Mittwoch, 29. Februar 2012

Schreiben an alle Städte mit Verbot zur Diffamierung der Bevölkerung


Volksbewegung
Dem Deutschen Volke                                                  
E-Post: Info@Dem-deutschen-Volke.de                                  

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Monaten werden wir vermehrt mit der Bitte um Hilfe kontaktiert, da durch öffentliche Behörden immer wieder rechtlich nichtige Schreiben an die Bürger unseres Landes versandt werden.

Es mangelt generell an der erforderlichen Form. Schreiben werden ohne Unterschrift oder von nicht gesetzlich legitimierten Sachbearbeitern versandt und berufen sich auf nichtige rechtliche Grundlagen.

Die Hinweise der Bürger auf die mangelnde Form konform zum gültigen BGB werden von den Behörden ignoriert. Es erfolgt trotz Remonstrationspflicht keinerlei Recherche zu offenkundigen Tatsachen, daß es in unserem Land bis auf das Firmenrecht kein einziges, gültiges Gesetz existiert.

Dies ist ein unhaltbarer Zustand.

Wir haben davon Kenntnis erhalten, daß auch in Ihrer Behörde rechtswidrige Schreiben an die Einwohner versandt werden.

Erschwerend kommt hinzu, daß den Mitmenschen bei diesbezüglichen Reklamationen rechtsradikales Gedankengut unterstellt wird, obwohl den Behörden die wirklichen rechtlichen Grundlagen, welche in öffentlichen Bibliotheken, in Gesetzbüchern, auf den Internetplattformen des Ministerium der Justiz sowie weiteren rechtlich anerkannten Internetseiten zur Verfügung gestellt werden.

Es ist eine offenkundige Tatsache, daß in unserem Land keine einzige Behörde über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte verfügt.
 
Die Umwandlung zu Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Agieren setzt ebenfalls die Staatlichkeit voraus.

Der Firmenstatus der Behörden wird durch die Umsatzsteuer-Identnummer ausgewiesen und kann von jedem Bürger auf Internetseiten eingesehen oder angefordert werden. Der Firmenstatus verbietet jedoch die Ausführung staatlich-hoheitlicher Aufgaben.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nicht über eine nachweisliche Staatlichkeit. Es besteht lediglich eine von den Alliierten Besatzungsmächten eingesetzte Verwaltung für das vereinigte Wirtschaftskonstrukt und es bestand zu keiner Zeit die Legitimation, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder zu streichen.

Dieser Sachverhalt hat in keinster Weise etwas mit rechtsradikalem Gedankengut zu tun, sondern ist den Gesetzmäßigkeiten des Völkerrechts geschuldet.

Es ist dem Volk bekannt, daß die Bundesrepublik Deutschland und auch die DDR im Jahre 1990 zum Zwecke der “Deutschen Einheit“ bei der UNO abgemeldet wurden. Es wurde infolge dessen das “vereinte Deutschland“ bei der UNO angemeldet.

In den Behörden wird jedoch unablässig der Landesbegriff “Bundesrepublik Deutschland“ weitergeführt. Sämtliche Personalausweise werden wider besseren Wissens von den Behörden mit falscher Länderkennzeichnung und fehlender Staatsangehörigkeit ausgestellt. “Deutsch“ ist lediglich unsere Nationalität, nicht jedoch unsere Staatsangehörigkeit.

Auch diese Hinweise werden in den Behörden ignoriert und die reklamierenden Bürger als rechtsradikale Nazis diffamiert.

Wir verbieten Ihnen ab sofort jegliche Diskriminierungen gegen rechtschaffene Bürger unseres Landes.

Wir verbieten Ihnen des Weiteren jegliche Schreiben, welche sich auf nichtige Gesetze berufen und von Sachbearbeitern in Privathaftung aus Unwissenheit und infolge ihrer Arbeitsanweisungen gesetzeswidrig unterschrieben werden.

Schreiben ohne Unterschrift des gesetzlich Verantwortlichen sind ebenfalls ab sofort einzustellen, da diese generell nichtig sind.

Seien Sie sich bewußt, daß Ihre Gehälter vom Volk erwirtschaftet werden. Sie provozieren mit Ihrer Ignoranz einen Bürgeraufstand, welchen es unbedingt zu verhindern gilt.

Wir empfehlen Ihnen dringend, die Staatlichkeit und die damit verbunden Rechtsicherheit in unserem Land wieder herzustellen.


Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Per E-Post versandt am 24. Februar 2012    

5 Kommentare:

  1. Es erfolgte von der Volksbewegung Dem Deutschen Volke an alle Städte unseres Landes eine Zusendung der ausführlichen Rechtsgrundlagen mit einem Verbot zur Diffamierung der Bevölkerung, wenn sich Personen gegen die Willkür der Behörden wehren und dafür mit Unterstellung von rechtsradikalem Gedankengut bestraft werden. Die Antwort der Stadt Pegau ist unglaublich und bestätigt die Erfahrungen der Bevölkerung.

    Wortwörtlich wurde uns anonym auf unser Schreiben geantwortet:

    haut mit eurer nazischeisse ab ihr kranken …

    Die Volksbewegung Dem Deutschen Volke hat folgendermaßen darauf geantwortet:

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ihre Reaktion bestätigt die Erfahrungen der Einwohner Ihrer Stadt.

    Die Bereitstellung der fundierten und geprüften Rechtsgrundlage unseres Landes wird von Ihnen ignoriert und rechtsradikales Gedankengut unterstellt.

    Ihre Antwort wird an die Einwohner der Stadt Pegau übermittelt.

    Es kann davon ausgegangen werden, daß sich damit in der Bevölkerung ein genaues Bild herausstellt, in welcher Weise die Sorgen und Nöte der Einwohner von ihren “Volksvertretern” ernst genommen werden. Die

    Politikverdrossenheit des Volkes findet sich in Ihrer Antwort wieder.

    Des Weiteren stellt die Antwort den Straftatbestand von Amtsanmaßung und Verläumdung dar.

    Den Einwohnern der Stadt Pegau empfehlen wir Strafantrag mit Strafschadensforderung von jeweils 250.000 Euro zu stellen.

    Bei wiederholten Fällen von Ignoranz der Rechtslage und Unterstellung von rechtsradikalem Gedankengut ist eine Strafschadensforderung von jeweils 750.000 Euro fällig.

    Es steht Ihnen frei, sich für Ihre Äußerung öffentlich zu entschuldigen.

    Zukünftig empfehlen wir Ihnen, sich vor einer entsprechenden Äußerung und Diffamierung gründlich die zugesandten ausführlichen Rechtsgrundlagen zu studieren, zu verinnerlichen und die entsprechenden Schritte zur Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land zu vollziehen.

    Das erwarten wir von Ihnen.

    Mit entsprechendem Respekt

    Volksbewegung
    Dem Deutschen Volke

    Und hier noch eine Anmerkung für die Leser. Es zeigt sich also immer wieder: An ihren Taten werdet ihr sie erkennen!!!

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    1. Ist das nicht lustig? Die größten Nazibanditen die dieses Land je gesehen hat beschimpfen die Bürger als Nazis ?

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  2. Ein Nachtrag zu den Reaktionen der einzelnen Städte auf unser Verbot zur Diffamierung der Bürger.

    Die Stadt Weilheim-Teck antwortete uns, daß von der Behörde keine rechtswidrigen Schreiben versandt werden. Dies ist an sich schon falsch ist, da keinerlei Rechtsgrundlagen für jegliche behördlichen Bescheide besteht.

    Die Stadt Markgröningen teilt uns mit, daß wir ihr gar nichts zu verbieten haben.

    Die Stadt Bad-Neustadt teilt mit, daß die Unterstellung von rechtsradikalem Gedankengut bei derartig abstrusen rechtlichen und politischen Ansichten mehr als berechtigt scheint und fragt, woher wir uns das Recht nehmen, etwas zu verbieten.

    An diese Städte wurde folgende Antwort versandt:


    Vielen Dank für Ihre E-Post.

    Ihre Reaktion macht uns die landläufige Meinung vieler Menschen in diesem Land deutlich.

    Es zeugt von der Konditionierung, welche aus politischen Kreisen über die täglichen Medien stattfindet.

    Auch wir sind einstmals davon ausgegangen, daß wir in einem Rechtsstaat leben, mit einer Regierung, die Entscheidungen zum Wohle der Menschen fällt, analog ihrem Schwur bei Dienstantritt.

    Wir mußten, wie bereits sehr viele Menschen in unserem Land, erkennen, daß dies nicht so ist.

    Und dies spüren immer mehr Menschen.

    Man kann sich nun dafür entscheiden, Scheuklappen anzulegen, um in Ruhe weiterzuleben und vom System relativ unbehelligt zu bleiben oder man kann mutig sein und in mühevoller Kleinarbeit Recherchen betreiben, um an die Hintergrundinformationen zu gelangen, welche bewußt nur ansatzweise in den öffentlichen Systemmedien zur Verfügung gestellt werden.
    Wer sehr genau zuhört, kann die Informationen auch dort erhalten, wenn man bereits über ein gewisses Maß an Grundinformationen verfügt.

    Einfacher ist es, sich über verschiedene Internetplattformen kundig zu machen und die gesammelten Informationen von systemunabhängigen Staatsrechtlern prüfen zu lassen.

    Die Ihnen zugesandten Informationen sind fundiert und bereits rechtlich geprüft.

    Es steht jedem frei, sich damit auseinanderzusetzen oder weiterhin den von einigen wenigen Profiteuren dieses Systems gewünschten Weg zu gehen.

    So, wie Sie es als Ihr Recht ansehen, unsere Informationen als abstrus hinzustellen, ohne sich mit dem Inhalt zu beschäftigen, ist es unser natürliches Menschenrecht, Sie über Ihre ideologisierten Meinungen in Kenntnis zu setzen.

    Werden diese Meinungen dazu benutzt, um in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, ist es nicht nur unser Recht, sondern laut Grundgesetz Artikel 20 Absatz IV sogar unsere Pflicht, dies zu ändern.
    Das Grundgesetz ist zwar seit 1990 auch nicht mehr gültig, doch solange es noch von der “Regierung” als unsere “Verfassung” hingestellt wird, kann es auch von uns zitiert werden.

    Die Zustände in unserem Land sind so dermaßen unglaublich, daß wir es grundlegend niemandem übelnehmen, wenn er sich aus Unwissenheit eine gegenteilige Meinung nicht vorstellen kann.

    Es ist jedoch als Person im öffentlichen Dienst Ihre Pflicht, sich mit den rechtlich fundierten Informationen auseinanderzusetzen, um unser Land auf den richtigen Weg zu bringen, damit die Menschen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben können.

    Dies ist aktuell nicht der Fall.

    Sie haben die freie Wahl, sich zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten.

    Zur Auswahl steht ein Regime, welches die natürlichen Menschenrechte mißachtet und den Weg in eine Diktatur geht oder Sie entscheiden sich für den Weg zur Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land, welcher die Rechtsicherheit aller Bediensteten garantiert und den Menschen ein Leben in Frieden, Freiheit und persönlichem Wohlstand gewährt.

    Wir haben uns bereits für den zweiten Weg entschieden.

    Mit entsprechendem Respekt

    Volksbewegung
    Dem Deutschen Volke

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  3. Die Stadt Speyer teilt uns mit, daß sie es begrüßen würde, wenn wir sie mit unserem eindeutig tendenziösen Schriftgut verschonen würden.

    Die Behörde läßt es von ihrer Rechtsabteilung prüfen, ob sie gegen uns Maßnahmen der Exekutiv- und Justizbehörden einleiten werden.

    Abschließend erlauben sie sich, uns mitzuteilen, daß die Stadt Speyer, die ihre Rechte der kommunalen Selbstverwaltung aus Privilegien des Salierkaisers Heinrichs V. aus dem Jahre 1111 herleiten kann, sicherlich keiner Verbote oder Unterlassungsaufforderungen einer "Volksbewegung Dem Deutschen Volke" bedarf.

    Auf dieses Schreiben haben wir wie folgt geantwortet:

    vielen Dank für Ihre E-Post.

    Wir begrüßen es sehr, daß Sie Ihrer Rechtsabteilung den Auftrag erteilen möchten, sich mit den von uns zugesandten Informationen zu beschäftigen.

    Dies ist auch in Ihrem Interesse, da Sie sicherlich an der Rechtsicherheit Ihrer Tätigkeit und der Ihrer Behörde interessiert sind.

    Wir bestätigen Ihnen auch unsere eindeutig tendenziösen Absichten zur Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land, denn nur unter diesem Aspekt kann von Rechtsicherheit gesprochen werden.

    Die kommunale Selbstverwaltung beruht nicht auf Staatlichkeit. Somit ist jeder sogenannte öffentlich-rechtliche Verwaltungsakt nichtig, da dieser der Staatlichkeit zwingend bedarf. Wir möchten an dieser Stelle folgende Rechtsgrundsatz zitieren:

    VwVfG § 35 Begriff des Verwaltungsaktes
    4 Gesetze verweisen aus 4 Artikeln auf § 35

    Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

    Quelle: http://www.buzer.de/s1.htm?a=35&g=VwVfG

    Es spricht auch für sich, daß es als notwendig erachtet wird, wenn eine Behörde das Recht aus dem Jahre 1111 anwenden muß, weil das Recht der Bundesrepublik nicht angewendet werden kann. Doch auch dieses Recht wurde mit Abschaffung der Monarchie im Jahre 1919 ad absurdum erklärt.

    Die Zustände in unserem Land sind so dermaßen unglaublich, daß wir es grundlegend niemandem übelnehmen, wenn er sich aus Unwissenheit eine gegenteilige Meinung nicht vorstellen kann.

    Es ist jedoch als Person im öffentlichen Dienst Ihre Pflicht, sich mit den rechtlich fundierten Informationen auseinanderzusetzen, um unser Land auf den richtigen Weg zu bringen, damit die Menschen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben können. Dies ist aktuell nicht der Fall.

    Sie haben die freie Wahl, sich zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten.

    Zur Auswahl steht ein Regime, welches die natürlichen Menschenrechte mißachtet und den Weg in eine Diktatur geht oder Sie entscheiden sich für den Weg zur Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land, welcher die Rechtsicherheit aller Bediensteten garantiert und den Menschen ein Leben in Frieden, Freiheit und persönlichem Wohlstand gewährt.

    Wir haben uns bereits für den zweiten Weg entschieden.

    Mit entsprechendem Respekt

    Volksbewegung
    Dem Deutschen Volke

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  4. Die Stadt Herbstein bittet uns um Erläuterung, wie wir dazu kommen, diese These aufzustellen, ansonsten werden wir gebeten, dies zu unterlassen.

    Natürlich haben wir auch auf dieses Schreiben geantwortet:

    Vielen Dank für Ihre E-Post.

    Unsere Informationen wurde an Ihre Stadt versandt, da alle Verwaltungsakte, welche von einer kommunalen Selbstverwaltung an die Einwohner der Stadt versandt werden, nichtig sind.

    Auch in Ihrer Stadt haben sich die Einwohner darüber beschwert. Die bestehende Rechtslage ist dem Volk zwischenzeitlich durchaus bekannt.

    Die kommunale Selbstverwaltung beruht nicht auf Staatlichkeit. Somit ist jeder sogenannte öffentlich-rechtliche Verwaltungsakt nichtig, da dieser der Staatlichkeit zwingend bedarf.

    Wir möchten an dieser Stelle folgende Rechtsgrundsatz zitieren:

    VwVfG § 35 Begriff des Verwaltungsaktes
    4 Gesetze verweisen aus 4 Artikeln auf § 35

    Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

    Quelle: http://www.buzer.de/s1.htm?a=35&g=VwVfG

    Die Zustände in unserem Land sind so dermaßen unglaublich, daß wir es grundlegend niemandem übelnehmen, wenn er sich aus Unwissenheit eine gegenteilige Meinung nicht vorstellen kann.

    Es ist jedoch als Person im öffentlichen Dienst Ihre Pflicht, sich mit den rechtlich fundierten Informationen auseinanderzusetzen, um unser Land auf den richtigen Weg zu bringen, damit die Menschen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben können.

    Dies ist aktuell nicht der Fall.

    Sie haben die freie Wahl, sich zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten.

    Zur Auswahl steht ein Regime, welches die natürlichen Menschenrechte mißachtet und den Weg in eine Diktatur geht oder Sie entscheiden sich für den Weg zur Herstellung der Staatlichkeit in unserem Land, welcher die Rechtsicherheit aller Bediensteten garantiert und den Menschen ein Leben in Frieden, Freiheit und persönlichem Wohlstand gewährt.

    Wir haben uns bereits für den zweiten Weg entschieden.

    Mit entsprechendem Respekt

    Volksbewegung
    Dem Deutschen Volke

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