Mittwoch, 28. August 2013

Die Farce über die Aufgaben des Wahlleiters

Zu unserer Beschwerde über die Bundestagwahl am 22.09.2013 haben wir sehr viele Antworten von Wahlleitern, im Auftrag oder als gez. Im Auftrag erhalten.

Die meisten Antworten enthielten den Textbaustein Nr. 38. Für diesen Textbaustein haben sich die meisten Beauftragten entschieden. Dieser Textbaustein enthält selbstverständlich die Aussage, daß alles rechtens ist. Nach dem Motto: Alles wird gut, Hauptsache es wird erst mal gewählt. Danach könnt Ihr ja die Wahl anfechten.

The Show must go on“! Jeder Monat in meinem gutbezahlten Job zählt!

Diese Farce macht folgende Antwort deutlich:

Als Kreiswahlleiter habe ich die Bundestagswahl auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften vorzubereiten und durchzuführen. Eine Überprüfung der bestehenden Gesetze gehört nicht zu meinen Aufgaben und liegt auch nicht in meiner Kompetenz.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nach § 49 BWG die vorgetragenen Bedenken ohnehin erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag sowie gegebenenfalls einer sich anschließenden Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden können.

Wie krank ist derjenige, der beauftragt ist, solchen geistigen Dünnpfiff zu schreiben und damit suggeriert, daß erst auf Grundlage eines nichtigen Wahlgesetzes, welches von einer nicht legitim gewählten „Regierung“ beschlossen wurde, eine „Wahl“ durchgeführt werden muß und man sich erst im Nachhinein an die nicht legitim gewählte „Bundesregierung“ wenden kann, um mit etwas Glück eine Wahlprüfungsbeschwerde vor einem Bundesverfassungsgericht zu bekommen. Ein Bundesverfassungsgericht, an welchem Richter urteilen, die von einer nicht legitim gewählten „Regierung“ in ihren Dienst bestellt wurden.

Der Wahlleiter hat auch nicht die Aufgabe, die vorgesetzten Gesetze zu überprüfen und dazu ist er/sie auch nicht kompetent.

Was sagt und das?

Nur vollkommen Inkompetente können so eine „Wahl“ vorbereiten und durchführen!

Man kann gar nicht soviel essen, wie man kotzen könnte über so viel täglich praktizierten Irrsinn!!!

Wir können nur hoffen, daß das Volk seine Konsequenzen daraus zieht!






Nachtrag der Volksbewegung:
Wir haben auf die beliebten Textbausteine in folgender Form geantwortet:


Die praktizierte Listenwahl (Parteienwahl) ist gesetzeswidrig, da keine, wie im Grundgesetz Artikel 38 geforderte, unmittelbare Wahl der Abgeordneten stattfindet!

Im Strafgesetzbuch § 92 Abs. 2 ist folgendes vermerkt:

1. Das Recht des Volkes, ...die Volksvertretung in ...unmittelbarer ...Wahl zu wählen,...

Es ist das Recht des Volkes, die Volksvertretung in unmittelbarer (direkter) Wahl zu wählen!

Aus diesem Grund ist auch das neu geschaffene Wahlgesetz aus dem Jahre 2013 nichtig, da es diese unmittelbare Wahl nicht vorsieht!

Es ist die Pflicht eines jeden Wahlleiters, Rechtsicherheit zur Bundestagswahl 2013 zu schaffen oder die dem Grundgesetz widersprechende Bundestagswahl 2013 auszusetzen. Wir fordern Sie, als Wahlleiter hiermit auf, diese Rechtsicherheit zu schaffen, um sich nicht wegen Wahlbetruges strafbar zu machen.

Es wird um Weiterleitung an den zuständigen Wahlleiter gebeten.


Mit freundlichen Grüßen

Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/

10 Kommentare:

  1. volksbewegung
    hier mal aus dem Beschluss von Voßkuhle der Wegweisende Spruch

    "Meine Damen und Herren,angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren.Der Grundsatz der Gleichheit der Wahlen sichert die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Legalität der Bürgerinnen und Bürger, in ihm manifestiert sich das Ideal gleicher Freiheit und Würde.
    ——-
    mit diesen von Voßkuhle wieder gegebenen Worten ist das Bundeswahlgesetz unwiderruflich erloschen

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    1. Fragt sich nur, wie das Volk damit umgeht und ob es sich endlich mal erhebt, um gegen diese Farce vorzugehen oder ob es sich lieber mit der Bierflasche vor die Glotze oder den Computer setzt und den E-Mailempfängern aus dem Adressbuch die Postfächer zuballert. Immer nach dem Motto: Ich habe ein Problem, helft mir mal aber ganz schnell aber laßt mich in Ruhe zuschauen.

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    2. @Volksbewegung Dem Deutschen Volke ... und alle Deutschen !

      Schaut euch das Video unter dem Link an !
      Besser erklären was Demokratie wirklich ist , geht nicht !
      Wer das Video verstanden hat und trotzdem noch wählen geht ,
      der ist nicht mehr zu retten !
      http://brd-schwindel.org/brd-demokratie-einfach-erklaert/

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  2. Das lustige dabei find ich auch, das es nur eine Hand voll von Menschen hier gibt die, wäre das BWG korrekt gewesen, nur sie wählen hätten dürfen, weil Sie nachweislich (D)eutsche "im Sinne" Des Grundgesetzes nach (Art.116) anhand einer Urkunde oder eines ausweises die man beim Ausländeramt beantragt um so die "Deutsche Staatangehörigkeit" zu erlangen besitzt! Der Rest besteht Aus *Status-Deutsche* (als ob Deutsche)=ohne Deutsche Staatsangehörigkeit! Sie sind somit nicht wahlberechtigt oder erwählbar! Ausserdem sind die Menschen hier keine "Bürger" sondern Bewohner (mit Wohnhaft)des "vereinigten Wirtschaftsgebietes" Status-Deutsche=Personal der Wirtschafts & Verwaltungseinheit B_etrügerische R_attenbande (in) D_eutschland und sind Staatenlos=Rechtlos! Wie kann einer der Rechtlos ist eine Stimme abgeben? Das hat mit Handelsrechtlichen Gründen zu tun denn die *Wahlen* sind "vertragsverlängerung" die privatrechtlich durch vorzeigen beim Wahl-lokal (Meldestelle) des Firmenpasses genannt Personalausweises die AGB,s der BRiD damit konkludent einverstanden ist! Um mehr geht es da in Wirklichkeit nicht!Der Rest ist der gang in die Kabine, kreutzchen mit Bleistift setzen u.s.w ist eine Show dient nur die Menschen eine *Regelkonformen Wahl* VORZUTÄUSCHEN. "The Show must go on" nicht wahr?! Herzlich willkommen im Irrenhaus!!!

    Gehabt Euch.....Wir,die Menschen!

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  3. Es wird sich doch hinter Parteiengesetz § 37 versteckt.

    Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs

    § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

    § 54 BGB Nicht rechtsfähige Vereine

    Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

    Wer nicht rechtsfähig ist, ist auch nicht geschäftsfähig, also unmündig.

    Solche unmündigen Parteienvertreter lassen sich wählen und treffen Entscheidungen meist zu Ungunsten des Volkes.

    Wie lange will sich denn das Volk dies noch gefallen lassen ?

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    1. Genau solange, bis das Volk erkannt hat, daß sich die uns gegenüberstehende Front absolut einig ist und geschlossen gegen uns vorgeht.

      Und solange es das Volk mit der gegenüberstehenden Front nicht genauso macht, solange wird das Volk geknechtet werden.

      Das Schlimmste, was diese gegenüberstehende Front zu erwarten hätte, wäre ein Zusammenschluß, quasi ein Schulterschluß des gesamten Volkes und das gemeinsame Vorgehen gegen Willkür und Ungesetzlichkeiten.

      Da das Volk aber mit seinen jeweiligen eigenen Befindlichkeiten, mit seinen nachgeplapperten vermeintlichen rechtlichen Tatsachen, mit seinem eingetrichterten Verfassungsgelaber zu angeblich bestehenden und rechtskräftigen Verfassungen beschäftigt ist und sich vor allem damit beschäftigen läßt, solange wird es in unserem Land keinen Wandel zu einer staatsrechtlichen Ordnung geben. Und das Volk ist selbst daran schuld, weil das EGO wichtiger ist als staatsrechtliche Grundlagen, wo es jedem um ein Vielfaches besser gehen würde, als es ihm jetzt geht.

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    2. -wei-
      da hat er schon gelesen und nichts verstanden.

      "Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung."
      das bedeutet,es kommen die Vorschriften des BGB zur Anwendung

      "Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner."

      das bedeutet,wer handelt haftet--klarer kommt das nicht zum Ausdruck

      die Parteivertreter haften bis in die letzte Haarwurzel für jede Handlung persönlich und mit ihrem ganzen Vermögen-ähnlich einer GbR.Im übrigen kannste auch keine GbR (juristische Person) verklagen sondern nur die Menschen die dahinter stehen

      Irgend jemand hat den Bolzen mal rausgehauen und jeder plappert ihn nach-schwache Leistung

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    3. @-wei- wer lesen kann ist klar im Vorteil

      § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs

      § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

      Die Vorschrift wird bei den Parteien nicht angewendet !!

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  4. -wei-
    @11:46 haste es immer noch nicht verstanden-die Partei ist die Hülle,die Hülle kannste nicht verklagen,die Hülle ist eine juristische Person,eine juristische Person kann keine Klagen entgegen nehmen weil sie ein Ding,eine Sache,ein Gegenstand ist zb -wenn sich dort Mitglieder versammeln sind die genauso von Geburt an rechtsfähig wie jeder andere auch.Unter einer Partei wird man nicht unmündig oder nicht rechtsfähig und schon gleich garnicht Teilrechtsfähig was immer das auch sein soll.-natürlich wird §54 Satz2 des BGB bei Parteien nicht angewendet,gilt aber nicht für Parteimitglieder,gell

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  5. Ich setz' mich dann mal mit Bierflasche vor die Glotze... viel Spass noch beim Diskutieren.

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