Montag, 12. August 2013

Nichtige Bundestagswahl auf Grund Verfassungswidrigkeit

 
??? Bundestagswahlen 2013 ???

Das Bundesverfassungsgericht am 03.07.2008 zum Wahlgesetz

2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266

§ 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl…“

>negatives Stimmgewicht (Überhangmandate) <

Die Bundesregierung sollte zum 30.06.2011 ein neues verfassungskonformes Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse, durfte die Regierung Merkel im Amt bleiben.

Erst am 25.11.2011 änderte diese Regierung das Wahlgesetz, obwohl ab 01.07.2011 offenkundig keine Regierungslegitimation mehr bestand.

Das Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 zum Wahlgesetz

2BvE 9/11, 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11
http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html

Im Urteil für Recht bekannt:§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. …“.

Die Konsequenz aus diesen offenkundigen Tatsachen:

Das Wahlgesetz vom 07.05.1956 = nichtig

Das Wahlgesetz vom 25.11. 2011 = nichtig

Seit 1956 rückwirkend ungesetzlich ausgeübte „Regierungstätigkeit“ in Ermangelung der Legitimation durch Wahlen.Eine der wichtigsten Säulen in einer rechtstaatlichen Ordnung ist die absolute Rechtsicherheit auf allen Ebenen. Ohne Rechtsicherheit = keine rechtstaatliche Ordnung.

Grundsätzlich gilt:

Wenn der Anspruch einer rechtstaatlichen Ordnung erhoben wird, geschieht nichts in einem sogenannten öffentlich rechtlichen Bereich, was nicht durch Rechtsnormen verliehene Kompetenz gedeckt wird. 
Erst das Wahlgesetz (Rechtsnorm), verleiht der Kompetenz (Regierung), unter Wahrnehmung der rechtstaatlichen Ordnung, die Legitimation zum Handeln.
Bis heute gibt es kein gültiges Wahlgesetz in der BRD, welches dem Grundgesetz entspricht.



Frau A. Merkel dazu: „Das Wahlgesetz ist wie es ist“


Warum wollen Sie als Souverän Ihre Stimme am 22.Sept.2013 zur Bundestagswahl abgeben, obwohl es an der gültigen Rechtsnorm mangelt? Unter Angabe des Aktenzeichens, in Verbindung mit einem großen Kreuz über den Wahlzettel könnten sie Ihre Stimme ungültig machen.
Sie als Souverän verweigern diesem System nach Artikel 20.4 Grundgesetz, somit den Gehorsam, sich an nicht rechtmäßigen Wahlen als Wähler zu beteiligen.


 

10 Kommentare:

  1. Wenn ich richtig informiert bin gibt es nur 1 Partei die eine Wahl gem.
    Art.38 GG durchführen wird.

    http://www.deutsche-nationalversammlung.de/cmsm/Wahlen%20Art.%2038%20GG.html

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  2. "Sommers Sonntag 35" gibt die Hinweise für ein Schreiben an die Wahldienststellen der Kommunen und als zusätzliche Kenntnisnahme für die "Parteien", dem Kanzleramt und dem BP.


    Artikel 116 GG besagt, zur Wahl darf nur, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitz; der Personenausweis oder der Reisepaß lassen den Nachweis der Deutschen Staatsangehörigkeit vermissen.

    Siehe § 12 Bundeswahlgesetz Abs. 1 Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne Artikels 116 GG Abs. 1 .

    § 15 Wahlgesetz, Wählbarkeit: Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist.

    (Am 25.07. 2012 hat das BVG zudem entschieden, daß das Bundeswahlgesetz ungültig ist! Urteil des Bundesverfassungsgerichts: fs20120725_2bvf000311.html
    Die angebliche Wiederherstellung ist eine Farce!)

    DAMIT ist im Grunde genommen alles gesagt! Denn “Wähler”, die nur einen Personenausweis oder einen Reisepaß haben, sind weder wahlberechtigt noch wählbar, denn eben diese Dokumente sind laut Auskunft diverser Innenministerien der “Länder” und verschiedener “Standesämter” KEIN NACHWEIS für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Ich fordere Sie daher auf, in dieser Sache umgehend tätig zu werden und nur noch zu wählende Personen als wählbar auszuweisen, die die geforderten Kriterien erfüllen und Wahlbenachrichtungen nur an Personen zu versenden, die ebenfalls diese Voraussetzungen besitzen.

    Name

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  3. Antwort der CDU auf das Schreiben:

    Sehr geehrte Frau Wiedemann,

    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Sie haben recht mit Ihrer Aussage, dass das Wahlrecht angepasst werden muss. Das bedeutet aber nicht, das alle vorangegangen Wahlen ungültig wären. Insofern wurden alle Regierungen in der BRD legitim gewählt.



    Mit freundlichen Grüßen







    Paul Ende

    CRM-Team

    Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

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    1. Ha, Ha, Ha...

      selten so gelacht. Na ja, die CDU - die Schwarzen - was will man da schon erwareten? Wunschdenken ist eben auch ein Denken...

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    2. Hat der Herr Ende sein Ende am Horizont erkannt???

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    3. Zum Teil ist es schon legitim gewesen, weil die Wähler, die ihre Stimme abgegeben haben, trotz jetziger Nichtigkeit, keinerlei Beanstandungen wegen alten Wahlen tätigen!!

      Die besetzten "Ämter" oder politischen Stellen sind eigentlich unverzüglich zu räumen und dem eigentlichen Souverän zu übergeben (wird nur schwer, wenn hier fast nur "Personal" rumrennt)!!

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  4. Die CDU ist besser:



    Sehr geehrte Frau xxxxxx,



    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an die CDU Deutschlands. Den Inhalt Ihres Schreibens habe ich mit Interesse gelesen. Gerne möchte ich hierauf antworten.



    Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Ausführungen weder rechtlich zutreffend sind noch sich inhaltlich logisch nachvollziehen lassen. Lassen Sie sich mich zum Wahlrecht folgendes ausführen.



    Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen der letzten Jahren die Verfassungsmäßigkeit bestimmter Regelungen des Bundeswahlgesetzes verneint und daher dem Gesetzgeber aufgegeben hat, entsprechende Neuregelungen zu treffen. Diesem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ist der Deutsche Bundestag nachgekommen. Zum 9. Mai dieses Jahres trat das überarbeitete Bundeswahlgesetz in Kraft.



    Artikel 116 des Grundgesetzes trifft – entgegen Ihrer Darstellung! – keine Aussage über Wahlrecht und Wählbarkeit, sondern nur darüber, wer nach dem Grundgesetz als deutscher Staatsangehöriger anzusehen ist. Die Einzelregelungen zur Staatsangehörigkeit (Erwerb und Verlust) sind hingegen im Staatsangehörigkeitsgesetz enthalten.



    Die wesentlichen Vorschriften zum Wahlrecht sind jedoch in Artikel 38 Grundgesetz in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz geregelt.



    Auch verleiht weder der Besitz eines bundesdeutschen Personalausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit noch begründet er das Wahlrecht seines Inhabers.



    Wer die Personalausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis) erhält, ist durch das Passgesetz bzw. das Personalausweisgesetz geregelt.

    Da jedoch entsprechende Dokumente nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben werden, lässt der Besitz eines solchen Dokumentes auf die deutsche Staatsangehörigkeit seines Inhabers schließen. Auch dies hat aber keine direkte Auswirkung auf das Wahlrecht.



    Die Vorlage entsprechender Dokumente im Wahllokal dient lediglich der Identifizierung der Person zum Abgleich mit der Ladung zur Wahl. Auf diese Weise soll einer missbräuchlichen Ausübung des Wahlrechts durch Unbefugte/Nichtwahlberechtigte entgegengewirkt werden.



    Für weitere Fragen zur diesem Thema können Sie sich auch gerne an den Bundeswahlleiter wenden:



    http://www.bundeswahlleiter.de/





    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Berlin,



    xxxxx xxxxxx

    CRM-Team

    Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

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    1. Das sind doch nur Verbrecher !!!

      http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0165b.pdf%27]__1376416444331

      dort steht etwas vom Wahlgesetz in der Fassung vom 23. Juli 1993 und nicht vom 9. Mai 2013

      Toll ist doch die Aussage, der BPA ist kein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
      Was ist mit den Ausländern, die einen BPA haben, sind das deutsche Staatsangehörige ?

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    2. Das Wahlgesetz von 1993 ist genau das Wahlgesetz, was neben anderen ungültigen Gesetzen eben auch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.

      Also machen die wieder ganz bewußt eine nichtige Wahl, damit sie später mal aus der Nummer wieder raus kommen. Das machen die überall und mit allem so. Ein paar Fehler einbauen, damit es zum Tag X rückabgewickelt werden kann mit der Ausrede, daß ein bedauerlicher Einzelfall als Fehler entdeckt worden ist.

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    3. Sehr geehrte Frau Muers,

      vielen Dank für Deine E-Mail, die uns am 13.08.2013 erreicht hat.

      Es ist normal, dass Gesetzt, auch das Wahlrecht, im Laufe der Jahre geändert werden. Das ändert nichts an der Tatsache, dass das Wahlrecht: allgemein, geheim, gleich, unmittelbar und frei ist. Das Wahlrecht zum 18. Deutschen Bundestag gilt seit dem 9.Mai 2013.

      http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2013/Das_neue_Wahlrecht.pdf



      Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus

      Name entfernt

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