von ironleafs
Wie einige von Euch schon festgestellt haben, ist der
§ 15 des GVG gelöscht worden, in diesem stand: “Alle Gerichte
sind Staatsgerichte”, doch da dies für die BRD nicht zutraf, wurde der
Paragraph gelöscht. Das lässt sich mittlerweile auch überall nachlesen:
Nun fragen sich viele Menschen warum dies denn so
wichtig sei… Die Antwort darauf ist relativ einfach. In Artikel 101 GG
finden wir in Absatz 1 “Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf
seinem gesetzlichen Richter entzogen werden”. In dem Augenblick, in dem
keine Staatlichen Gerichte mehr existieren, gibts es natürlich auch
keinen gesetzlichen Richter mehr, die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik
fällt unter sogenannte “Ausnahmegerichte”, wie FGG und FamG.
Das ganze
ist nur noch ein riesiger Schwindel, alles wird jetzt ganz offen als
Unternehmung geführt, so daß es jeder sehen kann, daß es sich dabei um
unzulässige Ausnahmegerichte handelt.
Hier mal ein
Beispiel:
Selbstverständlich ist das unzulässig, aber wenn wir
uns zurück erinnern an das dritte Reich, dort war auch alles juristisch
unzulässig, aber die Richter haben dennoch mitgemacht, weil sie Angst
hatten, ihren Beruf zu verlieren, oder schlimmeres. Heute sind wir an dem
gleichen Punkt angekommen, und aus diesem Grund sind die Richter und
Staatsanwälte auch so sehr beschäftigt mit der Leugnung von Tatsachen.
Wenn jemand diese Leute auf diese Tatsache hinweist,
dann kneifen die Richter und Staatsanwälte, es gibt dazu keine Stellungnahme.
Noch witziger verhalten sie sich allerdings wenn man sie auf das erste und
zweite Bereinigungsgesetz anspricht, dann verzweifeln sie und setzten sich dann
nur noch mit reiner Willkür und Rechtsbeugung durch, wie zur Zeit des dritten
Reiches. Aber davon wollen sie nichts wissen und deshalb machen sie zur
Ablenkung inszenierte Jagden auf sogenannte Nazis, welche sie selber sind, es
sich aber in ihrer dunklen Seele nicht eingestehen wollen.
Original und
Kommentare unter:
http://www.eisenblatt.net/?p=6838
http://www.eisenblatt.net/?p=6838
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Anmerkung der Volksbewegung:
Das Unternehmen Justiz bezeichnet ihre Justizangestellten im obigen Bild sogar als ordentliche Gerichtsbarkeit.
Ob die über die juristische Begrifflichkeit "ordentlich" schon mal ihre Schulbücher gewälzt haben???
Immer mehr Ungereimtheiten treten zu Tage. :-)
AntwortenLöschenÄhnlich dem §185 BBG, gestrichen am 05.02.2009:
"Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937."
Geltung seit 01.01.1977!!??