??? Bundestagswahlen 2013 ???
Das
Bundesverfassungsgericht am 03.07.2008 zum Wahlgesetz
2
BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20080703_2bvc000107.html
Leitsatz des Urteils:
Leitsatz des Urteils:
„§
7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des
Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der
Unmittelbarkeit der Wahl…“
>negatives
Stimmgewicht (Überhangmandate) <
Die
Bundesregierung sollte zum 30.06.2011 ein neues verfassungskonformes
Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse, durfte die
Regierung Merkel im Amt bleiben.
Erst
am 25.11.2011 änderte diese Regierung das Wahlgesetz, obwohl ab
01.07.2011 offenkundig keine Regierungslegitimation mehr bestand.
Das
Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 zum Wahlgesetz
2BvE
9/11, 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11
http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
Die Konsequenz aus diesen offenkundigen Tatsachen:
Das
Wahlgesetz vom 07.05.1956 = nichtig
Das
Wahlgesetz vom
25.11. 2011 = nichtig
Grundsätzlich gilt:
Wenn
der Anspruch einer rechtstaatlichen Ordnung erhoben wird, geschieht
nichts in einem sogenannten öffentlich rechtlichen Bereich, was
nicht durch Rechtsnormen verliehene Kompetenz gedeckt wird.
Erst das Wahlgesetz (Rechtsnorm), verleiht der Kompetenz (Regierung), unter Wahrnehmung der rechtstaatlichen Ordnung, die Legitimation zum Handeln.
Erst das Wahlgesetz (Rechtsnorm), verleiht der Kompetenz (Regierung), unter Wahrnehmung der rechtstaatlichen Ordnung, die Legitimation zum Handeln.
Bis
heute gibt es kein gültiges Wahlgesetz in der BRD, welches dem
Grundgesetz entspricht.
Frau
A. Merkel dazu: „Das Wahlgesetz ist wie es ist“
Warum
wollen Sie als Souverän Ihre Stimme am 22.Sept.2013 zur
Bundestagswahl abgeben, obwohl es an der gültigen Rechtsnorm
mangelt? Unter Angabe des Aktenzeichens, in Verbindung mit einem
großen Kreuz über den Wahlzettel könnten sie Ihre Stimme ungültig
machen.
Sie
als Souverän verweigern diesem System nach Artikel 20.4 Grundgesetz,
somit den Gehorsam, sich an nicht rechtmäßigen Wahlen als Wähler
zu beteiligen.
Wenn ich richtig informiert bin gibt es nur 1 Partei die eine Wahl gem.
AntwortenLöschenArt.38 GG durchführen wird.
http://www.deutsche-nationalversammlung.de/cmsm/Wahlen%20Art.%2038%20GG.html
"Sommers Sonntag 35" gibt die Hinweise für ein Schreiben an die Wahldienststellen der Kommunen und als zusätzliche Kenntnisnahme für die "Parteien", dem Kanzleramt und dem BP.
AntwortenLöschenArtikel 116 GG besagt, zur Wahl darf nur, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitz; der Personenausweis oder der Reisepaß lassen den Nachweis der Deutschen Staatsangehörigkeit vermissen.
Siehe § 12 Bundeswahlgesetz Abs. 1 Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne Artikels 116 GG Abs. 1 .
§ 15 Wahlgesetz, Wählbarkeit: Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist.
(Am 25.07. 2012 hat das BVG zudem entschieden, daß das Bundeswahlgesetz ungültig ist! Urteil des Bundesverfassungsgerichts: fs20120725_2bvf000311.html
Die angebliche Wiederherstellung ist eine Farce!)
DAMIT ist im Grunde genommen alles gesagt! Denn “Wähler”, die nur einen Personenausweis oder einen Reisepaß haben, sind weder wahlberechtigt noch wählbar, denn eben diese Dokumente sind laut Auskunft diverser Innenministerien der “Länder” und verschiedener “Standesämter” KEIN NACHWEIS für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ich fordere Sie daher auf, in dieser Sache umgehend tätig zu werden und nur noch zu wählende Personen als wählbar auszuweisen, die die geforderten Kriterien erfüllen und Wahlbenachrichtungen nur an Personen zu versenden, die ebenfalls diese Voraussetzungen besitzen.
Name
Antwort der CDU auf das Schreiben:
AntwortenLöschenSehr geehrte Frau Wiedemann,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben recht mit Ihrer Aussage, dass das Wahlrecht angepasst werden muss. Das bedeutet aber nicht, das alle vorangegangen Wahlen ungültig wären. Insofern wurden alle Regierungen in der BRD legitim gewählt.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ende
CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle
Ha, Ha, Ha...
Löschenselten so gelacht. Na ja, die CDU - die Schwarzen - was will man da schon erwareten? Wunschdenken ist eben auch ein Denken...
Hat der Herr Ende sein Ende am Horizont erkannt???
LöschenZum Teil ist es schon legitim gewesen, weil die Wähler, die ihre Stimme abgegeben haben, trotz jetziger Nichtigkeit, keinerlei Beanstandungen wegen alten Wahlen tätigen!!
LöschenDie besetzten "Ämter" oder politischen Stellen sind eigentlich unverzüglich zu räumen und dem eigentlichen Souverän zu übergeben (wird nur schwer, wenn hier fast nur "Personal" rumrennt)!!
Die CDU ist besser:
AntwortenLöschenSehr geehrte Frau xxxxxx,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an die CDU Deutschlands. Den Inhalt Ihres Schreibens habe ich mit Interesse gelesen. Gerne möchte ich hierauf antworten.
Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Ausführungen weder rechtlich zutreffend sind noch sich inhaltlich logisch nachvollziehen lassen. Lassen Sie sich mich zum Wahlrecht folgendes ausführen.
Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen der letzten Jahren die Verfassungsmäßigkeit bestimmter Regelungen des Bundeswahlgesetzes verneint und daher dem Gesetzgeber aufgegeben hat, entsprechende Neuregelungen zu treffen. Diesem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ist der Deutsche Bundestag nachgekommen. Zum 9. Mai dieses Jahres trat das überarbeitete Bundeswahlgesetz in Kraft.
Artikel 116 des Grundgesetzes trifft – entgegen Ihrer Darstellung! – keine Aussage über Wahlrecht und Wählbarkeit, sondern nur darüber, wer nach dem Grundgesetz als deutscher Staatsangehöriger anzusehen ist. Die Einzelregelungen zur Staatsangehörigkeit (Erwerb und Verlust) sind hingegen im Staatsangehörigkeitsgesetz enthalten.
Die wesentlichen Vorschriften zum Wahlrecht sind jedoch in Artikel 38 Grundgesetz in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz geregelt.
Auch verleiht weder der Besitz eines bundesdeutschen Personalausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit noch begründet er das Wahlrecht seines Inhabers.
Wer die Personalausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis) erhält, ist durch das Passgesetz bzw. das Personalausweisgesetz geregelt.
Da jedoch entsprechende Dokumente nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben werden, lässt der Besitz eines solchen Dokumentes auf die deutsche Staatsangehörigkeit seines Inhabers schließen. Auch dies hat aber keine direkte Auswirkung auf das Wahlrecht.
Die Vorlage entsprechender Dokumente im Wahllokal dient lediglich der Identifizierung der Person zum Abgleich mit der Ladung zur Wahl. Auf diese Weise soll einer missbräuchlichen Ausübung des Wahlrechts durch Unbefugte/Nichtwahlberechtigte entgegengewirkt werden.
Für weitere Fragen zur diesem Thema können Sie sich auch gerne an den Bundeswahlleiter wenden:
http://www.bundeswahlleiter.de/
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
xxxxx xxxxxx
CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle
Das sind doch nur Verbrecher !!!
Löschenhttp://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0165b.pdf%27]__1376416444331
dort steht etwas vom Wahlgesetz in der Fassung vom 23. Juli 1993 und nicht vom 9. Mai 2013
Toll ist doch die Aussage, der BPA ist kein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Was ist mit den Ausländern, die einen BPA haben, sind das deutsche Staatsangehörige ?
Das Wahlgesetz von 1993 ist genau das Wahlgesetz, was neben anderen ungültigen Gesetzen eben auch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.
LöschenAlso machen die wieder ganz bewußt eine nichtige Wahl, damit sie später mal aus der Nummer wieder raus kommen. Das machen die überall und mit allem so. Ein paar Fehler einbauen, damit es zum Tag X rückabgewickelt werden kann mit der Ausrede, daß ein bedauerlicher Einzelfall als Fehler entdeckt worden ist.
Sehr geehrte Frau Muers,
Löschenvielen Dank für Deine E-Mail, die uns am 13.08.2013 erreicht hat.
Es ist normal, dass Gesetzt, auch das Wahlrecht, im Laufe der Jahre geändert werden. Das ändert nichts an der Tatsache, dass das Wahlrecht: allgemein, geheim, gleich, unmittelbar und frei ist. Das Wahlrecht zum 18. Deutschen Bundestag gilt seit dem 9.Mai 2013.
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2013/Das_neue_Wahlrecht.pdf
Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus
Name entfernt