Sonntag, 6. Oktober 2013

Die Sache mit dem Friedensvertrag

Immer wieder reden sich die Menschen damit heraus, daß ja erst ein Friedensvertrag gemacht werden muß, ehe sich hier etwas zum Positiven ändern kann.

Daß dies an sich schon mit Hinblick auf geltendes Firmenrecht passee´ist, muß nicht großartig erläutert werden, denn wie will, kann oder darf eine Firma einen Friedensvertrag nach staatsrechtlichen Grundsätzen aushandeln?

Es kommt hinzu, daß die BRD erst nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist und keinem Land den Krieg erklärt hat.

Es wird durch diverse Menschen im Lande immer wieder propagiert, daß Deutschland einen Friedensvertrag abschließen muß. Deutschland ist jedoch nicht die BRD.

Einen Staat mit der Bezeichnung „Deutschland“ hat es in der deutschen Geschichte nie gegeben.

Quelle: http://de.metapedia.org/wiki/Deutschland 

Der Name Deutschland ist lediglich ein Begriff der Hauptsiegermächte des 2. Weltkrieges. Hier handelt es sich ausschließlich um das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich).

Nachdem Präsident Putin am 19. September 2013 kund tat, Schuld am 2. Weltkrieg tragen die Siegermächte des 1. Weltkrieges (USA, GB, FR, I, JAP), zweifeln Forscher auch die Alleinschuld des Deutschen Reiches am 1. Weltkrieg an.





Folgende 51 Staaten/Länder haben dem Deutschen Reich zwischen 1939 bis 1945 den Krieg erklärt: http://www.weltkrieg.cc/articles/read-kriegserklarungen-an-deutschland_74.html

Von den 51 Staaten/Ländern, welche den Krieg erklärt haben, sind 17 keine Unterzeichner der Haager Landkriegsordnung. Somit ist diese mit Ausbruch des 2. Weltkrieges nicht gültig.


Nicht berücksichtigt sind hier die jüdischen Kriegserklärungen seit März 1933. Diese erklärten bereits im März 1933 Deutschland den Krieg.http://de.metapedia.org/wiki/Jüdische_Kriegserklärungen_an_Deutschland

Das Deutsche Reich erklärte am 11. Dezember 1941 lediglich den Vereinigten Staaten den Krieg. Da seit dem Jahre 1871 die Vereinigten Staaten durch die Company regiert werden, hat sicherlich diese Company die Kriegserklärung erhalten.


Nach dem Dargelegten ergibt sich doch zweifellos, daß derjenige, der einem anderen Land den Krieg erklärt hat, die Initiative zum Abschluß eines Friedensvertrages ergreifen müßte.

Das heißt, daß die 51 Kriegserklärer in der Pflicht wären, dem Deutschen Reich einen Friedensvertrag bzw. eine Friedenserklärung anzubieten.

Liebe Menschen, die Ihr immer und immer wieder an die BRD-Behörden oder an Botschaften anderer Länder, internationale Firmengerichte usw. schreibt, fordert doch diese Kriegserklärer auf, die Friedensinitiative zu ergreifen. Dies beinhaltet auch die Löschung der UN-Feindstaatenklausel, welche auf Grund von Lügen entstanden sind!

Wir fordern hiermit die Richtigstellung der gesamten Deutschen Geschichte!

Beendigung der Ausplünderung und Tributzahlung für die Lügen der Geschichte und der damit auferlegten Kollektivschuld!

Wir fordern die Herstellung des rechtlichen Zustandes vor dem 28. Juni 1914 (Beginn des 1. Weltkrieges)!

Wir fordern eine entsprechende Wiedergutmachung für das Leid, die Verluste, seelische Grausamkeit etc., die unserem Volk / unserem Land durch skrupellose Verbrecher angetan worden sind!



4 Kommentare:

  1. ( Hier handelt es sich ausschließlich um das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich).)
    Diese aussage ist abzulut falch,den das Land was man auch als Östereich (Deutsch-Östereich Ostmark)bezeichnet
    ist ein nach Völkerecht legaler bestanteil des Staates Deutsches Reich,und nur das DR kann legal mit den Siegermächten einen gültigen Friedensvertrag abschliesen,ales andere ist augenwischerei.

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