Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig !
Lug und Betrug am deutschen Volk seit über einem halben Jahrhundert
- BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen
- Neues Wahlgesetz nichtig
- Altes Wahlgesetz nichtig
- Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen
- Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung
- IM ERIKA und ihre Schergen vom „Bundesverfassungsgericht“ an den Kanthaken genommen.
Prof.
Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht –
hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen
Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage,
eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag
auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das
neue Wahlrecht – eingereicht.
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom
25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des
Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein
verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle
erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.
Leitsätze
zum Urteil des 2. Senats vom 25. Juli 2012
- 2 BvF 311
- 2 BvR 2670/11
- 2 BvE 9/11
http://www.brd-schwindel.org/images/tagesschau-bverfg-wahlgesetz.jpg
So zum Beispiel ist das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das OWiG, dasStGB, das BGB, die ZPO und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und anderen Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !
Der Anwalt Lutz Schäfer zum Thema …
25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe
Wutbürger!
Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht
gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müsste dies wie Erdrutsch wirken,
oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?
Ganz einfach: Damit steht fest, dass
unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige
Gesetzgeber” am Werk war.
Was folgt daraus?
Wir als Anwälte und auch selbst
Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht
zugrunde liegt, einwenden, dass eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen
Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist!
Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch
folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen
Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt
nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues
Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine
Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner
Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen!
Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter
Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen.
Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion
unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen.
Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, dass wir
einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen
Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und
wie es hier weitergeht.
Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte
uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig
ausradiert, ohne dass sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was
für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden.
Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind
jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht,
KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem
Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten
Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur
nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu
kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3%
sind?
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene
Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder
Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen
in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar
Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man
denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus
resultierenden gefüllten Gefängnisse!
Ich werde jedenfalls jedem raten, und
dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen
in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit.
Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt,
dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach
mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100
GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99%
der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des
Bundeswahlgesetzes stattfanden.
Für die künftige ESM-Entscheidung haben
wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.
Interessant dürften auch die
Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl.
Lissabon, ESM usw.
Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern
Präzedenzfälle schaffen!Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:
RA Lutz Schaefer
Hauptstr.31
55469 Riegenroth
Telefon: 06766 – 960056
Telefax: 06766 – 960057
E-Mail: info@lutzschaefer.com
Und alle schauen zu: Amnesty
International, Human Rights Watch und andere angebliche
Menschenrechtsorganisationen. – Aber auch alle Gewerkschaften.
Jedenfalls kommt ein schwergewichtiges Argument für das Bestehen
von Scheinurteilen und nicht gesetzliche Richter
hinzu, da beispielsweise das Richtergesetz, die ZPO, von einer “Scheinregierung”
erlassen wurde, die hierzu keine Legitimation inne hatte.Dies wird auch die Datenschützer freuen, da auch das katastrophale Meldegesetz nicht von einer Scheinregierung erlassen werden darf und kann !
Original und Kommentare unter:
http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/07/29/bundesverfassungsgericht-brd-als-rechtsstaat-schon-seit-1956-ohne-bestand-alle-gesetze-nichtig/
http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/07/29/bundesverfassungsgericht-brd-als-rechtsstaat-schon-seit-1956-ohne-bestand-alle-gesetze-nichtig/
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Quelle: http://www.brd-schwindel.org/bundesverfassungsgericht-brd-als-rechtsstaat-schon-seit-1956-ohne-bestand-alle-gesetze-nichtig/
hallo lutz!
AntwortenLöschenes gibt wenig menschen denen ich meinen respekt zollen könnte, aber wenn du das durchziehst, verdienst du den absoluten ;-) !!!!
ich drück dir die daumen und wünsche dir viel erfolg!
vielen dank für deine engagement!!!!!
Auf unser Schreiben erhielten wir von Polizeioberkommissar Hennig aus Heidenheim folgende eindeutige Rückmeldung:
AntwortenLöschenIch bitte mich in Zukunft mit diesem Scheißdreck nicht weiter zu behelligen, so sehe ich mich genötigt dies an die Kriminalpolizei weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen:
Hennig, Polizeioberkommissar
(der einen Eid auf die Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geleistet hat)
Polizeidirektion Heidenheim
Autobahn-/Verkehrspolizei
Am Eisweiher 6
89522 Heidenheim
Anmerkung der Volksbewegung: Wäre es nicht sogar hervorragend, wenn die Kriminalpolizei von der Gesinnung und der Ignoranz der Bediensteten zur jeweiligen rechtlichen Arbeitsgrundlage informiert würde?
Das kann übrigens auch von den Bürgern in Form einer Beschwerde an die entsprechenden Polizeidienststellen gerichtet werden, da sich die Angestellten (die sich zur Täuschung im Rechtsverkehr als Beamte bezeichnen) den zugrundeliegenden Rechtslagen verweigern. In unseren Mustertexten sind dafür auch die Betreuungsanträge gut geeignet.