Sehr geehrte
Damen und
Herren der Staatsanwaltschaft Fulda,
wir wurden mit folgendem Geschäftszeichen 4 Js-OWi 6586/12 V darüber in Kenntnis gesetzt, daß Sie trotz mehrfacher Information zur bestehenden Rechtslage weiterhin rechtswidrige Verwaltungsakte in Gang setzen und zur Vollstreckung mit Androhung zur Zwangsinhaftierung bringen.
Damit haben Sie sich wider besseren Wissens mehrfach strafbar gemacht.
Die Bediensteten der
Staatsanwaltschaft Fulda verletzen
fortgesetzt vorsätzlich durch ihre Mitwirkung als vorgebliche
Strafverfolgungsbehörden
der Judikative die Bürger in Ihren absoluten Grundrechten aus
Art. 19 I S. 2 GG BvR 435/68 vom 24. Februar 1971 i.V.m. Art.
1.3 GG, 3 I GG,
Art. 5 I GG und sowie Art. 20.3 GG sowie die Art. 2 I. II,
III, 5 II, 7, 14 I,
V, 15 I, 19 I, 26 IPbürgerl.R, Art. 27 der UN-Resolution 217 A
(III) und der
Art. 2 und 15 des int. Pakts über wirtschaftliche, soziale u.
kulturelle Rechte
i.V.m. Art. 13 der Grundrechtecharta der europäischen Union
i.V.m.Art. 25 GG
und 59 GG und andere (variiert abhängig vom zivilrechtlichen
oder
strafrechtlichen Ansatz der Verletzung der Grundrechte).
Nach der Normenhierarchie der
angeblich
freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland hat die Regelung im
Grundgesetz absoluten Vorrang vor der einfachgesetzlichen
Regelung in den Gesetzen wie der StGB, StPO, des OWiG und
etlicher PAG, des RpflG, der ZPO, des ZVG, des ZollVG und
tatsächlich u.a. auch des GVG,
der Steuergesetze AO, UStG etc.
Das hat zur Folge, dass allen
Strafverfolgungen,
Zwangsvollstreckungen etc. die Ermächtigungsgrundlage fehlt.
Sämtliche Strafverfolgungen und
Maßnahmen auf der
Grundlage dieser Gesetze sind ebenso wie diese Gesetze
nichtig.
Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden
(darunter auch Gerichten) von „Amtes“ wegen zu beachten. Die laufenden Verfahren
sind aus den genannten Gründen unverzüglich einzustellen.
Sie sind des Weiteren verpflichtet, für die Wiederherstellung rechtmäßiger
Zustände zu sorgen. Sie haben Ihr Verhalten an der tatsächlich bestehenden Rechtslage
(s.Bundesrechtsbereinigungsgesetze) und nicht an fiktiven und unwirksamen Gesetzen
auszurichten.
Hiermit sprechen wir allen
Bediensteten der Staatsanwaltschaft Fulda das
Verbot zu rechtsunwirksamen Verwaltungsakten
und den damit einhergehenden widerrechtlichen Vollstreckungen
aus. Jeder Bedienstete haftet bei Zuwiderhandlung
uneingeschränkt mit seinem
gesamten Vermögen persönlich nach §§ 823, 826 und 839 BGB. Zu
beachten sind
Art. 8, 9 und 13 VStGB i.V. mit Art. 52 HLKO.
Aus den genannten rechtlichen
Gründen hat die
Mitwirkung zur Herstellung der Staatlichkeit für jeden
einzelnen Bediensteten der Staatsanwaltschaft oberste
Priorität zu sein.
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Per E-Post versandt am 8. Mai 2012
http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/
Sollten auch Sie mit rechtswidrigen Verwaltungsakten der BRD- Behörden "beehrt" werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, daß wir die entsprechenden Behörden mit Absender der Volksbewegung anschreiben und nochmals über deren strafbare Handlungen aufklären. In vielen Fällen wurden damit deutschlandweit bereits die Verfahren eingestellt.
Wir helfen gern.
Ich würde gerne von Ihrem Angebot Gebrauch machen. Da ich meine, daß meine diesbezügliche Frage von allgemeinem Interesse sein könnte, stelle ich sie nicht direkt über die angegebene e-Postadresse sondern hierüber:
AntwortenLöschenWelche Schriftstücke resp. Angaben benötigen Sie für ein solches Anschreiben ?
Für die Anschreiben benötigen wir die Kontaktdaten der Behörde und das Geschäftszeichen (persönliche Daten sind darüber nicht ermittelbar). Schriftstücke sind nicht erforderlich, da diese generell nichtig sind.
AntwortenLöschen