Auf der Grundlage des vorangegangenen Blogbeitrages zum Thema Klage gegen Behörden wegen Nichtanerkennung der Bundesrepublik Deutschland als Staat und Nichtanerkennung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sowie der Entscheidungen der Bundesregierung wurde der Wunsch an uns herangetragen, eine Musterklagevorlage zu erarbeiten.
Wir haben dies in mühevoller Kleinarbeit ausgearbeitet. Unter dem beigefügten Link finden Sie den Mustertext zur Klage an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe:
https://docs.google.com/file/d/0B0oAvzGnWnZ_cVpDa2w3bUgtWHc/edit?usp=sharing
Wir werden diese Vorlage ebenfalls unter unserer Rubrik "Mustertexte" hinterlegen.
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Ja, wollte gerade 15 € überweisen, aber welchen Empfänger?
AntwortenLöschenBitte noch angeben, Renate
Demnächst erscheint in einer Illustrierten dieser Artikel:
Zur Abgabenordnung (AO):
Selbst nach Aussagen von Finanzexperten verstößt die AO u. a. vollumfänglich gegen das Zitiergebot und ist in jeder ihrer Entstehungsphasen nichtig. Z. B. Hundesteuer-Satzungen haben direkt die AO als Grundlage, und z. B. das KAG NRW verweist stellenweise auf die AO und dürfte somit auf recht wackligen Beinen stehen.
Das Umsatzsteuergesetz 1999 - 2002 (19.12.2001) sollte die Umsatzsteuernachschau / Außensonderprüfung werden, verstößt gegen das Zitiergebot und ist ebenso nichtig. In hauseigenen FA-Kommentaren wird von der Anwendung abgeraten.
Möglicherweise werden krampfhaft Erklärungen gesucht, weshalb das Zitiergebot unwichtig ist, rote Warnlampen eben nicht hellrot aufleuchten und eher ein sanftes grünes Licht verbreiten, und die AO nun doch noch gültig sein könnte, obwohl demgegenüber der § 415 AO (Inkrafttreten), der „neuen AO“ 2002 (!) mangels Aufzeigen des Geltungsbereichs und fehlendem Bundesgesetzblatt im Wege steht; vielleicht sind viele gewissenhafte Recherchen falsch, dann wäre ja alles rechtmäßig und niemand müsste sich Sorgen machen.
Dennoch: Gesundes Misstrauen gegenüber jedem RA/Kämmerer, der die AO als gültig verkaufen will oder muss, sollte erlaubt sein.
Alle Zahlungen nur noch unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit tätigen, unter Ausschluss jedwedes konkludenten Vertragswerkes.
Über die Präambel im Einigungstext, die den Geltungsbereich des GG für das Vereinte Wirtschaftsgebiet/BRD regeln soll, aber eine reine Absichtserklärung darstellt und keinerlei Rechtskraft entfaltet, und die Folgen des 1. und 2. BMJBBG, die u. a. auch den Geltungsbereich des OWiG nahmen, schreibe bitte ein Anderer.
Dieser „Bescheid“ wurde automatisiert erstellt und gemäß Abgabenordnung (AO) nicht unterschrieben… Jetzt wissen wir, warum.
Liebe Renate, wir bedanken uns im voraus, bei IBAN / BIC muß nicht zwingend ein Empfänger stehen.
LöschenZur AO noch ein Beitrag http://www.onlinezeitung24.de/article/1902
Das Thema ist aber folgendes, wir haben es überall mit Firmen zu tun.
Bitte bei www.upik.de Ihre Behörde suchen, diese sind meistens als Firma gelistet.
UPIK® Datensatz - L
L Eingetragener Firmenname Land Nordrhein Westfalen Staatskanzlei
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil
L D-U-N-S® Nummer 341493477
L Geschäftssitz Stadttor 1
L Postleitzahl 40219
L Postalische Stadt Düsseldorf
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt
Telefon Nummer
Fax Nummer
Name Hauptverantwortlicher
W Tätigkeit (SIC) 7389
UPIK® Datensatz - L
L Eingetragener Firmenname Land Nordrhein-Westfalen (Finanzministerium NRW)
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil
L D-U-N-S® Nummer 342032197
L Geschäftssitz Jägerhofstr. 6
L Postleitzahl 40479
L Postalische Stadt Düsseldorf
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt
L Telefon Nummer 021149722750
Fax Nummer
Name Hauptverantwortlicher
W Tätigkeit (SIC) 7389
Da Sie vermutlich aus NRW kommen, die Staatskanzlei und das Finanzministerium sind als Firmen gelistet.
Firmen haben ja AGB`s, da stört ein Zitiergebot.
Im KAG NRW ist im § 22a der Eingriff gemäß Art.14 GG nicht zitiert,u.a. wird im § 20 das Grundrecht gemäß Art.14 GG eingeschränkt.
AntwortenLöschenSomit weist das KAG NRW einen unheilbaren Gültigkeitsmangel auf, der dieses Gesetz - ex tuc nichtig macht.
Überweisung ist raus, allerdings wollte die eBank einen Empfänger. Habe Volksbewegung genommen.
AntwortenLöschenAlles Gute, Renate
Hallo Renate,
Löschendie Überweisung ist angekommen, wir bedanken uns dafür.
hallo leute könnt ihr denn den mustertext zur klage gegen behörden auch mal in einem format,welches auch jeder öffnen kann einstellen?zb. word ich würde es gerne nutzen, aber leider kann ich es nicht mal lesen. viele grüße rainer
AntwortenLöschenDa lädt man sich dieses Programm runter
Löschenhttp://www.chip.de/downloads/LibreOffice_44924284.html
und kann alles öffnen, speichern und lesen
Eine Frage hab ich?
AntwortenLöschenVerstößt das StGB nicht auch gegen das Zitiergebot, wodurch eine Anzeige wegen Hochverrats auch auf ein ungültiges Gesetz gestützt würde?
Ja auch das StGB verstößt gegen das Zitiergebot.
LöschenWo wir aber bei der Gültigkeit des GG angekommen wären.....
Wie sagte doch die Kanzlerin es gelte deutsches Recht, dann müssen wir sie auch nach deutschen Recht anzeigen, als den Gesetzestand von vor 1949.
Wie sagte Prof.Dr.Dr.Dr.Sojka
Die illegale Firma „Bundesrepublik Deutschland“ (GmbH), durfte auf keinem Fall dieses Strafgesetzbuch in der bereinigten Fassung der Alliierten vom 22.05.1949 abändern, denn das ist ein Verstoß gegen die fortgeltende Militärgesetzgebung im besetzten Deutschland.
Wie ist es möglich, dass eine Firma wie die BRD (GmbH) zu Hoheitsrechten gelangen konnte. Sie wissen, dass alle Militärregierungsgesetze z.B. Nr. 2 Artikel III , IV und V 7, 8, und 9 volle Rechtskraft in Deutschland besitzen und das Strafgesetzbuch , Nebengesetze, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht bis zum heutigen Tage voll gültig sind.
Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.
Verlagsarchiv 12 292. Lizenz erteilt unter Nr. 76. Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung.
Zudem wurde nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalck Golodkowski 1996 verurteilt, hier ist doch der Beweis erbracht, dass die Militärgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle oder SHAEF-Gesetze der USA voll angewendet werden.
1999 bestätigte das BvG die Gültigkeit des MRG Nr.53
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990317_2bvr156597.html
Also muß auch wegen Verstoß gegen Besatzungsrecht Strafantrag gestellt werden.
Danke für Deine Antwort. Das Problem, welches ich dennoch sehe, ist folgendes:
AntwortenLöschenWenn ich die Legitimation aller Richter, Staatsanwälte etc. in Frage stelle, welchen Sinn hat dann eine Anzeige bei einem nicht legitimierten Bundesgeneralstaatsanwalt?
Und wie heißt es doch so schön, das Grundgesetz muß interpretiert werden. Diese Verbrecher winden sich doch raus, wo sie nur können. Der Weg ist ja der richtige, nur der Erfolg wird sich nicht einstellen, da das System schon zu viele Gehirntote erzeugt hat.
Wir stehen vor dem 3. Weltkrieg und keiner bekommt es mit. Die nächsten verfassungswidrigen Wahlen stehen bevor und keiner geht hin und macht seine Stimme ungültig. Wählen hilft nicht, nicht wählen aber auch nicht.
Es sind zu wenig echte und zu viel falsche oder vertuschte Informationen im Umlauf, solange wir uns im System bewegen, können wir nicht gewinnen. Und solange so viele Gehirngewaschenen rumstehen und tatenlos zusehen, wie diese Verbrecher uns unser Land, unsere Freiheit und unseren Frieden wegnehmen, sind wir dem Untergang geweiht. EU Verfassung lässt grüßen!
Deshalb die Strafanträge auch in Kopie an die Botschafter der Alliierten senden, die sind im Lande gleichzeitig die Verantwortlichen für das Besatzungsrecht.
LöschenWenn dies immer mehr machen dann sehen die doch auch,es werden immer mehr die diesen Zustand nicht wollen.
Ein W.Putin hat doch Frau Merkel öffentlich schon darauf angesprochen das vieles im Lande im argen ist.
Es soll ja einen Senat in Karlsruhe geben welcher für alliiertes Recht legitimiert wäre. Siehe die Verurteilung von Dr.Schalk-Golodkowski.
Es gibt viele Informationen und die sollte man gelegentlich halt überprüfen.
Wer hat denn die Bundesrechtsbereinigungsgesetze veranlßt ?
Das waren die Alliierten um der BRD die Handlungsbefugnis zu entziehen nur verstehen das die wenigsten.
Auch der NSA-Skandal ist gesteuert, damit dies endlich mal öffentlich wird, in der Hoffnung das die Masse dies endlich mal rafft im Jahre 2013 gilt Besatzungsrecht und man hat sich 1990 das Heft aus der Hand nehmen lassen.
Man spricht doch nicht umsonst vom sog. Putsch von oben.
Wäre ein Strafantrag beim Militärgericht nicht eine Alternative?
AntwortenLöschenJa, dass ist alles richtig, was Du sagst. Aber genau das ist doch der Punkt.
AntwortenLöschenWir, also die Firma Bundesrepublik Deutschland mit uns als staatenlosen Sklaven ohne Rechte gehören den Engländern und Amerikanern. Die werden doch einen Teufel tun, ihre Melkkuh zu schlachten.
Bleiben die Russen, die 1990 genau so verarscht wurden wie wir und in der aktuellen Situation wäre es für Putin doch Wasser auf seine Mühlen, wenn sich hier nun breit gefächerter Widerstand regen würde. Oder?
Mein Hinweis war, wer hat die Bundesrechtsbereinigungsgesetze veranlaßt ??
LöschenDas waren die Engländer und Amerikaner mit China, ob Frankreich dabei war, möglich.
Rußland ist eine eigene Schiene, Kriegsgegner und Besatzer war die SU und nicht Rußland.
Wieso staatenlose Sklaven ??? Nicht doch immer diesen ganzen Blödsinn verwenden.
Es gilt immer noch das RuStaG von 1913.
Mal die aufgehobenen Besatzungsgesetze lesen, z.B. gilt in der britischen BZ die StVO von 1936.
Gut, das mit den Bereinigungsgesetzen war mir bewußt, bei Russland hast Du natürlich recht. Was den Rest betrifft, muß ich mich erst weiter einlesen, dass ist mir nun neu.
AntwortenLöschenWas ist mit der Aufhebung der Reichsstaatsbürgerschaft vom 08.12.2010?
Enntschuldige, vergiß die letzte Frage. Erst denken, dann schreiben
AntwortenLöschenSo oder so ähnlich wird die Begründung zur Ablehnung des Verweises auf Art. 19 GG ausfallen (ersetze 112 StPO durch gewünschte (Un)Rechtsnorm):
AntwortenLöschenDas Amtsgericht Lüneburg hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zur Begründung führt es aus:
Auf die Gültigkeit dieser Bestimmung komme es an: alle Voraussetzungen des § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO lägen vor, andere Haftgründe seien nicht erkennbar. Der Haftbefehl würde erlassen, wenn die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das sei jedoch nicht der Fall. Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG müsse ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränke, dieses Recht unter Angabe des Artikels nennen. Das sei im Änderungsgesetz unterblieben, obwohl es den in § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO enthaltenen Haftgrund neu eingeführt und damit das Grundrecht der persönlichen Freiheit eingeschränkt habe.
3. Für die Bundesregierung hat der Bundesminister der Justiz Stellung genommen. Er hat gegen die Zulässigkeit der Vorlage Bedenken geäußert: die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm sei zwar behauptet, aber in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht hinreichend dargetan. Im übrigen sei § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO verfassungsgemäß. Das Gebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, das betroffene Grundrecht zu nennen, solle unbewußte Grundrechtseinschränkungen verhindern, erfülle also eine "Warnfunktion". Diese "Warnfunktion" entfalle, wenn die Grundrechtseinschränkung offenkundig sei. Deshalb habe die nachkonstitutionelle Staatspraxis darauf verzichtet, bei der Schaffung neuer, mit der Androhung von Freiheitsstrafen verknüpfter Straftatbestände die darin liegende Grundrechtseinschränkung gesondert auszuweisen. Dieser Gesichtspunkt gelte auch für die gesetzliche Begründung zusätzlicher Hafttatbestände. Es bestehe kein Zweifel daran, daß sich der Gesetzgeber im klaren darüber gewesen sei, mit der Einfügung des § 112 a StPO eine188: freiheitsbeschränkende Maßnahme zu treffen. Ein Hinweis auf die Grundrechtseinschränkung sei schließlich auch deshalb entbehrlich gewesen, weil das Änderungsgesetz den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht neu eingeführt, sondern lediglich in begrenztem Maße erweitert und auf bisher nicht erfaßte Straftatbestände erstreckt habe.
4. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat es angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG für vertretbar erachtet, daß der Gesetzgeber auf den grundrechtsbeschränkenden Charakter des § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO nicht ausdrücklich hingewiesen hat.
Man sollte sich eventuell nicht auf diese nichtigen Grundlagen berufen.
LöschenHerr RA Lutz Schaefer hat eine recht gute Argumentation erarbeitet.
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=268
Dort wird auf den Firmenstatus eingegangen und das nach 1949 kein neuer Staat errichtet wurde und sich jetzt die Frage stellt, wer darf denn hoheitlich tätig werden.
Gregor Gysi soll auf einer Wahlveranstaltung in Sachsen erklärt haben neben,der Gültigkeit des Besatzungsrechtes, mit den 3 Bundesrechtsbereinigungsgesetzen wurde der BRD jegliche rechtliche Handhabe entzogen.
Da wir im Privatrecht sind gilt Vertragsrecht, wenn ich anbiete gemäß nichtiger gesetze zu arbeiten, wird dies sicher dankbar aufgenommen.
Dann braucht man sich aber auch nicht über den Blödsinn wundern, welcher dann rüber kommt.
Es geht doch nicht um irgendwelche Ausarbeitungen. Es geht darum, dass in gängiger Praxis eine derartig nichtige Argumentation als rechtskräftig angesehen und umgesetzt wird. Damit wird der Verstoß gegen das Zitiergebot schon im Ansatz abgebügelt. Alleinig Besatzungsrecht gilt, wie Herr Gysi tatsächlich vor rund 14 Tagen bestätigte, damit obliegt die Gesetzgebung, Änderung und Überwachung ausschließlich in den Händen der Militärregierung und deren Bevollmächtigten. Das ist in meinen Augen die einzig schlüssige Argumentation, die Berufung auf ungültige und nichtige Rechtsnormen der Bundesrepublik oder gar der Verweis auf Verstoß gegen solche verliert sich am Ende in der Spirale des Irrsinns. Somit auch eine Anzeige wegen Hochverrats, da Gesetze nicht gegen nichtige Vorschriften wie eine nicht existente Verfassung verstoßen können.
AntwortenLöschenRichtig, dann doch mal einen Vorschlag ausarbeiten.
LöschenIn dem Muster ist ja der Verweiß auf MRG Nr.2 schon drin, auch das Schalck-Golodkowski 1996 gemäß MRG Nr. 53 verurteilt wurde.
Dies ist 1999 durch das BvG bestätigt worden.
Da stellt sich ja die Frage nach der Legitimität des BGH oder BvG in Sachen Rechtsprechung gemäß alliiertem Recht.
Ich bin kein Rechtsfachmann, ich beschäftige mich nur nun schon länger mit dem ganzen Thema. Daher wäre ich von Eurer Seite auch immer wieder für Aufklärung dankbar.
LöschenM.E. steht und fällt die ganze Sache mit dem Willen der Alliierten.
Merkel sagt doch folgendes: Es gilt deutsches Recht!
Das ist auch richtig, allerdings verwechseln 99,9% deutsches Recht mit nichtigem Recht der Bundesrepublik.
1944 traten die Militärregierungsgesetze in Kraft. Darin steht ganz genau, was Sache ist. Am 15.08.2013 bestätigte Gregor Gysi mehrfach das Besatzungsstatut und erklärte, dass wir kein souveräner Staat seien.
Somit sind wir ein besetzter Staat gem. den Gesetzen und Verordnungen 1944. Diese bleiben in Kraft, bis Deutschland in seinen Grenzen vom 31.12.1937 wieder besteht.
Das Grundgesetz wurde geschaffen, um eine verfassungsmäßige Ordnung herzustellen. Dieses wurde 1990 außer Kraft gesetzt, die "Wiedervereinigung" war nichts anderes als eine Kriegslist der Westmächte, um sich die sowjetische Besatzungszone zu zueignen.
Damit fiel nun West und Mitteldeutschland komplett unter die Herrschaft der Westmächte und deren Besatzungsrecht. Ein Grundgesetz war nicht mehr nötig, die Rechtslage ist klar. Eine Verfassung mußte verhindert, die Einverleibung Deutschlands durch die EU Diktatur wurde vorangetrieben.
Die Fragen, die ich mir nun stelle, sind folgende:
Hat die Firma Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Bonn (auch beachtenswert!) die Zustimmung der Westmächte, Gesetze zu erlassen?
Ist die stillschweigende Duldung schon Zustimmung genug?
Lassen die Westmächte die Firma nur spielen, um hier das simulierte Staatssystem nicht zu gefährden?
Wollen die Westmächte überhaupt, dass jemand hin geht und das alles hier in Frage stellt und Anzeige stellt?
Deutschland ist eine besetztes Land und wird es auch bleiben!
Lieber ist ihnen allerdings doch, wenn Deutschland ein besetztes Land bleibt und keiner merkt's. Warum Probleme schaffen, wo keine sind?
Ich meine, es wird Zeit, dass wir organisierter vorgehen. Das wir die Rechtslage verinnerlichen und auch argumentativ vertreten können. Wenn wir uns nicht bewegen, bewegt sich niemals etwas. Sich mal zusammen setzen, etwas ausarbeiten, Verfassungsrechtler und "Anwälte" für diese Sache gewinnen und entschlossen richtige und echte Informationen liefern, auch den Alliierten zeigen, hier wacht jemand auf und bewegt sich!
Hallo Tim,
AntwortenLöschenbitte erstmal hier rein lesen.
http://brd-schwindel.org/das-recht-des-deutschen-reiches-und-des-deutschen-volkes/
Wenn Merkel sagt es gelte deutsches Recht, hat sie Recht, deutsches Recht ist aber Reichsrecht und das ist aber böse, wie die Medien sagen.
Wir haben auch einen bestehenden Staat,dies ist das Deutsche Reich, dieser Staat ist völkerrechtswidrig handlungsunfähig gestellt worden.
1948 hatte die UN die Alliierten aufgefordert die Besatzung zu beenden.
Da befand man sich aber schon im kalten Krieg mit der SU.
Es sind nicht an allem die Alliierten Schuld, dies ist von der Volksbewegung schon dargelegt worden. z.B. die Ratifikation des GG durch die Bevölkerung wie von den Alliierten gefordert, ist durch die westdeutschen Ministerpräsidenten verhindert worden wie es offiziell heißt.
Gemäß der 4 Mächteerklärung von 1945, genannt Potsdamer-Abkommen, was auch viele Fehler enthält, ist eindeutig gesagt worden das Deutsche Volk muß sein Schcksal selber in die Hand nehmen.
Das Volk läßt doch mit sich spielen und das nutzen halt die sogenannten Politiker aus.
Das mit der Wiedervereinigung als Kriegslist stimmt so auch nicht.
Gorbatschow hatte Ostdeutschland frei geben wollen, dies wollten aber die BRD-Politiker nicht.
Der BRD sind mit den Bundesrechtsbereinigungsgesetzen die rechtlichen Grundlagen entzogen worden, aber die Bediensteten spielen aus Gewohnheitsrecht so weiter und weil sie meinen keine Alternative zu haben, Kosten müssen ja auch bestritten werden.
Es sollten überall im Lande Stammtische zur Aufklärung gebildet werden.
Das ganze Problem ist nur das schlafende Volk
Hallo Anonym
AntwortenLöschenGenau das meinte ich, als ich schrieb, 99,9% verwechseln deutsches Recht mit dem "Recht" der Bundesrepublik. Dazu kommt, dass genauso viele das Recht des deutschen Reiches mit dem "Recht" des 3. Reiches verwechseln. Also halten sie es für böse und jeden, der es anspricht, für einen Nazi.
Was das GG und dessen Bestimmungen durch die Alliierten angeht, hast Du recht, das wäre ein Ansatzpunkt.
Gorbi wollte uns tatsächlich in die Freiheit entlassen und war völlig überrascht, als wir plötzlich "freiwillig" auf die Ostgebiete verzichteten, was zur Folge gehabt hätte, dass das Besatzungsrecht geendet hätte.
Somit wurden die Russen genauso arglistig getäuscht wie wir, da sie den Zugriff auf die DDR verloren. Das meinte ich mit Kriegslist der Westmächte.
Was die Stammtische angeht: Vielleicht sollten wir mal den Anfang machen!?
Noch ein Gedanke:
AntwortenLöschenWir alle besitzen einen Personalausweis. Dieser impliziert nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Da wir für diesen aber unterschrieben haben, erkennen wir die AGB der Firma Bundesrepublik in Deutschland an und unterwerfen uns dieser.
Mit der Vertragskündigung und Rückgabe dieses Plastikstücks i.V.m. einem Antrag auf Feststellung unserer Staatsangehörigkeit würden wir eine Erklärung abgeben, dass wir keinen Vertrag mehr wünschen.
Wir müssten feststellen, welches Vertragsrecht Gültigkeit hat und darauf unsere Kündigung aufgrund eines außergewöhnlichen Kündigungsgrundes stützen
Hallo Tim,
Löschensehr viele Menschen in unserem Land sind nicht mehr im Besitz eines Personalausweises und dies schon seit Jahren.
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2013/01/25/37-000-menschen-in-essen-bottrop-und-oberhausen-ohne-gultige-plastikkarte-klardenker-esslingen-a-n/
Hier im Blog unter Mustertexte findet man ein Vordruck zur Abgabe des PA
@ Tim 2. September 2013 15:39
LöschenVon wem wollen Sie denn Ihre Staatsangehörigkeit feststellen lassen?
Von einer Firma, die weder die hoheitliche Befugnis hat, eine Staatsangehörigkeit zu vergeben, geschweige denn zu bestätigen?!
Sie möchten wissen, welches Vertragsrecht Gültigkeit hat?
Wie viele Vertragsrechte gibt es denn? Doch wohl nur eins. Und das ist Handelsrecht.
Und eine Kündigung? Von was denn? Da müßten die Ihnen ja erst mal einen rechtmäßigen Vertragsabschluß vorlegen können. Und ein Vertrag ohne gesetzliches Widerrufsrecht, ohne Aushändigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Wo haben Sie denn mit Ihrer rechtskräftigen Unterschrift bestätigt, daß Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Vertragsinhalt zustimmen? Und wo ist denn der Vertragsinhalt zu lesen?
Fragen über Fragen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht von "rhetorisch versierten Vorplapperern" ablenken. Nutzen Sie den Tag für wichtige, zukunftsweisende Tätigkeiten.
Die BRD geht uns alle nichts an und wir müssen dafür sorgen, daß denen das klar wird!
Und vor allem, daß das dem Volk klar wird und daß es diese Fakten täglich lebt!!!
Der Wahlboykott ist eine gute Gelegenheit dazu, die Menschen zum Nachdenken zu bringen.
Wir brauchen hier Menschen, die selbstbewußt voran gehen und diese Fakten vorleben, dann steigt die Masse auch auf diesen Zug auf und geht mit.
Das ist alles richtig, was Ihr schreibt. Mir geht es erstmal darum, denen die Argumentationsstruktur kaputt zu machen. Wie ich in meinem Post über den Sinn des Art. 19 GG zu zeigen versuchte, ist es nicht das Gesetz, in dem sie sich bewegen, sondern die Auslegung und Interpretation dessen.
LöschenEs ist doch so, dass der Bürger, getäuscht durch die "Rechtsordnung", in dem Glauben, einen Personalausweis besitzen zu müssen, den Antrag stellt. Somit geht der Schritt vom Bürger aus, er unterschreibt den Erhalt eines absolut wertlosen Stück Mülls und wenn es darum geht, Einspruch zu erheben, haben die die Möglichkeit, zu argumentieren, das wir den Ausweis wollten und wir hätten uns ja schlau machen können.
Wir müssen uns, genau wie Ihr schreibt, von der BRD distanzieren, ihnen auch mitteilen, dass wir es tun und es belegen und zu Ende argumentieren können, damit deren Spirale des Irrsinns ins Leere läuft.
Dafür müssen wir detailiert und präzise vorgehen, denn geltendes Recht ist denen egal, logisches Denken und Schluß folgern Volksverhetzung und für jedes rechtliche und vernünftige Argument finden die eine Ausrede.
Und genau diese Ausreden haben wir denen Jahrzehnte lang geliefert, jetzt müssen wir ihnen sie wieder wegnehmen.
Hallo
AntwortenLöschenDie Sachlage ist doch die:
Die BRD besetzt Deutschland.
In Deutschland gilt deutsches Recht, dem das Besatzungsrecht übergeordnet ist.
Die BRD als Firma hat ihre AGB, die sie Gesetze nennt.
Die BRD als Besatzer ist von den Alliierten installiert worden, um, im Rahmen der Kriegslist, einen Staat vorzutäuschen.
Die BRD hat die Befugnisse des Obersten Befehlshabers der Allierten Streitkräfte, dem Herrn über Leben, Tod und Gesetz, hier entsprechend seiner Maßgaben ihr Unwesen zu treiben.
Entsprechend werden Firmen als Behörden, Gerichte, Wachschutz Polizei etc. bestimmt.
Wogegen wollt Ihr denn klagen? Gegen die AGB der BRD, die, von den Alliierten installierte "Militärregierung"?
Oder auf welcher Grundlage? Der des deutschen Rechts, dass hinter dem Besatzungsrecht steht? Oder der Grundlage des GG, dessen Ungültigkeit wohl außer Frage steht und deshalb auch nach Lust und Laune "interpretiert" werden kann?
Ihr könnt es drehen und wenden wir Ihr wollt, es gibt keine Rechtsgrundlage, auf der wir uns wehren können.
Militärregierungsgesetz? Die BRD ist aufgrund dieser Regelung installiert.
Grundgesetz? Von den Alliierten angeordnet und wieder außer Kraft gesetzt.
Deutsches Recht? Diesem ist Besatzungsrecht übergeordnet.
Wir drehen uns im Kreis, wir sind die Vasallen eines Staates, gegründet durch Verbrecher, Gescheiterte und einer Tee Party, geführt durch einen Teufelsanbeter!
Schaut mal hier
AntwortenLöschenhttp://menschenrecht-amt.de/schriftwechsel/ns-opferhilfe-stiftung-und-lebenderklaerung
Hat jemand schon Erfahrung mit der Untersuchung? Sollte dies stimmen, zeigt es doch nur, dass wir auf dem richtigen Weg sind