Donnerstag, 19. Juli 2012

Mißbrauch des Haftbefehls


 "Die mächtigste Justiz sitzt in 32052 Herford / Westfalen"

In der ganzen BRD bedarf es eines Richters, um einen Haftbefehl zu erlassen, wo hingegen in Herford diese verantwortungsvolle Aufgabe eine kleine Rechtspflegerin übernimmt, die nun, um die Folgen des nichtigen Haftbefehls zu umgehen, auch nicht mehr unterschreibt.

Stellt sich die Frage, ob die Herren Richter ihrer Aufgabe überdrüssig sind, oder einfach nur weil die unteren Dienstränge über eine höhere Kompetenz verfügen, lassen wir mal dahingestellt sein.

Nicht nur, daß es im Zivilrecht überhaupt keine Haftbefehle gibt, sondern nur im Strafrecht, so findet sich in dem Haftbefehl nicht einmal ein Richter namentlich erwähnt.

Was ebenfalls interessant ist, daß dieser Haftbefehl bereits am 03.05.2012 ausgestellt wurde, damit bereits Wochen vor dem ersten persönlichen Kontakt und der dann avisierten Androhung zur Erzwingungshaft...

Aber um was geht es dabei überhaupt...?
Die Besitzerin eines Kleinwagens hat doch tatsächlich die Dreistigkeit besessen, ihre gekaufte Parkzeit um 8 Min. zu überschreiten.
Die Wache am Parkautomat hat das natürlich pflichtbewußt direkt mit 5,- € Ordnungsstrafe geahndet.

In der Anlage findet sich dann auch eine kleine Visitenkarte...
Diese Karte wurde von dem PHK (Polizeihauptkommissar) D. zur ersten Kontaktaufnahme genutzt, wie auf der Rückseite zu lesen steht.
"Hallo Frau M., bitte melden Sie sich bei mir"

Da ein solches Vorgehen gegen alle gebotenen Regeln der Justiz und Verwaltung verstößt, wurde dieser Bitte nur zögerlich nachgekommen.
So stand denn erst einmal eine 3 wöchige Kur wegen eines Wirbelsäulenschadens im Vordergrund.
Aber wer da glaubt, er käme damit durch, der hat die Rechnung ohne den Supermann PHK D. gemacht (Name und Adresse des PHK sowie die Beweismittel sind der Redaktion bekannt).

Dieses mustergültige Genie der Herforder Polizei ließ dann auch am Morgen des 17. 07. 2012 Taten sprechen, als er mit 3 weiteren Kollegen und einem Schlosser im Schlepp, bei der Sünderin zu Hause zur Höchstform auflief.

Da ihm der Gebrauch eine Türschelle fremd zu sein schien, klopfte er vehement gegen die Wohnungstür und verlangte, die Tür zu öffnen, andernfalls müsse er sich mit Gewalt den Zutritt verschaffen. Als darauf nichts geschah, da die Sünderin gerade bei der Morgentoilette verweilte, kam der mitgebrachte Schlosser zum Einsatz.

Nachdem dem widerspenstigen Türschloß mit roher Gewalt der Garaus gemacht war, betraten 4 bewaffnete „Trachtenträger“ die Wohnung der allein lebenden Frau M.
Als sich in den Wohnräumen niemand befand, öffnete PHK D. todesmutig, mit einem Elektroschocker (?) in der Hand ganz vorsichtig die Tür des Badezimmers und sah hinein.
Da saß sie nun, mit einem Tee und einer Zigarette ganz in sich gekehrt in Erwartung der Dinge, die da kommen.

PHK D. forderte sie auf, sofort die Zigarette aus zu machen und heraus zu kommen. Wer weiß, vielleicht hatte er Angst mit der Zigarette verbrannt zu werden, denn schließlich arbeitet er im Bereich Gefahrenabwehr.

Mit den Worten "Ich hatte Ihnen Zeit zum Überlegen gegeben, was ist nun, zahlen Sie oder nicht? Ich zähle bis 5..."

Frau M. beugte sich der Übermacht der behandschuhten "Staatsgewalt" und zahlte die 5,- €.

Wie wir uns vorstellen können, werden sich die heroischen Helden der Herforder Polizei bei ihrer Rückkehr in die Wache gegenseitig auf die Schulter geklopft haben,- klasse gemacht Herr Kollege...

Gewiß findet ein solcher Einsatz mit nur 2 Wagen und 4 Mann um stolze 5,- € zu erbeuten, einen lobenswerten und ehrenvollen Eintrag in die jeweilige Personalakte aller Beteiligten.

Der Mann vom Schlüsseldienst darf aber auch nicht vergessen werden, denn ohne sein dazutun wäre diese völlig überzogene und zudem rechtlose Plünderung gar nicht möglich gewesen.

Denn bei all dem hier, sollten wir nicht vergessen:

1. Einen Haftbefehl gibt es nur im Strafrecht - OWiG Sachen gehören aber in das Zivilrecht
2. Ein Haftbefehl wird, wenn denn überhaupt, nur von einem Richter erlassen.
3. Ohne die richterliche Unterschrift darf ein Haftbefehl überhaupt nicht umgesetzt werden. (Der Haftbefehl ist so nämlich nicht rechtsfähig)
4. Eine Rechtspflegerin darf höchstens Rechnungen gegenzeichnen / ausstellen, aber gewiß keine Haftbefehle. Ist somit nicht rechtsfähig, erlangt so auch keine Rechtskraft
5. Eine avisierte Inhaftierung wie diese, verstößt gegen den IP66 Artikel 11 - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - in der BRD ratifiziert 1968
6. Die Polizisten sind keineswegs Beamte, sondern Privatpersonen. Dienstausweis = Dienstherr + weisungsgebunden - sie sind zudem verpflichtet, sich auszuweisen.
7. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf seit Nov. 2007 nicht mehr angewendet werden - siehe Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.).
8. Die Straßenverkehrsordnung darf seit 1990 nicht mehr angewendet werden - siehe Fußnote (Grundlage ist der Einigungsvertrag) - der bezieht sich aber auf den Art. 23 GG, der aber erloschen ist.

Damit haben wir alles in allem bei einer einzigen Handlung:
Hochverrat - Volksverhetzung - Falschbeurkundung - Nötigung - Rechtsbeugung - Hausfriedensbruch - Einbruch i. V. m. schwerer Sachbeschädigung - Erpressung - Plünderung - Androhen von Gewalt - Kriminelle Bandenbildung - negatives Interesse - Amtsanmaßung - Vorspielung falscher Tatsachen

Ein Psychiater würde dieses Vorgehen wohl als paranoide Schizophrenie bezeichnen und die Herrschaften direkt aus dem Verkehr ziehen, aber in der BRD-Justiz gibt es dafür den goldenen Gummiknüppel mit Eichenlaub - und vielleicht auch eine Gehaltserhöhung...!

Willkommen in der Justizdiktatur BRD…

weitergeleitet durch Olli

Anmerkung der Redaktion:
Das OWiG, die StVO und andere hier aufgeführte Gesetzeswerke sind wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG für die BRD nichtig und damit nicht anzuwenden. Dies als Hinweis, da die Bediensteten der BRD ihren Diensteid auf das GG für die BRD abgelegt haben und man sich die Frage stellen sollte, ob nicht generell von einem Meineid ausgegangen werden sollte. 

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) von „Amtes“ wegen zu beachten. 

Die Polizei führt offenkundig "Amtshilfe" ohne Prüfung auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung durch, obwohl dies gemäß "Beamtengesetze" gefordert ist!!!

15 Kommentare:

  1. Trachtentruppe der ist gut, man bedenke, bei mir kam das SEK zum Einsatz...

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  2. Auch bei mir waren am 23.7.2012 zwei Polizeibeamte aus Blomberg,um 2 Haftbefehle wegen angeblicher Ordnungswidrigkeiten zu vollstrecken.Es interessierte diese gar nicht,daß ich auf die Bereinigungsgesetze hinwies.Es interessierte sie auch gar nicht,daß ich unter Opferschutz wegen an mir begangenem Verbrechen stehe.Es interessierte sie scheinbar auch gar nicht,daß ich den § 34-rechtfertigender Notstand nannte.Sie meinten,ich hätte mich gar nicht dagegen gewehrt.-Aha:Die korrupte ?"Ju-
    stiz" Detmold begeht also munter weiter Urkundenunterdrückung,dachte ich noch.Nun ist das Ding in Arbeit bzgl.Klage vor ein internationales Gericht.Da,wo ich angeblich falsch geparkt haben soll,stehen sonst Montags die Mülltonnen von unserem Mietshaus!-Knöllchenschreiberin:Die berühmt-berüchtigte Frau Pannek von der Gemeinde Horn-Bad Meinberg.-Natürlich sind der Schriftverkehr und die beiden Haftbefehle ohne Richterunterschriften!-Juckt die Polizei aber scheinbar nicht.

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  3. Wilfried Schuler2. August 2012 um 04:00

    Ist das Satire oder Tatsache?

    Ich glaube ich träume. Bitte machen Sie keine Scherze

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    1. Hallo Wilfried Schuler, die Dinge sind zu ernst um hier Satire einzustellen.

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    2. Hallo,bin erst heute wieder durch Zufall auf diese Seite gelangt.-Doch,es stimmt.-Aber es kommt noch schlimmer: Am 11.1.2017 standen 2 bedienstete Polizisten mit einem Beil in der Hand vor meiner Tür.Einer davon war der Polizist Wagner.-Polizeistation Blomberg/Polizei Detmold.Sie wollten mir 300 Euro aberpressen,die ich nicht hatte.Ich verlangte den Haftbefehl,den sie mir aber nicht aushändigten.Er war unterschrieben von einem Rechtspfleger.-Sie verschleppten mich in die JVA Detmold.-Von da nach Bielefeld Senne.-Bis mich nach 3 Tagen meine Tochter auslöste.-Meinen Job war ich los.-Später kam vor dem Arbeitsgericht Detmold heraus,daß sich Polizist Wagner und sein Kumpel mit meiner Ex-Arbeitgeberin duzten.-Mittlerweile bin ich auf das Übereinkommen gegen Korruption gestoßen.Das Gesetz hatte die BRD-NGO nach jahrelanger Verweigerung im Nov.2014 ratifiziert.-Quelle:Wikipedia-mit Link zum BGBl.Genau darauf werde ich meinen Strafantrag gegen Korruption/Vorteilsannahme und Freiheitsberaubung abzielen.-Auch Bedienstete im Kreishaus Lippe/Polizei DT sind korrupt bis in die Haarwurzeln.Der Strafantrag eines anderen Betroffenen wegen Falschaussage und MPU-Mafia ging bereits letzte Woche raus.Der zuständige Landrat Lehmann hat den Hooton-Plan studiert(noch Fragen?) und steht wegen anderer Dinge ganz gewaltig in der Kritik.-Ich kann nur Jeder/Jedem raten,Akteneinsicht zu verlangen und daraus lückenlos die Kopien.-Das geht auch ohne Rechtsanwalt,denn die gehören eh zum korrupten BRD-NGO-System !-Hier das Urteil dazu,was Alle wissen müssen.-Tenor: Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht es als eine Verletzung von Artikel I und III an,wenn Kopien aus den Akten nicht erteilt werden: Urteil: EGMR,NStZ 1998,429 .-Ihr findet auch im Web mit Suchmaschineneingabe:Korruption in NRW gestiegen-Artikel von Dez.2017 in der LZ (Lippische Landeszeitung)-Den Link dazu habe ich gerade nicht zur Hand.-Ich bleibe dran.-Im Übrigen sind mittlerweile die sog.Internationalen Gerichte weitestgehend untätig.-Der ISTGH in Den Haag ist zum zahnlosen Tiger mutiert.-Allerdings werden auch Schreiben/Klagen dorthin nicht selten auf dem Postweg abgefangen.(Warnung eines dort ansässigen Dolmetschers an mich 2012)

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  4. Auch gegen mich wurde ein "Ordnungsgeld" in Höhe von 300 € von einer Richterin festegesetzt, weil ich als ZEUGE geladen und nicht erschienen war... (hatte keine Kenntnis von der gerichtlichen Vorladung) Ich bat letztendlich beim Staatsanwalt um einen Monat Stundung und anschliessend um Ratenzahlng.

    Eine Woche später wurde der Haftbefehl gegen mich, von einem "Rechtspfleger" ausgestellt und auch unterschrieben. In dem Haftbefehl wurde KEIN Richter und KEIN Staatsanwalt namentlich erwähnt. die Zustellung meines Schreibens, mit der Bitte um Ratenzahlung, wurde ignoriert und letztendlich von dem Rechtspfleger in einem persönlichen Telefonat bestritten. (Habe nichts von Ihnen bekommen)

    Ich habe natürlich die 300,00 € bezahlt, um der Haft zu umgehen, bekam aber erneut einen Zahlschein mit, da noch 7,00 € Gebühren drauf kamen.

    Da sich alle Schriftstücke in meinem Besitz befinden, werde ich jetzt am Montag meine Rechtsanwältin aufsuchen und Anzeige gegen den Rechtspfleger erstatten, der sich erdreistet hat, gegen mich einen Haftbefehl zu erlassen.

    Falls gewünscht, werde ich über den weiteren Verlauf berichten!


    LG
    Karl

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  5. Es gibt auch noch ehrbare Polizisten.

    Ich hatte vor kurzem einen Anruf eines Polizisten auf meinem AB. Die Nummer war ihm bekannt, da ich einige Zeit vorher meine Geldbörse als verloren gemeldet hatte und entsprechend meine Daten hinterlegt habe.

    Der Fall war Folgender:

    Es wurde mir ein Gerichtsurteil zugestellt, in dem ich zu einer Geldstrafe von 240€ verurteilt wurde. (Der Grund ist ja nun egal) Allerdings war dieses Urteil nicht vom Richter unterschrieben und daher nicht rechtskräftig.

    Nun, eine ganze Zeit später, wurde Haftbefehl zur Beibringung dieser Summe, Ersatzweise 30 Tage Freiheitsentzug, angeordnet und der nette Polizist rief mich an um die Sache zu bereinigen. Ich rief den netten Herren zurück und bat ihn, mir einmal zu bestätigen welche Unterschriften sich auf dem Haftbefehl befinden.

    Lediglich die Unterschrift einer Justizfachangestellten. Für ihn sah alles soweit in Ordnung aus, teilte er mir mit. Ich habe ihm also erklärt, dass dieser Haftbefehl aufgrund der fehlenden Unterschrift des Richters nach §34 VwVfg ungültig ist und sollte mich die Polizei trotzdem festnehmen wollen, ich das Recht nach §113 StGB habe, mich zu wehren ohne dafür belangt zu werden. Was ich dann auch entsprechend machen würde. Des Weiteren wäre mir der vollziehende Polizist nach §839 BGB Schadensersatzpflichtig aufgrund fehlender Staatshaftung.

    Nachdem ich den netten Herren dann noch über die 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetze unterrichtet habe, willigte er ein, sich in dieser Angelegenheit kundig zu machen und riet mir, mich in der Öffentlichkeit "unauffällig" zu verhalten um nicht in eine Verkehrskontrolle oder dergleichen zu geraten, Da anderen Kollegen unser Gespräch schwerlich bekannt sein könnte und evtl. nicht so einsichtig den Haftbefehl einfach vollziehen würden.

    Bisher habe ich noch keine Nachricht des netten Polizisten bekommen, aber wenigstens scheint sich mal jemand der Sache anzunehmen.

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  6. In der StPO dürfen Vollstreckungshaftbefehle auch von Rechtspflegern unterschrieben werden! Allerdings NUR diese. In der ZPO gibt es sehr wohl Haftbefehle. Siehe "Zulässigkeit der Verhaftung" §§807,883,888,889,901 ZPO; §125 KO;§ 153 Abs. 2 InsO!!!!!

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    1. Falsch !- geht man von BRD-Gesetzen aus,die vom Bundesministerium der Justiz munter
      im Internet veröffentlicht werden,ist das Hochverrat,§ 81 STGB,Absatz 2.Denn da beruft
      sich die BRD auf das Grundgesetz!-Und da steht unter Artikel 101 GG: Niemand darf
      seinem gesetzlichen Richter entzogen werden !-Man bekommt auch keine Urteile,sondern
      Ausführungen,die man gar nicht beantragt hat !-Urteile müssen vom Richter unterschrieben
      werden.-Was für diesen und alle anderen Unterzeichner gilt: Gemäß BGB 126 mit Vor-und
      Zuname !-Ein/e Justizangestellte/r kann auch der Nachtwächter oder die Klofrau sein !-
      Zusätzlich fehlt es oft an der Signatur.Gesetze,die gegen das Zitiergebot,Artikel 19 GG verstoßen,sind nichtig.-Und das kann man wirklich oft anwenden,außer bei beg. Verbrechen.

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  7. Bis Heute wird viel drüber gesprochen aber zusammen tun sich keine um sich da gegen zu vehren und das ist sehr traurig !!!

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  8. Hallo zusammen, bei mir waren gestern 5 Polizisten um einen Haftbefehl welcher von einem rechtspfleger ausgestellt aber nicht unterschrieben war zu vollstrecken. Es gehtd dabei um 35euro (OWIG) zu zahlen seien jetzt 67euro. Ich hab den einsatzleiter gefragt für wen er tätig sei und er sagte für die BR! Ich klärte ihn über die Rechtslage und die Konsequenzen fürs sein tun auf, leider ohnee Erfolg. Auch das fehlend der Unterschrift (richterlicher Haftbefehl) hat ihn nicht interessiert. Ich erklärte ihm auch, dassi ich im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit bin. Hat ihn auch nichti interessiert. Er nannte immer nurd das es 2 Optionen für michg gib: 1. Ich zahle 67 Euro oder 2. Ich werdef für 2Tage in die JVA gebracht.
    Da ich die kommenden Tagea Arbeit muss habe ichu unter zwang die 67euro bezahlt, weil der Polizistm mich immer wieder erpresst und unter Druck gesetzt hat, dass wirf falls ich nicht zahle in die JVA fahren. Das habe ich nur getan um meinen Job nicht zu verlieren. Ich musste nichts unterschreiben und habe auch nichts mitbekommen.
    Der Polizist ist seiner remonstrationspflicht nicht nachgekommen und ist jetzt voll haftbar für sein Handel zu machen.
    Meine Frage wie und an welcher Stelle kann ich dies machen bzw umsetzen?

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  9. Bei derselben Staatsanwaltschaft, die diesen Haftbefehl überhaupt erst ausgestellt hatte? Damit die dann gegen sich selbst und gegen die POLIZEI ermitteln, die von ihnen überhaupt erst in Bewegung gesetzt wurde?

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  10. Quatsch , bei der Staatsanwaltschaft wirst du nichts erreichen ,denn die Arbeiten ja mit den Verbrechern zusammen .
    man kann nur direkt beim Europäischen Gerichtshof für menschenrechte eine Klage einreichen . Dies aber direkt und insbesondere über Folgende Botschaften,mit der Freundlichen Bitte um weiterleitung. ( da sonst solche schreiben durch extra bestellte bedienstete abgefangen und beseitigt werden. Botschaft der Volksrepublik China , Botschaft von hnduras , Chile , Der islamischen Republik Iran , Botschaft der Russischen Föderation . alles ander hat keinen Sinn .
    In der Klage ist jeweils der Verstoß und auch die Personen daten der personen zu benennen welche gegen geltende Bestimmungen oder Gesetze verstoßen haben . Weierhin ist dem Gerichtshof mittzuteilen, das eine Klage oder eine Beschwerde innerhalb der (BRD) nicht zum erfolg führt oder führte ( Grund angeben) . nach einiger Zeit wird der Gerichthof dann auch aktiv . Je mehr sich wehren um so erfolgreicher wird das ganze sein.

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  11. So etwas gibt es im Freistaat Sachsen ebenfalls. Da wird man wegen der fehlenden Unterschrift eines Richters, die ich in der Gerichtspost kritisierte, zu 950,-€ wegen angeblicher Beleidigung verurteilt. Natürlich wurden weder Urteil noch Haftbefehl oder Einstellungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft unterschrieben. Meist nur ein rechtsunwirksames Gekrakel einer Säckletärin die man zur Urkundsbeamtin umlog. Weder auf dem Urteil noch dem Haftbefehl stimmten meine Personalien. Die Bullen verweigerten mir den Dienstausweis und verboten mir das Wort als ich denen sagte daß der Haftbefehl ungütig sei. Man ist gegen diese verbrecherischen Rechtspraktiken, bandenmäßige vorsätzliche Rechtsbeugung ist in der BRD ein Verbrechen, machtlos Es hilft nur der passive Widerstand: nicht selber in den Knast fahren, sondern sich verhaften lassen, was ca. 550,-€ den Staat kostet, danach ca. 10 Tage in warmer Zelle mit TV und reichlich essen abschlafen, kostet ca. 1400,-€ Steuergelder. Es ist eine Beleidigung der Richter und Staatsanwälte wenn sie ihren Ernährern, den steuerzahlenden Bürgern, zeigen daß diese ihnen nicht einmal 10 Sekunden für eine lesbare Unterschrift wert sind. da sie auch noch immer ihren Vornamen unterschlagen sind alle Urteile, Strafbefehle, Haftbefehle und Einstellungsbescheide in der BRD rechtsungütig - nicht einmal Scheidungsurteile sind rechtsgültig, da kein Richter über die noch immer erforderliche Befugnis der Besatzer nach SHAEF zur Berufsausübung verfügt. Nazi-und Kommunistenrichter hatten soviel Anstand und Ehre daß sie immer deutlich unterschrieben was sie für Recht hielten.

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