Montag, 13. August 2012

Warnung der Volksbewegung


Im folgenden Video erhalten Sie viele wertvolle Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. Juli 2012 zur Nichtigkeit des aktuellen Wahlrechtes und den sich daraus ergebenden Rückschlüssen für unser Land und unsere Bevölkerung.

Wir distanzieren uns jedoch ausdrücklich von der Bitte, die erwähnte Vollmacht für die Klage in Den Haag zu unterzeichnen. Dr. Werner Ratnikow befürwortet die Entsendung von Alliierten- bzw. UNO- Truppen in unser Land, wenn hier ein Volksaufstand losgetreten werden sollte. Das kann und darf nicht unser Ansinnen sein, daß wieder einmal fremde Mächte über uns entscheiden, nur weil unser Volk seine Geschicke nicht selbst in die Hand nehmen will und wieder einmal auf den großen Führer wartet, der jeden an die Hand nimmt und sagt, was er zu tun und zu lassen hat. Das hatten wir bereits mehrfach in der Geschichte und es ist nie zum Wohle des Volkes ausgegangen. Im Gegenteil – es hat Krieg, Elend, Not und Hunger gegeben. Familien wurden zerstört, Vermögen wurde zunichte gemacht, Patente wurden geraubt und damit verbundene Naturrechte, wie Freie Energie etc. den Menschen vorenthalten und dadurch wiederum finanzielle Abhängigkeiten geschaffen. Menschen wurden traumatisiert, was bis in die heutige Zeit Nachwirkungen hat.

Das kann und darf nie wieder passieren!

Wir distanzieren uns auch ausdrücklich davon, daß eine neue Verfassung im Hinblick auf die Menschen und Landstriche, die zur Zeit unter Fremdverwaltung stehen, somit ein neues Land erschaffen würde. Was soll dieser Blödsinn? Die ganze Welt ist vernetzt. Es gibt die Post und die Telekommunikation. Es gibt auch politische Vertretungen in diesen Ländern, die von diesen Kommunikationswegen nicht ausgeschlossen sind. Wieso sollte es also ein Problem sein, die Menschen in den abgetrennten Gebieten zu erreichen und ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Verfassung zu ratifizieren. Glaubt irgendjemand, daß diese Menschen nicht mündig oder geistig nicht dazu in der Lage sind, über eine Verfassung zu entscheiden? Welches Armutszeugnis wird hier den Menschen in den abgetrennten Gebieten ausgestellt?

Nur eine Verfassung stellt den Willen des Volkes dar!
Und nur wenn es eine Verfassung gibt, müssen sich die Volksvertreter auch nach des Volkes Wille richten!

Es hat in der Vergangenheit nicht eine einzige Verfassung gegeben, welche vom gesamten Volk ratifiziert wurde. Somit hat es in der Vergangenheit also nicht eine einzige GÜLTIGE Verfassung gegeben. Eine per Dekret eingesetzte Verfassung ist keine vom Volk ratifizierte Verfassung. Und jeder, der das Gegenteil behauptet, wurde von uns bereits in der Diskussionsrunde zum Verfassungsentwurf gebeten, die entsprechende Ratifizierungsurkunde vorzuweisen. Uns wurde bisher dieser Nachweis nicht erbracht.

Doch machen Sie sich nun Ihre eigenen Gedanken zu diesem Video:


 

2 Kommentare:

  1. Ihre Bewertung der früheren Verfassungen unseres Landes besagt doch, dass auch die Paulskirchenverfassung von 1849 keine vom Volk ratifizierte Verfassung war, wie von einigen 'Verfassungsexperten' behauptet?
    Ist es richtig, dass diese von der Nationalversammlung (frei gewählt) ratifiziert wurde als repräsentatives Organ des Volkes? Sie trat doch nie in Kraft, da die Ziele der Revolution durch die Verweigerung Friedrich Wilhelms IV. von Preußen scheiterten.
    LG

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  2. Hallo,
    wie Sie schon richtig erkannt haben, wurde die 1848 dem Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt,
    hinzu kommt, das die besagte Nationalversammlung hauptsächlich von den Vertretern der "örtlichen"Regierungen gebildet wurde; Frage wer war das ?
    Antwort das höhere Bürgertum und der Adel.
    Standesgemäß wurde dann die Verfassung auch nur von diesen "angenommen",das Volk wurde dazu nicht befragt.
    Erschwerend für eine Volksabstimmung kam hinzu, das in der Zeit begründet der Umstand, das Menschen unter 25 Jahren und Frauen K E I N Wahlrecht besaßen!
    Wenn wir also aus heutiger Sicht eine Verfasung unter diesen Umständen anerkennen, wäre völkerrechtlich der Fakt der "Nachwahl" ausschließlich der bis 25 jährigen und der Frauen zu vollziehen! Was würden die dann ausgeschlossenen Männer heute dazu sagen?
    Also machen wir es uns nicht so schwer, grundsätzlich ist die Verfassung von jeder Generation selbst frei bestimmbar! Nehmen wir doch diese Naturrecht für uns in Anspruch, was spricht dagegen?!
    viele Grüße
    echsedasfossil

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