Freitag, 6. Juli 2012

Das Tatmotiv ist klar


Am 4. Juli 2012 hat sich das Ereignis ergeben, welches auf Grund der Ignoranz und den kriminellen Machenschaften der Behörden, Gerichte, Gerichtsvollzieher und Polizei nur eine Frage der Zeit war.

Die Zwangsmaßnahme eines Gerichtsvollziehers eskalierte, weil sich ein Bürger auf die widerrechtlichen Aktionen berief und von den Beteiligten Machtausübern nicht gehört wurde. Es wurde, wie immer in diesen Fällen, die Macht des Stärkeren praktiziert. Und diese Macht liegt im Allgemeinen nicht beim einzelnen Bürger.

Doch diesmal hat ein Opfer der BRD-Behörden, welche sich nachweislich an nicht mehr existierende Gesetze halten, den Spieß umgedreht. Er hat die Macht und sein Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes in seine Hände genommen. Das Ergebnis sind 5 Tote.

Dieses dramatische Ereignis war es den Medien nicht einmal wert, in den Nachrichten zur Hauptsendezeit erwähnt zu werden. Wer logisch denken kann, den wundert dies nicht.

Millionen von Menschen wissen, daß im April 2006 mit dem Bundesrechtsbereinigungsgesetz (1. BMJBBG) zusätzlich zur Außerkraftsetzung der ZPO, GVG und StPO auch durch folgende Artikel Gesetze gelöscht wurden:

Artikel 53:  Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des 
Beurkundungsgesetzes und zur Umwandlung des Offenbarungseides in eine Eidesstattliche Versicherung

Artikel 55:  Aufhebung der Verordnung über die Vollstreckung landesrechtlicher Schuldtitel

Artikel 56:  Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der 
                    Zwangsvollstreckung

Es gibt kein einziges Recht, welches die Behörden, Gerichte und Gerichtsvollzieher zur Zwangsversteigerung der Immobilie berechtigt hätte. Doch wieder einmal wurde dies zur Vernichtung der Existenz von Menschen unseres Landes durchgezogen. Das Auftauchen des Gerichtsvollziehers mit dem neuen „Besitzer“ der Immobilie führte bei dem Opfer der BRD-Behörden zur Eskalation. In seiner Verzweiflung, daß all sein Kampf um Aufklärung zur wahren Rechtslage umsonst war und mit Hinblick auf das jahrelange Schaffen für das eigene Heim, in dem die Familie nur glücklich und zufrieden leben wollte, jedoch von Kriminellen daran gehindert wurde, zog er die Waffe.

Fünf Menschen mußten sterben, weil hier eine menschenverachtende Diktatur besteht und weil Behörden, Gerichte und Gerichtsvollzieher nicht daran interessiert sind, die bereits im Jahre 2006 abgeschafften Gesetze zu beachten. Keiner von denen hat noch eine Berechtigung, seinen Dienst auszuführen und Gelder einzunehmen, die ihm auf Grund der abgeschafften Gesetze nicht mehr zustehen. Bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht wurde die Abschaffung der Gesetze bestätigt und es wurde auch von den Ministerien der Justiz bestätigt, daß sich die Behörden und Institutionen an die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu halten haben. Doch dies interessiert die Behörde, Gerichte und Gerichtsvollzieher sowie deren Handlanger in keinster Weise, sie machen einfach in gewohnter Manier weiter. Es ist unglaublich, mit welcher Impertinenz hier gegen die Bürger und damit auch gegen diejenigen, welche den Behördenmitarbeitern das Gehalt erwirtschaften, vorgegangen wird.    

Ein altes Sprichwort sagt: „ Der Krug geht solange zu Wasser, bis er bricht“.

Nun ist es passiert. Und die Medien wissen nicht, wie sie es erklären sollen. Sicher wird nun wieder eine Welle der Forderungen zu einem strengeren Waffenrecht folgen. Das ist ja nichts Neues. Was sollte man da oben auch anderes aus dem Vorfall lernen und beschließen. Die da oben leben und ergötzen sich ja an dem Leid, was hier den Menschen unseres Landes angetan wird. Natürlich wird man das wieder hinter einer Maske des Entsetzens verstecken.

Karneval des Grauens, inspiziert von oben!

Wie hätte dieser Vorfall verhindert werden können? Diese Frage wäre sicherlich sinnvoller als über ein strengeres Waffenrecht nachzudenken.

Daß in unserem Land keinerlei rechtliche Grundlagen für jegliche Abgaben oder Zwangsmaßnahmen bestehen, muß nicht mehr diskutiert werden. Die Menschen schicken die rechtliche Aufklärung doch nicht zum Spaß in die Behörden oder an Gerichte und Gerichtsvollzieher. Sie leiden auch nicht an Langeweile und es liegt schon gar kein Sinn darin, sich mit Behörden anzulegen, wenn es keinen Grund dafür geben würde. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Doch lesen allein reicht nicht. Es muß auch gehandelt werden, wenn man schon erkannt hat, daß Millionen von Menschen Recht haben, wenn sie sich gegen Unrecht wehren!

Hätte der Vorfall vielleicht verhindert werden können, wenn unbeteiligte Dritte sich zwischen BRD-Opfer und den Machtausübern gestellt hätten, um in ruhiger und sachlicher Art und Weise den Gerichtsvollzieher zur Umkehr zu bewegen, damit erst einmal ein von einem gesetzlichen Richter unterschriebenes Urteil eingeholt werden kann? Es gibt kein einziges Gesetz, welches ausweist, daß eine Maßnahme auf Grund der Abgabenordnung oder eine Zwangsmaßnahme ohne Unterschrift des gesetzlich Verantwortlichen (und das sind keine Justizbeschäftigten oder Angestellten) ausgeführt werden darf.

Das ist so und das bleibt so. Es ist Unrecht!! Und die Menschen unseres Landes werden es sich nicht mehr gefallen lassen. Wie viele Menschen sollen noch zu Tode kommen, nur weil man das in den Behörden nicht hören will. Diese 5 Toten gehen auf Euer Konto! Ihr in den Behörden seid schuld am Tode dieser Menschen. Es hätte verhindert werden können, wenn Ihr Euch an die rechtlichen Grundlagen gehalten hättet, die jedem Menschen hier zur Einsicht zur Verfügung stehen und die Euch tagtäglich von Millionen von gerechtigkeitsfordernden Menschen zugesandt werden.

Das Faß der Zumutbarkeit ist nun übergelaufen, der Krug ist gebrochen.

Unsere erste Bürgerpflicht ist nun, solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Wir werden uns als Vermittler zwischen die Fronten stellen und das Recht einfordern, was der Einzelne von den Behörden nicht erhält. Wir werden die Masse sein, die der Einzelne nicht sein kann. Wir werden die Willkür und das Unrecht aushebeln, um genau das zu vermeiden, was unbedingt vermieden werden muß. Nämlich die Macht des Stärkeren, welche sich nicht auf Recht und Gesetz beruft, sondern zum Schaden des Volkes und somit gegen jeden geleisteten Diensteid verstößt!

11 Kommentare:

  1. Es bleibt zu befürchten, dass dieses allmachtsfantasie-besoffene Regime sich von 5 Toten nicht beeindrucken läßt!
    Das sind doch nur "Peanuts", also weiterhin Business as usual. Bei ca. 5.000 Opfern könnte sich evtl. etwas ändern - aber ob zum Besseren für das Volk?

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    1. Solen wir warten, bis die 5.000 Opfer angefallen sind?

      Wäre es nicht viel besser und vorallem menschenwürdiger, wenn wir uns alle vorher zusammenschließen, um genau diese Opfer zu verhindern. Warum machen Sie nicht den Anfang in Ihrem Gebiet? Immer nur warten, bis andere anfangen, ist ein bischen wenig, oder?

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    2. Bismarck sagte einmal "Gib dem Vok zu fressen und es hälts Maul. Wie will ich als Einzelner satte Menschen bewegen die sich mit Verdummungsfernsehen den Tag vertreiben? Im alten Rom sagte einmal ein Senator, wir müssen unsere Sklaven mit einem Armband kennzeichnen,darauf ein anderer Senator, das können wir nicht machen, dann sehen sie ja wie viele sie sind. Wir, die etwas tun, tragen blaue Armbänder und haben an der Autoantenne ein blaues Band befestigt. Es werden täglich mehr die damit bekunden, dass sie mit der Politik nicht mehr einverstanden sind.Tel.

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  2. Schickt dieses Regime endlich in die Wüste,zu den hakennasigen Freunden
    in Vorderasien.

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  3. Hallo, eine Bekannte um x Ecken hat jetzt eine interessante Sache: Sie hat einen Buss-Bescheid wegen Telefonieren im Fahrzeug ZURÜCKGEWIESEN, nicht widersprochen und auf Volker Schöne etc. schriftlich hingewiesen. Das geschah am 16.06.2012 und nun kommt am 06.07.2012 die "Ladung" vom AG/FamfG-Gericht für einen Termin zum 13.07.2012

    Habt ihr da noch Töne? Das System hat "sowas von fertig", die haben Angst und werden alles dransetzen, Marion kleinzubügeln. Ich rate ihr unter Vorbehalt VOR DEM TERMIN Zahlung zu leisten und den IStGH Anzeigen zu senden. Wie seht ihr das?

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    1. Das OWiG greift mit den §§ 89- 108 Vollstreckung unter anderem in Art. 14 (1), und Art. 2 (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ein. Somit ist hier die Einhaltung der Zitierpflicht des Art. 14 (1) und des Art. 2 (2) GG zwingend erforderlich. Im OWiG ist keine Grundrechtseinschränkung des Art. 14 (1) aufgeführt. Damit weist das OWiG einen unheilbaren Gültigkeitsmangel (Art. 19 Abs. 1 Satz 2) auf. Daher sind Handlungen der vorgeblichen Gerichte, „Staats“anwaltschaften, Polizei und Behörden in Ermangelung eines gültigen Gesetzes nichtig und gegenstandslos, verfassungswidrig, denn wo kein Gesetz ist, ist keine Zuständigkeit und wo keine Zuständigkeit ist, ist auch kein Sachverhalt.


      Somit entbehrt jede Strafverfolgung einer rechtlichen Grundlage, kann und darf von Ihnen nicht beauftragt oder vollstreckt werden.


      Zur weiteren Erhellung wird die Entscheidung des BVerfG vom 27. Juli 2005 in 1 BvR 668/04 wie folgt zitiert:

      Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss ein Gesetz dasjenige Grundrecht unter Angabe seines Artikels benennen, das durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes eingeschränkt wird.

      Das Zitiergebot findet Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 64, 72 <79 f.>).

      Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes

      (vgl. BVerfGE 5, 13 <15 f.>).“

      Unabhängig davon, daß Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.

      Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120).

      Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“
      (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543).

      So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).

      Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

      Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

      Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

      Vorliegendes ist bar jeder Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

      Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).

      Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor.

      Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

      Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) von „Amtes“ wegen zu beachten.

      Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen sofort einzustellen.

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    2. Volker Schöne hat Mut bewiesen, dem System den Spiegel vorzuhalten.

      Sie und jeder andere unseres Landes kann diesen Mut genauso aufbringen. Wir haben es nur verlernt bekommen.

      Wenn wir das System nicht stoppen, wird das Sytem UNS stoppen!!!Die tun das bereits tagtäglich. Also habt endlich den Mut, den Volker Schöne auch hatte. Schließt Euch vor Ort wie die Freiwillige Feuerwehr zusammen und verhindert die Überfälle gegen die Menschen!!!

      Das verlangen wir von Euch als erste Bürgerpflicht!!! Fragt uns!!!

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  4. So kurzfristig? Da ist was oberfaul!

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  5. Mit den Beiträgen liegen die Damen und Herren völlig richtig.

    Deshalb wurden planmäßig und gezielt über Jahre zahlreiche BRD-Behörden-, und BRD-Gerichtsverfahren, sowie Wahlanfechtungsverfahren u.dgl. geführt.
    um die Beweise dafür zu sammeln, daß es in der Bundesrepublik Deutschland kein Recht, im rechtstaatlichen Sinn gibt und geben kann.
    Es gibt keine staatlichen Gericht, keine gesetzlichen unabhängigen Richter, nicht einmal nach dem Grundgesetz.

    Alles Makulatur !

    Mehr aus der zusammengetragenen Arbeit finde Sie unter www.teredo.info

    Diese jahrelange nützliche Arbeit konnte auch die Grundlage für eine zeitgemäße Verfassung für sich beanspruchen.

    Deshalb dürfte es für jedermann nahe liegend sein, die Verfassungsinitiative zu unterstützen und zwar jetzt.

    www.verfassungsinitiative.info

    Gruß Loti

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  6. Wir haben davon Kenntnis erhalten, daß unser Beitrag "Das Tatmotiv ist klar" mit dem Aufruf zum Erschießen von Gerichtsvollziehern benutzt und durch große E-Postverteiler gesendet wurde.

    Von dieser Aufforderung möchten wir uns ausdrücklich distanzieren. Es ist keine Lösung, Menschen zu erschießen, wenn sie auch kriminell handeln. Es steht uns nicht zu, über Leben oder Tod eines Menschen zu entscheiden!!!

    Es hat eine viel größere Wirkung, wenn wir ruhig und sachlich die Erfüllungsgehilfen zur Umkehr bewirken. Gewalt wird immer nur Gegengewalt produzieren. Damit ist niemandem geholfen. Laßt es uns schlauer anstellen, dann schaffen wir auch das Ziel, was wir erreichen wollen.

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  7. Hallo allerseits,
    wie oben bereits erklärt, fehlt es der Rechtssprechung an einer anwendbaren Grundlage. Durch das 1. - 2. und 3. BMJBBG hat sich hier viel geändert, was nicht nur durch Urteile, sondern auch durch zig Aussagen, namhafter Personen Bestätigung fand.
    Bei einem Klagevorwurf gilt es jedoch zu berücksichtigen daß ein Vorwurf erst dann klagefähig wird, wenn zum Zeitpunkt der Tat die Handlung - durch Gesetz - unter Strafe stand. Da hier jedoch viele Geseseswerke nichtig sind, entbehrt es somit auch einer Klagefähigkeit, wobei eine "Ordnung" auch kein "Gesetz" ist.
    Soll heißen:
    Ich kann keinen "Beamten" wegen Falschbekundung, Rechtsbeugung im Amt, oder dergleichen anzeigen, denn Er / Sie ist ja nicht im Sinne des StGB § 11 beamtet.
    Ebenso gibt es keinen Verstoß gegen die Verfassung, denn wir haben ja keine.
    Eine Klage vor dem IStGH bringt auch nichts, denn der Ami ist dem IStGH nicht beigetreten, somit sind die Urteile von dort für ihn auch nicht bindent - gleiches mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
    In der Hierachie steht das Kriegsrecht über dem Recht des Einzelnen, daher ist das oberste Regelwerk in unserem Fall die Haager Landkriegsordnung von 1907, die sowohl von Deutschland als auch von den Amis ratifiziert wurde. Im Art. 24 steht allerdings das Täuschen - quasi als Kriegslist - erlaubt ist und das ist hier das Problem.
    So wurde denn auch die BRD als so genannte Organisationform einer Modalität unter Fremdherrschaft (OMF) gegründet, was bedeutet das wir dem Handels,- oder Seerecht unterliegen - auch Soft Law oder Admirals Law genannt.
    Der Trick bei den heutigen Institutionen, die sich Gerichte nennen, ist daher das Wort freiwillig...
    Wer sich also mit seinem Perso legitimiert, macht das freiwillig, ebenso wer in einen Gerichtssaal geht und auf der Anklagebank Platz nimmt, macht das freiwillig.
    Daher ist folgendes Vorgehen bei Gericht geeigneter...
    Ich betrete wenn denn überhaupt, den Gerichtssaal und setze mich in die Zuschauerränge. Fragt mich der Richter wer ich bin, sage ich das ich der Ministrator (Beistand im rechtlichen Sinn) der Person XY bin, also nicht die juristische Person XY selber, sondern nur dessen Beistand.
    Als nächstes frage ich den Richter, ob ein Vertrag nach Handelrecht zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien vorliegt, also zwischen dem Gericht und mir.
    Die ehrliche Antwort des Richters müsste sein - NEIN.
    Dann frage ich..., wenn ich dort auf der Anklagebank Platz nehme, ob ich damit einen solchen Vertrag eingehe? Die ehrliche Antwort des Richters - JA.
    Meine dritte Frage lautet dann, ob ich einen solchen Vertrag eingehen MUSS, also dazu verpflichtet bin? Hier die ehrliche Antwort des Richters - NEIN.
    Damit ist die Sache erledigt und ich verlasse den Saal.
    Einen Richter nach seiner Legitimation zu fragen, kann man sich gleich schenken, denn nur amtliche Richter können sich legitimieren, dazu müssten sie aber vom höchsten Souverän (dem Volk) eingesetzt sein und nicht vom Justizminister als Mann der Exekutive, zumal ein Rechtsgrundsatz besagt das niemand mehr Recht vergeben kann als er selber hat. Wie sollte demnach ein Mann der Exekutive (Justizminister) einem Richter - Mann der Legislative - sein Recht übereignen können, denn das verbietet die Gewaltenteilung als Grundpfeiler einer jeden Demokratie.
    In diesem Sinne...

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