Mittwoch, 14. März 2012

Anschreiben an alle Behörden mit Bestätigung zur Rechtskraft der Bundesbereinigungsgesetze


Volksbewegung
Dem deutschen Volke                                                  
E-Post: Info@Dem-deutschen-Volke.de                                  

Sehr geehrte Damen und Herren,

das 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz (BRBG) wurde mit dem Schreiben vom 10. März 2011 des Bundesministeriums der Justiz bestätigt.

Mit dem Bundesbereinigungsgesetz (BRBG) vom 8. Dezember 2010 wurde im Artikel 50 das Straffreiheitsgesetz (StrFrhG) von 1968 und 1970 aufgehoben.

Siehe dazu folgende gesetzliche Grundlage: http://www.buzer.de/gesetz/9531/a168884.htm

Daraus ergibt sich rückwirkend zu diesen gesetzlichen Regelungen die Ahndung mit nachfolgendem Strafantrag bei Mißachtung.

Beachten Sie bitte, daß alle Verwaltungsakte sowie jegliche damit einhergehenden Handlungen gegen die Bürger unseres Landes nichtig sind und somit unter die Maßgabe des Bundesbereinigungsgesetzes vom 8. Dezember 2010 zur Aufhebung der Straffreiheit fällt.

Zur Rechtssicherheit Ihrer Tätigkeit fordern wir Sie daher dringend auf, an der Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land mitzuwirken. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Volksbewegung
Dem deutschen Volke
per E-Post versandt am 14. März 2012

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