Samstag, 21. Juli 2012

Widerstandsrecht - Darf ich?

Sie haben wieder einmal ein Vertragsangebot einer Behörde ohne rechtskräftige Unterschrift erhalten?

Dann haben Sie das Recht zum Widerstand!

Dieser Widerstand darf nicht in Schriftform mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift erfolgen, denn Ihre handschriftliche Unterschrift ist das gewünschte Ergebnis für die Behörden. Damit akzeptieren Sie das Ihnen zugesandte Vertragsangebot. Es ist dabei absolut unerheblich, ob Sie zu dem Vertragsinhalt in Widerspruch gehen oder ob Sie eine Zurückweisung an die Behörden senden. Auch die Missionierungsversuche mit seitenlangen Aufklärungen zur Rechtslage werden nichts ändern!

Sie haben unterschrieben - Der Vertrag ist somit akzeptiert!!!

1. Anweisung: Nicht auf die Schreiben reagieren!
2. Anweisung: Namen und Geschäftszeichen notieren für Strafanträge und Strafschadensersatzforderungen
3. Mustertext: Verbot zur Belästigung durch Behörden mit Kopie des Vertragsangebotes an die Behörde senden (Datum noch vermerken) - keine weiteren Erklärungen!!!
4. Anweisung: Bürgerwehr informieren, Gruppe aufbauen!

Folgende Ausführungen sind mit Hilfe der Bürgerwehr vor Ort im Falle eines Übergriffes vom Sprecher der Bürgerwehr an die Erfüllungsgehilfen anzutragen:

Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluß vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem Richter zu unterschreiben. Erst dadurch wird der Beschluß rechtskräftig. Der Nachweis dafür fehlt mir.
Ich möchte Sie also bitten, einen rechtswirksam unterschriebenen Beschluß anzufordern

Ohne Unterschrift sind Verwaltungsakte nichtig!
§ 44 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes  (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltunsakt nichtig,  2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.

„Paraphen“ sind keine rechtsgültigen Unterschriften!
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310) 

Rechtlich zwingende Grundlagen für die pers. Unterschrift finden sich in den § 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO, 37 III VwVfG!

Durch Ihr weiteres unrechtliches Vorgehen, kann ich bereits jetzt von meinem Widerstandsrecht Gebrauch machen.

Jeder hat ein Widerstandsrecht gegen Willkür gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz!

Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird – teilweise auch in falscher Gleichsetzung mit dem zivilen Ungehorsam – in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert.

In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Abs.1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung (Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verfassungs- und Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, freiheitliche demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt, steht aber unter absolutem Subsidiaritätsvorbehalt durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist, also von der staatlichen Gewalt kein wirksamer Widerstand gegen die Beseitigung der Verfassungsordnung mehr zu erwarten ist und alle von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe keine Aussicht auf Erfolg bieten.

Hierzu: ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968:
“Wenn etwa die zuständigen Organe generell darin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall tritt ein.”
“Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…”
“Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen  ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.”

Quelle: http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2012/05/17/widerstandsrecht-darf-ich/

6 Kommentare:

  1. "Sie haben unterschrieben - Der Vertrag ist somit akzeptiert!!!"
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    Ein "Vertrag" im Sinne des staatl. BGB, den eine rechtsfähige (Natürliche) Person eingeht, ist immer noch die Erklärung über eine Willensübereinstimmung.
    Trotz ausdrücklicher gegenteiliger Erklärung allein das Vorhandensein einer Unterschrift als Vertragszustimmung zu mißbrauchen, verstößt gg. Treu & Glauben (Deutsches Recht - Naturrecht - ius cogens)!
    So etwas ist vllt. unter Mafiapaten üblich, nicht jedoch im Staatsrecht, auf welches wir uns hier beziehen; und schon gar nicht nach ius cogens.

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    1. Seit wann interessiert es die Nichtregierungsorganisation, was gegen Recht und Gesetz oder Treu und Glauben widerstößt. Es herrscht die Macht des Stärkeren. Und Deutsches Recht darf ein Richter oder sonst wer hier gar nicht anwenden, da alle ihren Eid auf das Grundgesetz für die BRD geschworen haben und somit Deutsches Recht (Deutsches Recht = Reichsrecht) gar nicht anwenden dürfen.

      Der Begriff Mafia ist also gar nicht soweit hergeholt...

      Und was hat in der BRD der Begriff Staatsrecht zu suchen? Welcher Staat??? Hier herrscht Firmen-und Vertragsrecht und dabei zählt nur die Unterschrift, um ein Vertragsangebot zu akzeptieren. Und genau das macht jeder, der sich mit den Behörden anlegt, um sie zu missionieren oder Widersprüche, Zurückweisungen etc. an die Behörden zu senden.

      Die psychiatrischen Gutachten, die neuerdings so gerne von der BRD beauftragt werden, sind also auch irgendwie berechtigt.

      Wieso?

      Weil sich Staatsbürger des Deutschen Reiches mit Behörden der BRD anlegen, die sie eigentlich gar nichts angehen. Die BRD ist weder der Staat der Staatsbürger des Deutschen Reichs noch haben sich die Staatsbürger des Deutschen Reichs mit einem fremden "Land" anzulegen.

      Oder würden Sie es in Timbuktu als normal ansehen, wenn ein Chinese den Behörden von Timbuktu sagt, was sie zu tun und zu lassen haben? Die Behörden von Timbuktu würden auch dem Chinesen ein Gutachten aufdrücken, ob er noch ganz normal ist.

      Genau so verhält es sich hier.

      Und solange das die Menschen hier nicht begreifen, werden sie weiter geknechtet werden. Die Menschen haben ja selbst die Knechtschaft mit ihren Unterschriften anerkannt. Wenngleich das sicher unbewußt geschieht. Aber um über genau diesen Sachverhalt zu informieren, gibt es diesen Blog.

      Also, bei Fragen einfach fragen!

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  2. "Der Begriff Mafia ist also gar nicht soweit hergeholt..."
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    Wer meint, die Mafia sei sizilianische Volklore, der sollte bei LaRouche/Büso nachlesen:
    von den Briten installiert, um die Unterwanderung des Nationalstaates (durch "private" Strukturen) auszutesten - - und, nach erfolgreichem Test, heute hier in unserem Deutschland mit DEUTSCHER Gründlichkeit als BR(in)D installiert!

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  3. Ist genauso bei den Zwangsvollstreckern das ganze handzuhaben. Wo soll ich denn genau die Strafschadensersatzforderungen stellen? Danke für die Hilfe im Vorraus!

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    1. Strafschadensersatzforderungen werden nicht irgendwo gestellt sondern sie werden gegen diejenigen gerichtet, welche nichtige Gesetze anwenden und mit verbotener Willkür (ist sogar im Grundgesetz verankert) Zwangsmaßnahmen gegen Sie richten.

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  4. Na,wenn die auf das GG ihren Eid ablegen,ist dieser nichtig.-Denn das GG ist längst futsch.Fakten: Am 17.7.1990 haben die Alliierten in der Konferenz in Paris der BRD den Geltungsbereich entzogen.-Mit sofortiger Wirkung zum 18.7.1990.-Bekanntgabe im BGBl erfolgte völkerrechtswidrig aber erst am 23.9.1990.-Aber immerhin.-Also:23.9.1990 BGBl,Teil II,Seiten 885,890.-Was man wissen muß: Teil II im BGBl ist Völkerrecht,welches weit über dem See-und Handelsrecht der BRD-NGO steht.-Und Verträge bedürfen stets der gegenteiligen Unterschriften von Bediensteten.-Mit Vor-und Familiennamen-handschriftlich.-Wenn man also als Betroffener eine Unterschrift leistet,die Gegenseite aber nicht,oder allenfalls Gekrickel/unvollständig unterschreibt,-noch dazu mit i.A.(im Auftrag) = I-AAAH,rief der Esel,-sind solche Wische nichtig,bzw.nicht rechtswirksam.

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