Deutschland: Eine Frage der Souveränität
Von Peter Seraphin, Moskau
Da hat sich doch tatsächlich mal wieder einer dieser Richter des sogenannten deutschen Bundesverfassungsgerichtes mit einer Hilfskonstruktion zur Frage der deutschen Souveränität geäußert – Deutschland sei souverän, habe aber durch bestimmte Verträge mit den alliierten Siegern nur eine beschränkte Souveränität.
Also was denn nun? Souverän ist souverän und beschränkte Souveränität ist eben keine. So einfach ist das und dieser Bundesrichter sollte das dumme Gerede unterlassen. Überhaupt ist dieses Gericht unter dem Oberrichter Voßkuhle bekannt für willfährige Dienste gegenüber der Berliner Politik – Juristen nennen das Landesverrat.
Nun ist die Berliner Regierungskamarilla sowieso weit entfernt von souveränen Entscheidungen. Es drängt sich sogar der Eindruck auf, als wäre eben das Fehlen dieser Souveränität eine ganz willkommene Ausrede, um aus der Haftung des fortlaufenden Landes- und Hochverrats zu kommen.
Deutsche Interessen sind unter tätiger Beihilfe von Regierung, Gerichten, Parteien und Verwaltung massiv an die Brüsseler Schein-Regierung abgegeben worden. Vielleicht in der stillen Hoffnung, damit die staatsrechtliche Legitimität der Verwaltungseinheit Bundesrepublik Deutschland GmbH oder Corporation in fremde Verantwortung geben zu können.
Denn, in Brüssel entscheiden durch nichts als Logen- und Parteienzugehörigkeit legitimierte Kommissare, mit rechtlicher Immunität ausgestattet, niemandem rechenschaftspflichtig als ihrem ‚Gewissen’ und den nutznießenden Apparaten. Das rechtlose Europa-Parlament als Scheinlegitimität für den Galopp zur Diktatur. Dazu klatschen in Deutschland Regierungen und Parteien und allen voran die von Politikern bestellten willfährigen Juristen vom Schlage Voßkuhle Beifall.
Der inszenierte Aufschrei anlässlich der längst bekannten Abhörgeschichte sollte von der massiven Bankenkrise ablenken, geriet jedoch plötzlich zur öffentlichen Debatte um die Souveränität. Die deutsche Öffentlichkeit und insbesondere die Linken lernten in diesem Zusammenhang etwas über Feindstaatenklausel, Besatzungsstatute und mehr. Das, was man bei den sogenannten Verschwörungstheoretikern immer belächelte, war plötzlich allerorten Straßen- und Salongespräch. Natürlich traute sich niemand wirklich in die Tiefe zu gehen und nach dem rechtlich fragwürdigen Ablauf der 4+2 und anderer Placeboveranstaltungen zu fragen. Dazu dann auch die Nebelkerzen von Juristen und anderen Nutznießern des Status Quo unter fleißiger medialer Schützenhilfe.
Das Pipi-Theater über das abgehörte Telefon der Kanzlerin und Snowden lenkte erneut von tiefergehenden Fragen ab, sowohl von dem Faktum der massiven US-Wirtschaftsspionage als auch eben jener deutschen Souveränitätsdebatte. Fakt ist – Berlin darf zwar in das Scheinparlament wählen, bleibt aber unter Kontrolle der alliierten Siegermächte.
Über allen deutschen Gesetzen stehen weiterhin die alliierten SHAEF-Gesetze. So steht es schwarz auf weiß in den Verträgen, die angeblich das wiedervereinigte Wirtschaftsgebiet souverän gemacht haben. Selbst dem kundigen Ausland dürften diese Tricksereien unverständlich bleiben, dabei ist durchaus ein System zu erkennen. Hier weiterlesen (kompletter Artikel)
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