Ein Hinweis an alle "Selbstverwalter": Selbstverwaltung - Die UN Resolution A/RES/56/83 ist nur ein Entwurf und wurde nie in Kraft gesetzt!
Dieser Artikel wird viele
Menschen enttäuschen,
die immer noch glauben, man könnte sich mit der UN-Resolution A/RES/56/83 zur
Selbstverwaltung erklären. Ich zitiere aus der RESOLUTION
56/83, Verabschiedet auf der 85. Plenarsitzung am 12. Dezember 2001, ohne
Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/56/589 und Corr.1, Ziffer 10).
56/83. Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen
Die Generalversammlung,
nach Prüfung des
Kapitels IV des Berichts der Völkerrechtskommission über ihre dreiundfünfzigste
Tagung, daß die Artikelentwürfe über die Verantwortlichkeit der Staaten für
völkerrechtswidrige Handlungen enthält,
davon Kenntnis nehmend, dass die Völkerrechtskommission beschlossen hat, der Generalversammlung zu empfehlen, von den Artikelentwürfen über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen in einer Resolution Kenntnis zu nehmen und die Artikelentwürfe der Resolution als Anlage beizufügen sowie in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Frage zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit zu prüfen, eine internationale Bevollmächtigtenkonferenz zur Prüfung der Artikelentwürfe einzuberufen, mit dem Ziel des Abschlusses eines Übereinkommens zu dieser Frage,
betonend, wie wichtig
auch weiterhin die Kodifizierung und fortschreitende Entwicklung des
Völkerrechts ist, wie in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Charta der
Vereinten Nationen vorgesehen,
feststellend, dass die Frage der Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen für die Beziehungen zwischen den Staaten von großer Bedeutung ist,
1. begrüßt es, dass die Völkerrechtskommission ihre Arbeit über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen abgeschlossen und die Artikelentwürfe und einen ausführlichen Kommentar zu dieser Frage verabschiedet hat;
2. dankt der
Völkerrechtskommission für den Beitrag, den sie auch weiterhin zur
Kodifizierung und fortschreitenden Entwicklung des Völkerrechts leistet;
3. nimmt Kenntnis von den von der Völkerrechtskommission vorgelegten Artikeln über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen, deren Wortlaut dieser Resolution als Anlage beigefügt ist, und empfiehlt sie der Aufmerksamkeit der Regierungen, ohne dass davon die Frage ihrer künftigen Annahme oder sonstiger geeigneter Maßnahmen berührt würde;
4. beschließt, den Punkt "Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen" in die vorläufige Tagesordnung ihrer neunundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Wir erfahren also, dass die
UN/RES/56/83 ein Vorschlag war, der während der 58.Tagung der
Generalversammlung als Resolution eingebracht wurde. Beschlossen wurde,
den Vorschlag als Tagespunkt in die 59.Tagung aufzunehmen. Betrachten wir nun
also die RESOLUTION 59/35 Verabschiedet auf der 65. Plenarsitzung am 2.
Dezember 2004, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/59/505, Ziffer
6), denn dort finden wir, was in der 59.Tagung bezüglich der
"Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen"
beschlossen wurde.
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf ihre Resolution 56/83 vom 12. Dezember 2001, deren Anlage den Wortlaut der Artikel über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen enthält, [...]
beschließt, den Punkt
"Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen"
in die vorläufige Tagesordnung ihrer zweiundsechzigsten Tagung aufzunehmen.
Also wurde die Entscheidung über
UN/RES/56/83 ein weiteres mal vertagt! In der 62.Tagung wurde allerdings nie
über das Thema "Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige
Handlungen" geredet, geschweigedenn irgendetwas beschlossen, wie sie der
Übersicht der Beschlüsse und Resolutionen der 62.Tagung der Generalversammlung
entnehmen können (HIER).
Es folgt daraus ganz simpel, dass
es eine UN/RES/56/83 als Entwurf und Resolution gibt, aber nicht als Beschluss
und damit kein gültiges Recht der UN darstellt.
Alle Selbstverwalter nach UN/RES/56/83 haben sich also
einen gewaltigen Bären aufbinden lassen!!!
Man gibt damit das innerstaatliche (das deutsche) Recht
auf und wird ein Sklave im Sinne der UN.
Die UNO ist der Zusammenschluss der Kriegsgegner
Deutschlands und Japans im Zweiten Weltkrieg. Wer mit einer UN-Selbstverwaltung
ins gegnerische Lager wechselt, gibt damit seine Staatsangehörigkeit auf!
"UN Resolution A/Res/56/83
Hier können alle Interessierten diese Resolution lesen:
http://bit.ly/wdln3q
(besondere Beachtung sollten dabei am Anfang die Abschnitte 3. und 4. erhalten)
Hier können alle Interessierten diese Resolution lesen:
http://bit.ly/wdln3q
(besondere Beachtung sollten dabei am Anfang die Abschnitte 3. und 4. erhalten)
ich finde es komisch das der blog Betreiber immer mehr seine Stellung ändert und keinen Aufruf mehr oder ander Dinge verlangt wie die ganze Zeit hat er besuch bekommen :-)
AntwortenLöschenEin altes Sprichwort sagt:
Löschen"Wenn Du merkst, daß Du ein totes Pferd reitest, dann steige ab".
Und wenn man merkt, daß es nur verschwendete Zeit ist, sich mit Behörden zu fetzen, dann muß man andere Wege gehen.
Wir haben dies für uns erkannt und gehen nun andere, zielführende Wege. Wir werden nicht mehr versuchen, mit dem BRD-System irgendwie zurecht zu kommen, sondern wir werden die Diktatur beenden.
Von überall her und von allen Schichten der Bevölkerung, auch von ganz hohen Gremien, die schon lange ihre Anker in die folgende Staatlichkeit setzen wollen (weil sie auf die wirklichen Beamtenposten scharf sind), werden wir dazu aufgefordert, dieses Unrechtsystem hier zu beenden.
Und wenn es schon so ist, daß man dazu aufgefordert wird, etwas zu beenden, was schon lange tot ist, dann sollte man das doch auch durchziehen. Wir haben den Weg dazu bereits beschritten und wer unseren Blog genau liest, der weiß auch, wie wir das machen.
Haben Sie sich schon mal die Frage gestellt, warum es unseren Blog noch gibt? Irgendetwas müssen wir ja richtig machen...
Und: Nein, wir haben auch keinen Besuch bekommen...
Zum Kaffeekränzchen laden wir auch nur diejenigen ein, welche hier die Staatlichkeit herstellen wollen und vorallem herstellen werden, denn Schwätzer gehören nicht zu unserer Klientel.
Was ist denn in diesem Fall mit der Republik Freies Deutschland nach UN Recht mit der Staatennummer 279?
AntwortenLöschenDie RFD ist SKLAVE der UN und Feind des Deutschen Reiches. Da gibts nichts zu diskutieren.
AntwortenLöschenEs ist eben so wie immer in unserem Land. Jeder hat den absoluten Weg und kein anderer ist richtig. So können die da oben noch eine Weile weiter wusteln und uns kontrollieren, unten wirkt das teile und herrsche Prinzip und ein gemeinsamer Weg wird da nicht so schnell gefunden. Ob nun die Frage der richtigen Verfassung oder Kriegsrecht oder römisches Sklavenrecht oder oder oder man wird sich nicht einig in der Masse und so geht das nun schon lange und wird wohl auch so bleiben.
AntwortenLöschenNehmen wir die Menschenrechte und Kosmischen Gesetze,als Anhaltspunkt nach denen wir uns Richten,damit kann nichts schief gehen.
AntwortenLöschenIn dem Fall muss man sich nicht nach etwas Unsicheres Richten.
Als Einheit im Geist und Mensch zu seinem Nächsten.
Alles andere §,Gesetze,Verfassung sind doch nur Statuten auf der Erde.
Künstlich Arrangiertes, nichts Natürliches.
Alles gute für Euch!
http://www.novertis.com/klardenker/klardenker-17-08-2012.html
AntwortenLöschenNa also, wieder eine Sackgasse enttarnt. Schritt für Schritt dem Ziel entgegen.
AntwortenLöschenIch habe es 2x erlebt, daß Papiere, Bekenntnisse, Schreiben der Republik Freies Deutschland beim jobcenter anerkannt worden sind und wir entsprechend akzeptiert wurden. Die haben es geschluckt, daß es nicht nur "Bürger" der Bundesrepublik in Deutschland gibt. Die Republik Freies Deutschland hat die völkerrechtlichen Verträge gemacht und eine Staatenkennung, Staatennummer erhalten: 2 7 9.
AntwortenLöschenEs wurde lediglich die Möglichkeit genutzt, um sich im Rahmen der Möglichkeiten frei zu machen und es wurde von Anfang an gesagt, daß es nur ein vorübergehender Minderheitenstaat ist.
Nach dem hoffentlichen bald kommenden Tag X ist die RFD nicht mehr existent und das Deutsche Reich wieder handlungsfähig.
Macht Euch frei!
Lieber Mensch und natürliche Person nach staatlichem BGB §1 angemeldet und registriert bei der RFD als Bürge/r der NRO Bundesrepublik in Deutschland!
Im Übrigen macht nur eins wirklich frei neben der PSE:
die Abmeldung aus dem Melderegister der Firma BRiD!
Die Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich bleibt trotzdem erhalten, was soll denn der Quatsch, daß man seine Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich verlieren würde!?
Auch als Bürge/r der BR bleibt man Staatsangehöriger des Deutschen Reiches! Also mal vorher überlegen!
Die Aussage das in der 62. Tagung nicht darüber geredet wurde ist falsch.
AntwortenLöschenEntweder hat ihre Quelle oder Sie falsch recheriert.
Als Nachweis bringen Sie nur den Band 3 der 62. Tagung.
Dabei gibt es noch Band 1 und Band 2.
Und in Band 1 Res 62/61 wird darüber gesprochen und das Thema wieder vertagt auf die 65 Tagung.
So und in der 65. Tagung Band 1 Res 65/19 wird es zwar wieder in Punkt 4 verschoben in die 68 Tagung, aber ACHTUNG diesmal mit dem konkreten Hinblick auf die Fassung eines Beschlusses.
Hier der Auszug aus Punkt 4:
4. beschließt, den Punkt „Verantwortlichkeit der
Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen“ in die vorläufige Tagesordnung ihrer achtundsechzigsten Tagung aufzunehmen und im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Sechsten Ausschusses und im Hinblick auf die Fassung eines Beschlusses
die Frage eines Übereinkommens über die Verantwortlichkeit
der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen oder sonstige geeignete Maßnahmen auf der Grundlage der Artikel weiter zu prüfen.
Das heißt das in 2013 definitiv ein Beschluß gefasst wird. Und dieser Beschluß kommt dann in der 69 Tagung zur Abstimmung.
Fazit: 2014 könnte bei positiver Abstimmung, diese Angelegenheit völkerrechtlich bindend werden.
Unabhängig davon, wurde aber diese Resolution bereits von der EU und der BRD zur Anwendung gebracht, was bedeutet, das die EU und die BRD die Resolution bereits für sich anerkannt haben.
MfG DRvsBRD
nehmt bitte an der Petition teil!
AntwortenLöschenNur mit einem Friedensvertrag kann Deutschland wieder souverän werden! Stimmt mit ab!
https://www.change.org/p/frau-angela-merkel-%C3%BCbernehmen-sie-endlich-verantwortung-f%C3%BCr-das-deutsche-volk