Samstag, 10. August 2013

Post an Gauck & Co. zur Nichtigkeit der Bundestagswahl

Absender:

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EIGENHÄNDIG

An den Bundespräsidenten
der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Joachim Gauck
Spreeweg 1

10557 Berlin



Erklärung gemäß staatlichem BGB § 177 I


Ich widerspreche der Tätigkeit der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland und der Tätigkeit aller anderen grundgesetzlich vorgesehenen Organe. Wie mir heute zur Kenntnis gelangt ist, mangelt es allen Organen der Bundesrepublik Deutschland an der durch ein Grundgesetz gemäßes Wahlverfahren begründeten Legitimation. Ich erkläre als natürliche Person gemäß staatlichem BGB, den Adressaten dieser Erklärung durch die Kontaktaufnahme weder ausdrücklich noch konkludent als staatliche Behörde oder öffentlich-rechtliche Einrichtung anzuerkennen.

Ich erkläre, daß ich in keiner Rechtsbeziehung als Souverän zur sogenannten Regierungsorganistion der Bundesrepublik Deutschland stehe. Ich reklamiere unter Bezug auf das Urteil 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 des Bundesverfassungsgerichtes die fehlende ordentliche Legitimation der so genannten Bundesregierung und der übrigen grundgesetzgemäßen Organe der Bundesrepublik Deutschland und damit aller dort tätigen Taterfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch eine auf grundgesetzkonformen Wahlgesetz begründete Wahl. Die Regierungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland hat es unterlassen, diesbezüglich im Rahmen der von ihr behaupteten Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben ihrer Hinweis-, Fürsorge- und Aufklärungspflicht nachzukommen und einen entsprechenden rechtlichen Hinweis zu veröffentlichen. Es handelt sich also beim Vorgehen der sogenannten Bundesregierung offenkundig um Geschäftsführung ohne Auftrag, um Vorgehen ohne Vertretungsmacht.

Ich erkläre aufgrund der gerichtlichen Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes Urteil 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 gemäß § 177 I BGB, daß ich meine nachträgliche Zustimmung zur Geschäftsführung ohne Auftrag durch die sogenannte Bundesregierung versage.

Tatsächlich ist die sogenannte Bundesregierung nicht mit einer zutreffenden durch Rechtsnorm verliehenen Kompetenz ausgestattet, als Normengeber aufzutreten, hoheitlich zu handeln oder Äußerungen mit einer rechtlich bindenden Außenwirkung abzugeben. Es ist offenkundig, daß die Regierungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland ohne durch ordnungsgemäße Wahl begründete Rechtsgrundlage außerhalb des von ihr behaupteten öffentlich-rechtlichen Auftrages agiert und vorsätzlich einen falschen Rechtsschein erweckt, um auf rechtswidrige Weise Geldzuwendungen zu erschleichen und rechtlich mißbilligte Ziele zu verwirklichen. Sie agiert außerhalb der Rechtsordnung des Bonner Grundgesetzes. Damit ist der Straftatbestand gemäß § 13 StGB wegen vorsätzlicher Verletzung der Pflichten aus der Garantenstellung der Bundesregierung erfüllt.

Ort, Datum Unterschrift



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Seite 2:
Erläuterungen (bitte diese Seite nicht mit versenden):

Bei Wahlen wird mit der Erststimme eine Person unmittelbar gewählt, mit der Zweitstimme wird eine Liste einer Partei gewählt. Die Partei entscheidet ohne Mitspracherecht der Wähler, welche Parteimitglieder auf der Liste stehen.

Gemäß Grundgesetz Artikel 38 müssen die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Die Abgeordneten des Bundestages sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (An dieser Stelle sei nebenbei auf den Fraktionszwang hingewiesen, der ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt.)

Der Paragraph 6 des Wahlgesetzes ist vom Bundesverfassungsgericht mit BvE vom 25.7.2012 für verfassungswidrig erklärt worden, die Wahl zum Bundestag ist damit NICHTIG!. Die Abgeordneten des Bundestages sind nur zur Hälfte unmittelbar (mit der Erststimme) gewählt worden. Die andere Hälfte der Abgeordneten des Bundestages (zuzüglich der Abgeordneten durch Überhangmandate) wurde mittelbar, nämlich über die Listen, gewählt, ist also OHNE gesetzliche Grundlage im Bundestag. Damit ist jede Arbeit im Bundestag illegitim, hat keine rechtliche Grundlage.

Wer dieses nach Kenntnis stillschweigend duldet, der erteilt seine Zustimmung durch Schweigen. Wer widerspricht, haftet nicht für die Beschlüsse etc., die die illegitim agierenden Abgeordneten verabschiedet haben. Die Versagung der nachträglichen Zustimmung zur Geschäftsführung ohne Auftrag durch die sogenannte Bundesregierung befreit von der Bürgschaft u.a. für den ESM.

Sie befreien sich von der Bürgschaft, die von der sogenannten Bundesregierung in Ihrem Namen ohne Ihren Auftrag übernommen wurde, durch Ihre Unterschrift (mindestens 3 Buchstaben lesbar!) auf der Umseite und Absendung an Herrn Joachim Gauck. Bitte setzen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift im Kopf des Schreibens ein.

Wenn es Ihnen möglich ist, fertigen Sie Kopien von der von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Umseite und senden diese an folgende Adressaten:

Frau Angela Merkel
Vorsitzende der CDU
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Fax: 030 / 220 70 111


Herrn Andreas Voßkuhle
Präsident des
Bundesverfassungsgerichts
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Fax: 0721 / 91 01 382
bverfg (ed) bundesverfassungsgericht.de


4 Kommentare:

  1. Einschreiben und Faxe sind unterwegs...

    Ob die lieben Leute antworten werden?

    Lieben Gruß in die Runde, Renate

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  2. hallo Renate,
    Es geht nicht in erster Linie darum eine Antwort zu erhalten. Hier sollte es keine Erwartungshaltung unsererseits geben. Wichtiger hingegen ist der Effekt in Richtung der Adressaten, hier insbesondere Herr Voßkuhle. Da kommt nun an, daß die Menschen verstanden haben was da schief läuft. Herr Voßkuhle hätte die Macht, dieses miese Spiel der Regierung zu beenden. Zeigen wir ihm mit unserem Schreiben, das wir es verstanden haben!!
    liebe Grüße - Michael K

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  3. Liegt auf der Hand, daß niemand antworten wird. Das Porto war es mir wert.

    Etliche "Stellen" haben noch nicht einmal auf die Hinweise zur Nichtigkeit der AO reagiert, bis auf eine Kommune, die sich auf das KAG NRW bezog und somit die Satzungen der "Firma Stadt X" rechtlich abgesichert sah, obwohl die betroffene Satzung sich eindeutig auf die AO bezog.

    Es wird wie bei Kohl und Merkel gemacht: Den Podex auf die brisanten Akten geschwungen und 2 Monate still sitzen bleiben, sich nicht regen bis genug Gras nachgewachsen ist. Die "Kamele" werden bekanntlich immer träger, dank Junk-TV und "hervorragenden, investigativen Journalismus"...Toooooooooooor für Deutschland.... die Presse ist stets am Ball...

    So wird sich Voßkuhle in vornehmes Schweigen hüllen und den Blick auf die kommende Pension richten, ein paar Jahre noch hochtrabende Entscheidungen unters Volk mischen und stets korrekt sein..

    Richter sind und bleiben neutral...

    Lieben Gruß in die Runde, Renate

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    1. Richtig,

      Richter sollen neutral und entsprechnd der g ü l t i g e n
      Gesetzmässigkeiten nicht nur Recht sprechen, sondern auch umsetzen

      Für Einigkeit und Recht und Freiheit

      wird dieser Ordnung mit Wirkung vom 01.09.2013 durch den Papst Erlas vom 11.07.2013 nachdrücklich Rechnung getragen.

      Mit lieben Grüssen

      Matthias

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