Absender:
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EIGENHÄNDIG
An
den Bundespräsidenten
der
Bundesrepublik Deutschland
Herrn
Joachim Gauck
Spreeweg
1
10557
Berlin
Erklärung
gemäß staatlichem BGB § 177 I
Ich
widerspreche der Tätigkeit der Bundesregierung für die
Bundesrepublik Deutschland und der Tätigkeit aller anderen
grundgesetzlich vorgesehenen Organe. Wie mir heute zur Kenntnis
gelangt ist, mangelt es allen Organen der Bundesrepublik Deutschland
an der durch ein Grundgesetz gemäßes Wahlverfahren begründeten
Legitimation. Ich erkläre als natürliche Person gemäß staatlichem
BGB, den Adressaten dieser Erklärung durch die Kontaktaufnahme weder
ausdrücklich noch konkludent als staatliche Behörde oder
öffentlich-rechtliche Einrichtung anzuerkennen.
Ich
erkläre, daß ich in keiner Rechtsbeziehung als Souverän zur
sogenannten Regierungsorganistion der Bundesrepublik Deutschland
stehe. Ich reklamiere unter Bezug auf das Urteil 2 BvE 9/11 vom
25.7.2012 des Bundesverfassungsgerichtes die fehlende ordentliche
Legitimation der so genannten Bundesregierung und der übrigen
grundgesetzgemäßen Organe der Bundesrepublik Deutschland und damit
aller dort tätigen Taterfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch
eine auf grundgesetzkonformen Wahlgesetz begründete Wahl. Die
Regierungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland hat es
unterlassen, diesbezüglich im Rahmen der von ihr behaupteten
Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben ihrer Hinweis-,
Fürsorge- und Aufklärungspflicht nachzukommen und einen
entsprechenden rechtlichen Hinweis zu veröffentlichen. Es handelt
sich also beim Vorgehen der sogenannten Bundesregierung offenkundig
um Geschäftsführung ohne Auftrag, um Vorgehen ohne
Vertretungsmacht.
Ich
erkläre aufgrund der gerichtlichen Feststellung des
Bundesverfassungsgerichtes Urteil 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 gemäß §
177 I BGB, daß ich meine nachträgliche Zustimmung zur
Geschäftsführung ohne Auftrag durch die sogenannte Bundesregierung
versage.
Tatsächlich
ist die sogenannte Bundesregierung nicht mit einer zutreffenden durch
Rechtsnorm verliehenen Kompetenz ausgestattet, als Normengeber
aufzutreten, hoheitlich zu handeln oder Äußerungen mit einer
rechtlich bindenden Außenwirkung abzugeben. Es ist offenkundig, daß
die Regierungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland ohne durch
ordnungsgemäße Wahl begründete Rechtsgrundlage außerhalb des von
ihr behaupteten öffentlich-rechtlichen Auftrages agiert und
vorsätzlich einen falschen Rechtsschein erweckt, um auf
rechtswidrige Weise Geldzuwendungen zu erschleichen und rechtlich
mißbilligte Ziele zu verwirklichen. Sie agiert außerhalb der
Rechtsordnung des Bonner Grundgesetzes. Damit ist der
Straftatbestand gemäß § 13 StGB wegen vorsätzlicher Verletzung
der Pflichten aus der Garantenstellung der Bundesregierung erfüllt.
Ort,
Datum Unterschrift
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Seite 2:
Erläuterungen
(bitte diese Seite nicht mit versenden):
Bei
Wahlen wird mit der Erststimme eine Person unmittelbar gewählt, mit
der Zweitstimme wird eine Liste einer Partei gewählt. Die Partei
entscheidet ohne Mitspracherecht der Wähler, welche Parteimitglieder
auf der Liste stehen.
Gemäß
Grundgesetz Artikel 38 müssen die Abgeordneten des Bundestages in
allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Die Abgeordneten
des Bundestages sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und
nur ihrem Gewissen unterworfen. (An dieser Stelle sei nebenbei auf
den Fraktionszwang hingewiesen, der ebenfalls gegen das Grundgesetz
verstößt.)
Der
Paragraph 6 des Wahlgesetzes ist vom Bundesverfassungsgericht mit
BvE vom 25.7.2012 für verfassungswidrig erklärt worden, die Wahl
zum Bundestag ist damit NICHTIG!. Die Abgeordneten des Bundestages
sind nur zur Hälfte unmittelbar (mit der Erststimme) gewählt
worden. Die andere Hälfte der Abgeordneten des Bundestages
(zuzüglich der Abgeordneten durch Überhangmandate) wurde mittelbar,
nämlich über die Listen, gewählt, ist also OHNE gesetzliche
Grundlage im Bundestag. Damit ist jede Arbeit im Bundestag illegitim,
hat keine rechtliche Grundlage.
Wer
dieses nach Kenntnis stillschweigend duldet, der erteilt seine
Zustimmung durch Schweigen. Wer widerspricht, haftet nicht für die
Beschlüsse etc., die die illegitim agierenden Abgeordneten
verabschiedet haben. Die Versagung der nachträglichen Zustimmung zur
Geschäftsführung ohne Auftrag durch die sogenannte Bundesregierung
befreit von der Bürgschaft u.a. für den ESM.
Sie
befreien sich von der Bürgschaft, die von der sogenannten
Bundesregierung in Ihrem Namen ohne Ihren Auftrag übernommen wurde,
durch Ihre Unterschrift (mindestens 3 Buchstaben lesbar!) auf der
Umseite und Absendung an Herrn Joachim Gauck. Bitte setzen Sie Ihren
Namen und Ihre Anschrift im Kopf des Schreibens ein.
Wenn
es Ihnen möglich ist, fertigen Sie Kopien von der von Ihnen
ausgefüllten und unterschriebenen Umseite und senden diese an
folgende Adressaten:
Frau
Angela Merkel
Vorsitzende
der CDU
Klingelhöferstr.
8
10785
Berlin
Fax:
030 / 220 70 111
Herrn
Andreas Voßkuhle
Präsident
des
Bundesverfassungsgerichts
Schloßbezirk
3
76131
Karlsruhe
Fax:
0721 / 91 01 382
bverfg
(ed) bundesverfassungsgericht.de
Einschreiben und Faxe sind unterwegs...
AntwortenLöschenOb die lieben Leute antworten werden?
Lieben Gruß in die Runde, Renate
hallo Renate,
AntwortenLöschenEs geht nicht in erster Linie darum eine Antwort zu erhalten. Hier sollte es keine Erwartungshaltung unsererseits geben. Wichtiger hingegen ist der Effekt in Richtung der Adressaten, hier insbesondere Herr Voßkuhle. Da kommt nun an, daß die Menschen verstanden haben was da schief läuft. Herr Voßkuhle hätte die Macht, dieses miese Spiel der Regierung zu beenden. Zeigen wir ihm mit unserem Schreiben, das wir es verstanden haben!!
liebe Grüße - Michael K
Liegt auf der Hand, daß niemand antworten wird. Das Porto war es mir wert.
AntwortenLöschenEtliche "Stellen" haben noch nicht einmal auf die Hinweise zur Nichtigkeit der AO reagiert, bis auf eine Kommune, die sich auf das KAG NRW bezog und somit die Satzungen der "Firma Stadt X" rechtlich abgesichert sah, obwohl die betroffene Satzung sich eindeutig auf die AO bezog.
Es wird wie bei Kohl und Merkel gemacht: Den Podex auf die brisanten Akten geschwungen und 2 Monate still sitzen bleiben, sich nicht regen bis genug Gras nachgewachsen ist. Die "Kamele" werden bekanntlich immer träger, dank Junk-TV und "hervorragenden, investigativen Journalismus"...Toooooooooooor für Deutschland.... die Presse ist stets am Ball...
So wird sich Voßkuhle in vornehmes Schweigen hüllen und den Blick auf die kommende Pension richten, ein paar Jahre noch hochtrabende Entscheidungen unters Volk mischen und stets korrekt sein..
Richter sind und bleiben neutral...
Lieben Gruß in die Runde, Renate
Richtig,
LöschenRichter sollen neutral und entsprechnd der g ü l t i g e n
Gesetzmässigkeiten nicht nur Recht sprechen, sondern auch umsetzen
Für Einigkeit und Recht und Freiheit
wird dieser Ordnung mit Wirkung vom 01.09.2013 durch den Papst Erlas vom 11.07.2013 nachdrücklich Rechnung getragen.
Mit lieben Grüssen
Matthias