Auf Grund der fehlenden
Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche
Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften
werden von einem Staat verliehen.
Nur bei Vorliegen dieser
staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen
den Bürger ausgelöst werden.
Zusätzlich ist in keinem Gesetz,
auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein
Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht
deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo
gültig und kann nicht gegen den Bürger angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom
28. 11. 1963)
Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt
eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19
Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
zwingend zitiert sein.(Siehe BVerfGE 55, 100 bzw. 1BvR
668/04)
Somit sind ALLE Verwaltungsakte,
die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht
nicht.
Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt.
Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt.
Die Bürger werden mit den Schreiben
von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis
gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber
und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift
geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.
Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit
Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit
Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.
Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)
Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.
Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen vehement bestritten.
Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.
Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Erkennt die Masse der Bevölkerung, in welchem Ausmaß jeder Einwohner unseres Landes seit 1945 abgezockt wurde, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle mit Strafschadensforderungen beginnt.
Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz dieses Sachverhaltes deutlich machen.
Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.
Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit
Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit
Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.
Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)
Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.
Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen vehement bestritten.
Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.
Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Erkennt die Masse der Bevölkerung, in welchem Ausmaß jeder Einwohner unseres Landes seit 1945 abgezockt wurde, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle mit Strafschadensforderungen beginnt.
Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz dieses Sachverhaltes deutlich machen.
Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.
Sie möchten mehr über die illegale
Firma Bundesrepublik Deutschland GmbH wissen? Dann klicken Sie hier, um die Klage von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka zu lesen
Weiterleitung und Veröffentlichung sind erlaubt und gewünscht.
Das Problem ist dass uns seit 1934 jegliche Rechte entzogen wurden, auch die Menschenrechte. s.o. Rheinwiesenlager.
AntwortenLöschenDie Hintergründe und die Lösung finden Sie hier:
BRD ist eine Kolonie – Größte Fälscheraktion der Geschichte – GLEICHSCHALTUNG in der BRD - DIE ENTTARNUNG DER TÄUSCHER – REPUBLIK und die LÖSUNG zur WIEDERHERSTELLUNG des DEUTSCHEN RECHTSTAATES http://jahrtausendluege.com/
Ach der Herr Schröpfer mit seinen Desinformationen...
LöschenRichtig wäre doch,daß Deutschland / Deutsches Reich seit Ende des 1.WK fremdbestimmt ist.
Der andere Teil mit den Rheinwiesenlagern wurde mit der Verhaftung der letzten Reichsregierung am 23.5.1945 möglich.
Es gibt weitaus andere Dinge die als Jahrtausendlüge zu bezeichnen wäre,aber nicht doch Ihre Halbwahrheiten.
(BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963) eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit solch einem AZ gibt es nicht!!
AntwortenLöschenBVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 Zitat: "…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll."
LöschenAnsonsten Gegenbeweis
Sie schreiben:
AntwortenLöschen"Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit"
Amtsträger sind entscheidungsbefugt, nicht weisungsgebunden. Den Rechtsbegriff entscheidungsbefugt gibt es nicht.
"Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit"
Behörden sind Dienststräger und somit weisungsgebunden. Sie gehören zu den Verwaltungseinheiten. Ein reines Privatrecht, jedoch nicht ohne Rechtsfähigkeit! Diese Verwaltungseinheiten sind selbstverwaltet und wenden somit Privatrecht an.
"Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen."
Die Dienstträger (ehemals Amtsträger) sind nicht mehr entscheidungsbefugt. Die Gerichte haben keinen staatlichen Charakter mehr inne.
"Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden."
Jeder Sachbearbeiter unterschreibt einen ENTWURF, nicht mehr und nicht weniger. Da die Urteile nicht den Kreterien einer Urkunde genügen, sind diese lediglich als Entwurf zu werten.
Bitte verstehen Sie die Wortklauberei nicht falsch, aber es ist sehr wichtig diese Einzelheiten zu differenzieren. Die Waffen die von Verwaltungen/Gerichten/Behördenhier benutzt werden sind Rechtsdefinitionen.
Liebe Grüße | Andreas Helten
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AntwortenLöschenhttp://1.bp.blogspot.com/-aiwQmMx-Uh8/U_ePYLy_W4I/AAAAAAAAABk/cbQh9xP3Qfg/s1600/1-Schriftliche-Verwarnung-Verwarngeld-Anhoerung-Bussgeldstelle-ohne-Unterschrift.jpg
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Und hier ist ganz genau beschrieben, wie man sich gegen Bussgeldbescheide ohne Unterschrift wirksam wehren kann!
AntwortenLöschenhttp://no-bussgeldbescheid-ohne-unterschrift.blogspot.de/2014/08/hier-hier-wird-genau-aufgezeigt-warum.html
Hier wird genau aufgezeigt, warum ein Verwarngeld und ein Bussgeldbescheid ohne Unterschrift nicht gültig und nicht rechtskräftig ist, und wie man dagegen vorgehen kann!!!
Proffessionelle Hilfe bei fasst allen Punkten und Fahrverbot:
AntwortenLöschenpunktedoktor.blogspot.de
http://punktedoktor.blogspot.de
punktedoktor@yahoo.de