Dienstag, 8. Mai 2012

Anschreiben an Staatsanwaltschaft Fulda

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Fulda,

wir wurden mit folgendem Geschäftszeichen 4 Js-OWi 6586/12 V darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.

Damit haben Sie sich wider besseren Wissens mehrfach strafbar gemacht.

Die Bediensteten der Staatsanwaltschaft Fulda verletzen fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche Strafverfolgungsbehörden der Judikative die Bürger in Ihren absoluten Grundrechten aus Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art. 1.3 GG, 3 I GG, Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II, III, 5 II, 7, 14 I, V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A (III) und der Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union i.V.m.Art. 25 GG und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).

Nach der Normenhierarchie der angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regelung im Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen Regelung in den Gesetzen wie der StGB, StPO, des OWiG und etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und tatsächlich u.a. auch des GVG, der Steuergesetze AO, UStG etc.

Das hat zur Folge, dass allen Strafverfolgungen, Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Sämtliche Strafverfolgungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) vonAmtes“ wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.

Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage
(s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen auszurichten.

Hiermit sprechen wir allen Bediensteten der Staatsanwaltschaft Fulda das Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu beachten sind Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.

Aus den genannten rechtlichen Gründen hat die Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden einzelnen Bediensteten der Staatsanwaltschaft oberste Priorität zu sein.


Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Per E-Post versandt am 8. Mai 2012

http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/




Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.

Kontaktieren Sie uns einfach über: Info@dem-deutschen-volke.net


Wir helfen gern.

2 Kommentare:

  1. Ulrich von Hutten9. Mai 2012 um 11:57

    Ich würde gerne von Ihrem Angebot Gebrauch machen. Da ich meine, daß meine diesbezügliche Frage von allgemeinem Interesse sein könnte, stelle ich sie nicht direkt über die angegebene e-Postadresse sondern hierüber:

    Welche Schriftstücke resp. Angaben benötigen Sie für ein solches Anschreiben ?

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  2. Für die Anschreiben benötigen wir die Kontaktdaten der Behörde und das Geschäftszeichen (persönliche Daten sind darüber nicht ermittelbar). Schriftstücke sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.

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