Wir werden sehr oft gefragt, wie man sich vor der
Behördenkriminalität in unserem Land schützen kann.
Dazu muß man sich darüber im Klaren sein, daß wir in keinem
Staat leben, wo staatliche Ämter im Auftrag und zum Schutz der Bürger handeln.
Die Herstellung der Staatlichkeit anzustreben sollte also grundlegend für unser
Denken und Handeln sein.
Wir leben in einem Land, wo alles nach Firmen- und
Vertragsrecht „abgearbeitet“ wird. Dazu bedarf es keiner Gesetze, sondern wie
in allen Firmen nur Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Und je nach dem, was in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so drin steht, handelt die Firma absolut
legitim, wenn diese bei einem Vergehen gegen Sie vorgeht.
Aus diesem Grund ist es auch absolut kontraproduktiv, wenn
Sie den Behörden seitenweise die rechtlichen Grundlagen zusenden, nach denen dort
verstoßen wird. Es bedarf dieser Gesetze nicht!!!
Die arbeiten analog ihrer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Also reine Zeit- und Energieverschwendung, wenn Sie wieder
mal ein solches Schreiben aufsetzen.
Daß dies funktioniert, setzt natürlich voraus, daß Sie einen
Vertrag mit dem jeweils auszuhandelnden Thema mit der Behörde (Firma) abgeschlossen
haben.
In diesem Vertrag muß der jeweilige Sachverhalt vermerkt
sein, um den es sich bei der entsprechenden Forderung handelt. Dieser Vertrag muß
die Unterschrift des Vertragsgebers (Sachbearbeiter der Behörde/Firma) und IHRE
Unterschrift enthalten. Erst unter diesen Voraussetzungen kommt ein Vertrag
zwischen Ihnen und der Behörde nach Firmenrecht zustande. Fehlt eine oder
mehrere Unterschriften und das Vertragswerk mit dem jeweiligen Sachverhalt, ist
es kein abgeschlossener Vertrag. Es sei denn, in den Allgemeinen
Geschäftbedingungen oder in dem Vertragsangebot steht, daß das Vertragswerk auch ohne einer Unterschrift
des Sachbearbeiters der Firma gültig ist. Dann bedarf es nur IHRER
Unterschrift, daß das Vertragswerk akzeptiert wird. Leisten Sie diese
Unterschrift, dann müssen Sie mit den Folgen des Vertrages leben und die
kriminellen Handlungen zur Einforderung der Vertragsbedingungen in Kauf nehmen.
Vertragsnehmer sind Sie bereits, wenn Sie Personal der Firma
sind. Sie haben also bereits mit Beginn Ihres Eintritt´s in die Firma die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ihrer Unterschrift akzeptiert. Wenn also
in den AGB´s drin steht, daß man bei einem Verfehlen der Anweisungen schon
gegen Sie vorgehen kann, weil Sie sich als Personal an die AGB´s zu halten
haben, dann ist auch das vollkommen legitim. Genau wie in jeder anderen Firma
haben Sie damit die „Arbeitsanweisungen“ Ihrer „Vorgesetzten“ einzuhalten.
Wer das nicht will, muß ja mit dieser Firma keinen
„Arbeitsvertrag“ eingehen. Wurde der Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet und
Sie sind Personal der Firma, können Sie sich nur durch eine Kündigung und
Ausscheiden aus dieser Firma von den herrschenden AGB´s befreien.
Was heißt das für Sie als BRD-Bürger?
1.) Die BRD ist die Firma, bei der Sie tun und lassen
müssen, was in den AGB´s drin steht.
2.) Sie haben mit Eintritt in die Firma einen
Personalausweis erhalten, mit dem Sie sich bei jeder Legitimation mittels des
Personalausweises zur Einhaltung der AGB´s verpflichten. Deshalb werden Sie
auch regelrecht dazu gezwungen, sich mit dem Personalausweis zu legitimieren.
3.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um sich an einem
Wohnsitz anzumelden, dann greifen auch hier die AGB´s, wenn man bei einem
Vergehen gegen die AGB´s eine Zwangsräumung gegen Sie veranlasst.
4.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um
Arbeitslosengeld oder Hartz IV zu beantragen, müssen Sie auch die Sanktionen
hinnehmen, wenn Sie nicht das tun und lassen, was in den AGB´s steht.
5.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um ein Bankkonto
zu eröffnen, dann müssen Sie mit einer Kontopfändung oder Kontoschließung rechnen,
wenn Sie entgegen der AGB´s handeln.
Wie Sie feststellen werden, ist alles, was die BRD gegen Sie
veranlasst, vollkommen legitim. Aber eben nur, wenn Sie Personal der BRD sind.
Das zu ändern ist also das Erste, was Sie tun müssen, um unbehelligt zu leben.
Da der Personalausweis Eigentum der „Firma“ BRD ist, muß er
zum Zwecke einer Vertragsauflösung unbedingt an die Firma zurückgegeben werden.
Es nützt also nichts, wenn Sie den Personalausweis auslaufen lassen und keinen
neuen Perso beantragen. Ihr Vertrag mit der Firma verlängert sich automatisch
weiter, wenn er nicht von Ihnen gekündigt wird. Die Ausstellung eines neuen
Personalausweises dient nur dem generieren von neuen Geldern für die Firma,
denn entgegen aller anderen Arbeitsverhältnisse erhalten Sie bei der Firma BRD
kein Gehalt. Sie zahlen als Personal der Firma BRD das Gehalt, was die Firma
für sich braucht. Und in den AGB´s dieser Firma ist eine Kostenschraube nach
oben ausschließlich inbegriffen. Es hat also keinen Sinn, sich gegen Kostenforderungen
zu wehren, solange man noch Personal ist.
Des Weiteren müssen Sie die Kündigung mit der Firma mittels
einer Personenstandserklärung zur natürlichen Person durch Geburt, Ihrer Firma BRD
und deren Subunternehmen mitteilen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie
auf der Internetseite
www.natuerlicheperson.de.
Nur durch Ihre Kündigung in Form der Abgabe des
Personalausweises und Abgabe einer Personenstandserklärung haben Sie die
automatisch mit Vertragsbeginn anerkannte Staatsangehörigkeit „deutsch“
gekündigt. Erst damit haben Sie das BRD-Joch abgelegt. Es nützt also nichts,
wenn Sie gegen die Behördenkriminalität vorgehen, solange Sie noch den
Personalausweis haben und die BRD Ihr „Vorgesetzter“ ist. Die Firma wird immer
den „längeren Arm“ haben, solange Sie noch im Besitz des Personalausweises sind
und noch keine Personenstandserklärung gemacht haben.
Wenn Sie nun nach Rückgabe des Personalausweises und
erteilter Personenstandserklärung ein freier Mensch sind, können Sie jegliche „Vertragsangebote“
der BRD-Behörden mit folgendem Musterschreiben und einer Kopie des
Behördenschreibens abblocken.
Dies hat allerdings nur Erfolg, wenn Sie den folgenden Mustertext beim jeweils ERSTEN Schreiben der Behörden nutzen. Wenn Sie im Vorfeld bereits reagiert und Ihre Unterschrift geleistet haben, ist auch dieser Mustertext nutzlos.
Verbot zur Belästigung durch Ihre
Behörde
Ihre Behörde belästigt mich durch Benutzung meines durch Geburt
als natürliche Person innehabenden Familiennamens und Vornamens
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Familienname Vorname
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Postadresse
Ihre Behörde arbeitet nach Firmen- und Vertragsrecht. Ich
bin nicht im Besitz eines mit Ihnen
abgeschlossenen Vertrages.
Soweit Sie diesen Vertrag mit meiner und Ihrer Unterschrift
vorweisen können, bitte ich Sie um
Zusendung des Vertrages.
Sofern Sie dazu nicht in der Lage sind, verbiete ich Ihnen
die Gebrauchnahme meines Familiennamens und Vornamens in Form einer fiktiven juristischen Person
durch Ihre und mit Ihnen verbundene Firmen und Behörden.
Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik
Deutschland.
Ich bin kein Staatsangehöriger der Bundesrepublik
Deutschland.
Sofern Sie mir diesen Vertrag zur Annahme der
Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung des Vertrages.
Eine Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland ist diesem Nachweis beizufügen.
Kann dieser Nachweis von Ihnen nicht erbracht werden,
verbiete ich Ihnen hiermit jegliche Belästigung meiner Person als Staatsangehörigen eines anderen Staates.
Mit entsprechendem Respekt
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Familienname, Vorname
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