Die deutsche Staatsangehörigkeit kann
durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von
der “Staats“behörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche
Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt.
So steht
es auf der Homepage des bayrischen „Staats“ministerium des Inneren. Sollte uns
das etwa zu denken geben, daß eine Vermutung ausreicht, um Urkunden
auszustellen? Aber in einem fiktiven „Staat“ muß uns ja nichts mehr wundern.
Wird nun festgestellt,
daß der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Natürlich
gegen ein nicht unerhebliches Entgelt. Und nur zu diesem Zweck steht die
sogenannte Regierung der BRD morgens auf.
Doch so falsch, wie die
Bezeichnung Staatsbehörde ist, so falsch ist auch die entsprechende Urkunde,
denn der deutsche Souverän gehört dem Deutschen Reich an, nicht der
Bundesrepublik Deutschland. Und genau dies, nämlich Staatsangehörigkeit
Deutsches Reich, muß somit in einer Urkunde zur Staatsangehörigkeit vermerkt
sein.
Das Grundgesetz (GG) hat keine Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der Staatsangehörigkeit (Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 RuStAG) fest, wie sich aus den Vorschriften
der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt.
Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte
Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt!
(Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f).
(Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f).
Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der
sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen. Die große Masse
unseres Volkes sollte also sehr genau darüber nachdenken, worauf sich der
Glaube zu irgendwelchen Pflichten gegenüber der BRD beruft.
Artikel 73 Nr. 2 GG aus dem Kompetenzkatalog der
ausschließlichen Bundesgesetzgebung spricht von der “Staatsangehörigkeit im
Bunde”. Mit der “Staatsangehörigkeit im Bunde” ist die deutsche
Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) gemeint.
Das RuStAG (Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913)
wurde im Jahre 2005 auf das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geändert.
Die Treuhandverwaltung der Alliierten Besatzungsmächte,
welche sich anmaßend unsere „Regierung“ nennt, war jedoch zu keinem Zeitpunkt
ihres Wirkens berechtigt, irgendein Gesetz zu verabschieden, zu ändern oder zu
löschen. Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Regierung. Sie hat eine
Verwaltung, die lediglich dazu berechtigt ist, das Bestehende ( Stand 8. Mai
1945 ) zu verwalten. Mehr nicht!
Es muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß alle
gesetzlichen Änderungen und somit auch alle Rechtsgeschäfte, die sich auf
BRD-Recht beziehen, seit dem 8. Mai 1945 null und nichtig sind.
Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, wie viele, somit
nichtige Urteile seit diesem Zeitpunkt mangels Handlungsfähigkeit der Organe
des Deutschen Reiches gefällt wurden und wie viele persönliche Schicksale
darunter gelitten haben. Inbegriffen das vom Volk des Deutschen Reiches erwirtschaftete
und von einer gespielten Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwangsvereinnahmte
Vermögen, Vollstreckungen, Zwangsversteigerungen etc.
Wie viele Menschen könnten noch leben, wenn sie sich nicht aus existenzvernichteten Gründen oder wegen Zwangsversteigerung das Leben genommen hätten. Man darf nicht davon ausgehen, daß die gespielte Regierung der BRD über ein Gewissen verfügt, welches den Tod dieser Menschen auch nur annähernd interessiert. Denen geht es nur um ihr Geld und ihre Macht! Das Volk, welches ja nachweislich nicht das Volk der BRD ist, ist denen vollkommen egal.
Wie viele Menschen könnten noch leben, wenn sie sich nicht aus existenzvernichteten Gründen oder wegen Zwangsversteigerung das Leben genommen hätten. Man darf nicht davon ausgehen, daß die gespielte Regierung der BRD über ein Gewissen verfügt, welches den Tod dieser Menschen auch nur annähernd interessiert. Denen geht es nur um ihr Geld und ihre Macht! Das Volk, welches ja nachweislich nicht das Volk der BRD ist, ist denen vollkommen egal.
Es hat sich schließlich selbst mit Antrag zum
Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland unter die Gewalt der BRD
gestellt. Warum sollte es die BRD interessieren, wenn dieses Volk über die
Knechtschaft jammert.
Wieso gibt es nun also noch Menschen in unserem Land, welche sich von der BRD erhoffen, daß ihnen eine Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches bestätigt wird. Die da oben werden einen Teufel tun und den Menschen für Geld alles Mögliche bestätigen, nur nicht die wahren Zusammenhänge der Geschichte, denn davon leben diese Wesen. Und freiwillig werden die da oben ihren Sklaven niemals den roten Teppich auslegen.
Also hört endlich auf, von denen
irgendetwas zu erwarten. Ihr bekommt es nicht und zahlt auch noch dafür.
Wir müssen uns schon selbst helfen. Wenn wir unseren Staat
haben wollen, dann müssen wir als Erstes einen Nationalen Rat gründen und eine
Verfassung beschließen, die uns unsere Rechte und unsere Gesetze wieder in
Kraft setzen.
Davon werden die Sachbearbeiter und Vorgesetzten in den
Behörden, Ämtern und Gerichten am Meisten profitieren, denn sie handeln dann
endlich wieder nach Recht und Gesetz.
Sollte das nicht nach fast siebzig Jahren
endlich einmal an der Reihe sein???
Hier PDF: Staatsangehörigkeit deutsch