Samstag, 19. Mai 2012

Aufruf mit Amtshilfeersuchen


Die Zeit ist reif, um die Kräfte in unserem Land zu bündeln.

Es ist eine offenkundige Tatsache, daß die Menschen unseres Landes von den BRD-Behörden ohne rechtliche Grundlage ausgeplündert und in ihren Grund- und Menschenrechten diskriminiert werden.

Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, diesem Treiben ein Ende zu setzen und die Erfüllungsgehilfen der BRD-Diktatur zur Rechenschaft zu ziehen und ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Die diesbezüglichen Klagen können erst nach Herstellung der Staatlichkeit vor einem ordentlichen staatlichen Gericht mit volkswahllegitimierten Richtern eröffnet werden. Jedoch können bereits jetzt Strafschadensforderungen wegen Amtsmißbrauch und Täuschung im Rechtsverkehr gegen sogenannte Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Sachbearbeiter der BRD-Organe gerichtet werden.

Da die Volksbewegung Dem Deutschen Volke über keine staatsrechtliche Legitimation verfügt und sich lediglich als Sprachrohr des Volkes versteht, bitten wir die Kommissarischen  Reichsregierungen und sonstige Organisationen um Amtshilfe bei der Ermittlung der ladefähigen Adressen, um Strafschadensforderungen und den Verweis auf nachfolgende Klagen zustellen zu können.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie über die staatsrechtliche Legitimation oder über sonstige Möglichkeiten verfügen, um in den entsprechenden Fällen tätig zu werden.

In Erwartung Ihrer positiven Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Volksbewegung
Dem Deutschen Volke



Wir bitten alle Leser, welche Kontakt zu entsprechenden Gruppierungen haben, um Weiterleitung des Aufrufes zum Amtshilfeersuchen.

Freitag, 18. Mai 2012

Jetzt sind sie dran!



Die Volksbewegung hat sich einst gegründet, weil sie die Willkür und die Plünderungsaktionen von den Behörden, Gerichten, Finanzämtern, Banken, Gerichtsvollziehern, Polizisten & Co. ´stoppen will.

Mit unseren Schreiben, die auch auf unserem Blog zu finden sind, haben wir bei den Übeltätern schon mächtig Staub aufgewirbelt.

Immer wenn wir solche Aktionen mit knallharten Fakten zur Rechtslage und den damit ausgesprochenen Verboten zum Auslösen von generell nichtigen Verwaltungsakten zu Tausenden an die Übeltäter versenden, bekommen wir auf unserem Blog auch Besuch von den Freunden der „Zentralen Dienste“. Darüber freuen wir uns natürlich ganz besonders, denn diese Personen kennen schließlich die Rechtslage in und auswendig und wissen dann gleich, womit sich die Übeltäter schuldig gemacht haben. Die „Zentralen Dienste“ können dann schon einmal eine Liste machen, nach derer die Übeltäter abgeurteilt werden, wenn sich der Wind in unserem Land gedreht hat.

Und da diese Listen eine sehr löbliche Erfindung sind, werden auch wir jetzt diese berühmten Listen erstellen und weiter ausbauen.

Jeder Einzelne von uns ist bekanntlich den Plünderern und der Arroganz der Willkürler hoffnungslos ausgeliefert. Doch jetzt beginnt sich die Masse in unserem Land zu vereinen. Die Plünderer und Willkürler haben dies schon längst gespürt und verhalten sich wie die angeschossenen Wildtiere. Sie werden im wahrsten Sinne des Wortes wild und aggressiv, weil sie die Säge am Stuhlbein schon längst bemerkt haben.

Wir nehmen diese Reaktionen mit Freuden zur Kenntnis, denn nun hängt es ganz von der Intelligenz der Plünderer und Willkürler ab, wie sie weitermachen wollen.

Wir reichen prinzipiell jedem die Hand, wenn er oder sie erkannt hat, daß das eigene berufliche Handeln unbewußt auf der Grundlage der Arbeitsanweisungen ohne Rechtsgrundlage ausgeführt wurde. Doch jetzt sind alle von uns informiert worden.

Ab sofort gibt es keine Schonfrist mehr!
Jetzt wird die Liste erstellt!

Wir rufen alle Menschen unseres Landes auf, uns die bekannten persönlichen Daten und die entsprechenden Geschäftszeichen der Übeltäter zu übermitteln. Wir bauen zur Zeit eine Datenbank auf, in der diese Daten gesammelt werden. Die Absicht dahinter sollte jedem klar sein.

Jetzt sind sie dran!!!

Nur durch eine Selbstanzeige kann sich der einzelne Übeltäter jetzt noch vor persönlichen Konsequenzen retten.

Das System ist kurz davor, zu kippen. Die magische Grenze der benötigten Systemverweigerer ist längst überschritten.

Und jetzt wird abgerechnet!

Wenn man davon ausgeht, daß jeder nichtige Verwaltungsakt, der trotz Widerspruch, rechtlicher Aufklärung und ausgesprochenem Verbot weiterhin zur Plünderung, Kontopfändung, Freiheitsberaubung etc. gegen die Menschen unseres Landes gerichtet wird, mit mindestens 250.000 Euro pro Vorgang gegen jeden einzelnen Sachbearbeiter und / oder Vorgesetzten geltend gemacht werden kann, so kann das für alle bisherigen Opfer ein recht einträgliches Geschäft werden. Es sei noch dazu gesagt, daß im Wiederholungsfall bereits 750.000 Euro angesetzt werden können.

Darüber sollten sich alle Plünderer und Willkürler ernsthaft Gedanken machen.

Wir werden dabei helfen, das durchzuziehen, denn das ist der Sinn einer Volksbewegung, denn wir sind das Volk und alle Macht geht vom Volke aus. So steht es doch geschrieben, oder?

Also, liebes Volk, schickt die Schreiben der Übeltäter nicht mehr ungeöffnet an die Behörden zurück!

Aufmachen -> Daten notieren -> an die Volksbewegung senden!

Wir recherchieren die fehlenden persönlichen Daten. Die Vollstreckung ist dann nur noch eine Frage der Zeit und wie schnell wir das System gekippt haben.

Das kann doch noch ganz lustig werden, oder?

Jetzt geht´s los!!!

 Hier ist unsere E-Postadresse: Info@dem-deutschen-volke.net

Weiterleitung und Veröffentlichung dieses Aufrufes sind erlaubt und gewünscht.


Mittwoch, 16. Mai 2012

Anschreiben an Landkreis Saale-Kreis mit Verbot zu rechtswidrigen Verwaltungsakten


Sehr geehrte Frau Schaft-Trenn, Sehr geehrte Bedienstete des Landkreises Saale-Kreis,

wir wurden mit Ihrem Geschäftszeichen 20.2/99/01-2001947 u.a. darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und die Vollstreckung mit Kontopfändung androhen.

Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.

Sie verletzen somit fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).

Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,er StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.

Das hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.

Unabhängig davon, dass Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.
Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Im vorliegenden Fall fehlt eine rechtsgültige Unterschrift und stellt tatbestandlich eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).
Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor. Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) vonAmtes wegen zu beachten.

Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen sofort einzustellen.

Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.

Hiermit sprechen wir Ihnen das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Sie haften bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.

Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für Sie oberste Priorität zu sein.



Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
per E-Post versandt am 16. Mai 2012

Anhang:  PDF Anschreiben mit Verbot zu rechtswidrigen Verwaltungsakten          

 
Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.
 
       

Montag, 14. Mai 2012

Anschreiben an alle Städte und Gemeinden mit Verbot zu rechtswidrigen Verwaltungsakten


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.

Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.

Die Bediensteten verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).

Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,der StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.

Auch der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ist wegen Verstoß gegen das Zitiergebot nichtig und darf somit nicht zur Vollstreckung angewendet werden!
Die Grundlage der GEZ, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) greift mit den § 7 Vollstreckung und § 9 Ordnungswidrigkeiten unter anderem in Art. 14, und Art. 2 (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ein. Somit ist hier die Einhaltung der Zitierpflicht des Art. 14 und des Art. 2 (2) GG zwingend erforderlich. Im RGebStV sind keine Grundrechtseinschränkung der Art. 14 und Art. 2 GG aufgeführt. Damit weist der RGebStV einen unheilbaren Gültigkeitsmangel (Art. 19 Abs. 1 Satz 2) auf. Daher sind Handlungen der GEZ und der Gerichtsvollzieher und auch Ihrige in Ermangelung eines gültigen Gesetzes nichtig und gegenstandslos, verfassungswidrig, denn wo kein Gesetz ist, ist keine Zuständigkeit und wo keine Zuständigkeit ist, ist auch kein Sachverhalt.

Das hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt. Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.

Unabhängig davon, dass Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.
Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Vorliegendes ist bar jeder Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor
(BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).
Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor. Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) vonAmtes wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.

Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.

Hiermit sprechen wir allen Bediensteten der Städte und Gemeinden das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.

Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten oberste Priorität zu sein.

Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
per E-Post versandt am 14. Mai 2012

Anhang: PDF Anschreiben Städte

Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.

Samstag, 12. Mai 2012

Wehrt Euch endlich!


Ist es nicht absolut schizophren, daß sich unser Volk tagtäglich über die Abzocke und die Knechtschaft der bestehenden Diktatur beschwert aber keinen Mumm in der Hose hat, sich dagegen zu wehren?!

Die größten Schreihälse findet man in diversen Foren.

Müßte man dies in einer Karikatur wiedergeben, so stelle man sich eine Küche vor, in der an den einzelnen Wänden überall kleine Mauslöcher zu finden sind. Die darin versteckten Mäuse zielen mit ihren Geschützen den ganzen Tag auf die anderen Mauslöcher. Immer in der Hoffnung, mit den eigenen verbalen Attacken die Maus im gegenüberliegenden Mausloch mundtot zu machen.
Vom Feind eingeschleuste Mäuse sausen von Loch zu Loch und erzählen jeder Maus eine andere Hiobsbotschaft.
Die Mäuse geraten dadurch in helle Aufregung und schießen wild um sich.
Das Chaos ist perfekt, das Ziel des Feindes ist erreicht.
Die Feindmaus kann sich zurückziehen und vom Auftraggeber das leckere Käsestückchen in Empfang nehmen, denn die Mäuse sind damit beschäftigt, sich gegeneinander zu bekriegen und die indoktrinierte, angeblich einzig richtige Wahrheit den anderen Mäusen einzutrichtern.

Stoppt endlich diesen Wahnsinn!!!

Hört auf Euer Bauchgefühl, wenn die Feindmäuse lostrommeln. Alles wird nur künstlich verkompliziert, damit keiner mehr durchblickt. Die Absicht ist doch mehr als klar ersichtlich.

Wenn uns klar würde, wie einfach es ist, diese Diktatur in unserem Land aus den Angeln zu heben, hätten wir innerhalb kürzester Zeit Zustände nach Recht und Gesetz mit Ruhe und Ordnung.
Doch eine Diktatur lebt vom Prinzip „Teile und Herrsche“. Damit wird das Volk beschäftigt. Es bekriegt sich gegenseitig. Erkennt es irgendwann, daß die Kriege zu nichts führen, zieht es sich resignierend in das Mausloch zurück und zuckt nur noch mit den Schultern, wenn der Versuch zum Herauslocken unternommen wird.

Krieg und Resignation ist das Ziel einer Diktatur!

Das sind die Voraussetzungen, um ein dienendes und demütiges Volk in Schach zu halten.

Das Hamsterrad lässt grüßen!

Je mehr wir geschröpft werden, umso schneller muß das Hamsterrad bewegt werden. Keine Zeit mehr, um aus dem Hamsterrad herauszuschauen und den Wahnsinn zu erkennen.

Stoppt das Hamsterrad und steigt aus!
Nichts ist kompliziert!

Natürlich, die Komfortzone muß man dazu schon verlassen. Vielleicht ist dann ja auch kein neues Auto mehr drin und mit dem phantastischen Urlaub kann man auch nicht mehr vor den Kollegen oder den Nachbarn prahlen. Aber besteht darin der Sinn des Lebens? Fühlen wir uns nur als Mensch, wenn wir etwas darstellen, was andere von uns erwarten? Glück und Zufriedenheit drücken sich nicht in Urlaub oder einem neuen Auto aus. Es sei denn, diese Ansicht wurde uns indoktriniert.

Denkt darüber nach, ob die eingetrichterten Bedürfnisse wirklich Notwendigkeiten darstellen oder ob damit nur der Faktor Mehrwertsteuer bedient werden soll.

Und wer verdient oder bedient sich an der Mehrwertsteuer?
Die Diktatur!
Raus aus dem Hamsterrad!
Systemboykott fängt mit Konsumboykott an!

Fernsehen und Nachrichten abschalten! Es sind eh nur Lügen! Und dann kommt aus Euren Mauslöchern raus, stellt die Geschütze in die Ecke und erkennt, daß Ihr keine Mäuse sondern Menschen mit Herz und Verstand seid. Diesen Verstand gilt es zu benutzen, wenn Ihr die Zustände ändern wollt.

Hört auf, Euch mit den Behörden zu fetzen!

Keiner von denen hat das Recht, hoheitliche Verwaltungsakte an Euch zu versenden oder zu vollstrecken! Firmen haben keine hoheitlichen Aufgaben zu erledigen und nichts anderes als Firmen sind die Behörden in unserem Land! Um mit Euch ins Geschäft zu kommen, müssen die mit Euch Verträge abschließen.
Mit jeder Antwort, die Ihr auf Behördenschreiben schickt, geht Ihr unwissentlich einen Vertrag mit diesen Firmen ein und dann gelten deren AGB`s. Das wars! Ihr sitzt in der Firmenfalle!

Seid mutig!
Laßt doch die Vollstrecker kommen!

Zwei bis drei Tage Inhaftierung kosten die Firma ein hundertfaches als das Bußgeld, was Ihr hoffentlich nicht zahlt, denn damit ernährt Ihr die Diktatur. Nur das ist der Zweck von Behördenschreiben. Es geht nur ums Geld verdienen.
Die wollen Euch nicht wirklich inhaftieren, das ist denen nämlich viel zu teuer. Die wollen hauptsächlich nur Euer Geld. Doch das steht denen ohne Staatlichkeit nicht zu. Es sei denn, Ihr betrachtet es als Schenkung an die Diktatur. Dann seid Ihr Mittäter der herrschenden Zustände.

Wehrt Euch endlich!
Zieht es durch!
 Keine Zahlungen mehr und keine eidesstattlichen Versicherungen mehr unterschreiben!!!

Die da oben haben kein Recht, wenn sie die Staatlichkeit mit aller Macht verhindern wollen oder nicht einsehen wollen, daß nur die Staatlichkeit in unserem Land Recht und Gesetz, Ruhe und Ordnung beinhalten kann.

Wir sind zahlenmäßig viel mehr, als die da oben. Und die haben nicht das Geld, um uns alle einzusperren, wenn wir denen das Geld nicht zahlen.

Aus die Maus!
Damit ist das System am Ende!
So einfach ist das!

Und Ihr seid die nächsten, die das nur noch erkennen müssen. Das ist nämlich die Kraft des Volkes!

Wenn wir nicht mitspielen, ist die totalitäre Macht am Ende!




Weiterleitung oder Veröffentlichung ist erlaubt und gewünscht

Freitag, 11. Mai 2012

Wenn der Wind sich dreht

Wenn bald unser Deutschland weint, weil es viel zu lange geträumt. Wenn erst viele Deutsche sehen, was Schlimmes ist geschehen. Über Jahre dreist belogen, ausgenommen und betrogen. Als Wähler hier für dumm verkauft und den Bonzen blind vertraut.

Jahrelang fiel man auf Typen rein, von DGB bis Zentralverein, Meinungsmache und CDU, auf Sozis und all den Schmu. Dann werden plötzlich manche wach und denken über manches nach. Noch ist es noch nicht zu spät, daß der Wind sich dreht.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

So mancher sieht und glaubt es nicht, wie die Bonzen uns lügen frech ins Gesicht. Phrasen dreschen und gebildet scheinen und kaum etwas ehrlich meinen. Sie reden Blech und schlucken Gold, das man auch dir aus der Tasche holt. Die Steuerschraube fester zieht und denkt nur an den Profit.

Der kleine Mann der ist egal, man braucht ihn nur als Personal. Des Volkes Wille was ist das schon, doch bald zerbricht die Illusion. Immer mehr Schafe im Wählerheer, erkennen die Wahrheit und glauben nicht mehr. Was aus Berlin da kommt und in der Zeitung steht, in Funk und Fernsehen wird erzählt.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

Man trichtert es dir täglich ein, uns geht es gut, so wird es bleiben. Doch was wirklich hier geschieht, welche Pläne man so schmiegt. Das sagt man nicht, verschweigt es dir und hat dich doch voll im Visier. Deine Arbeit, deine Kinder, dein bisschen Geld, sind eingeplant von der Unterwelt.

U.S.-Europa, Eurowahn, Schutzgelderpressung zum Gotterbarmen. Kampfeinsätze der Bundeswehr und die Kassen sind so leer. Bauernsterben und Eurowahn, Abtreibungsmord und Schlendrian. Hütchenspieler und Mafia und aus der Hauptstadt nur seichtes Blabla.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

Der Mensch ist nur noch ein Konsumobjekt, das man abgefüttert in die Tasche steckt, Austauscht, wegrationalisiert und notfalls ausrangiert. Der Plan ist alt und meisterhaft, voll durchdacht und grauenhaft. Eine Einheitswelt à la Washington, kalt und monoton.

Die Sorge, was wird morgen sein, frag nicht still, du musst es schreien. Damit man es auch ganz oben hört, wo man sich gegen dich verschwört. Doch immer mehr Deutsche sagen nein, zu diesem Lügen- und Heuchelverein. Trotz Medienmafia und Kapital, unser Kampf ist national.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, wird etwas bewegt durch unsere Hand. Und die Herrscher zittern auch vor deiner Kraft. Wenn der Wind sich dreht in diesem Land, dann nur durch deinen Widerstand. Denn ohne Druck von unten wird oben nichts geschehen. Damit der Wind sich dreht.

Anmerkung der Volksbewegung: Der Urheber dieser Zeilen ist uns nicht bekannt, doch die Botschaft ist eindeutig und nachdenkenswert für jeden Einzelnen.

Unser Aufruf:

Wir müssen noch viel mutiger werden!!!

Und dieser Aufruf gilt für jeden Einzelnen!



Donnerstag, 10. Mai 2012

Anschreiben an Landgericht und Staatsanwaltschaft Deggendorf sowie Amtsgericht Viechtach



Sehr geehrte Frau "Richterin" Ludwig, Herr Dr. Kilger sowie Frau "Richterin" Götte,

wir wurden mit Ihren Geschäftszeichen Cs 2 Js 4174/10, 3 Cs 2 Js 4174/10 sowie  
4 OWi 5089-115444-08/4 darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.

Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.
Die Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).
Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,der StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.
Das hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.
Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.
Unabhängig davon, dass Urteile von illegalen Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.

Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).
Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Vorliegendes ist bar jeder Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).

Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor. Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die
Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichte und Staatsanwaltschaften) vonAmtes wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.
Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.
Hiermit sprechen wir allen Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.
Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften oberste Priorität zu sein.


Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
per E-Post versandt am 10. Mai 2012

Anhänge:    PDF Justiz nutzt Unkenntnis der Bürger
                    PDF Anschreiben an LG Deggendorf, AG Viechtach, StA Deggendorf 





Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.
 

Mittwoch, 9. Mai 2012

Anschreiben an alle Landkreise


Sehr geehrte Damen und Herren der Landkreise,

wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.

Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.

Die Bediensteten der Landkreise verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).

Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,er StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.

Das hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.

Unabhängig davon, dass Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.
Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

Nach der ständigen Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Vorliegendes ist bar jeder Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).
Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor. Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) vonAmtes wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.

Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.

Hiermit sprechen wir allen Bediensteten der Landkreise das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.

Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten der Landkreise oberste Priorität zu sein.



Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
per E-Post versandt am 10. Mai 2012

Anhänge:   PDF Justiz nutzt Unkenntnis der Bürger
                   Anschreiben Landkreise


Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.

Dienstag, 8. Mai 2012

Anschreiben an Staatsanwaltschaft Fulda

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Fulda,

wir wurden mit folgendem Geschäftszeichen 4 Js-OWi 6586/12 V darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.

Damit haben Sie sich wider besseren Wissens mehrfach strafbar gemacht.

Die Bediensteten der Staatsanwaltschaft Fulda verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative die Bürger in Ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).

Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie der StGB, StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.

Das hat zur Folge, dass allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) vonAmtes“ wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.

Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage
(s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.

Hiermit sprechen wir allen Bediensteten der Staatsanwaltschaft Fulda das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.

Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten der Staatsanwaltschaft oberste Priorität zu sein.


Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Per E-Post versandt am 8. Mai 2012

http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/




Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern.

Montag, 7. Mai 2012

Wählst Du noch oder denkst Du schon?


Nun ist es also „amtlich“. Sarkozy hat seine Schuldigkeit getan. Er kann gehen. Eine neue Marionette im großen Spiel der Mächtigen wurde gewählt, um die gewünschten Ziele umzusetzen oder den Weg dafür zu ebnen.

Wieder einmal viel zu durchsichtig die Sache.

Man muß nicht großartig nachdenken und schon gar kein Genie oder Politikversteher sein, um die Pläne zu durchschauen, welche auf den Bühnen der Welt dem fernsehverblödetem Volk vorgespielt werden.
Brot und Spiele. Das hatten wir schon mal. Ist lange her der Spruch und doch ist es damals wie heute kein Unterschied. Mit Brot hält man das Volk in Schach, mit Spiele bei Laune.

Solange die Menschen noch den Kühlschrank voll haben und auf der Mattscheibe reichlich williges Fleisch zu sehen ist, sind sie zufrieden.

Die Wenigsten hinterfragen dieses billige Spiel, was mit ihnen getrieben wird. Es wäre ja auch zuviel verlangt, wenn man durch Nachdenken zu der Einsicht kommen würde, daß man seit wer weiß wie vielen Jahren nur benutzt und missbraucht wurde, um den Gierigen dieser Welt ein schönes Leben und die gewünschte Macht zu schenken.

Vielen von uns Querdenkern gefällt diese Naivität überhaupt nicht. Noch dazu, wenn diese Naivlinge sich dann auch noch darüber lustig machen, daß in unserem Land immer noch kein Umsturz erreicht wurde. Bei jedem unserer Patrioten kommt dann einmal der Moment, wo man sich fragt, ob es dieses Volk überhaupt verdient hat, daß man sich mit Behörden anlegt und ohne einen Cent dazu zu bekommen, die Freizeit mit Aufklärungsarbeit, Verfassungsfragen, Gesetzesrecherche und wer weiß was sonst noch, verbringt. Für das eigene Leben bleibt da wenig Zeit. Doch zu allen Zeiten hat es Menschen wie uns gegeben, die vollkommen uneigennützig ihre Zeit und ihr Geld in ein Engagement stecken, von dem sie nicht wissen, wann und ob sie ihr Ziel jemals erreichen werden.

In den wenigsten Fällen der Geschichte wurde die Arbeit dieser Menschen nach erreichtem Ziel gewürdigt, geschweige denn sind sie dann noch großartig erwähnt worden. Es war eben selbstverständlich.

Doch eigentlich sollte es in diesem Beitrag um das Thema „Wahlen“ gehen.

Wie viele Menschen werden dieses Jahr wieder zur „Urne“ gehen und „ihre Stimme abgeben“.
Welch ein Sarkasmus steckt in diesem Satz?!
  
Schon mal darüber nachgedacht, was im Regelfall in einer Urne aufbewahrt wird???

Ja, es sind die sterblichen Überreste von uns Menschen, wenn wir den großen Transformationsvorgang vom grobstofflichen zum feinstofflichen Wesen antreten. Der Rest der grobstofflichen Hülle wird dem Feuer übergeben und landet dann in einer kleinen Urne.

Und genau diesen symbolischen Wert hat der Stimmzettel, der in die Wahlurne geworfen wird.
Die Stimme des Einzelnen wurde abgegeben.

Wie fühlt man sich denn, wenn die Stimme weg ist und in der Urne der sterbliche Überrest liegt?

Ziemlich sprachlos, oder?
Und genau das ist das Ziel einer Diktatur.
Ein Volk, das im Sinne der Mächtigen funktioniert und dabei die Klappe hält!

Ist es das, was Sie sich für Ihr Leben vorgestellt haben? Reicht Ihnen diese Rolle, die man Ihnen zuweist? Oder haben Sie den Mumm in der Hose, sich dagegen zu wehren und Ihre Rechte einzufordern?!

Steht endlich auf, Ihr Brot- und Spiele- Gesellen und nehmt Euch die Rechte, die Euch zustehen!

In einer Demokratie funktioniert die Macht von unten nach oben. Also vom Volk zur Regierung. Die da oben reden doch unaufhörlich von der Demokratie oder der freiheitlich- demokratischen Grundordnung.
Was dabei herauskommt, ist eine Diktatur vom Allerfeinsten. Immer schön gegen das Volk agieren, es ausnutzen, abzocken, sich gefügig machen und bei der geringsten Gegenwehr die Krallen ausfahren, Mahnungen, Drohungen, Zwangsvollstreckung, Freiheitsberaubung, Kindesentzug und und und.
Die Liste ist lang, denn eine Diktatur kümmert sich einen Dreck um ihre Erfüllungsgehilfen.

Sie sollen funktionieren und die Klappe halten.
Aber immer schön von Demokratie reden.

Hört endlich auf den inneren Würgevorgang, der sich in Eurer Magengegend bei diesen Worten breit macht.

Wir sind das Volk und wir bestimmen, welchen Weg unser Land geht, denn das nennt man Demokratie!

Aber das ist ja noch längst nicht alles zum Thema Wahlen.

Erinnern Sie sich noch an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vor zwei Jahren, in dem geurteilt wurde, daß die BRD ein neues Wahlgesetz beschließen muß, da das bisherige ungültig ist?

Ganz abgesehen von der Sinnhaftigkeit des Bundesverfassungsgerichtes, denn nach welcher Verfassung wird denn hier geurteilt? Auch alles nur Lug und Betrug. Wir haben es seit Kriegsende nicht auf die Reihe gebracht, eine Verfassung aufzustellen und vom Volk abstimmen zu lassen.

Aber wen wundert´s, wenn Brot und Spiele wichtiger sind als Recht und Gesetz.

Es ist eine Schande für unser Land, wenn man so von seinen Mitmenschen reden muß. Aber es ist die Wahrheit und die muß nun endlich einmal zur Sprache kommen.

Doch zurück zu diesem Urteil. Es muß an dieser Stelle eindeutig folgendes Resümee gezogen werden:
Wenn das bisherige Wahlgesetz ungültig ist, dann sind alle Wahlen seit Kriegsende anfechtbar.
Es hat nie eine gültige Landtagswahl, Kommunalwahl oder gar eine gültige Wahl zum Bundeskanzler oder einer jetzigen Bundeskanzlerin gegeben!

Ein Wahlkandidat muß nämlich in direkter und geheimer Wahl gewählt werden.

Was finden Sie denn auf Ihren Stimmzetteln? Sie können Listen und Parteien mit einem bestimmten Vertreter wählen. Und diese wählen dann unsere Oberhäuptlinge. Sie haben da kein Mitspracherecht, denn Ihre Stimme haben Sie ja in die Urne zu den Toten verbannt und dort ruht sie sanft.

Genau dieses Wahlszenario ist verfassungsfeindlich. Und das hat das Bundesverfassungsgericht erkannt und als abzustellenden Mangel entschieden.

Wir müssen nicht mehr darüber diskutieren, ob das Grundgesetz jemals in Kraft getreten ist, denn wer den Artikel 146 sorgsam liest und sich das Märchen von der deutschen Wiedervereinigung zerpflückt, der wird ohne Probleme zu der Einsicht kommen, daß das Grundgesetz niemals in Kraft getreten ist und uns deshalb auch gar nicht mehr interessieren muß und darf, was die da oben ständig in diesem Grundgesetz herumschmieren. Die können das ruhig machen, es ist eh´  nur ein Manuskript ohne jegliche Bedeutung.

Viel wichtiger ist doch, daß in unserem Land kein gültiges Wahlgesetz besteht und damit jede aktuelle, vergangene oder zukünftige Wahl ohne neues, legitimes Wahlgesetz, null und nichtig sind.

Doch wen wundert das schon? In diesem Land ist ja alles, was Recht und Gesetz betrifft, null und nichtig.

Doch die Menschen in der Volksbewegung arbeiten daran…!!!


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