Donnerstag, 1. August 2013

Klage gegen Behörden und Mitarbeiter wegen Nichtanerkennung der Bundesrepublik Deutschland als Staat

Wie oft haben Sie sich bereits geärgert, daß Ihnen die Behörden das Argument um die Ohren geschmissen haben, daß Sie die Bundesrepublik Deutschland nicht als Rechtsstaat anerkennen, nur weil Sie die bestehende Rechtslage zitiert haben?

Es ist an der Zeit, den Spieß umzudrehen.

Jetzt wird geklagt, daß sich die Gerichtsbalken biegen!

Pfeift doch drauf, daß die Gerichte keine Staatsgerichte sind. Für die sind es Staatsgerichte.
Pfeift doch drauf, daß es keinen Geltungsbereich gibt. Für die gibt es einen Geltungsbereich.

Legt alles beiseite, was ihr bisher als Argumente vorgebracht habt, die wollen und dürfen es nicht hören.

Jetzt wird geklagt!

Jeder Sachbearbeiter und jeder Vorgesetzte wird jetzt verklagt, weil er/sie die Bundesrepublik Deutschland nicht als Rechtsstaat anerkennen.

Jeder Sachbearbeiter und jeder Vorgesetzte wird jetzt verklagt, weil er/sie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes als den obersten Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen.

Jeder Sachbearbeiter und jeder Vorgesetzte wird jetzt verklagt, weil er/sie die Entscheidungen und Beschlüsse der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen.

Jeder Sachbearbeiter und jeder Vorgesetzte wird jetzt verklagt, weil er/sie die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sowie auf den fundierten Internetplattformen z. Bsp. des Bundesministeriums der Justiz nicht anerkennen.

Jeder Sachbearbeiter und jeder Vorgesetzte wird jetzt verklagt, weil er/sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland weder als oberstes Gesetzeswerk, noch als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland anerkennen.

Das ist Hochverrat gem. §§ 81,82 StGB!

Das ist Bildung von kriminellen Vereinigungen, da die Behörden die rechtlichen Entscheidungen der Bundesrepublik Deutschland unterlaufen und dagegen intervenieren, 
das sind Straftaten gem. § 129 StGB!

Das ist Bildung von terroristischen Vereinigungen, da die Behörden das Volk erpressen und nötigen, diese Entscheidungen ebenfalls zu ignorieren, das sind Straftaten gem. § 129 a StGB!

Wenn Sie das jetzt gerade überhaupt nicht verstehen, dann haben Sie es noch nicht gelernt, um die Ecke zu denken.

Teile und Herrsche, das ist das Spiel der Mächtigen. Jetzt spielen wir das Spiel!

Wir spielen sie gegeneinander aus und spalten somit die vermeintlich Mächtigen.

Es ist piepegal, ob die Gerichte die entsprechenden Strafanträge, die man übrigens kostenfrei als Fax an die jeweiligen Staatsanwaltschaften senden kann, wieder einstellen, weil sie das ja bekanntlich immer tun, wenn es dem Standesrecht nicht in die Hände spielt.
Sie werden sowieso einen Bescheid oder eine Mitteilung bekommen, die nicht rechtskräftig unterschrieben ist. Und nur darauf kommt es an. Ein nicht rechtskräftiger Bescheid ist ein zwingender Revisionsgrund. Hierbei gibt es auch keine Verjährungsfristen. Der Strafantrag kann also zu jeder Zeit wieder aufgenommen werden, wenn wir es denn endlich einmal schaffen sollten, das System mit seinen „Rechts vom Staat Handlungen“, zum Kippen zu bringen und in den Genuß von wirklichen Staatsgerichten zu kommen.
Sie haben dann aber etwas schwarz auf weiß! Mit „Aktenzeichen“!

Und das alles wird in Zukunft auch mit dem Namen der Sachbearbeiter und/oder Vorgesetzten und auch mit dem Ort und dem Namen der „Behörde“ veröffentlicht.

Auch alle Polizisten und deren Vorgesetzte, welche die Zwangsmaßnahmen der Behörden gegen Sie durchsetzen und damit auch nicht die rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland anerkennen, werden verklagt und mit Namen und Dienstort an den öffentlichen Pranger gestellt.

Ein öffentlicher Pranger mit den Hochverrätern der Bundesrepublik Deutschland.

Dazu die Namen von „Richtern“, Justizangestellten, „Beglaubigungsbeamten“ etc. und das Gericht, welches den Strafantrag gegen Hochverräter, die das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Füßen treten, werden veröffentlicht.

Jetzt wird alles öffentlich gemacht.

Wir haben nichts mehr zu verlieren. Wir können nur noch in eine Richtung gehen – nach vorn!
Hinter uns brauchen wir nicht mehr zu schauen. Dort gibt es nichts, was das Unrecht beendet, dort werden wir immer nur in der Vergangenheit oder maximal in der beschi... Gegenwart sein können.
Wir werden aber niemals in der Vergangenheit vorwärts kommen. Und nur darum geht es.

Die Behörden provozieren es regelrecht heraus, daß wir alle gemeinsam diesen Weg gehen müssen.
Sie provozieren es heraus, daß sie an den Pranger gestellt werden und man mit dem Finger auf sie zeigen kann, nach dem Motto: Sieh sie dir an, das sind die Hochverräter, die nichts dazu tun, daß wir ein Staatsgebilde bekommen, wo es die drei-Elemente-Lehre gibt, die jeweils von einander unabhängig ist, so wie es die Grundsätze eines Staates vorschreiben.

Sie wollen es so!
Also sollen sie doch ihren Willen bekommen!

Hochverrat und das Nichtanerkennen der Bundesrepublik Deutschland und deren Beschlüsse – das findet hier tagtäglich statt. Aber nicht vom Volk sondern von den Behördenmenschen.

Und jetzt werden sie dafür an den Pranger gestellt!

Und das werden wir genau solange machen, bis irgendeiner aus dieser Mischpoke einmal den Ar... in der Hose hat und zugibt, daß wir hier in einem rechtsfreien Raum leben. Und das trotz und gerade wegen der Beschlüsse des „Bundesverfassungsgerichtes“ und der „Regierung der Bundesrepublik Deutschland“.

David gegen Goliath!
Fragt sich nur, wer wer ist...

23 Kommentare:

  1. Wenn es zu Unruhen kommt, so bedeutet das, daß wir das Bedürfnis hatten, sie hervorzurufen, um eine allzu große Einigkeit zu zerstören. Kommt es zu irgend einer Verschwörung, so wird das Haupt derselben niemand anderer sein, als einer unserer treuesten Diener. Fast alle Polizeiagenten sowohl der Staats- als auch der Internationalen Polizei werden Mitglieder der Logen sein, weil ihr Dienst für uns unentbehrlich ist; denn die Polizei ist in der Lage, nicht nur Maßnahmen gegen Widerspenstige zu treffen, sondern auch unsere eigenen Handlungen zu verdecken und Vorwände für Unzufriedenheit zu erzeugen.
    http://euro-med.dk/?p=28242#comments

    Die "Hochfinanz" (oben) könnte einen weltweiten Crash und Aufstand auslösen wollen um Agenda 21 globael einzuführen:

    26.07.2013 – Agenda 21 – Die FIAT ( = “es werde”) Wirtschaftordnung wird durch eine CO2- Währung – die dem Einzelnen als “Geld” zugeteilt wird und nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist – abgelöst. Entscheidungen können nicht in Frage gestellt werden. Dies ist bereits durch die “globale Erwärmung” erreicht worden – die Wissenschaft sei indiskutabel!
    http://euro-med.dk/?p=30420

    UND :

    29.09.2000 - "Wir wissen Jetzt, wie die moslemischen Fundamentalisten weg sollen. Da bleibt nur noch die USA als Problem einer globalen Weltregierung, und die Lösung haben sie schon.....Stellen Sie sich einmal die Situation vor, in welcher zivile Ungehorsamkeit herrscht. In welcher Natur-Katastrophen stattfinden und gleichzeitig auch ein finanzieller Kolaps! USA wird in zwei Distrikte aufgeteilt werden. Atlanta und Denver haben bereits identische Flughäfen bekommen. Alle Regierungsbüros von Washington sind schon nachgemacht worden, und existieren bereits in diesen beiden Städten! New York City (das Heim der UNO) wird eine Internationale Zone, ein Distrikt. - Denjenigen, die den Hintergrund nicht kennen, sei kurz gesagt: Mein Grossonkel war der erste Präsident der UDSSR, sein Name war Jakob Swerdlow. Das Gebiet und die Stadt Swerdlowsk wurden nach ihm benannt. Er hatte die grosse Ehre, die Ermordung des Zaren und seiner Familie anzuordnen. - Vortrag Steward Swerdlow am 29.Sep. 2000 im Kongreßhaus Zürich, Verein Kristallschlüssel, 8053 Zürich

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  2. Der Weg ist der Richtige!!!
    Wir müßten uns zusammentun und auch Klagegemeinschaften bilden.
    Ebenso sollten diese Klagen in ENGLISCH erfolgenden, da dies ja, laut UN Eintrag für GERMANY die Amtssprache ist.


    Gruss
    Frank

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  3. Da laut UN-Eintrag "GERMANY" die Amtssprache "englisch" hat, macht es von nun ab SINN, die Anzeigen auch in englisch zu schreiben und diese dann auch an die Alliierten zu senden als Kopie.

    Da deutschsprachige Anzeigen abgewimmelt werden, sollten eigentlich in englisch verfasste Anzeigen angenommen und bearbeitet werden.

    Richter und sonstigen BRD-Behördenmitarbeiter, dürfen also nur eingesetzt werden, wenn sie perfekt in der englischen Sprache sind.

    Auch sollten sich viele Mitbürger den Spass machen, Rundfunk und Fernsehsender anzuschreiben ( natürlich in "englisch" und zu fragen, warum sie nicht in einem "englischsprechen" Land, wie in der UN eingetragen, in dieser Sprache senden.

    So sollte es doch sein, da GERMANY ja mit englischer Sprache eingetragen ist.
    Warum halten wir uns dann nicht daran?

    Let us go the right way. We do have write all letters to german "authorities" in english language!! There is no doubt, that all authorities in Germany are speaking english perfectly, otherwise, they cannot be a part of "GERMANY"

    Let us start from now, writing all, but really all letters, faxes and all the rest in english.

    They might need a translator. But this is not our fault!

    Nur das RECHT geht uns etwas an.

    Best regards

    Frank

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    1. Das könnte denen so passen, daß wir auch noch auf unsere Muttersprache verzichten. Die Medien und der Umgangston sind doch schon alle auf englische Sprüche ausgerichtet.

      Ich mache mir jetzt immer mal den Spaß und stelle mich ganz dumm und frage, was mir das Schild oder die Werbung da sagen will. Die Leute gucken einen nur schräg an, ob man noch ganz dicht ist. Aber seltsamerweise, wenn man das lächelnd fragt, fangen sie an, darüber nachzudeneken. Das sollten alle machen. Kein Franzose z.Bsp. reagiert, wenn du mit dem nicht französisch sprichst. Das hat was mit Nationalstolz zu tun. Ja, Nationalstolz, das können ja nur die Nazis sein, die sowas haben, was sonst. Welcher Deutsche käme auch auf die Idee seine Muttersprache zu schätzen und zu achten und auch noch Wert darauf zu legen, daß sie ihm nicht weggenommen wird. Nur wir Deutschen lassen sie uns wegnehmen. Darüber sollten alle mal nachdenken und einfach mal wieder die deutsche Bezeichnung der Anglizismen benutzen, gehört ein bischen Mut dazu, weil uns ja eingeredet wird, daß englisch sooo cool ist. Na da haben wir es doch schon wieder, käme jemand auf die Idee zu sagen, daß englisch sprechen soooo kalt ist? Jeder würde sich fragen, was das denn für ein Blödsinn ist, zu fragen ob das kalt ist. Aber da sieht man wieder einmal, wie wir hier mit den Anglizismen verblödet werden.

      Also: Deutsche Muttersprache ist hier angesagt!!! Wir leben in einem deutschen Land, da haben wir auch das Recht auf die deutsche Sprache!

      Und die Alliierten gehen uns einen Dreck an. Die haben nach der Kapitulationsurkunde Punkt 4 überhaupt kein Recht, uns Vorschriften zu machen, denn das dürfen ausschließlich die Vereinten Nationen, die sich dann als UNO umbenannt haben (auch eine Firma). Die halten nur die Hand auf und leben sehr gut davon, die werden gar nichts tun, damit sich hier etwas ändert. Dessen sollte sich jeder bewußt sein! Nur wir selbst können Veränderung herbeiführen, aber dazu ist ja unser Volk nicht bereit, es steht ja (auch bedingt durch die Anglizismen) bereits unter fremder Denkverwaltung!

      Wenn wir ein Deutscher Staat sein wollen, dann müssen wir mit der Sprache anfangen!!!

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  4. Ja, entwickle mal ein Musterklageschreiben, dann verlinke ich das gern! LG Detlev

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    1. Wie wäre es denn, wenn Sie das tun? Das wäre doch schon mal ein Anfang in Richtung Gemeinschaft und gegenseitiger Hilfe. Nicht immer nur darauf warten, daß Andere kommen und machen. Selber Machen ist angesagt. Es spielt keine Rolle, ob das immer gleich so gut funktioniert oder ob das beim ersten Versuch perfekt ist. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Aber sie haben angefangen, zu bauen! Hier ist es nicht anders, Anfangen! Dann ist es Ihr Triumpf, wenn es gut ist. Und wenn es verbessert werden kann, dann ist das auch kein Problem, Sie haben angefangen und heben sich damit von denen, die nichts tun und sich nur das Maul über Andere zerreißen, ab! Sie haben den ersten Schritt in Richtung Zukunft getan, die Anderen stecken dann immer noch in der Vergangenheit fest. Das ist doch was, oder?

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    2. Ja, das ist was.
      Als Euer Rechtsnwalt rate ich Euch, das mit maximaler Geschwindigkeit durchzuziehen. Ich bin gerne bereit, das juristisch wasserdicht aufzusetzen, da es bei Millionen-facher Ausführung das BVG zwingen würde, das GG für Unredcht zu erklären, Den Haag zwingt sie dazu.

      Erbitte Rückmeldung!

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    3. @ Anonym 4. August 2013 01:15

      Wir würden uns gerne mit Ihnen in Verbindung setzen, Sie haben jedoch keine Kontaktadresse hinterlassen. Bitte kontaktieren Sie uns kurz per E-Post über: info@dem-deutschen-volke.net

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    4. Ja Detlev
      Bitte informiere mich auf Neuigkeiten da ich dabei bin und selber viel belastendes gegen den Staat in der Hand habe und das unglaublich in jede Richtung.
      coolhard(@)freenet.de
      Schreibe mir davon bitte
      Email Adresse ohne den Klammern;)
      Grüße viel Erfolg

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  5. Folgende Rechtssituation liegt vor:

    Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Damit ist jedes Gericht verpflichtet, sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen zu stellen. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 <1237>). Dieser unverbrüchliche Verfassungsbefehl wird nahezu gänzlich missachtet.

    Gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss jedes Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Es gibt noch immer zahlreiche Gesetze, die Grundrechte zwar einschränken, aber dieses sog. Zitiergebot missachten. Dazu gehören u. a.:

    GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)
    In der Vorschrift des § 178 GVG wird das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit und Unverletzlichkeit der Person) eingeschränkt. Gleichwohl zitiert das GVG dieses durch § 178 GVG eingeschränkte Grundrecht nicht.
    StPO (Strafprozessordnung)
    In den Vorschriften der §§ 51, 70, 77, 81a, 81c, 81g, 81h, 94, 95, 98, 98b, 100, 100a bis 100f, 102, 104, 105, 108, 111a, 111b, 112, 115, 116a, 131, 132, 132a, 431 und 444 StPO werden die Freiheitsgrundrechte des Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit und Unverletzlichkeit der Person), Art 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie), Art. 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis), Art. 12 Abs. 1 GG (freie Wahl und Ausübung des Berufs), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt. Gleichwohl zitiert die StPO diese durch die genannten Vorschriften der StPO eingeschränkten Grundrechte nicht.

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  6. ZPO (Zivilprozessordnung)
    In den Vorschriften der §§ 739, 740, 758, 758a, 759, 801, 808, 882h, 883, 888, 890, 901, 915, 915c und 918 ZPO werden die Freiheitsgrundrechte des Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit und Unverletzlichkeit der Person), Art 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt. Gleichwohl zitiert die ZPO diese durch die genannten Vorschriften der ZPO eingeschränkten Grundrechte nicht.
    FamFG als Nachfolger des FGG
    In den Vorschriften der §§ 35, 89, 90, 91, 94, 95, 96, 96a, 119, 120, 210, 280, 283, 284, 297, 321, 322, 326, 358, 388, 389, 413 und 420 FamFG werden die Freiheitsgrundrechte des Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit und Unverletzlichkeit der Person), Art 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt. Gleichwohl zitiert das FamFG diese durch die genannten Vorschriften des FamFG eingeschränkten Grundrechte nicht.


    SächsPolG
    In den Vorschriften des SächsPolG werden u.a. die Freiheitsgrundrechte des Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit und Unverletzlichkeit der Person), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt. Gleichwohl zitiert das SächsPolG in § 79 das durch die Vorschriften der §§ 17, 26, 27 ,28 und 29 des SächsPolG eingeschränkte Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht.


    Die Missachtung des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG hat die Ungültigkeit eines solchen Gesetzes von Anfang an – ex tunc – zur Folge.

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  7. Die Anwendung nichtiger, ungültiger Gesetze ist Verfassungshochverrat.

    § 81 StGB
    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt (…)
    2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
    Es müssen also lediglich drei Tatbestandsmerkmale gegeben sein, um den Verbrechenstatbestand des Hochverrats zu erfüllen. Bei zwei der drei Tatbestandsmerkmale hat der Gesetzgeber Legaldefinitionen geliefert.
    Für das Tatbestandmerkmal »unternehmen« hat der Gesetzgeber in § 92 Abs. 3 Ziff. 3 StGB folgendes geregelt
    (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
    3. Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

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  8. Bei dem Tatbestandsmerkmal »die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern« hat der Gesetzgeber in § 92 Abs. 2 StGB u.a. folgendes geregelt:
    (2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
    2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung (…) der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
    5. die Unabhängigkeit der Gerichte
    6. der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft
    Das dritte Tatbestandsmerkmal »Gewalt« ist bei jeglicher Ausübung hoheitlichen Handelns gegeben. Dann handelt nämlich die Staatsgewalt. Darunter fällt auch jede richterliche Entscheidung in einem Streitverfahren.
    Jedes bundesdeutsche Gericht, das es bewusst und gewollt unternimmt, die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, erfüllt also den Tatbestand des Hochverrats.


    In jüngster Zeit hat sich der Staatsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz am 23.04.2010 öffentlich zum Zitiergebot wie folgt geäußert:
    »Verstöße gegen das im Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unverbrüchlich verankerte die Grundrechte garantierende Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.«
    Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Heintzen öffentlich zu diesem Thema wie folgt geäußert:
    »Verletzt ein Gesetz ein Freiheitsgrundrecht, so folgt daraus die Nichtigkeit des Gesetzes, weil nur so der Grundrechtseingriff zu beheben ist. Die Rechtsfolge ist hier eindeutig.«
    Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages www.bundestag.de findet man
    Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 10. Gesetzgebung >
    10.6 Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze
    Jeder Richter eines bundesdeutschen Gerichts, der in einem Streitverfahren bewusst und gewollt die ihn aufgrund der Leitnorm des Art. 1 Abs. 3 und 2 GG als unmittelbar geltendes Recht unverbrüchlich zwingend bindenden unverletzlichen Grundrechte außer Geltung setzt, indem er das ihn gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 GG unverbrüchlich bindende positive Recht bricht und stattdessen verfassungswidrig überpositives Richterrecht spricht, macht sich des Hochverrats gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB schuldig, weil er es bewusst und gewollt unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, indem er die tragenden Verfassungsgrundsätze der Demokratie und des Rechtsstaats untergräbt.

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  9. Verfassungshochverrat liegt immer dann vor, wenn Beamte oder Richter wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre Befugnisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, indem sie Staatsmacht ergreifen, die ihnen das GG nur in eingeschränkterem Umfang, nämlich nur im Rahmen von Rationalität, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.; 34, 269, 287, Recht und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG, zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81 StGB (Umsturz von oben).
    Verfassungshochverrat begeht auch, arg. § 13(1) StGB, wer es wissentlich, willentlich und hoheitlich pflichtwidrig unterläßt, mit seiner vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt durch befugnisgemäßen Einsatz derselben eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung zu verhindern, da er rechtlich für ihre Erhaltung einzustehen hat und sein Unterlassen, da ihm nur eigens für diese Erhaltung Gewalt zugewiesen wurde, die Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung unmittelbar wie durch ein Tun verwirklicht.
    Verfassungshochverrat durch Unterlassen liegt als Dauerdelikt bei allen öffentlich Bediensteten vor, solange sie nicht die Ausschreibung ihrer Dienstposten zur Beamten-/Richterwahl auf Zeit durchs Volk entweder beantragen oder diese Wahl aus Verfassungstreuepflicht in aktiv-kämpferischem Eintreten für die FDGO selber organisieren, sondern statt dessen die als verfassungswidrig erkannte gegenwärtige Gewalteneinheitstyrannis, s. Allegorie derselben und Staatsmängelsynopsis mit Kerntatsachen und -argumenten, Anlagen, mit ihrem systembedingten Unrecht stützen und festigen.

    Die Bediensteten sind nicht GG-gemäß volkslegitimiert, sondern nur vom Justizminister in ihre „Ämter „ bestellt worden, der unstreitig nur vollziehende Staatsgewalt ausübt, also niemanden mit rechtsprechender ausstatten kann, arg. Dig.-Ulpian 50, 17, 54: nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet, und Banzer-Vorfall.

    Die Entscheidung durch nicht volkslegitimierte und unzuständige Nichtrichter ist der Inbegriff falscher Sachbehandlung, arg. BVerfG 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04 v. 20.12.2007:
    Demokratische Legitimation kann in einem föderal verfaßten Staat grundsätzlich nur durch das Bundes- oder Landesvolk für seinen jeweiligen Bereich vermittelt werden. ... Daran fehlt es aber, wenn die Aufgaben durch Organe oder Amtswalter unter Bedingungen wahrgenommen werden, die eine klare Verantwortungszuordnung nicht ermöglichen. Der Bürger muß wissen können, wen er wofür - auch durch Vergabe oder Entzug seiner Wählerstimme - verantwortlich machen kann (S. 53f.).

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  10. Inhaber des Rechts ist unter GG-Bedingungen nur das Volk, das aber z.Z. an der Weitergabe und Verbreitung des Rechts in den Staatsapparat hinein gehindert ist, weil es seine Beamten und Richter nicht wählt, sie also nicht mit GG-gemäßer Rechtserkenntnis ausstatten kann.

    Es herrscht dementsprechend der Stillstand GG-gemäßer Rechtspflege = iustitium, so daß gemäß § 245 ZPO analog alle Verfahren auszusetzen sind, bis GG-gemäß volkslegitimierte StA und Richter zur Verfügung stehen. Die Abhaltung von Exekutivverfahren in der Form von Gerichtsverfahren ist niemandem zumutbar.

    Wie aus Medienveröffentlichungen bekannt sein dürfte, besteht das Besatzungsrecht weiter fort.
    Militärregierungsgesetz Nr. 2 Artikel III und V 7, 8, und 9 besitzen volle Rechtskraft
    Artikel III
    Ermächtigung Für Wiederaufnahme der Tätigkeit seitens der ordentlichen Zivil- und
    Strafgerichte

    5. Alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte im besetzten Gebiet dürfen ihre
    Tätigkeit nur wieder aufnehmen, wenn und so weit dies in schriftlichen Anordnungen der
    Militärregierung bestimmt wird.
    Artikel V. Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte
    9. Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.
    Artikel IX – Strafen

    16. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird im Falle der Schuldigsprechung
    durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen
    Strafe, einschließlich der Todesstrafe, geahndet.

    Es ist eine offenkundige Tatsache, daß kein Gericht und kein Richter, Staatsanwalt, Notar und Rechtsanwalt eine Zulassung gemäß Militärregierungsgesetz haben.

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  11. Klagen in diesem Fall, wo es um Hochverrat geht sind an den Generalbundsanwalt Harald Range zu richten.

    http://www.generalbundesanwalt.de/de/adressen.php

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  12. @ Anonym
    Ihre Ausführungen vom 04.08.2013 ab 15:12 habe ich mit großem Interesse gelesen.
    Mir ist die Gesetzgebung auch soweit geläufig. Wurde auch in der Vergangenheit versucht bei den entsprechenden Vorgängen so um zusetzen. Neu ist mir, daß ein Generalbundesanwalt Harald Range Strafanzeigen Hochverrrat betreffend annimmt.
    Hierauf bezieht sich auch meine Frage:
    Ist dieser Herr Range in seiner Funktion legitimiert?
    Oder sollte bei den diversen Anzeigen, welche ich reichlich anbieten kann, wegen Hochverrat auch gleichzeitig die Legitimation erfragt werden?

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  13. Endlich hat es jemand verstanden! Jeder andere Weg ist ein Irrweg! Wenn sie Ihre Gesetze wollen, sollen sie diese haben!
    Und wie geht's nun weiter? Wir müssen Schritt für Schritt den weg auch weiter gehen

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  14. Hallo, das Problem ist doch, Desperados kennen keine Gesetze und es wird immer schlimmer mit denen !
    Es gibt so viele gemütliche und beschauliche Länder in denen es sich richtig gut leben läßt,ob Südfrankreich ,ital. Inseln ,Bulgarische Riviera oder..oder.. jedenfalls innerhalb der EU. Alsdann irgendeine Firma aufmachen und EU-Zuschüsse (nicht rückzahlbar) beantragen (50% hiervon zahlt immer die BRD in den EU Topf) . Also , so wie die uns
    seit Jahren verarschen ,verarschen wir die jetzt.
    Abiur bekommen Ihre Kinder auch da, übrigens viel leichter als in der BRD - Verwaltungszone und NC kennen die auch nicht . Mit dem Abschluss können Ihre Kinder in der ganzen EU arbeiten, ob als Arzt od...

    Die BRD verliert auf diese und andere Weise jährlich ca. 150.000 von ihrem Personal . Auch wenn Sie das im Moment noch nicht merken , so macht die Überalterung und beständig mangelndere Nachwuchs in den nächsten Jahren deutlich sichtbar bemerkbar . Auf absehbare Zeit können die sich dann gegenseitig ärgern und zerfleischen.
    Ab 2020 an beginnend wird sich der Personalbestand um ca. 1/3 bereits aus alterbedingten Gründen verabschieden , zusätzlich der vorerwähnten beständigen jährlichen Abgänge im Sinne von "good bye" BRD.
    Eigentlich die Späterfüllung des Henry Morgenthau-Plans.
    Denkt mal alle in Ruhe darüber nach.

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  15. Die Zitierung von Gesetzen und sonst. Normen nützt garnichts in der BRD, Gesetzlose kennen keine Gesetze , oder ??

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  16. Was mir noch nicht ganz klar ist:

    1. Auf welcher Grundlage sind die Gesetze ungültig? Anders gefragt: Was müsste passieren, dass sie gültig wären?

    2. Es heisst, Urteile und Zustellungen müssen persönlich unterschrieben sein.

    Mal sehen...

    §§ 37 VwVfG besagt:

    (5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

    Da steht aber dann doch das Gegenteil?

    Und der Kollege über mir schreibt von Gesetzlosen und Desperados. Welche konkreten Gesetze gelten denn dann?

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  17. dann liess das mal weiter,bis zum letzten satz..
    und dann wird es einzeln als priefpost zugestellt?
    heisst,kann jederzeit unterschrieben werden(was die aber nicht wollen)
    dieseraussage bezieht sich auf massenbriefe und post..
    betrifft nicht direkte "zustellungen"

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