Mittwoch, 8. August 2012

Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig?

Wie oft haben Sie das wohl schon auf Ihren Vertragsangeboten gelesen, die Sie von Behörden erhalten?

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 

Ist es nicht!!!

Doch die BRD-Behörden haben ihre eigenen Gesetze. Nein, auch das ist nicht ganz richtig. Die BRD braucht keine Gesetze, denn sie hat Allgemeine Geschäftsbedingungen, die vom Personal akzeptiert wurden. Und solange das Personal dieses Spiel der diversen Firmen noch mitspielt, wird es auch so bleiben. 

Sie werden genau so lange schikaniert und zwangspsychiatriert, bis Sie es verstanden haben, daß Sie kein BRD-Bürger sind. Die BRD-Behörden gehen Sie nichts an. Sie sind Reichsbürger. Das verstehen Sie nicht?

Es ist eigentlich ganz einfach. Die BRD ist weder der Staat der Staatsbürger des Deutschen Reiches noch haben sich die Staatsbürger des Deutschen Reiches mit einem fremden "Land" anzulegen.

Oder würden Sie es in Timbuktu als normal ansehen, wenn ein Chinese den Behörden von Timbuktu sagt, was sie zu tun oder zu lassen haben? Die Behörden von Timbuktu würden auch dem Chinesen ein Gutachten aufdrücken, ob er noch ganz normal ist.

Genau so verhält es sich hier.

Und solange das die Menschen hier nicht begreifen und keine Wege suchen, wie dieses Desaster beendet werden kann, werden sie weiter geknechtet werden. Die Menschen haben ja selbst die Knechtschaft mit ihren Unterschriften anerkannt. Wenngleich das sicher unbewußt geschieht. Aber um über genau diesen Sachverhalt zu informieren, gibt es diesen Blog. Wir suchen keine Möglichkeit, mit der BRD und deren Auswüchsen irgendwie zurecht zu kommen. Wir wollen diese Auswüchse ein für allemal beenden.

Möchten Sie noch mehr wissen über "maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig"? Dann empfehlen wir Ihnen das Lehrheft der Justiz zu besagtem Thema. Klicken Sie hier

Beachten Sie beim Lesen doch einmal genauer die Steigerungsformen des jeweiligen Satzes zur Gültigkeit ohne Unterschrift, da maschinell erstellt.

9 Kommentare:

  1. Ja. und die meisten Dumm-Michels nehmen es so hin und kuschen.

    Ich antworte (wenn überhaupt) bei vielen "Behörden"-Schreiben seit langen auch nur mit den gleichen Satz:
    Mit angemessenen Gruss.
    "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig"


    Meine persönliche Unterschrift gibt es nur sehr selten und bei Verträgen die ich will. :-D

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  2. "§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes

    (1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

    (2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

    (3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.

    (4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.

    (5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann."

    Mit § 37(5) wird also die Gültigkeit der Schriftstücke ohne Unterschrift und ohne Namenswiedergabe begründet.

    Was sagen Rechtsanwälte dazu?

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    1. Man beachte doch bitte die juristische Begrifflichkeit mit dem Unterschied zwischen "erlassen" und "erstellen"!!!

      Auf den "Behördenbriefen - Vertragsangeboten" steht der Satz: ...maschinell erstellt...

      Das bedeutet, daß das Schreiben an einem PC gefertigt (erstellt) wurde.

      Ein maschinell "erlassener" Verwaltungsakt muß auch per elektronischer Medien versandt werden, sonst ist es ja kein maschineller Erlaß. Dieser elektronische Verwaltungsakt kann logischerweise nicht mit handschriftlicher Unterschrift versehen werden. Oder welcher Sachbearbeiter kriecht in den PC, um eine Unterschrift zu leisten? Aus diesem Grund wird die elektronische Signatur verwendet, die vollkommen richtig die ausstellende Behörde deutlich machen muß.

      Jeder sollte sich also immer die Begrifflichkeiten anschauen. Wenn da steht "erstellt", dann ist das nicht zwangsläufig mit "erlassen" gleichzusetzen. Jeder Grundschüler würde merken, daß diese beiden Wörter nicht gleich aussehen und somit nicht das Gleiche sein können. Wieso sind also die Erwachsenen unter uns so oberflächlich?

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    2. Danke für die Klarstellung.

      Es ist tatsächlich so, dass die beiden Begriffe "erlassen" und "erstellen" unterschiedliche Bedeutungen haben. Auch deren Synonyme überschneiden sich nicht.

      In einem vom Finanzamt erstellten und per Post zugestellten Schriftstück ordnet ein "ich" etwas an ... und grüßt

      "Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Finanzamt

      Diese Prüfungsanordnung wurde mit einer automatischen Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist daher nicht unterschrieben"

      Diese Formulierung ist also nicht durch § 37(5)Verwaltungsverfahrensgesetz gedeckt.

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    3. Hier nochmals der genaue Wortlaut der Abschlussformel:

      "Diese Prüfungsanordnung wurde mit Hilfe einer automatischen Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist daher nicht unterschrieben"

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  3. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  4. Ist diese nun gültig z.B. für die BRD ("Deutschland", Deutschland GmbH) und den Rest oder nicht?

    Man kann zwar etwas elektronisch erstellen, nach einem Ausdruck dennoch mit eigener Unterschrift versehen.

    Bei der Massenabfertigung ist das anscheinend so nicht machbar, dennoch müsste es auch dafür eine Möglichkeit geben, dass das Schreiben gültig ist, auch wenn nicht selber unterschrieben werden konnte, da dies per Massenabfertigung erstellt wurde und dennoch der Versender mit seinem Namen z.B. haftbar gemacht werden kann,

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  5. hallo, ich habe als eine leitende Obrigkeit, die von Gott eingesetzt wird, (Römer 13, 1-2 und Hebräer 5, 4 in Verbindung mit Johannes 3, 27 und 1. Korinther 1, 17) diese Pflicht erkannt, ein Vorbild zu sein. Denn, ich muss ein Vorbild für eine Gemeinde sein, in Jesus Christus, das wir das Wort Gottes, der Heiligen Schrift, alles ernst nehmen und auch tun. Jesus Christus sagte: Mt. 7, Verse 24: "Darum, wer diese meine Rede hört und tut sie, der gleicht einem klugen Mann, der sein Haus auf Fels baute." Wenn also Gott von uns fordert, das wir klug sein sollen, dann tun wir auch das, was Paulus geschrieben hat als eine Rede. Denn, in 1. Korinther 14, Verse 37 bis 38 sagte er, das alles, was er geschrieben hat, ein Gebot des Herrn Jesus Christus und wer das nicht anerkennt, der wird auch nicht anerkannt. Und ein solches Gebot ist Epheser 5, Verse 10 bis 12, das wir keine Gemeinschaft haben sollen mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis. Wenn also das ein Gebot ist, so zählt das auch zu dem, was Jesus Christus gesagt hat, in Bezug auf den Satz, wer meine Rede hört und tut sie, der gleicht dem, der sein Haus auf Fels baute. Und der Fels ist der Glauben, das ich zu Gottes Wort "JA" sage, es verstanden zu haben, das ich nur dadurch leben kann, wenn ich es tue. Also, mein Slogan: TUE ES !!! Galater 3, Vers 12: "Das Gesetz aber ist nicht »aus Glauben«, sondern: »der Mensch, der es tut, wird dadurch leben« (3. Mose 18, Vers 5). In diesem Sinn freue ich mich, mehr und mehr Menschen zu finden, die erkennen, das die BRD eine genauso grosse Lüge ist, wie 9/11 und viele andere Dinge mehr. Gottes Segen euch im Herrn Jesus Christus. Email: steffen@im-namen-jesu-christi.de.

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  6. hallo, ich habe als eine leitende Obrigkeit, die von Gott eingesetzt wird, (Römer 13, 1-2 und Hebräer 5, 4 in Verbindung mit Johannes 3, 27 und 1. Korinther 1, 17) diese Pflicht erkannt, ein Vorbild zu sein. Denn, ich muss ein Vorbild für eine Gemeinde sein, in Jesus Christus, das wir das Wort Gottes, der Heiligen Schrift, alles ernst nehmen und auch tun. Jesus Christus sagte: Mt. 7, Verse 24: "Darum, wer diese meine Rede hört und tut sie, der gleicht einem klugen Mann, der sein Haus auf Fels baute." Wenn also Gott von uns fordert, das wir klug sein sollen, dann tun wir auch das, was Paulus geschrieben hat als eine Rede. Denn, in 1. Korinther 14, Verse 37 bis 38 sagte er, das alles, was er geschrieben hat, ein Gebot des Herrn Jesus Christus und wer das nicht anerkennt, der wird auch nicht anerkannt. Und ein solches Gebot ist Epheser 5, Verse 10 bis 12, das wir keine Gemeinschaft haben sollen mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis. Wenn also das ein Gebot ist, so zählt das auch zu dem, was Jesus Christus gesagt hat, in Bezug auf den Satz, wer meine Rede hört und tut sie, der gleicht dem, der sein Haus auf Fels baute. Und der Fels ist der Glauben, das ich zu Gottes Wort "JA" sage, es verstanden zu haben, das ich nur dadurch leben kann, wenn ich es tue. Also, mein Slogan: TUE ES !!! Galater 3, Vers 12: "Das Gesetz aber ist nicht »aus Glauben«, sondern: »der Mensch, der es tut, wird dadurch leben« (3. Mose 18, Vers 5). In diesem Sinn freue ich mich, mehr und mehr Menschen zu finden, die erkennen, das die BRD eine genauso grosse Lüge ist, wie 9/11 und viele andere Dinge mehr. Gottes Segen euch im Herrn Jesus Christus. Email: steffen@im-namen-jesu-christi.de.

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