Montag, 5. November 2012

Blitzer - ein einträgliches Geschäft

Niemand soll behaupten, daß die BRD-Medien nicht die Wahrheit sagen. Es ist wohl eher so, daß die Menschen die Wahrheiten nicht hören wollen, denn sonst würden sie nicht so still halten. 

Fest eingeplante Millionenbeträge - natürlich, alles unter dem Deckmantel der Sichertheit. Da muß man doch Verständnis dafür zeigen...

Interessant ist, daß sich sogar in der Polizeigerwerkschaft Widerstand zur Abzocke regt. 

Unser Tipp: Hören Sie nicht nur hin, sondern hören Sie richtig zu !!! Zwischen hinhören und zuhören besteht ein himmelweiter Unterschied.






8 Kommentare:

  1. ich habe mir das video angesehen-- bis zum schluß und auch richtig hingehört. hochachtung den gewerkschaftschefs!! es ist schlimm,daß sich unsere polizei dafür mißbrauchen läßt!! an alle polizisten --wehrt euch doch endlich gegen diese machenschaften ohne euch sind die doch machtlos!!und diesen abzockkommunen sollte man einfach das handwerk legen, dann währe das problem erledigt v.g. rainer

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    1. Sie sollten einfach mal zwischen den Kontrollen der Polizei, den Städten und Gemeinden und privaten Kontrolleuren unterscheiden.

      Die Polizisten haben einen Dienstherren und haben dessen Anweisungen zu befolgen, Punkt. Was ein Polizeigewerkschafter sagt und was in der Realität im Polizeialltag geschieht, sind völlig unterschiedliche Dinge.
      Sie für ihren teil vermischen zu viele Dinge, die nichts miteinander zu tun haben; jeder Stadt oder Gemeinde ist es selbst überlassen, wann und wie oft und wo sie Kontrollen durchführen. Und dagegen können sie rein gar nichts machen - solche Kontrollen würden übrigens entfallen, wenn sich alle an die regeln halten würden, aber wie es den Anschein hat meckern meist nur diejenigen, die das nicht für notwendig halten.

      Das Problem erledigt sich dann, wenn wir Bußgelder wie in der Schweiz einführen würden, da gibt es kein Gejammer, denn dort fährt jeder so schnell wie er es sich leisten kannst.
      Vor einigen Jahren hat ein Deutscher der auf der Autobahn um 50 km/h überzogen hatte erleben dürfen, was passiert. Der Richter hatte angeboten, gegen ein Bußgeld von 600,-€ das Verfahren einzustellen. Der Deutsche Autofahrer fand das natürlich ungehörig und als Abzocke, woraufhin der Richter ihm erklärt hat das er nun eben nach allgemeinem Schweizer Recht urteilen müßte, was dann eine Geldstraße von sagenhaften 16.500 SFr erreichte. In der Schweiz wird ein Mindestprozentsatz vom Jahreseinkommen als Grundlage genommen (wie bei jedem Schweizer eben auch).

      Und genau das sind so die typischen Deutschen: Mist machen und dann schimpfen wenn sie erwischt werden; dann sind die anderen natürlich Abzocker.
      Also, fahren Sie anständig, halten sich an die regeln die im übrigen für alle gelten und schon ist alles in bester Ordnung.
      Fahren Sie da schnell wo man es darf, fahren Sie dort langsam wo Sie es müssen und alles ist gut.

      Nur muß man diese Einsicht wohl erst schmerzhaft bekommen.

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  2. Lest dazu Bitte auch
    http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/2012/06/ordnungswidrigkeitengesetz-ist-nie-in.html

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  3. Automatische Blitzerei ist eine Grundrechtsverletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts hat das BVerfG am 31. 8.2009 festgestellt. Also wenn jemand geblitzt wird den Stingefinger zeigen und wenn dann ein Bußgeldbescheid und eine Anzeige wegen Beleidigung kommt, Widerspruch dagegen einlegen und auf das Urteil vom BVerfG und einiger OLG's verweisen. Das Blitzfoto darf nicht als Beweismittel heran gezogen werden. Außerdem hat das OWiG keinen Geltungsbereich und es ist nirgends nachzulesen im Gesetz ob und seit wann es gilt.

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    1. Blödsinn!

      "§ 5 Räumliche Geltung

      1 Vorschrift zitiert § 5 des OWiG

      Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen. "

      Immer dieses unsinnige Nachgequatsche ohne eigene Prüfung scheint hier wohl Standard zu sein - wirklich lächerlich.

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    2. Grundrechtsverletzung? Und auf welchen Teil des GG bezieht sich das? Zitieren Sie!

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  4. Video fehlt, ist an anderer Stelle bei Youtube zu finden

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