Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze
Stand: 14.2.2012
Die nachfolgende Übersicht führt in zeitlicher Reihenfolge die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig und mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärten Bundesgesetze auf. "Nichtigkeit" bedeutet, dass die für verfassungswidrig erklärte Norm aus der Rechtsordnung eliminiert wird. Diese Wirkung tritt mit Wirksamkeit der Entscheidung kraft Gesetzes ein. Gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz hat die Entscheidung über die Nichtigkeit einer Norm Gesetzeskraft, was bedeutet, dass ihr allgemeinverbindliche Wirkung zukommt.Ist ein Gesetz verfassungswidrig, so ist die Nichtigkeit die Regel, sie kann aber dann keine Anwendung finden, wenn auf diese Weise in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen würde. Kommen zur Beseitigung eines festgestellten rechtswidrigen Zustandes mehrere gesetzliche Möglichkeiten in Betracht oder würde durch die Nichtigkeitserklärung ein Zustand herbeigeführt, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch weniger entspräche als die beanstandete Regelung, so wird ein Gesetz nicht für nichtig, sondern nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Auch die Unvereinbarkeitserklärung ergeht gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Gesetzeskraft. Sie eliminiert die mit dem Grundgesetz unvereinbare Vorschrift aber nicht aus der Rechtsordnung, sondern lässt sie formell bestehen. Sie verpflichtet den Gesetzgeber nur zur Schaffung einer verfassungsmäßigen Rechtslage, bis dahin besteht eine Rechtsanwendungssperre.
Hier finden Sie die Übersicht zu nichtigen oder verfassungswidrigen Bundesgesetzen:
http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_06/index.html
Als PDF zum Download: https://drive.google.com/file/d/0B0oAvzGnWnZ_RjdSdDhnd3BDTXM/edit?usp=sharing
Sofern diese Gesetze keine Salvatorische Klausel beinhalten, bedeutet dies, daß das jeweilige gesamte Gesetz nichtig oder verfassungswidrig ist, auch wenn nur Teile des Gesetzes vom Bundesverfassungsgericht als nichtig oder verfassungswidrig erklärt wurden.
Sie finden in dieser Übersicht folgende Gesetze:
- Arbeitsförderungsgesetz
- Handelsgesetzbuch
- Siebentes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern
- Bundeskindergeldgesetz
- Einkommensteuergesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Absatzfondsgesetz
- Bundeswahlgesetz
- Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- Einigungsvertragsgesetz
- Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
- Schwangeren- und Familienhilfegesetz
- Beratungshilfegesetz
- Transsexuellengesetz
- Strafgesetzbuch
- Drittes Verstromungsgesetz
- Flaggenrechtsgesetz
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG
- Reichsversicherungsordnung
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
- Bundesbesoldungsgesetz
- Angestelltenversicherungsgesetz
- Reichsknappschaftsgesetz
- Sechstes Buch des Sozialgesetzbuches
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch i. d. F. des Sachenrechtsänderungsgesetze
- Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe
- Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
- Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Vermögensteuergesetz (VStG)
- Drittes Sozialgesetzbuch
- Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle
- Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz – AAÜG
- Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
- Schuldrechtsanpassungsgesetz – SchuldRAnpG
- Verwaltungsgerichtsordnung
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesundheits-Reformgesetz
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Altenpflegegesetz – AltPflG
- Entschädigungsgesetz – EntschG
- Gesetz über den Ladenschluss
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Zuwanderungsgesetz
- Jugendgerichtsgesetz
- Arzneimittelgesetz
- Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO
- Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
- Telekommunikationsgesetz
- Zivilprozessordnung
- Mutterschutzgesetz
- Außenwirtschaftsgesetz
- Tierschutzgesetz
- Bundeserziehungsgeldgesetz – BErzGG
- Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis
- Bundesnotarordnung
- Fünftes u. Sechstes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetz (5. HRGÄndG),
(6. HRGÄndG)
- Betriebsverfassungsgesetzes
- Opferentschädigungsgesetz – OEG
- Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Ausländergesetz – AuslG
- Aufenthaltsgesetz–AufenthG
- Luftsicherheitsgesetz
- Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Fremdrentengesetz (FRG)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Bundesrechtsanwaltsordnung
- Abgabenordnung (AO)
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmensteuerreform
- Forstabsatzfondsgesetz – FAfG
- Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon
- Körperschaftsgesetz
- Steuersenkungsgesetzes
- Personenbeförderungsgesetz
- Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland
Nichts ist in diesem Land so, wie es sein müßte, wenn wir eine Freiheitlich-Demokratische Grundordnung hätten
oder diese von den Behörden und Gerichten als Rechtsgrundlage beachtet würde!
Hi, wenn man in diesem Datenhandbuch weiterblättert findet man unter dem Kapitel 13.3 - Geänderte Grundgesetzartikel
AntwortenLöschen[http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/13/13_03/index.html].
Dort zu lesen ist folgendes:
"Artikel: 23; Gegenstand: Geltungsbereich des Grundgesetzes; Art der Änderung: aufgehoben; Nr. des Änderungsgesetzes: [36.]; Gesetz vom: 23.9.1990; Fundstelle: BGBl. II S. 885"
Es gibt kein Gesetz, das die Form und Ausgestaltung eines gesetzlichen Geltungsbereiches regelt. Hat es aber auch noch nie gegeben. Der Geltungsbereich des GG wurde juristisch völlig korrekt in das Vorwort des Grundgesetzes übertragen.
AntwortenLöschenDu kannst nur ein Bundesdödel sein, wer solchen Schwachsinn von sich gibt.
LöschenEs gibt Regelwerke, schon mal nachgelesen was Vorwort bedeutet ???
http://hdr.bmj.de/page_c.5.html#an_361
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenAuch bezogen auf deine Behauptung "Bundesdödel" irrst Du dich. Aber da Du glaubst, es besser zu wissen, benenne doch die gesetzliche Norm über Geltungsbereiche für Gesetze. Die gebetsmühlenartig benutzte Erklärung über die Begriffsbestimmung bezüglich des Wortes "Präambel" ist juristisch nicht nur belanglos, sondern auch unkorrekt, da Begriffsbestimmungs-Regelwerke, wie der Duden oder auch Lexikas z.B., keine Gesetze sind. Die Präambel des Grundgesetzes gibt völlig korrekt und juristisch einwandfrei den Geltungsbereich wieder, es sei denn, Du bist in der Lage, das Gesetz zu benennen, mit dem die gesetzliche Bestimmung und Ausgestaltung der Geltungsbereiche von Gesetzen geregelt wird.
AntwortenLöschenFlorian du bist und bleibst ein Bundesdödel wann begreifst du das endlich ???????
AntwortenLöschenUnsachlichkeit und Beschimpfungen werden dich nicht, andere Reichsideologen nicht, aber auch uns alle keineswegs vorwärts bringen. Im Übrigen: Mit dem Link "http://hdr.bmj.de/page_c.5.html#an_361" führst Du deine eigenen Erklärungsversuche selbst ad absurdum. Hast Du dir das, was dort steht, überhaupt zur Gänze durchgelesen? Wenn ja, hast Du es offensichtlich nicht verstanden oder aber Du frönst einem gänzlich anderen Ziele. Wenn ich mir allerdings deine Rechtschreibung anschaue, Du toller Deutscher, verwundert mich dein zumindest maßgeblich rechtsirriges Gedankensystem keineswegs. Wir sind hier fertig.
AntwortenLöschen...es hat sich ja (leider) bereits seit längerer Zeit jene "unreife" Art und Weise (in Form des Versuches) einer halbwegs vernünftig-sachlichen Kommunikation herauskristallisiert...da verwundert es dann eben nicht wirklich, weshalb sich viele aufrichtig "Wahrheitssuchende" verunsichert und "verarscht" fühlen...nee Leute...so wird das hier mit Sicherheit nix...denn statt sich hier mit unnötigen "Vorwürfen" niveaulos zu belasten usw...sollten wir alle endlich mal lernen mit natürlicher Achtung und Respekt ehrlich miteinander umzugehn und an einem gemeinsamen Strang zu ziehen...denn eines sollte inzwischen doch wohl jedem klar geworden sein...wer...von uns "gewöhnlichen" Menschen...ob normale Schulbildung oder Studium...kann von sich allen ernstes glaubhaft behaupten: er hätte jemals "richtig" lesen gelernt?!
AntwortenLöschen...zumindest so...das man das, was man da so alles neuerdings zu lesen als Möglichkeit erhält...auch tatsächlich richtig versteht und zuordnen kann?! ...hab mich mal wegen jener Thematik sehr intensiv (während einer Ausbildung) mit einem Dozenten darüber ausgetauscht...er sagte im konkreten Fall: die deutsche Sprache, sei die einzigste auf der ganzen Welt, die jedes noch so winzige Ding im Detail exakt mit einem Namen als Begriff benennt...und wer des Deutschen mächtig ist...und jemals im Leben gelernt hat "richtig" lesen zu können...kann im Prinzip "nie" was falsch machen...(er ergänzte noch)...nur leider,hm...außer Anwälte und ähnliche Berufe... oder jene die Germanistik studiert haben...können es nach seiner Erfahrung nach eben leider nicht wirklich viele...und wie ich selbst (nach meiner eigenen Erfahrung) seit ca 1Jahr stets erneut und traurigerweise feststellen muß...hat er (leider) auch echt recht...
darum, an alle... !!! ...Aufrichtig, mit Achtung und Respekt aufeinander zugehen, sich ehrlich und sachlich austauschen
...nicht niveaulos aufeinander losgehen...nur das schafft eine vertrauensvolle Basis für alles "Neue"...denn das... was zZ hier so alles geschieht...haben wir doch schließlich auch alle in der Schule "des Lebens" nie wirklich gelernt... hierbei gibt es keinen "Meister" aller Klassen...ein jeder wird und muß ständig auch neu dazulernen...je eher es jeder für sich (in Anbetracht der sehr ernsten Lage) als gesamt-gemeinsames Ziel erkennt und begreift...je eher kann dieses here Ziel für uns alle (hfftl) friedlich gelöst werden...deshalb auch an der Stelle noch mal herzlichen Dank an alle freien "Zeitgeister"...die als "Pioniere und Vorreiter" stets unermüdlich dafür sorgen...dass wir überhaupt in den Genuß kommen, an jenem großen "Werk" mithelfen zu dürfen...dessen positiver Ausgang bereits von sehr vielen friedliebenden Menschen mit "Hochspannung" herbeigesehnt wird...in diesem Sinne...alles wird gut (wenn auch mit Kampf)... :-)...
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