Die Behördenwillkür nimmt kein Ende. Die Versuche, die jeweiligen Behörden auf die aktuelle Rechtslage hinzuweisen, scheitern an der angewiesenen Ignoranz der Sachbearbeiter etc.
Wie oft haben Sie sich wohl schon gefragt, warum das so ist
und warum man sich in den Behörden verweigert, die nachweisliche Rechtslage anzuerkennen
und in der täglichen Bearbeitung zu beachten.
Auch auf unsere Schreiben wird nicht reagiert. Wir bekommen
nicht einmal eine Rückinformation. Die Behörden ziehen ihren Verwaltungsakt
durch – bis zum bitteren Ende, was da heißt: Eidesstattliche Versicherung,
Zwangsräumung, Kindesentzug, Zwangspsychiatrisierung, Stilllegung von KFZ etc.
Auch wir haben uns die Frage gestellt, warum das wohl so
ist. Was machen die Menschen unseres Landes falsch? Warum hat die rechtliche
Aufklärung in Behörden keinen Erfolg?
Wir argumentieren alle falsch!
Was müssen wir anders
machen, damit wir die Behördenwillkür stoppen können?
Firmenrecht anwenden!
Viele „Systemkritiker“, welche sich seit Jahren mit der
Rechtslage in unserem Land und in unserer Geschichte vertraut gemacht haben,
beziehen sich in ihrer Aufklärungsarbeit auf die Bundesbereinigungsgesetze,
erloschene Einführungsgesetze, Geltungsbereiche, abgeschaffte Staatshaftung
etc. Das ist sicher alles richtig. Doch warum fruchtet es nicht? Warum lassen
sich die Behörden damit nicht packen?
Weil man sie mit dem Firmenrecht nach HGB knacken muß!!!
Alle Behörden sind nachweislich Firmen!
Also behandelt sie auch so!
Unser Tipp zur Argumentation mit Behörden:
Sicher kennen
Sie das Wort Strengbeweis.
Sie versuchen
vorzuspielen, daß Sie hoheitliche Tätigkeiten ausüben, was Sie mangels Staat
gar nicht können.
Oder führen Sie aus, weshalb die Bundesrepublik Deutschland
bei Dun & Bradstreet, Hoppenstedt , Manta u.a. als Company / Firma
eingetragen ist, wie auch alle daran hängenden angeblichen Gerichte,
Finanzämter und Behörden.
Auch Ihre
sogenannte Behörde ist eine Firma, ausgewiesen durch die
Umsatzsteueridentnummer und Eintrag in besagten Firmenregistern.
Somit sind wir
also im HGB und hierin sind Ihre Tätigkeiten u.a. nach § 17 und dem UWG, GWB
abgelehnt. Nach der GewO haben Sie die Plicht, korrekt zu firmieren.
Teilen Sie
also unverzüglich nach UKlaG § 8 Ihre tatsächliche - de facto und de jure – Rechtsform
mit.
Sofern Sie
dies nicht können oder sich zur Täuschung im Rechtsverkehr weigern, ist das von
Ihnen zugesandte Vertragsangebot nichtig und bereits der Versuch als strafbar
zu betrachten. Die Nichtigkeit beinhaltet keine Bindewirkung an den Adressaten.
Einem Vertragsangebot, welches zur Täuschung im Rechtsverkehr als
Verwaltungsakt deklariert wird, muß nicht widersprochen werden.
Unterschreiben Sie
immer mit gedruckten Großbuchstaben!
Somit ist ein nichtig zustande gekommener Verwaltungsakt nicht rechtskräftig!
Quellen:
Mit kleinen Schritten den Gipfel erklimmen:
AntwortenLöschenBetreff: Rechtsauskunft
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sie werden gebeten, mir eine rechtsverbindliche Auskunft zu senden.
In Steuer-Abgabenbescheiden wird unter Punkt 5 „Sonstiges“ geschrieben: „Dieser Bescheid wurde automatisiert erstellt und gemäß AO § 119 Abs. 3 Abgabenordnung nicht unterschrieben.“
(Früher stand an dieser Stelle: ...und ist ohne Unterschrift gültig...)
Wer versichert mir, daß ein Steuerbescheid der Rechtmäßigkeit entspricht? Die "Stadt xxxxxx " , ein Sachbearbeiter, der Dienststellenleiter, der Stadtrat oder die Stadtkasse?
NEBENFRAGE: Warum wurde der Schlußsatz "...und ist ohne Unterschrift gültig..." abgeändert?
Wer hat diese Änderungen in Bescheiden angeordnet und warum?
Mit freundlichen Grüßen, xxxx
§ 119
LöschenBestimmtheit und Form des Verwaltungsakts
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
(3) Ein schriftlich oder elektronisch erlassener Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen. Ferner muss er die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten; dies gilt nicht für einen Verwaltungsakt, der formularmäßig oder mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird. Ist für einen Verwaltungsakt durch Gesetz eine Schriftform angeordnet, so muss bei einem elektronischen Verwaltungsakt auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.
Also ich lese den §-en so. Entweder der Verwaltungsakt muß unterschrieben werden, oder wenn er automatisch erstellt und versandt wird, muß er eine elektronische Signatur enthalten. Siehe BGB § 126 u.126a. Das ein Steuerbescheid ohne Unterschrift gültig ist, ist eine Lüge. Für einen Steuerbescheid ist auf jeden Fall Schriftform vorgeschrieben. Da es keine gültige AO will für den Steuerschwindel keiner unterschreiben.
Es gibt in unserem Land keine Behörden, weil alle sog. Behörden ausschließlich Firmen sind und eine Firma kann niemals eine Behörde sein!!!
LöschenAus diesem bereits in dem Beitrag erwähnten Grund dürfen die sich selbst titulierten Behörden die Gesetze wie AO,ZPO,OWiG etc. gar nicht anwenden!
Haltet Euch an das FIRMENRECHT! HGB, UWG, GWB, GewO etc. ist hier angesagt.
Was soll das bringen? Also wenn ich einem Arschlochsgericht schreibe, eure Ladungen und sonstige Schreiben werfe ich als Werbemühl in die Papiertonne dann holen die einem per Bullen. Wenn ich denen sage ihr seit doch blos eine private Sicherheitsfirma dann lachen die dumm.
LöschenHier hilft nur noch schwerste Bewaffnung AR 15 mit 40mm Granatwerfer unten dran und 100 Schuß Magazin.
http://youtu.be/Tm1mBhLNT_s
es bringt nix da in diesem Land es zu spät ist was zu ändern. die Jugend ist zu dumm oder hat keinen bock was zu ändern warum auch Handy Internet oder playstation mehr braucht man nicht zum Leben .
AntwortenLöschenDann gehen Sie doch mit gutem Beispiel voran.
LöschenDie Menschen müssen einfach nur wissen, daß es jetzt einen Weg und eine Lösung gibt, die Ungesetzlichkeit und somit verbunden die Ungerechtigkeit zu beenden.
Nur die Masse kann hier Veränderungen erwirken. Wenn die Masse dies nicht erkennt, wird alles so bleiben, wie es momentan ist und die Macht des Stärkeren wird ihr Unrecht weiter durchziehen. Nur wenn sich die Machtverhältnisse ändern, werden sich die aktuellen Zustände ändern.
Wenn die "Behörden" Gesetze zitieren, sollte man sie mit den eigenen Waffen schlagen. Bspw. zitieren sie tatsächlich den OWiG 110 c bzgl. dessen das dieses Schreiben elektronisch erstellt worden ist. Nur steht dort, dass Behördliche Schreiben *handschriftlich* zu unterzeichnen sind.
AntwortenLöschenEletronisch erstellt bedeutet natürlich, dass dies Schreiben per mail zugesandt wurde und nicht per physischer Post.
Auch sollte man einmal abmahnen unter zitierens vom StGB und dann bei einem zweiten ignoranten Schreiben einen Antrag auf Betreuung wg. Querulanz und einen Strafantrag stellen.
Grüße
Hallo,habe mein Einkommensteuerbescheid 2011 bekommen,und soll einige hundert € nachzahlen.
AntwortenLöschenDieser wurde nicht Unterschrieben,nur ein Stempel"Finanzamt Bayern"
auch kein Name vom Sachbearbeiter!
Was kann ich tun,wer hat Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?
Wer kann helfen?
DANKE !!!
Haltet Euch an das FIRMENRECHT! HGB, UWG, GWB, GewO etc. ist hier angesagt
AntwortenLöschenBezüglich GewO (Gewerbeordnung) ist dieser Anwendungsbereich klar im §6 definiert und lässt Gerichte als Gewerbebetriebe nicht erkennen.
Der logische Schluss der daraus gezogen werden kann ist
Die Gesellschaftsform der Gerichte mit ihren Unterorganisationen ist nicht anzuwenden auf Gewerbebetriebe,da es keinen Anwendungsbereich gibt,
demzufolge gilt auch nicht die Anwendung des HGB(Handelsgesetzbuch)innerhalb Deutschlands und der EU
das mit dem HGB muss der falsche Weg sein-wenn nicht dann bitte ich um Erklärung
Nachdem mit dem ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht - 1.BMJBBG im April 2006 die Einführungsgesetze und deren Geltungsbereiche -des GVG, der StPO und der ZPO aufgehoben wurden und sie damit ungültig sind, ist mit dem 2.BMJBBG vom 23.11.2007 (BRBG) u.a. die Aufhebung des Besatzungsrechts wiederum aufgehoben worden und somit das Besatzungsrecht wieder in Kraft getreten. Mit sehr weitreichenden Folgen für die Firma. Dies scheint hier kaum bekannt zu sein. ?
LöschenDie angebliche suspendierung des Überleitungsvertrags -(Quelle: wikipedia -noch Fragen?) durch die Unterzeichnung des 4+2 Vertrags mit Wirkung zum 3 Okt. 1990 greift eh nicht, da auch diese Regelungen durch das 2.BMJBBG vom 23.11.2007, -(man beachte das Datum!) negiert wurden.
Kurzform: Maßgebliche Besatzungsrechtliche Mittlel, z.B. auch in Form des Überleitungsvertrages sind wieder in Kraft. Außerdem gelten weiterhin die SHAEF–Gesetzgebung und die AHK-Gesetze, als höchste Gesetze in der Firma. Diese sind zu beachten -auch von der dritten Gewalt!
Durch die so in Etappen wieder eingesetzten alliierten Besatzungsrechte und der Aufhebung sehr relevanter "BRD"-Gesetze, gelten "BRD"-"Rechte" so wieso nicht mehr. Hoheitsrechte -keine Spur. Einige, wenige Verwaltungsbefugnisse. Das wars mit dem "BRD"-"Recht". Deutsches Recht ist dagegen nach wie vor gültig, auf dieses kann sich jeder berufen.
Nachdem es trotz div. Klagen beim EGMR über schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die "BRD", für deren Opfer es immer noch keine (trotz mehrfacher Aufforderung) in der "BRD" neutrale Stelle gibt, an die sich die Opfer nach Menschenrechtsverletzungen durch die "BRD"-"Staatsmacht" und Justiz wenden können -(Art. 1/2 GG), hat das GG allein schon deshalb keinerlei Existenzberechtigung. Es verstößt so an elementarster Stelle gegen sich selbst. Auch hat der EGMR die Feststellung, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist, nicht nur aus einem Fall abgeleitet, sondern mittlerweile aus verschiedenen Fällen.
Das ein GG ohnehin niemals eine Verfassung sein kann, hatten wir schon.
Bzw. was ein fremd-oktroyiertes GG und eine gültige! Verfassung überhaupt sind. Unterschiede, Voraussetzungen etc...
Ein heute leider ganz klar ungültiges GG, welches auch noch fast so viele Änderungen erfahren hat, wie die Anzahl seiner Artikel, stellt eine ernshafte Diskussion darüber, ob es eine Verfassung darstellen könne, eh als ad surdum dar.
So traurig es ist, wir haben heute kein rechtsgültiges GG mehr -(Streichung des Art. 23, Missachtung der Menschen -und Völkerrechte und Aufhebung als Gesetz durch das 2.BMJBBG.Aber vor allem haben wir keine Volkslegitimierte und gültige Verfassung, wie von den Alliierten gewollt. Diese wurde uns vom "BRD"-System vorsätzlich verweigert.
...Und dann kommt das BVerfGG als einfaches Gesetzesrecht daher, verstößt und kollidiert diametral gegen (ohnehin obsolete) GG-Rechte -(vor allem gegen den effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4) und meint ernstgenommen werden zu müssen. Wie krank ist das denn ??
Es ist ganz klar; dieser möchtegern "Staat", die "BRD"-Finanzagentur GmBH", fährt sich voll an die Wand. Diese Staatstäuschung bzw. Staatssimulation wird sich nicht mehr viel länger "aufrecht" erhalten lassen. Was danach kommt ? Ich weiss es nicht.
Denke da nur an die Zukunft kommender Generationen. Auch die meiner Kinder, Enkel, Nichten, Neffen... Was soll werden...??
Bin ich trotzdem optimistisch ? Ja, was bleibt sonst..?
Hoffe mind. auf die progressive, am Besten noch exponetielle Weiterentwicklung unseres Bewusstseins, auch damit wir einen solchen, rechtlich völlig unhaltbaren Schwachsinn wie die "BRD-Firma", bald überwunden haben.
http://www.juraforum.de/forum/staats-und-verfassungsrecht/bverfgg-verfassungswidrig-354401-s4
wichtig den Verweis unter Firma lesen.
LöschenDann die korrekte Rechtsform erfragen !!!
Laut Hoppenstett, creditreform usw. sind dies Firmen, die Rechtsform ist aber als solche nicht zu erkennen, wenn sich eine Firma als Finanzamt bezeichnert.
Also haben wir hier schon einen Verstoß !!!
Es gibt kein Rechtsgeschäft mit einem Finanzamt.Für alle die ein Musterschreiben brauchen,die lernen nichts dazu sondern verlassen sich auf das Wissen von anderen.Ob das immer richtig sein soll-weiß ich nicht.
AntwortenLöschenWer vom FA nichts mehr wissen will muss leider von allein auf die Idee kommen und einen Antrag stellen-die werden von allein einen Teufel tun.
Hier mal ein Muster-kurz und bündig
FA Bla bla bla
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit beantrage ich sämtliche Einstellungen jeglicher Aktivitäten Ihrerseits für die oben ausgewiesene Steuernummer (eure eigene)
für vorangegangene und zukünftige Verwaltungsakte nach § 125 AO
(1 und 5 ) sowie § 43 (3) BVwVfG wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit.
mit freundlichen Grüßen
schlagt sie mit ihren eigenen Gesetzen,zwingt sie diese Verfassungswidrigkeit mit einem Bescheid zu bescheiden-bei mir kam nur ein Schreiben mit einer netten Meinung das es nicht gehen würde-- aber was interessieren mich private Meinungen,wollte ich doch einen Bescheid