Volksbewegung
Dem deutschen Volke
E-Post: Info@Dem-deutschen-Volke.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
das 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz (BRBG) wurde mit dem
Schreiben vom 10. März 2011 des Bundesministeriums der Justiz bestätigt.
Mit dem Bundesbereinigungsgesetz (BRBG) vom 8. Dezember 2010
wurde im Artikel 50 das Straffreiheitsgesetz (StrFrhG) von 1968 und 1970
aufgehoben.
Siehe dazu folgende gesetzliche Grundlage: http://www.buzer.de/gesetz/9531/a168884.htm
Daraus ergibt sich rückwirkend zu diesen gesetzlichen
Regelungen die Ahndung mit nachfolgendem Strafantrag bei Mißachtung.
Beachten Sie bitte, daß alle Verwaltungsakte sowie jegliche
damit einhergehenden Handlungen gegen die Bürger unseres Landes nichtig sind
und somit unter die Maßgabe des Bundesbereinigungsgesetzes vom 8. Dezember 2010
zur Aufhebung der Straffreiheit fällt.
Zur Rechtssicherheit Ihrer Tätigkeit fordern wir Sie daher
dringend auf, an der Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land
mitzuwirken.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volksbewegung
Dem deutschen Volke
per E-Post versandt am 14. März 2012
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