Freitag, 13. Juli 2012

Ihre Unterschrift


Die handschriftliche Unterschrift ist immer das "Zünglein an der Waage". Da es sich bei allen Behördenschreiben & Co. um Vertragsangebote seitens der Behörden handelt, braucht man einzig und allein Ihre handschriftliche Unterschrift, um Sie als natürliche Person haftbar zu machen. Die von den Behörden geschaffene fiktive juristische Person kann als Ding, Sache, Gegenstand (Definition juristische Person) selbst keine Unterschrift leisten. Sobald Sie diesen Part übernehmen, haben Sie die Haftung übernommen und den Vertragsinhalt akzeptiert.

Grundsätzlich ist zu raten, überhaupt nicht auf das Vertragsangebot zu reagieren, da es sich bei allen Schreiben um rechtswidrige Verwaltungsakte handelt. Schließlich geben sich alle Behörden und Institutionen als Körperschaften des Öffentlichen Rechts aus, was sie jedoch auf Grund der fehlenden Staatlichkeit gar nicht sein können. Nur von einem Staat kann eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts verliehen werden. Woher sollte also die Urkunde für diese Körperschaft kommen? Von einer nichtlegitimierten Regierung oder vielleicht sogar von der EU???

Wenn Sie bereits auf die Schreiben reagiert haben, ist das "Kind in den Brunnen gefallen". Der Behördenkrieg nimmt seinen Lauf. Man muß es also gleich beim ersten Schreiben abbiegen, ansonsten hat man verloren. Dabei hat man jedoch nur eine Chance, wenn man kein Personal mehr ist und somit den Sklavenstatus abgelegt hat, den man selbst mit Antrag zum Personalausweis beantragt und akzeptiert hat. Daß dieser Sachverhalt bei Beantragung des Personalausweises von den Behörden wissentlich unterschlagen wurde, steht auf einem anderen Blatt. Deshalb geben ja auch immer mehr Menschen den Personalausweis zurück und machen eine Personenstandserklärung zur natürlichen Person, denn die durch Antrag zum Personalausweis geschaffene juristische Person ist der Sklave der BRD und hat keine Rechte.

Es ist vollkommen egal, wie Sie auf Behördenschreiben reagieren, ob Widerspruch oder Zurückweisung, Sie akzeptieren generell mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift das Ihnen zugesandte Vertragsangebot. Da in unserem Land jede Behörde, jedes Gericht, Finanzamt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht arbeitet, benötigt man nur Ihre Unterschrift, um die gewünschten Geldeinnahmen (und nur darum geht es der BRD) zu requirieren. Ihre Unterschrift ist also das Mittel zum Zweck, Sie fertig zu machen.

Wir empfehlen Ihnen nach Erhalt des ersten Schreibens von einer Behörde, unseren Mustertext "Verbot zur Belästigung durch BRD-Behörden" zu nutzen. Datum noch eintragen und mit einer Kopie des Behördenschreibens an die Behörde zurücksenden. Das können Sie per Fax veranlassen, um Kosten zu sparen (Faxbericht mit aufbewahren).

Die Mustertexte können Sie auch handschriftlich unterschreiben, da sich in diesem Text keine Verbindung zum Vertragsangebot entnehmen läßt.

Mit dem Mustertext "Verbot zur Belästigung durch BRD-Behörden" haben wir erfahrungsgemäß die größten Erfolge erreicht und nie wieder etwas daraufhin gehört. Die Behörden wissen vielleicht noch nicht so recht, wie sie darauf reagieren sollen.

Wenn es sich gar nicht vermeiden läßt und Sie zu einer Unterschrift unter ein Vertragsangebot (z.Bsp. Eidesstattliche Versicherung) gezwungen werden, empfehlen wir Ihnen, in Druckbuchstaben zu unterschreiben. Somit gehen Sie als natürliche Person (nur möglich, wenn Sie den Personalausweis zurückgegeben und eine Personenstandserklärung zur natürlichen Person abgegeben haben) keine Haftung ein und akzeptieren nicht das zugesandte Vertragsangebot. Sie persönlich sind nicht die von den Behörden angeschriebene juristische Person! Sie haben auch nie einen Auftrag erteilt, daß diese juristische Person in Ihrem Namen agieren soll.

Sollte eine EV bereits bei Ihnen erpresst worden sein, muß zwingend ein sofortiger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei veranlasst werden. Ein Strafantrag ist nicht zu verwechseln mit einer Strafanzeige, denn einer Strafanzeige muß nicht zwangsläufig nachgegangen werden. Wenn Sie die Vorgangsnummer zum Strafantrag haben, widerrufen Sie die EV. Damit wird bis zur Klärung das Verfahren als schwebend gehalten (zumindest sollte es nach rechtstaatlichen Grundsätzen so sein…). Die EV hat in einem schwebenden Verfahren keine Rechtskraft. Das geht jedoch nur in den üblichen Fristen.

Diese ganze Prozedur ist aber auch wieder mit Vorsicht zu genießen, da bekanntlich auch die Gerichte keine staatlichen Gerichte sind und somit keine Legitimation zur Rechtsprechung besitzen. Lassen Sie sich dennoch auf die Gerichte ein, so muß Ihnen klar sein, daß Sie sich dem "Kapitän" (Richter, Staatsanwalt etc.) und damit dem "Seerecht" unterwerfen und seiner Rechtsauffassung ausgeliefert sind und das muß nicht zwangsläufig heißen, daß Sie Recht bekommen, wo es Ihnen zusteht. Ein Richter darf bekanntlich Deutsches Recht (Reichsrecht) nicht anwenden, da er den Eid auf das Grundgesetz der BRD geschworen hat und somit nichtiges BRD-Recht anwenden oder besser gesagt, interpretieren muß. Mit der fehlenden Unterschrift bestätigt Ihnen ja auch jeder Richter, daß er oder sie die Verantwortung für die fehlende Rechtskraft der sogenannten Urteile / Bescheide oder was auch immer zur Täuschung im Rechtsverkehr Ihnen so alles zugesandt wird, nicht übernimmt.

Wenn also die Gegenseite nicht unterschreibt, was sollte Sie dann dazu zwingen, der Gegenseite die gewünschte Unterschrift zu gönnen???

8 Kommentare:

  1. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  2. Ich bin nicht mehr im Besitz eines gültigen PERSONALAUSWEISES der BRiD (abgelaufen) und werde nie mehr einen beantragen. Bin ich damit - ohne die Abgabe einer Personenstandserklärung -> natürliche Person - schon aus dem Schneider und damit kein Personal der BRiD mehr? Habe es so verstanden, dass mich allein die Beantragung und Annahme eines Personalausweises zum Sklaven der Firma und zur juristischen Person degradiert.
    Als Ausweis (rechtens) führe ich allein einen gültigen Reisepass, der auf der Außenseite das Siegel des Deutschen Reiches trägt.
    Ansonsten beabsichtige ich, von Ihren Anleitungen für den rechtlich fundierten Umgang mit Behörden Gebrauch zu machen bei Bedarf.
    Kann das denn prinzipiell jeder Deutsche erfolgreich tun, auch wenn er nicht den Status 'Selbstverwaltung' hat? Davor schrecke ich nämlich zurück, weil ich mich diesem juristischen Akt und seinen für mich unübersehbaren Folgen nicht gewachsen fühle.

    Bitte um Antwort, auch im Interesse anderer, denen es ähnlich geht.

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    1. Zur natürlichen Person werden Sie nur wieder (denn Sie waren es bereits durch Ihre natürliche Geburt), wenn Sie eine PSE (Personenstandserklärung) abgeben. Auf der Seite www.natuerlicheperson.de finden Sie ausführliche Informationen dazu.

      Mit dem Reisepass können Sie sich ganz normal ausweisen. Das wird auch anerkannt. Allerdings weisen Sie sich damit auch als juristische Person aus, da innen im Reisepaß der Bundesadler ausgewiesen wird und Ihre Daten in Großbuchstaben vermerkt sind. Da die BRD über kein Staatsvolk verfügt, hat es sich das nicht vorhandene Volk in Form von fiktiven juristischen Personen geschaffen, um als Staatsimulation durchzugehen.

      Jeder kann unsere Mustertexte nutzen, um in Behörden sattelfest agieren zu können. Das ist auch nicht von staatlicher Selbstverwaltung abhängig. Zur staatlichen Selbstverwaltung muß man jedoch einiges beachten:

      Die StaSeVe nutzt als rechtliche Grundlage die UNO-Resolution 56/83 Abs. 9. Dazu muß man wissen, daß dieser Absatz 9 niemals von der UNO ratifiziert wurde, sondern immer nur als Empfehlung zur Ratifikation des Absatzes auf der Tagungsordnung der UNO vermerkt war. Und wenn dieser Absatz, auf dem sich die Möglichkeit zur Gründung von Minderheitenstaaten bezieht, nicht ratifiziert ist, so kann es rein rechtlich keine gültige Rechtsgrundlage sein. So ist es, so war es und so wird es immer sein. Es ist grundsätzlich jedem selbst überlassen, ob er sich mit dieser offenkundigen Tatsache auf die staatliche Selbstverwaltung beruft.

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    2. Grummelgrisgram17. Juli 2012 um 20:44

      Guten Tag
      Selbst wenn man voraussetzen würde das die Erklärung der Selbstverwaltung rechtlich einwandfrei wäre, sehe ich da ein par Probleme auftauchen bei genauerer Betrachtung.
      Unter Selbstverwaltung können sich meines Erachtens nur natürlich beseelte Menschen unter Beachtung der Menschenrechte stellen, wenn eine staatliche Organisation nicht gegeben ist. Da sehe ich das erste Problem, denn mit der beschlagnahme Deutschlands durch die United States corp. Gemäß SHAEF Gesetz wurde nicht nur das Reichsgebiet in den Grenzen vom 31.12.1937 Beschlagnahmt sondern auch die deutsche Bevölkerung inklusive der Aberkennung jeglicher Menschenrechte. Das heißt im Klartext, alle deutschen wurden zur Kriegsbeute also zu Personal. Da Sklaven nun das Recht auf Freiheit vorenthalten wird, oder von der Gnade ihrer Herren abhängig ist, dürfte ohne die Genehmigung der Herrschaft eine Selbstverwaltung (Freiheitserklärung) kaum anerkannt werden. Spartakus lässt grüßen.
      Außerdem würde man mit dem Schritt in die Selbstverwaltung lediglich den Zwischenverwalter „Firma BRD“ umgehen und den Besatzungsmächten gegenüber direkt verantwortlich sein. Der Status Kriegsbeute Deutscher, Beschlagnahmt und entrechtet, wird dadurch ja gar nicht aufgehoben.
      Auch die Gründung oder die Proklamation eines Staates, aus einer Dachorganisation der Selbstverwalter heraus, wäre bestenfalls die Ausrufung einer „Republik Taka-Tuka-Land“. Und das aus mehreren Gründen.
      Mit so einer „Staatsgründung“ würde für die „Staatsbürger“ sofort der Selbstverwalter Status erlöschen. Sie wären dann ja Bürger von Taka-Tuka-Land, also quasi Takatukanesen. Selbstverwaltung greift nur bei Mangel an staatlicher Organisation.
      Genau genommen würde mit solch einem Vorgehen lediglich eine zweite NGO Organisation geschaffen welche im Dienst der Besatzungsmächte steht. Unfreie können nun einmal keinen freien Staat errichten.
      Die Siegermächte haben 1945 bei der 3-Mächte Konferenz festgelegt das das Deutsche Reich nicht untergegangen ist sondern fortbesteht.
      Eine Staatsgründung auf dem Gebiet des DR innerhalb des Gebietsstandes vom 31.12.1937 ist somit völlig unmöglich, da bekanntlich keine 2 Staaten auf Gebietsidentischem Territorium existieren können. Somit ist eine Staatsgründung ohne vorherige Auflösung des Deutschen Reiches ohnehin unmöglich. Um dies aber zu tun, muss das Deutsche Reich in einer vollständigen Reichsregierung, welche sich aus bestallten natürlichen Personen zusammensetzt, die Auflösung beschließen.
      Sie sehen also, Selbstverwaltung bringt nix außer einem Haufen Schreibkram, Ärger und Stress bis die „Birne“ raucht.
      In diesem Sinne, mit freiheitlichem Grüßen
      Grummelgrisgram

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    3. Man sollte als Erstes den Begriff "Selbstverwaltung" einmal näher unter die Lupe nehmen, unabhängig von UN-Resolution 56/83 Abs. 9.
      Wie weit kann sich in diesem System ein Mensch selbst verwalten? Er müßte autark vom System wirtschaften können. Das heißt: Keine Bank benötigen, keinen Strom, kein Heizöl vom Dienstleister beziehen müssen, keinen Sprit brauchen, keine Lebensmittel benötigen etc.
      Wer kann das schon? Man wird also immer noch mit dem System verbunden sein, egal, ob man in Selbstverwaltung ist oder nicht.

      2.) Die SHAEF-Gesetze: Mit der Kapitulation der Wehrmacht wurde in Punkt 4 der Kapitulationserklärung festgelegt, daß nur die Vereinten Nationen weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Deutschen Reich beschliessen durften, nicht die Alliierten!!!

      Das heißt, daß alle Aktionen der Alliierten seit 1945 schlicht und ergreifend illegal waren. Somit erübrigt sich eine Beachtung der angeblichen Besatzungsvorbehalte.

      3.) Das Reichsgebiet in den Grenzen vom 31.12.1937 ist nicht das Gebiet des Deutschen Reiches. Das Versailler Diktat und die nachfolgende Weimarer Reichsverfassung, welche die Gebietsabtrennung beschlossen hatten, wurden nicht vom Staatsvolk des Deutschen Reiches ratifiziert.

      Das heißt: Das Staatsvolk des Deutschen Reiches hat niemals einer Gebietsabtrennung und einer Aberkennung der Menschenrechte zugestimmt und muß somit von Staatsbürgern des Deutschen Reiches nicht beachtet werden.

      Wer sich allerdings als Staatsvolk der BRD sieht, muß sich damit beschäftigen.

      Ein Staatsbürger des Deutschen Reiches ist von niemandes Gnaden abhängig. Somit ist eine Selbstverwaltung gar nicht notwendig. Es ist nur eine Frage des Selbstbewußtseins, ob man sich mit einer BRD und deren geistiger Ergüsse einläßt, die nicht die Regierung des Staatsvolkes des Deutschen Reiches ist.

      Solange, wie wir uns noch damit beschäftigen, wie wir mit der BRD zurecht kommen können, werden wir keine Zeit dazu finden, die Staatlichkeit wieder herzustellen.

      Wenn die Masse endlich begreifen würde, daß uns die BRD überhaupt nichts angeht, weil wir nicht zur BRD gehören, hätten wir endlich Zustände nach Recht und Gesetz. Recht und Gesetz besteht für das Deutsche Reich nach wie vor. Alle Gesetze nach Deutschem Recht- Deutsches Recht ist Reichsrecht- sind immer noch gültig. Sie dürfen jedoch von der BRD nicht angewendet werden.

      Wieso treibt sich das Staatsvolk des Deutschen Reiches in Gerichten der BRD herum und erwartet, daß für das Staatsvolk des Deutschen Reiches Recht gesprochen wird, wenn das "Recht" eines anderen "Landes" (BRD) angewendet wird???

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  3. Hallo, liebe Helfer des Volkes!
    Ich möchte Sie um eine kurze Stellungnahme bitten zu einem Beispiel aus der Praxis im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt, wie es häufig vorkommt. Entscheidend ist hier die Reaktion der Berliner Polizei im Antwortschreiben, eine massive Drohung gegen den Verkehrsteilnehmer, der die Argumentation von der Ungültigkeit des OwiG praktiziert hatte. Ist es Gegenwind dieser Art, womit wir jetzt rechnen müssen? Das Illegale wird mit illegalen Mitteln brachial durchgesetzt? Da lässt sich doch fast jeder einschüchtern. Gibt es einen Ausweg?
    Diese Blogseite ist zwar bekannt als Systemvasallen-Forum, aber dieser Fall scheint wohl authentisch zu sein. Was ist da zu tun???

    http://reichling.wordpress.com/2012/05/08/1250/

    Liebe Grüße! Und danke für Ihre ehrenhafte Arbeit!!!

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    1. Sich mit dem bestehenden System und deren Exekutive zu fetzen und damit ein Einsehen der Bediensteten zu erhoffen, ist so sinnlos, wie Wasser in die See zu tragen!

      Die gängige Praxis wird genau solange Bestand haben, bis sich das Volk unseres Landes endlich zusammenschließt und einheitlich gegen die Macht des Stärkeren vorgeht.

      Sie finden auf unserem Blog in verschieden Beiträgen die Vorschläge, wie die bestehende Praxis geändert werden kann.

      Viel Spaß beim Lesen...

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  4. Und jetzt will ich so schnell wie möglich raus aus diesem System „BRiD“. Ich will jetzt erst mal die Personenstandserklärung ab geben bis der Antrag durch ist. Um nicht mehr greifbar zu sein muss ich die Personenstandserklärung. „Vordruck habe ich“ nun irgend wo abgeben, Amtsgericht Behörde Polizei wo überall muss ich dieses Abgeben. Mus ich auch noch meine Unterschrift Beurkunden lassen. Nun meine Frage an Sie. Wo kann ich den Personenstandserklärung abgeben. Ich möchte keine Juristische Person mehr sein, sonder ein Mensch. Ich hoffe Sie können mir in dieser Sache helfen.

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