Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.
Damit haben Sie sich wider besseres Wissen mehrfach strafbar gemacht.
Die
Bediensteten verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als
vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative und Exekutive die Bürger in
ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar
1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die
Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der
UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über
wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der
Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere
(variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der
Verletzung der Grundrechte).
Nach
der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang
vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie dem StGB,der StPO, des
OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich
u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.
Auch
der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
ist wegen Verstoß gegen das Zitiergebot nichtig und darf somit nicht zur Vollstreckung
angewendet werden!
Die Grundlage der GEZ, der
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) greift mit den § 7 Vollstreckung und §
9 Ordnungswidrigkeiten unter anderem in Art. 14, und Art. 2 (2) Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland (GG) ein. Somit ist hier die Einhaltung der
Zitierpflicht des Art. 14 und des Art. 2 (2) GG zwingend erforderlich. Im
RGebStV sind keine Grundrechtseinschränkung der Art. 14 und Art. 2 GG
aufgeführt. Damit weist der RGebStV einen unheilbaren Gültigkeitsmangel (Art.
19 Abs. 1 Satz 2) auf. Daher sind Handlungen der GEZ und der Gerichtsvollzieher
und auch Ihrige in Ermangelung eines gültigen Gesetzes nichtig und
gegenstandslos, verfassungswidrig, denn wo kein Gesetz ist, ist keine
Zuständigkeit und wo keine Zuständigkeit ist, ist auch kein Sachverhalt.
Das
hat zur Folge, daß allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die
Ermächtigungsgrundlage fehlt. Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der
Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.
Unabhängig davon, dass
Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der
Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand
zur Unterschrift.
Die vom Gesetz geforderte
Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt
nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung
eines Vornamens (BGH NJW 03,1120). Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist
die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form
einer„Paraphe“ (BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543). So genügt auch die Angabe
„gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII
ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v.
08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 =
VersR 1973,87).
Eine Paraphe ist keine
Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).
Ob ein Schriftzeichen eine
Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren
Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).
Nach der ständigen
Rechtssprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des
Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu
verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern
charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die
Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W
44/92).
Vorliegendes ist bar jeder
Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder
eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung
dar.
Wird eine Erklärung mit
einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder
mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte
Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor
(BGH 15.11.2006 IV ZR
122/05).
Es liegt daher nach der
Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor.
Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.
Die
Nichtigkeit
einer
Entscheidung
ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) von „Amtes“
wegen
zu beachten. Die
laufenden Verfahren sind
aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.
Sie
sind des
Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger
Zustände
zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich
bestehenden
Rechtslage (s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen
Gesetzen
auszurichten.
Hiermit
sprechen wir allen Bediensteten der Städte und Gemeinden das Verbot zu
rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden
widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei
Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§
823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52
HLKO.
Aus
den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der
Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten oberste Priorität zu sein.
Volksbewegung
Dem
Deutschen Volke
per
E-Post versandt am 14. Mai 2012
Anhang: PDF Anschreiben
Städte
Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net
Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD-
Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die
entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und
nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen
wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.
Wir helfen gern. Teilen Sie uns dazu die Geschäftsnummer und die
Kontaktdaten der Behörde mit. Schriftsätze sind nicht erforderlich, da
diese generell nichtig sind.
Frau Claudia Hildebrand aus Steinhöfel sendete uns folgende Antwort auf unser Schreiben:
AntwortenLöschenSehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag der Bürgermeisterin Frau Wels wurde Ihre E-Mail unverzüglich an die Polizeibehörde weitergeleitet.
Wir haben darauf wie folgt geantwortet:
vielen Dank für Ihre E-Post.
Wir freuen uns sehr, daß Sie sich um die Recht- und Gesetzmäßigkeit Ihrer beruflichen Tätigkeit Gedanken gemacht haben. Leider werden die Angestellten der Behörden oftmals nicht über die wirklichen rechtlichen Grundlagen in unserem Land informiert und nehmen daher in Unwissenheit die Privathaftung für die Täuschung im Rechtsverkehr, welche die Sachbearbeiter / innen unterzeichnen, in Kauf.
Es ist sehr gut, daß Sie auf Grund dieses Sachverhaltes die Gepflogenheiten in Ihrer Behörde von der Polizei kontrollieren lassen, denn dazu ist ja die Polizei da.
Beachten Sie auch, daß oftmals eine Selbstanzeige bei erkannten Rechtsmängeln vor persönlichem Nachteil schützt. Wenn von den Betroffenen Strafanträge wegen Nichtigkeit von Verwaltungsakten, welche bekanntlich nur bei Staatlichkeit an die Bürger gerichtet werden dürfen, bereits gestellt wurden, greift der Schutz einer Selbstanzeige nicht mehr.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Oliver Götsch, Ortsbürgermeister der Gemeinde Quirnbach teilte uns folgende Reaktion mit:
AntwortenLöschenBitte belästigen sie mich nicht mit ihrem Unsinn.
Wir haben darauf wie folgt geantwortet:
vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort.
Alle Ihnen zugesandten Informationen entsprechen der aktuellen Gesetzeslage und sind in öffentlichen Bibliotheken, in Gesetzbüchern, auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und weiteren rechtlich anerkannten Internetseiten für jeden Bürger verfügbar.
Ihre Reaktion macht uns jedoch Ihre Meinung deutlich. Es zeugt von der Konditionierung, welche aus politischen Kreisen stattfindet.
Auch wir sind einstmals davon ausgegangen, daß wir in einem Rechtsstaat leben, mit einer Regierung und Kommunalpolitikern, die Entscheidungen zum Wohle der Menschen fällen, analog ihrem Schwur bei Dienstantritt. Wir mußten, wie bereits sehr viele Menschen in unserem Land, erkennen, daß dies nicht so ist.
Und dies spüren immer mehr Menschen.
Man kann sich nun dafür entscheiden, Scheuklappen anzulegen, um in Ruhe weiterzuleben und die Karriere nicht zu gefährden oder man kann mutig sein und in mühevoller Kleinarbeit Recherchen betreiben, um an die Hintergrundinformationen zu gelangen, welche bewußt nur ansatzweise in den öffentlichen Systemmedien zur Verfügung gestellt werden. Wer sehr genau zuhört, kann die Informationen auch dort erhalten, wenn man bereits über ein gewisses Maß an Grundinformationen verfügt.
Einfacher ist es, sich über verschiedene Internetplattformen kundig zu machen und die gesammelten Informationen von systemunabhängigen Staatsrechtlern prüfen zu lassen. Die Ihnen zugesandten Informationen sind fundiert und bereits rechtlich geprüft. Es steht jedem frei, sich damit auseinanderzusetzen oder weiterhin den von einigen wenigen Profiteuren dieses Systems gewünschten Weg zu gehen.
So, wie Sie es als Ihr Recht ansehen, unsere Informationen als Unsinn hinzustellen, ohne sich mit dem Inhalt zu beschäftigen, ist es unser natürliches Menschenrecht, Sie über Ihre ideologisierten Meinungen in Kenntnis zu setzen. Werden diese Meinungen dazu benutzt, um in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, ist es nicht nur unser Recht, sondern laut Grundgesetz Artikel 20 Absatz IV sogar unsere Pflicht, dies zu ändern.
Das Grundgesetz ist zwar auch nicht gültig, doch solange es noch von der "Regierung" als unsere "Verfassung" hingestellt wird, kann es auch von uns zitiert werden.
Die Zustände in unserem Land sind so dermaßen unglaublich, daß wir es grundlegend niemandem übelnehmen, wenn er sich aus Unwissenheit eine gegenteilige Meinung nicht vorstellen kann. Es ist jedoch als Person im Dienst des Gesetzes und mit einer Ausbildung im Staatsrecht Ihre Pflicht, sich mit den rechtlich fundierten Informationen auseinanderzusetzen und Entscheidungen zu treffen, um unser Land auf den richtigen Weg zu bringen, damit die Menschen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben können. Dies ist aktuell nicht der Fall.
Sie haben die freie Wahl, sich zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten. Zur Auswahl steht ein Regime, welches die natürlichen Menschenrechte mißachtet und den Weg in eine Diktatur geht oder Sie entscheiden sich für den Weg zur Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land, welcher die Rechtsicherheit aller Bediensteten garantiert und den Menschen ein Leben in Frieden, Freiheit und persönlichem Wohlstand gewährt.
Wir haben uns bereits für den zweiten Weg entschieden.
Mit entsprechendem Respekt
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Mit dieser Antwort hat sich Herr Götsch nicht abgefunden und folgende Reaktion an uns versandt:
LöschenSie disqualifizieren sich bereits mit ihren ersten beiden Absätzen in ihrem ursprünglichen Schreiben für eine sachliche Diskussion. Teilen sie mir konkret einen Sachverhalt mit, von dem sie gehört haben, in welchem ich mich strafbar gemacht haben soll. Sie haben ja scheinbar von mehreren gehört, da ich mich mehrfach strafbar gemacht haben soll. Sie werden feststellen, dass ihr Schreiben in Bezug auf meine Person Unsinn ist. Aber das wissen sie selbst.
Auch die falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Götsch
Darauf haben wir geantwortet:
Sehr geehrter Herr Götsch,
bitte wenden Sie sich an das Rechtsamt, die Stadtkasse, Ordnungsamt, Bürgerbüro, Vollstreckung etc.
Jeder, der dort vorliegenden Sachverhalte ist wegen des Fehlens von staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechten ein illegaler Verwaltungsakt und untersteht somit Ihrer unmittelbaren Zuständigkeit.
Wir gehen davon aus, daß Sie somit die Verdächtigung zum Straftatbestand zuordnen können.
Nur die Herstellung der Staatlichkeit wird für alle Bediensteten die Rechtsfähigkeit der entsprechenden Verwaltungsakte wieder herstellen. Wir bitten dies zu beachten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit entsprechendem Respekt
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Herr Herbert Palmes, Ortsbürgermeister in Trechtingshausen antwortete uns:
AntwortenLöschenverschonen Sie uns bitte in Zukunft von derartigen unqualifizierten Schreiben.
Wir haben darauf ebenfalls wie folgt geantwortet:
vielen Dank für Ihre Antwort.
Alle Ihnen zugesandten Informationen entsprechen der aktuellen Gesetzeslage und sind in öffentlichen Bibliotheken, in Gesetzbüchern, auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und weiteren rechtlich anerkannten Internetseiten für jeden Bürger verfügbar.
Ihre Reaktion macht uns jedoch Ihre Meinung deutlich. Es zeugt von der Konditionierung, welche aus politischen Kreisen stattfindet.
Auch wir sind einstmals davon ausgegangen, daß wir in einem Rechtsstaat leben, mit einer Regierung und Kommunalpolitikern, die Entscheidungen zum Wohle der Menschen fällen, analog ihrem Schwur bei Dienstantritt. Wir mußten, wie bereits sehr viele Menschen in unserem Land, erkennen, daß dies nicht so ist.
Und dies spüren immer mehr Menschen.
Man kann sich nun dafür entscheiden, Scheuklappen anzulegen, um in Ruhe weiterzuleben und die Karriere nicht zu gefährden oder man kann mutig sein und in mühevoller Kleinarbeit Recherchen betreiben, um an die Hintergrundinformationen zu gelangen, welche bewußt nur ansatzweise in den öffentlichen Systemmedien zur Verfügung gestellt werden. Wer sehr genau zuhört, kann die Informationen auch dort erhalten, wenn man bereits über ein gewisses Maß an Grundinformationen verfügt.
Einfacher ist es, sich über verschiedene Internetplattformen kundig zu machen und die gesammelten Informationen von systemunabhängigen Staatsrechtlern prüfen zu lassen. Die Ihnen zugesandten Informationen sind fundiert und bereits rechtlich geprüft. Es steht jedem frei, sich damit auseinanderzusetzen oder weiterhin den von einigen wenigen Profiteuren dieses Systems gewünschten Weg zu gehen.
So, wie Sie es als Ihr Recht ansehen, unsere Informationen als Unqualifiziertheit darzustellen, ohne sich mit dem Inhalt zu beschäftigen, ist es unser natürliches Menschenrecht, Sie über Ihre ideologisierten Meinungen in Kenntnis zu setzen. Werden diese Meinungen dazu benutzt, um in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, ist es nicht nur unser Recht, sondern laut Grundgesetz Artikel 20 Absatz IV sogar unsere Pflicht, dies zu ändern.
Das Grundgesetz ist zwar auch nicht gültig, doch solange es noch von der "Regierung" als unsere "Verfassung" hingestellt wird, kann es auch von uns zitiert werden.
Die Zustände in unserem Land sind so dermaßen unglaublich, daß wir es grundlegend niemandem übelnehmen, wenn er sich aus Unwissenheit eine gegenteilige Meinung nicht vorstellen kann. Es ist jedoch als Person im Dienst des Gesetzes und mit einer Ausbildung im Staatsrecht Ihre Pflicht, sich mit den rechtlich fundierten Informationen auseinanderzusetzen und Entscheidungen zu treffen, um unser Land auf den richtigen Weg zu bringen, damit die Menschen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben können. Dies ist aktuell nicht der Fall.
Sie haben die freie Wahl, sich zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten. Zur Auswahl steht ein Regime, welches die natürlichen Menschenrechte mißachtet und den Weg in eine Diktatur geht oder Sie entscheiden sich für den Weg zur Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land, welcher die Rechtsicherheit aller Bediensteten garantiert und den Menschen ein Leben in Frieden, Freiheit und persönlichem Wohlstand gewährt.
Wir haben uns bereits für den zweiten Weg entschieden.
Mit entsprechendem Respekt
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Der Bügermeister Georg Bruckner aus Viechtach schrieb uns mit Absender "Gruß vom Volk": Wieviel Bier muß man konsumieren um soviel Blödsinn zu verfassen.
AntwortenLöschenNatürlich hat auch Herr Bruckner eine Antwort darauf erhalten:
Vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort.
Alle Ihnen zugesandten Informationen entsprechen der aktuellen Gesetzeslage und sind in öffentlichen Bibliotheken, in Gesetzbüchern, auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und weiteren rechtlich anerkannten Internetseiten für jeden Bürger verfügbar.
Ihre Reaktion macht uns jedoch Ihre Meinung deutlich. Es zeugt von der Konditionierung, welche aus politischen Kreisen stattfindet.
Auch wir sind einstmals davon ausgegangen, daß wir in einem Rechtsstaat leben, mit einer Regierung und Kommunalpolitikern, die Entscheidungen zum Wohle der Menschen fällen, analog ihrem Schwur bei Dienstantritt. Wir mußten, wie bereits sehr viele Menschen in unserem Land, erkennen, daß dies nicht so ist.
Und dies spüren immer mehr Menschen.
Man kann sich nun dafür entscheiden, Scheuklappen anzulegen, um in Ruhe weiterzuleben und die Karriere nicht zu gefährden oder man kann mutig sein und in mühevoller Kleinarbeit Recherchen betreiben, um an die Hintergrundinformationen zu gelangen, welche bewußt nur ansatzweise in den öffentlichen Systemmedien zur Verfügung gestellt werden. Wer sehr genau zuhört, kann die Informationen auch dort erhalten, wenn man bereits über ein gewisses Maß an Grundinformationen verfügt.
Einfacher ist es, sich über verschiedene Internetplattformen kundig zu machen und die gesammelten Informationen von systemunabhängigen Staatsrechtlern prüfen zu lassen. Die Ihnen zugesandten Informationen sind fundiert und bereits rechtlich geprüft. Es steht jedem frei, sich damit auseinanderzusetzen oder weiterhin den von einigen wenigen Profiteuren dieses Systems gewünschten Weg zu gehen.
So, wie Sie es als Ihr Recht ansehen, unsere Informationen als alkoholabhängigen Blödsinn hinzustellen, ohne sich mit dem Inhalt zu beschäftigen, ist es unser natürliches Menschenrecht, Sie über Ihre ideologisierten Meinungen in Kenntnis zu setzen. Werden diese Meinungen dazu benutzt, um in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, ist es nicht nur unser Recht, sondern laut Grundgesetz Artikel 20 Absatz IV sogar unsere Pflicht, dies zu ändern.
Das Grundgesetz ist zwar auch nicht gültig, doch solange es noch von der "Regierung" als unsere "Verfassung" hingestellt wird, kann es auch von uns zitiert werden.
Die Zustände in unserem Land sind so dermaßen unglaublich, daß wir es grundlegend niemandem übelnehmen, wenn er sich aus Unwissenheit eine gegenteilige Meinung nicht vorstellen kann. Es ist jedoch als Person im Dienst des Gesetzes und mit einer Ausbildung im Staatsrecht Ihre Pflicht, sich mit den rechtlich fundierten Informationen auseinanderzusetzen und Entscheidungen zu treffen, um unser Land auf den richtigen Weg zu bringen, damit die Menschen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben können. Dies ist aktuell nicht der Fall.
Sie haben die freie Wahl, sich zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten. Zur Auswahl steht ein Regime, welches die natürlichen Menschenrechte mißachtet und den Weg in eine Diktatur geht oder Sie entscheiden sich für den Weg zur Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land, welcher die Rechtsicherheit aller Bediensteten garantiert und den Menschen ein Leben in Frieden, Freiheit und persönlichem Wohlstand gewährt.
Wir haben uns bereits für den zweiten Weg entschieden.
Mit entsprechendem Respekt
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Her/Frau Petersen von der Zulassungsstelle in Flensburg bat uns in einer sehr nett formulierten Anfrage um weiterführende Informationen zur Nichtigkeit der jeweiligen Verwaltungsakte.
AntwortenLöschenWir haben darauf wie folgt geantwortet:
Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte. Nur bei Vorliegen dieser staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden (siehe auf Grund fehlendem Geltungsbereich nichtiges VwVfG § 35).
Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.
Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.
Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit
Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit
Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.
Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung geahndet werden.
Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein.
Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen vehement bestritten.
Jeder darf sich über dieses Gebahren seine eigenen Gedanken machen und vorallem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.
Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle beginnt. Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz unserer Informationen deutlich machen.
Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Harald Irion vom Rechtsamt der Gemeinde Waldbronn sandte uns folgende Reaktion:
AntwortenLöschenSehr geehrte Damen und Herren,
obwohl Ihre Mail zur Erheiterung beiträgt ...............; bitte belästigen Sie unsere Verwaltung nicht mehr mit diesen unqualifizierten und laienhaften Ausführungen. Und bitte:
lernen Sie richtig zu zitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Irion
Gemeinde Waldbronn
Rechtsamt
Marktplatz 7
76337 Waldbronn
Telefon: 07243/609-280
Fax: 07243/609-8280
mail to: Rechtsamt@Waldbronn.de
Anmerkung der Volksbewegung:
Wenn man aus einem Rechtsamt mit studierten Juristen, welche das Fach Staatsrecht gelehrt bekommen haben, solche Ansichten mitgeteilt bekommt, so ist es kein Wunder, wie wir in unserem Land zu solchen haarsträubenden Zuständen gelangen konnten.
Diesen geistigen Ergüssen ist nichts hinzuzufügen. Es wird Zeit, daß wir hier Ordnung schaffen.
Wer also von diesem Herrn schon mal amtsanmaßende Post bekommen hat, kann ja schon mal die Strafschadensforderung in Höhe von 250.000 Euro oder im Wiederholungsfall von 750.000 Euro an den klugen Herrn versenden.
Herr Kleis vom Fachdienst 10 A der Gemeinde Ilsede teilte uns folgende Reaktion mit:
AntwortenLöschenSehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden von mir darüber in Kenntnis gesetzt, dass anonyme
Schreiben, Mails usw., die nicht erkennen lassen, welche Person oder
Institution (mit Klarnamen vertretunsgberechtigter Personen und zustellfähiger Adresse)
mit der Gemeinde in Kontakt tritt, hier grundsätzlich im realen oder virtuellen Papierkorb landen.
Da Ihre Mail diesen Mindestanforderungen nicht genügt, werde ich mit ihr ebenso
verfahren. Zudem enthält diese auch noch laienhaft geschlussfolgerten juristischen
Unsinn, so dass eine weitere Auseinandersetzung mit Ihrem Erguss auch inhaltlich
nicht erforderlich ist.
Hochachtungsvoll
I.A.
Kleis
Gemeindeamtmann
Wir haben darauf wie folgt geantwortet:
Ja, mit den Personen, Institutionen, Klarnamen und zustellfähigen Adressen ist das so eine Sache. Die Menschen in unserem Land würden sich gerne wünschen, daß auf den nichtigen Verwaltungsakten der Vor- und Zuname und die zustellfähigen Adressen der jeweiligen Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte vermerkt wären. Damit könnten die Strafschadensforderungen oder die Klagen wegen Amtsanmaßung oder Täuschung im Rechtsverkehr wesentlich schneller zugestellt werden. Ohne diese Anaben ist man auf die Hilfe von Privatdedektiven angewiesen.
Zusätzlich erfolgte unsere übliche Antwort:
Alle Ihnen zugesandten Informationen entsprechen der aktuellen Gesetzeslage und sind in öffentlichen Bibliotheken, in Gesetzbüchern, auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und weiteren rechtlich anerkannten Internetseiten für jeden Bürger verfügbar...etc.(wie bereits in den hier hinterlegten Kommentaren zu finden ist).
Anmerkung der Volksbewegung: Wir haben noch viel zu tun...
Die Stadtverwaltung Bad Windsheim schrieb folgende Reaktion:
AntwortenLöschenSehr geehrte Damen und Herren,
bitte konkretisieren Sie Ihre Vorwürfe oder unterlassen Sie derartige E-Mails.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Bad Windsheim
Markplatz 1 - 91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841 668910 - Fax: 09841 668950
Wir haben diesen Wunsch nach konkreteren Informationen natürlich gern erfüllt:
Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Bad Windsheim,
wir beantworten Ihre Fragen gern.
Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte. Nur bei Vorliegen dieser staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden (siehe auf Grund fehlendem Geltungsbereich nichtiges VwVfG § 35).
Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.
Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.
Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit
Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit
Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.
Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung geahndet werden.
Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein.
Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen vehement bestritten.
Jeder darf sich über dieses Gebahren seine eigenen Gedanken machen und vorallem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.
Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle beginnt. Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz unserer Informationen deutlich machen.
Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Herr Timo Steinhilper aus der Bürgerschaft der Stadt Bönnigheim sandte uns folgende Nachricht, welche über die Rechtskundigkeit und vorallem über die Bereitschaft, sich mit den Informationen aus dem Volk auseinanderzusetzen, eine klare Sprache spricht:
AntwortenLöschenSehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihre überaus informativen Zeilen. Seitens der Bürgerschaft der Stadt Bönnigheim möchte ich mich hierfür recht herzlich bedanken.
Die Herstellung der Staatlichkeit, bzw. die Erhaltung dieser, genießt innerhalb unserer Stadtverwaltung selbstverständlich bei jedem einzelnen Bediensteten oberste Priorität.
Ich habe darum unseren EDV-Administrator gebeten, Sie entsprechend Ihrer überaus großen Wichtigkeit als SPAM zu vermerken. Diese Entscheidung ergeht aufgrund unserer derzeit gültigen Verwaltungsgebührensatzung gebührenfrei.
Rechtsbehelf:
Gegen diese Verfügung steht Ihnen der Widerspruch zu. Er ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Bönnigheim, Kirchheimer Straße 1, 74357 Bönnigheim einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegen des Widerspruchs beim Landratsamt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg, Postfach 760, 71607 Ludwigsburg, gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Steinhilper
Anmerkung der Volksbewegung: Da die überaus große Wichtigkeit zur Herstellung der Staatlichkeit, welche einzig und allein die eigene Rechtssticherheit und die Rechtsicherheit der Angestellten der Stadt Bönnigheim garantiert, von Herrn Timo Steinhilper als SPAM eingstuft wird, sollte sich jeder Einwohner von Bönnigheim fragen, an welcher Stelle dieser Herr als Volksvertreter agiert.
Es sei denn, man sieht das Wort Volksvertreter in dem Sinne, daß dieser Herr die Anliegen des Volkes mit Füßen tritt.
Der Justitiar, Verwaltungsdirektor u. Geschäftsführer der Stadt Königsbronn Herr A. Teichner teilte uns folgende Reaktion mit:
AntwortenLöschenSehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Sie offensichtlich Sach- und Rechtskundig scheinen wollen, dürften Sie auch wissen, dass Pauschalanschuldigungen und Pauschalverdächtigungen (die zudem nicht einmal den Absender erkennen lassen) die Energie des (elektronischen) Versendens nicht wert sind.
Ihre beiden (wortgleichen) Schreiben sind rechtlich substanzlos, Fakten keine Vorhanden.
Damit ich mir nicht den Vorwurf der Verschleuderung von Steuergeldern durch Verschwendung von Arbeitszeit mit derlei unqualifizierten Schreiben machen muss, sei dies der einzige, höfliche, freundliche .... Einlass in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüßen
A. Teichner
Verwaltungsdirektor
Geschäftsleiter
Justitiar
Wir haben darauf wie folgt geantwortet:
Ihre Zeilen machen uns deutlich, wie wichtig unsere Aufklärungsschreiben zur bestehenden Rechtslage sind.
Die Ihnen zugesandten Fakten wurden von einem studierten Juristen aus Oberbayern verfasst. Sie können also davon ausgehen, daß alle Ihnen zugesandten Informationen rechtlich fundiert sind und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen und in öffentlichen Bibliotheken, in Gesetzbüchern, auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz sowie weiteren rechtlich anerkannten Internetseiten für jeden Bürger verfügbar sind.
Sie dürfen davon ausgehen, daß sich die Beschäftigung mit unserem Schreiben lediglich als verschwendete Steuergelder herausstellen würde, wenn wir eine gültige Abgabenordnung hätten. Sofern Sie eine gegenteilige Meinung vertreten, teilen Sie uns bitte das Datum zum Inkrafttreten der Abgabenordnung mit.
Auch wir sind einstmals davon ausgegangen, daß wir in einem Rechtsstaat leben, mit einer Regierung und Kommunalpolitikern, die Entscheidungen zum Wohle der Menschen fällen, analog ihrem Schwur bei Dienstantritt. Wir mußten, wie bereits sehr viele Menschen in unserem Land, erkennen, daß dies nicht so ist. Und dies spüren immer mehr Menschen... ( weiter entsprechend der bereits versandten Rückantworten)
Klingt alles gut!
AntwortenLöschenUnd wem soll ich meine Forderungen vortragen, wenn doch keine BRD-Behörde Handlungsbevollmächtigt ist?
Ja, genau das ist das Problem. Wir sollten also in unser aller Interesse so schnell wie möglich die BRD handlungsunfähig machen. Das ist dann der Moment, wo wir die Staatlichkeit herstellen und unsere bereits jetzt zugestellten Strafschadensforderungen einklagen können, denn dann gibt es auch wieder staatliche Gerichte.
LöschenDoch solange der Einzelne vor der jetzigen Macht der Übeltäter und Willkürler zusammenzuckt und kuscht, machen die weiter wie gehabt. Nur wenn wir gemeinsam auf den Plan treten und denen zeigen, wer ihnen die Gehälter zahlt, wird sich das ändern.
Und wenn die absolut nicht ihr Hirn einschalten wollen oder dürfen, dann werden wir es eben so machen, wie die es zur Zeit immer mehr machen: Wir beantragen die Psychologische Betreuung der ausführenden Erfüllungsgehilfen. Das wäre doch mal ein schöner Aufschrei in den Behörden, oder?
Was haltet Ihr davon?
Hallo,
AntwortenLöschenwäre eine Möglichkeit!
Ich gebe aber zu bedenken, dass eine geistige Überprüfung auch von deren Seite verlangt werden kann.
Und dannnnnnnnnnnnnnnn, wer darf Entscheidungen Treffen / Gesetze erstellen / sowie diese durch zu pauken; momentan fehlt mir nur einer ein – BRD – mit Hilfe der Polizei / Staatsanwaltschaft sowie der Richterschaft welsche im Nahmen des Volkes Ihre Begründung eines Sache festlegen.
Oder Gibt es schon Urteile auf dessen man sich berufen Könnte.
Ich bin momentan angehalten wurden, für einen Freund eine Formulierung zu erstellen welche den
Richterlichen Darlegungen widerspricht.
Feld mir schwer.
Mit freundlichen Grüßen
Bei dem letzten Beitrag hat wohl der Teufel-Alkohol seine Hand im Spiel?
AntwortenLöschendem Freunde sei gesagt: Such dir jemanden der sich damit auskennt und
vor allem weniger Fehler reinhaut!!