!) befreit werden können. Nicht pauschal alle natürlichen Personen.
    Oder verstehe ich das nicht richtig?

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    1. Das steht erst seit Kurzem in diesem sogenannten Rundfunkgebührenstaatsvertrag, daß nur bestimmte Gruppen von natürlichen Personen gebührenbefreit sind.

      Wir haben uns lange mit der GEZ gefetzt, weil wir es bestätigt haben wollten, daß natürliche Personen gebührenbefreit sind, denn genau so stand es immer in dem § 6, daß natürliche Personen gebührenbefreit sind. Und da stand nie etwas von bestimmten Personengruppen. Da waren die von der GEZ ganz schlau und haben gleich mal den Vertragstext geändert.

      Wieso erinnert uns das so sehr an unsere sogenannte Regierung? Richtig, die ändern auch schnell mal so nebenbei die Gesetze oder ihre sogenannte Verfassung-das Grundgesetz-so, wie die das grad eben mal brauchen.

      Übrigens: Wie kann denn ein Staatsvertrag als Gesetz ausgewiesen werden??? Man sollte über diesen Unterschied nachdenken!!! Ein Vertrag ist kein Gesetz, denn Gesetze müssen von der Regierung beschlossen werden. Das heißt: Es müßte durch den Bundestag beschlossen werden und durch den Bundesrat bestätigt werden. Der Bundespräsident setzt ein Gesetz dann durch seine Unterschrift in Kraft.

      Wie gesagt: Es müßte - wenn wir eine vom Volk in geheimer und direkter Wahl legitimierte Regierung hätten!!! Haben wir nicht, denn wir haben niemals ein gültiges Wahlrecht gehabt und alle Oberschauspieler wurden durch Parteienlisten und Parteivertretern von den Bürgern gewählt.

      Noch etwas ist zu bedenken: Die Gebührenpflicht ergibt sich lt. GEZ aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag und dem Rundfunkgebührenfinanzierungsstaatsvertrag. Das sind zwei verschiedene Verträge.

      Wer von Ihnen hat denn mit der GEZ zwei verschiedene Verträge abgeschlossen oder den Hinweis, daß im Vertrag mit der GEZ diese beiden Verträge Vertragsbestandteil sind???

      Und wo steht denn nun wirklich die Höhe des Betrages?

      Die GEZ ist die Obernummer von Täuschung im Rechtsverkehr.

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  8. Ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nun als Gesetz oder als Vertrag zwischen zwei Partnern(GEZ+Empfangsgerätebesitzer) zu verstehen?

    Wenn es kein Gesetz sein sollte, dann würde doch auch nicht Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bzw. das Zitiergebot greifen? Oder?

    Wenn er nur als Vertrag zu sehen ist, dann könnte man ihn somit als nichtigen Vertrag nach BGB wieder kündigen?

    Hab ich das jetzt so richtig zusammengefasst?

    Vielen Dank für Ihre Geduld.

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    1. Die GEZ betrachtet diese Verträge als gesetzliche Grundlage.

      http://www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/index_ger.html

      Die GEZ schließt mit den sog. Bundesländern Verträge ab und deklariert diese als Staatsvertrag für die Rundfunkgebühren und meint dann, dies sei die gesetzliche Grundlage.

      Deshalb greift auch Art. 19 Abs.1 S.2 GG

      Das beste Beispiel für die Täuschung im Rechtsverkehr.

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  9. Sollte wohl eine Glosse sein, hoffe ich mal. Selten so gelacht.
    Nur mal so nebenbei, der Staatsvertrag ist ein Vertrag der Länder untereinander. Es ist kein Vertrag mit der GEZ. Die Länder schließen eine Vertrag mit der Firma GEZ (wenn Sie so wollen) ab, was ihr Recht ist. Ebenso, wie sie Verträge mit Straßenbaufirmen usw. abschließen. Dieser Staatsvertrag der Länder mit Bezug auf die GEZ soll für die Nivellierung sorgen, also für eine Gleichbehandlung in allen Ländern, weil Rundfunkt Ländersache ist.
    Dass sich das Konstrukt GEZ bereits seit langem überlebt hat und lediglich ein berechtigtes Ärgernis darstellt, wird mit dem Vorgesagten keineswegs bestritten. Der öffentlich rechtliche Rundfunk und das öffentlich-rechtliche Fernsehen waren als Informations- und Bildungsquellen gedacht. Beide sollten in ausgewogener Weise dem Querschnitt der Bevölkerung dienen.
    Genau das ist seit langem nicht mehr der Fall. Von einer "ausgewogenen" Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Anstalten kann wohl niemand mehr reden. Werbung und dgl. wurden ebenfalls inzwischen aufgenommen. Und was Bildung anbelangt, nun ja, das ist natürlich dann die Frage, was die heutigen Politiker darunter überhaupt verstehen. Man darf vermuten, dass sie ihre eigene als Level betrachten, was man unmittelbar aus den Programmen entnehmen kann.

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    1. Alles Ansichtssache! Und wenn Sie sich die zwei Wörter Staatsvertrag und Ländervertrag ansehen, so sehen die eben nicht gleich aus. Das sieht bereits ein Schüler in der ertsen Klasse.

      Also kann ein Staatsvertrag kein Ländervertrag sein, weil es eben nicht das Gleiche ist. Und seit wann können Firmen, wie die GEZ, Länder- oder Staatsverträge abschließen? Die GEZ, welche sich in ihrer Anbieterkennung - was früher wohl mal so etwas wie das Impressum sein sollte - als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung mit Umsatzsteueridentnummer ausweist.

      Einfallsreich in Sachen Namenserfindungen ist die GEZ allemal, das muß man denen lassen. Man muß erst mal drauf kommen, sich als öffentlich-rechtlich und dann im selben Atemzug als nicht rechtsfähige Einrichtung zu bezeichnen.

      Wie würde man denn jemanden bezeichnen, wenn er als nicht rechtsfähig beurteilt wird? Ist er dann nicht unmündig? Und was bedeutet unmündig? Er kann keine Verträge abschließen!!!

      Wer drauf reinfällt, ist selber Schuld. Jeder hat einen Kopf zum Denken. Und wer lieber zahlt, nur um seine Ruhe zu haben, der muß eben zahlen! Aber ist er dann nicht selbst als unmündig einzustufen? Dann passt ja die GEZ und die unmündige Person doch ganz gut zusammen, oder?

      Hier finden Sie die Anbieterkennung der GEZ:
      http://www.gez.de/online_service/anbieterkennung/index_ger.html

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